Leserfrage: Bekomme ich eine AOW für eine thailändische Frau?

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27 August 2017

Liebe Leserinnen und Leser,

Ich bin ein Niederländer und mit einer Thailänderin verheiratet. Meine Frau arbeitet nicht, bezieht aber auch keine Leistungen. Meine Frage ist nun: Hat meine Frau Anspruch auf AOW, wenn sie 67 ist?

Wer kann mir die Antwort geben?

Regards,

Dion

30 Antworten auf „Leserfrage: Kann ich eine thailändische Frau AOW bekommen?“

  1. Raymond Kil sagt oben

    Sie Da,
    Du meinst wahrscheinlich AOW. (Allgemeines Altersrentengesetz). WAO ist das Unfit for Work Act.
    Jeder, der in den Niederlanden lebt oder arbeitet, erhält eine staatliche Rente.
    2 % jährlich. Wenn Ihre Frau also in den Niederlanden lebt oder gelebt hat, wird sie in diesen Jahren eine staatliche Rente aufbauen.
    Ihre Nationalität hat damit nichts zu tun. Sie erhält nur für die Jahre, in denen sie tatsächlich in den Niederlanden lebt oder gelebt hat, eine staatliche Rente.
    Mit freundlichen Grüßen. Strahl

  2. Pieter sagt oben

    Ich glaube, Sie meinen die staatliche Rente.
    Es fallen AOW an: 2 % pro Jahr, in dem Sie in den Niederlanden leben. Als Beispiel: Wenn Ihre Frau zum Zeitpunkt ihres Renteneintritts 20 Jahre in den Niederlanden gelebt hat, erhält sie 20 Jahre x 2 % = 40 % der staatlichen Rente.

  3. zu drucken sagt oben

    Wenn Ihre Frau legal in den Niederlanden lebt, erwirtschaftet sie 2 % AOW pro Jahr. Wenn Sie in Thailand leben, hat sie keinen Anspruch auf staatliche Rente. Die Jahre, in denen Ihre Frau in den Niederlanden gelebt hätte, sind die Anzahl der Jahre, in denen Sie pro Jahr 2 % staatliche Rente beziehen.

    Es ist wichtig, in den Niederlanden ansässig zu sein, also einen rechtmäßigen Wohnsitz zu haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie arbeiten oder nicht, Leistungen beziehen oder nicht. Voraussetzung ist ein rechtmäßiger Wohnsitz in den Niederlanden. Ab dem 15. Lebensjahr erhalten Sie eine staatliche Rente in Höhe von 2 % pro Jahr.

    Früher erhielt nur der Mann AOW und ein Ehepaar erhielt AOW, wenn der Mann das 65. Lebensjahr vollendete, auch wenn die Ehefrau älter war. Zum Glück wurde das schon vor Jahren abgeschafft.

    • ruud sagt oben

      Der AOW-Anrechnungszeitraum hat sich von 15 auf 65 auf 17 auf 67 geändert.
      Dies bedeutet, dass die Mehrheit der Auswanderer 4 % der staatlichen Rente verloren hat.

  4. Victor Kwakman sagt oben

    Warum sollte sie Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente haben??? Ich gehe davon aus, dass Sie die staatliche Rente meinen. AOW wird von jedem angesammelt, der in den Niederlanden lebt und bei der GBA registriert ist. Sobald man sich von der GBA abmeldet, endet auch der AOW-Anfall.

    • FonTok sagt oben

      Wenn Sie sich von der GBA abmelden und niederländischer Staatsbürger sind, können Sie diese 2 % jedes Jahr selbst einzahlen. Sie müssen dies innerhalb einer angemessenen Frist mitteilen, andernfalls verfällt diese Möglichkeit. Bis Mitte der 90er Jahre war das ein Kinderspiel. Aber danach sind die Beiträge zur staatlichen Rente erheblich gestiegen und das ist eine ziemlich teure Angelegenheit geworden. Einer der Gründe, warum Expats, die früher abreisen, eine Postfachadresse in den Niederlanden behalten. Dann kostet sie die AOW-Anhäufung nichts, weil sie auf dem Papier noch nicht weg ist. hat den Nachteil, dass man in den Niederlanden jedes Jahr für seine Krankenversicherung die Nase zeigen muss, die Kosten für ein Ticket jedoch die Kosten der AOW-Prämie nicht übersteigen.

