Liebe Leserinnen und Leser,

Ein thailändischer Freund von mir, sein niederländischer Partner, ist in Thailand gestorben. Sein Partner lebte seit mehr als 10 Jahren in Thailand. Was sollen wir machen? Die Botschaft informieren? Erhalten wir über die Botschaft eine Sterbeurkunde?

Sollte ich mich an den Nationalen Identitätsdatendienst (RvIG) wenden?

Regards,

Louis

5 Antworten auf „Leserfrage: Niederländischer Partner eines thailändischen Freundes ist gestorben, was tun?“

  1. Erik sagt oben

    Louis, vielen Dank, dass du dich um diese formellen Dinge gekümmert hast.

    1. Gibt es ein Testament? Schauen Sie nach. Nehmen Sie alle Papiere mit, insbesondere um zu prüfen, ob der thailändische Partner Anspruch auf Vermögen und Rente hat.
    2. Benachrichtigen Sie die Botschaft, geben Sie Ihren Reisepass aber erst ab, wenn alles geklärt ist.
    3. Schreiben Sie seiner Familie eine Nachricht, wenn Sie diese Informationen haben.
    4. Bitten Sie den Arzt, der ihn behandelt oder für tot erklärt hat, um eine Sterbeurkunde in TH und ENG.
    5. Auf wessen Namen laufen seine Bankkonten? Dies kann nicht einfach mit dem thailändischen Partner geschehen, auch wenn ein Testament vorliegt. Konsultieren Sie einen Thanaai (Rechtsanwalt, Notar)
    6. Benachrichtigen Sie Leistungsträger wie SVB, ABP, Renten; Dazu benötigen Sie die Sterbeurkunde.

    Es liegt noch viel Arbeit vor Ihnen. Viel Glück.

  2. Gringo sagt oben

    Der niederländische Verein in Pattaya verfügt über ein Szenario für einen Todesfall.
    zie https://nvtpattaya.org/info/overlijden-in-thailand/

  3. Recht sagt oben

    TIPP: Eine thailändische Sterbeurkunde kann auch kostenlos in eine niederländische Urkunde umgewandelt werden.

    Dies kann nützlich sein, wenn die niederländischen Behörden eine solche Urkunde wünschen.
    Bei Bedarf kann problemlos ein Auszug bezogen werden. Ohne Übersetzungs- und Legalisierungsprobleme.
    Den Ablauf finden Sie hier: https://www.denhaag.nl/nl/akten-en-verklaringen/akten/buitenlandse-akte-in-een-nederlandse-akte-omzetten.htm

  4. Eric H sagt oben

    Hallo Louis
    Sehen Sie sich den Tod in Thailand auf Thailandblog an und Sie werden viele Informationen erhalten

  5. l.geringe Größe sagt oben

    Wenn die niederländische Botschaft eine Todesmeldung erhält, benötigt die Botschaft eine Kopie des Reisepasses des Verstorbenen und eine offizielle Todesbestätigung der thailändischen Behörden: ein Autopsiedokument. Der Reisepass ist ungültig.
    Die niederländische Botschaft wird die Hinterbliebenen zur weiteren Bearbeitung oder zum Transport informieren.
    Der Transport des Verstorbenen kann selbst organisiert oder ausgelagert werden.

    Zur Freilassung des Verstorbenen benötigen die thailändischen Behörden eine sogenannte Autorisierungsbescheinigung der niederländischen Botschaft.

    Mit dem Vollmachtsschreiben kann die Original-Sterbeurkunde beim Rathaus angefordert werden.
    Es ist sinnvoll, mehrere Kopien des Reisepasses und der Bürgerservicenummer zu haben.

    Alle Organisationen werden per Einschreiben über den Todesfall informiert.
    Leistungsträger, Banken, Versicherungen etc.
    Für das Testament ist ein Obduktionsdokument wichtig.
    Botschaft:
    E-Mail: [E-Mail geschützt]

    Forensische Abteilung Henri Dunant Road
    (Legalisierungen: 123 Chaeng Wattana RoadPakkret Bangkok 10120
    Tel.0-2575-1056-59


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