Leserfrage: Muss ich in Thailand Grundsteuer zahlen?

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8 September 2020

Liebe Leserinnen und Leser,

Mich hat die Frage meiner thailändischen Partnerin überrascht, ob ich hier in Thailand Grundsteuer für das in ihrem Namen stehende Grundstück zahle, auf dem mein Haus gebaut ist, mit Nießbrauch für mich, solange ich lebe? Meine Antwort darauf war „Nein“. Sie hätte von einer Freundin davon erfahren.

Ich selbst habe von keiner thailändischen Behörde eine Nachricht erhalten, die auf diese Form der Besteuerung hinweisen könnte. Ich lebe in Hua Hin. Das Haus wurde von mir vor 15 Jahren auf der Grundlage eines Pachtvertrags mit einer Laufzeit von 30 Jahren gekauft und vor ca. 5 Jahren habe ich den Pachtvertrag ändern lassen, indem ich das Grundstück über das Grundbuchamt auf ihren Namen übertragen ließ und ich das Haus selbst behalte lebenslange Nießbrauchsbestimmung.

Kann mir jemand mehr zu diesem Steuerproblem sagen? ich

Ich habe gehört, dass „Großlandbesitzer“ (50 Rai oder mehr) ihr Land nicht mehr brachliegen lassen dürfen, um Steuern zu vermeiden.

Danke für Ihre Kooperation.

Regards,

Chelsea

4 Antworten auf „Leserfrage: Muss ich in Thailand Grundsteuer zahlen?“

  1. Sjoerd sagt oben

    https://www.bdo.co.th/en-gb/insights/tax-updates/new-property-tax-law-in-thailand

    Für Grundstücke und Gebäude, die Privatpersonen gehören und als Wohnsitz dienen, gilt ein Steuerfreibetrag von 50 Millionen Baht, wenn deren Namen am 1. Januar des Steuerjahres im Handelsregister eingetragen sind

  2. Tooske sagt oben

    Chelsea,
    Ich weiß nicht, wo Sie wohnen, aber wir zahlen jedes Jahr gewissenhaft unsere Grundsteuer.
    Ich lebe in einem kleinen Weiler in der Nähe von Nakhon Phanom und jedes Jahr hallt die Stimme des Dorfvorstehers durch die Dacherneuerung, dass die Grundsteuer auch heute noch bezahlt werden kann. andernfalls müssen Sie zum Bezahlen zum Grundbuchamt gehen.
    Auf die Kosten muss man sich nicht verlassen, hier sind es nur 10 THB pro Rai.

  3. Teun sagt oben

    Chelsea,

    Googeln Sie einfach „Grundsteuer Thailand“. Sie könnten darunter fallen, wenn der Wert des Ganzen 50 Millionen TBH übersteigt. Aber…. Die Umsetzung ist noch nicht abgeschlossen.

  4. Rob H sagt oben

    Lieber Chelsea,

    Lebe auch in Hua Hin (Thap Tai). Land im Namen meiner thailändischen Frau und Haus in beiden Namen.
    Meine Frau erhielt – wenn ich mich recht erinnere – im Frühjahr einen Brief von Thap Tai bezüglich dieser Steuer, um zu überprüfen, ob die Registrierung des Grundstücks in ihrer Verwaltung korrekt war. Da es noch als unbebaut gemeldet war, ging ich zum örtlichen Büro, wo alles geregelt wurde, nachdem meine Frau mir das Blaue Buch gezeigt hatte. Seitdem habe ich nie wieder etwas gehört.
    Die Initiative ging also von der „Gemeinde“ aus.
    Bitte pass auf. Der oben genannte Link erwähnt einen Freibetrag von 50 Millionen (Grundstück und Haus auf (gemeinsam) denselben Namen eingetragen), aber auch etwa einen Freibetrag von 10 Millionen, wenn Grundstück und Haus auf unterschiedliche Namen eingetragen sind.


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