      • l.geringe Größe sagt oben

        Diese „Nase“ muss 4 Monate lang in den Niederlanden vorhanden sein, sonst fällt sie ihm bei einer Kontrolle auf die Nase!

  5. Jasper sagt oben

    Hallo Dion,

    Darauf gibt es eine ganz einfache Antwort: Für jedes Jahr, in dem Ihre Frau in den Niederlanden lebt und dort tatsächlich gemeldet ist, hat sie 2 % AOW angesammelt. Wenn sie also 10 Jahre in den Niederlanden lebt und dann nach Thailand zurückkehrt, erhält sie dort ebenfalls 10 x 2 = 20 % AOW.
    Wenn sie hingegen weiterhin in den Niederlanden lebt, erhält sie (und Ihre 50 %ige staatliche Rente) einen Zuschuss zum Sozialhilfeniveau.

    • FonTok sagt oben

      „Wenn sie hingegen weiterhin in den Niederlanden lebt, wird sie (und Ihre 50 % staatliche Rente) auf das Sozialhilfeniveau aufgestockt.“

      Gilt nur, wenn Sie keine Zusatzrente haben, sonst funktioniert dieser Flyer nicht.

  6. Peter sagt oben

    Meiner Meinung nach fällt Ihnen WAO nur an, wenn Sie in den Niederlanden leben. Im Alter zwischen 15 und 65 Jahren jedes Jahr 2 Prozent. Meine thailändische Frau lebte von ihrem 20. bis zu ihrem 50. Lebensjahr in den Niederlanden. Für diesen Zeitraum hat sie also 60 Prozent ihrer Invaliditätsrente angesammelt. Jetzt, wo wir in Thailand leben, wird sie nichts bauen, wenn Sie nichts unternehmen. Deshalb haben wir über meinen Buchhalter beim Finanzamt einen Antrag gestellt, ob sie ihre Rente weiter beziehen kann. Dies ist möglich, wenn sie eine jährliche einkommensabhängige Prämie zahlt. Das sind bei ihr etwa 500 Euro. Ich denke, dass diese Vereinbarung 10 Jahre gültig ist. Wenn sie noch nicht 65 Jahre alt ist, besteht die Möglichkeit, eine Verlängerung zu beantragen.

    • Peter sagt oben

      Es muss natürlich eine staatliche Rente sein.

    • Keith 2 sagt oben

      Peter, der 6000 Euro pro Jahr an AOW-Prämie zahlt (10 Jahre? 60.000 Euro?), mit folgenden Unsicherheiten/möglichen Ereignissen:

      – Wird der niederländische Staat Ihrer Frau in 10 bis 20 Jahren noch eine solide staatliche Rente zahlen?
      – vielleicht stirbt deine Frau mit 70, dann profitiert sie 3 Jahre lang… tssss und das bei einer Investition von 60.000.
      – Vielleicht wird die niederländische Regierung entscheiden, dass die AOW vom Wohlstandsniveau in Thailand abhängt (in diesem Fall).

      Mit diesen 60.000 Euro ist es besser, für Ihre Frau eine Eigentumswohnung in guter Lage in BKK zu kaufen, damit sie diese vermieten und ab dem Kaufdatum ein inflationssicheres Einkommen erzielen und so ihre künftige halbe staatliche Rente aufbessern kann ein vollwertiges. Und nach ihrem Tod geht es an alle Kinder.

      Oder Sie stecken diese 5000 Euro pro Jahr in einen diversifizierten Investmentfonds und lassen Ihre Frau nach ihrem 67. Lebensjahr davon profitieren.

      Aber 5000 Euro im Jahr verschenken mit ungewissem Ausgang…. Niemals. Bevorzugen Sie Inhouse-Management!

      • Hans sagt oben

        525,- pro Jahr, nicht pro Monat.
        Basierend auf dem niedrigstmöglichen Tarif

        • Keith 2 sagt oben

          Fehler meinerseits. Das liegt daran, dass ich mich selbst danach erkundigt habe, woraufhin mir gesagt wurde, dass ich etwa 600 pro MONAT zahlen müsse, um weiterhin eine staatliche Rente zu erhalten. Ich habe Ihnen dafür gedankt und investiere das Geld nun selbst.

          525 pro Jahr sind ein Geschenk!

  7. Jürgen sagt oben

    hallo
    Ihre thailändische Ehefrau hat Anspruch auf staatliche Rente, jedoch nicht auf die volle staatliche Rente
    Sie erhält die volle staatliche Rente, wenn sie 40 Jahre in den Niederlanden gelebt hat
    Bleibt sie beispielsweise 20 Jahre in den Niederlanden, erhält sie 50 %
    So können Sie selbst berechnen, was ihr zusteht

    Jürgen

    • Wilmus sagt oben

      Das ist eine falsche Berechnung. Wie viele Jahre sie in den Niederlanden lebt, ist irrelevant, z. B. Ihre Argumentation, dass 40 Jahre in den Niederlanden zu 100 % nicht wahr sind. Natürlich sind das dann 80 % und 20 Jahre sind dann 40 % und nicht 50 %.

  8. FonTok sagt oben

    Wenn Ihre Frau in den Niederlanden lebt, erhält sie ab diesem Zeitpunkt jährlich 2 % der gesetzlichen Rente. Wenn sie also bei ihrer Ankunft in den Niederlanden 35 Jahre alt ist, erhält sie weitere 32 Jahre lang weiterhin 2 % staatliche Rente. Aber ! In der AOW können Sie Haare im Alter von 15 bis 35 Jahren erwerben. Anschließend erhalten Sie ein Vergleichsangebot. Zahlbar per Ratenzahlung über 5 Jahre oder der Gesamtbetrag in einer Einmalzahlung. Sie können sich nur einkaufen, wenn Sie angeben, dass Sie dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums (ich glaube 5 Jahren) nach Ihrer Niederlassung in den Niederlanden tun möchten. Nach diesem Zeitraum erlischt diese Option. Wenn Sie mit einer Thailänderin verheiratet sind und Ihre Frau jünger als 65 Jahre ist und Sie vor Mitte 65 2015 Jahre alt werden, erhalten Sie weiterhin die Partnerzulage (die Küchenzulage). Wenn Sie nach Mitte 2015 Ihr 65. Lebensjahr vollendet haben, ist diese ebenfalls abgelaufen und Ihr Partner wird voraussichtlich arbeiten gehen und Sie erhalten nur noch die Hälfte der gesetzlichen Rente, wenn Sie beide unter derselben Adresse wohnen. Es gibt viele Menschen, die an zwei Adressen wohnen, sodass die erste Person, die eine staatliche Rente erhält, die volle staatliche Rente erhält.

  9. Gerrit sagt oben

    Also,

    Jetzt habe ich gelesen, dass jeder sagt, dass „wenn man in den Niederlanden lebt“, 2 % pro Jahr anfallen.

    Aber ich lebte in den Niederlanden und arbeitete für ein belgisches Unternehmen, aber ich hatte die größten Schwierigkeiten, meine 2 % zu bekommen.

    GR. Gerrit

  10. Peter sagt oben

    Die Antwort hängt von der Dauer des Aufenthalts Ihrer Frau in den Niederlanden ab. Wenn sie nicht in den Niederlanden gelebt hat, hat sie keinen Anspruch auf staatliche Rente. Dies ist ein Recht, das Sie sich in den Jahren, in denen Sie in den Niederlanden leben, persönlich aneignen. Die Höhe richtet sich dann nach Ihrer familiären Situation. Zusammenleben oder nicht.

  11. Hans sagt oben

    Wenn sie seit ihrem 15. Lebensjahr in den Niederlanden lebt, erhält sie 100 % AOW. Für jedes Jahr, das sie ab ihrem 15. Lebensjahr weniger in den Niederlanden gelebt hat, werden 2 % abgezogen.
    Wenn Sie vor dem 01012015 eine gesetzliche Rente bezogen haben und sie jünger ist als Sie, können Sie bei der SVB einen gesetzlichen Rentenzuschlag beantragen.

  12. Lammert de Haan sagt oben

    Lieber Dion,

    Das hängt von der Frage ab, wie lange sie in den Niederlanden lebte und somit in den Kreis der obligatorischen Sozialversicherung (einschließlich der AOW) fiel. Wenn für sie das gesetzliche Rentenalter von 67 Jahren gilt, hätte sie für jedes Jahr nach Vollendung des 17. Lebensjahres 2 % pro Jahr an staatlichen Rentenansprüchen angesammelt. Wenn sie nach ihrem 17. Geburtstag nicht in den Niederlanden gelebt hat, hat sie keinen Anspruch auf AOW-Leistung

    Dabei spielt es keine Rolle, ob sie hier gearbeitet hat oder Sozialleistungen bezogen und damit Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt hat. Allein dadurch, dass man in den Niederlanden lebt, erwirbt man Rechte.

  13. Leo Th. sagt oben

    Ob Ihre Frau arbeitet oder Leistungen bezieht, ist unerheblich. Der Ausgangspunkt für den Bezug einer staatlichen Rente ist, ob vor dem Beginn des gesetzlichen Rentenalters Ansprüche erworben wurden. Ihre Frau erwirbt/hat für jedes Jahr, in dem sie sich nach Vollendung des 15. Lebensjahres rechtmäßig in den Niederlanden aufhält/aufgehalten hat, 2 % an Ansprüchen erworben. Da Sie nur wenige Angaben machen, ist nicht klar, ob Ihre Frau tatsächlich in den Niederlanden gelebt hat oder wo sie/Sie derzeit leben. Wenn Ihre Frau eine niederländische Bürgerservicenummer hat, können Sie ganz einfach bei der SVB nachfragen, welche AOW-Rechte sie gegebenenfalls hat. Die erworbenen Rechte gelten auch im Falle einer (endgültigen) Ausreise nach Thailand vor oder nach dem AOW-Antrittsdatum.

  14. Bucky57 sagt oben

    Alle Informationen finden Sie auf der SVB-Website
    Hier ein kleiner Auszug davon, Ihr Partner muss in den Niederlanden gelebt haben.
    Wer bekommt staatliche Rente?
    Die AOW (Algemene Ouderdomswet) ist eine Grundrente des Staates. Anspruch darauf hat jeder, der das gesetzliche Rentenalter erreicht hat und in den Niederlanden lebt oder gelebt hat. Die AOW-Leistung erhalten Sie von der SVB ab dem Tag, an dem Sie das gesetzliche Rentenalter erreichen. Es spielt keine Rolle, in welchem ​​Land Sie leben.

  15. l.geringe Größe sagt oben

    Die einfache Tatsache, dass eine ausländische Frau (Thailänderin) zusammen mit einer Niederländerin in den Niederlanden leben würde, hätte ihr Anspruch auf eine AOW-Leistung von 2 % pro Jahr, während sie bis zu ihrem AOW-Alter in den Niederlanden lebt.

    Es könnte durchaus sein, dass ihr dieses Recht aufgrund ihrer Arbeit in den Niederlanden zusteht.

    Der niederländische AOW-Rentner mit einem jüngeren thailändischen Verwandten erhält einen negativen Zuschlag, also nicht 1050,- €, sondern einen niedrigeren Betrag, je nachdem, welches SVB-Berechnungsmodell vor oder nach 2015 angewendet wurde.
    Der jüngere Thailänder gilt als arbeitsfähig und ggf. um das Einkommen aufzubessern.

    Wenn beide das gesetzliche Rentenalter erreicht haben, gelten andere Berechnungsmodelle.
    Aber absolut kein „Zähl dein reiches Model!“

  16. Barry sagt oben

    Hallo Dion,

    Kommt darauf an. Wenn sie im Alter von 15 bis 65 Jahren in den Niederlanden gemeldet war, erhält sie 100 % AOW. Für jedes Jahr, in dem dies nicht der Fall ist, werden 2 % abgezogen.

    Beispiel. Wenn Ihre Frau im Alter von 40 bis 67 Jahren in den Niederlanden gelebt hat, erhält sie (25 Jahre x 2 %) = 50 % des AOW-Betrags.

    Allerdings weiß ich nicht, wie die neue Berechnung aufgrund der Verlängerung des gesetzlichen Rentenalters nun ausfällt. Soweit ich weiß, erhebt die Sozialversicherungsbank immer noch 2 % pro Jahr.

    Barry

  17. ozo sagt oben

    Das gesetzliche Rentenalter hat sich geändert. Deshalb verschiebt sich auch der Beginn Ihres Anspruchsaufbaus.
    Daher glaube ich nicht, dass man im Alter von 65 Jahren einwandern kann, während man weiterhin 100 % der staatlichen Rente erhält.

  18. Henk sagt oben

    Gehen Sie einfach davon aus, dass die aktuellen Regeln vorübergehender Natur sind, wenn es ein neues Kabinett gibt. In 20 Jahren werden sich die Regeln wahrscheinlich wieder geändert haben und sie werden wahrscheinlich nicht zu Ihren Gunsten ausfallen. GR. Strang

  19. TheoB sagt oben

    Dion,

    Die Antwort von Lammert de Haan ist die beste, die ich bisher gelesen habe.
    Er ist somit Steuerberater.

    Das Alter, ab dem jemand Anspruch auf eine staatliche Rente hat, hängt von der durchschnittlichen Lebenserwartung in den Niederlanden ab.
    Im Vorfeld wird das gesetzliche Renteneintrittsalter zügig angehoben. (Ich bin jetzt 61½ Jahre alt und gehe davon aus, dass ich mit 67½ Anspruch auf eine staatliche Rente habe.)
    In den 50 Jahren vor dem gesetzlichen Rentenalter erwirbt jeder, der beim BRP (ehemals GBA) registriert ist, 2 % staatliche Rentenansprüche pro Jahr.
    Um im BRP registriert zu bleiben, müssen Sie in den letzten 365 Tagen mindestens 121 Tage in den Niederlanden gelebt haben. Wenn Sie sich länger im Ausland aufhalten, sind Sie gesetzlich zur Abmeldung verpflichtet.
    Wenn Sie vor dem gesetzlichen Rentenalter 50 Jahre lang in den Niederlanden gelebt haben, haben Sie 50 % staatliche Rentenansprüche erworben (2 Jahre x 100 %/Jahr =).
    Wenn Sie dann allein leben, haben Sie Anspruch auf einen Brutto-AOW-Betrag von 70 % des Bruttomindestlohns (BML).
    Wenn Sie dann mit einem Erwachsenen zusammenleben, haben Sie Anspruch auf einen Brutto-AOW-Betrag in Höhe von 50 % des Bruttomindestlohns.
    Für jemanden, der seit 10 Jahren in den Niederlanden gemeldet ist, gilt 70 % BML x 10 Jahre. x 2 %/Jahr. = 14%BML bzw. 50 % BML x 10 Jahre. x 2 %/Jahr. = 10 % BML.
    Wenn ein Haushalt in den Niederlanden über ein Einkommen unterhalb des Sozialhilfeniveaus verfügt und über kein Eigenkapital verfügt, kann ein Zuschlag zum Sozialhilfeniveau beantragt werden.
    Wie bereits in früheren Antworten erwähnt, können Sie das AOW-Defizit tatsächlich durch zusätzliche einkommensabhängige Prämienzahlungen ausgleichen.
    Wenn Sie nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters im Ausland leben, bleibt die staatliche Rente weiterhin in den Niederlanden besteuert und Sie erhalten darauf keine Steuergutschrift mehr, es wird aber auch keine ZVW-Prämie einbehalten. Einen Zuschlag zum Unterstützungsniveau erhalten Sie nicht.

    Werfen Sie einen Blick auf die Website der SVB, um die für Sie relevanten Informationen zu finden.
    https://www.svb.nl

    • Stevenl sagt oben

      Mir war noch nie bewusst, dass mit der Anhebung des Renteneintrittsalters auch das Bezugsalter angehoben wird. Für mich persönlich bedeutet das, dass ich weniger als erwartet erhalte, da meine ursprüngliche Rückstellung verfällt, während ich in diesen Jahren in den Niederlanden und später im Ausland lebte.

    • FonTok sagt oben

      Wer sich in den Niederlanden niederlässt, kann sich in die staatliche Rente einkaufen und erhält dann trotzdem eine 100-prozentige staatliche Rente. Sie müssen dies innerhalb einer angemessenen Frist nach Ihrem Umzug in die Niederlande mitteilen. Dies fehlt in der Antwort von Lammert de Haan überhaupt.


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