Leserfrage: Nach Thailand auswandern und eine steuerfreie Rente erhalten

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November 25 2020

Liebe Leserinnen und Leser,

Ich beabsichtige, nach Thailand auszuwandern und in den Vorruhestand zu gehen. Aufgrund des Abkommens mit den Niederlanden darf auf den sogenannten Einkünften keine Doppelbesteuerung erhoben werden. Es wird sozusagen brutto statt netto.

Wenn das alles der Fall ist, wie sollte ich mein Rentengeld am besten direkt auf ein thailändisches Bankkonto überweisen? Oder muss dies immer noch über die niederländische Bank erfolgen?

Sehr neugierig, was die Antwort darauf sein könnte?

Regards,

Teun

12 Antworten auf „Leserfrage: Nach Thailand auswandern und eine steuerfreie Rente erhalten“

  1. Erik sagt oben

    Teun, nein, das ist von Rentenzahlern direkt an eine thailändische Bank erlaubt, aber warum sollten Sie das tun? Wenn Sie etwas in NL lassen können, können Sie auf einen guten Wechselkurs warten und dann mehr Baht für Ihren Euro bekommen (obwohl das auch umgekehrt funktionieren kann…).

    AOW wird in NL besteuert, TH kann sie jedoch auch erheben, wenn Sie sie im Kalenderjahr übertragen lassen. Die Betriebsrente wurde der TH zugewiesen, Sie können jedoch in NL eine Befreiung beantragen und erhalten dann von Monat zu Monat Brutto = Netto.

    In diesem Blog wurde viel über Renten- und staatliche Rentenangelegenheiten geschrieben und beraten, daher verweise ich Sie auf diese Kapitel. Bitte beachten Sie: Das oben Genannte gilt für die aktuelle Gesetzgebung in Thailand und den aktuellen Vertrag, dieser kann jedoch durch einen neuen ersetzt werden.

  2. ruud sagt oben

    Als ich in den Ruhestand ging, wollte das Finanzamt, dass das Geld von der Rentenversicherung für meine Befreiung nach Thailand überwiesen wird.
    Kein Problem, denke ich, denn in Thailand muss man für seine Lebensmittel bezahlen.

    Eine staatliche Rente kann in den Niederlanden manchmal besteuert werden.

    Wenn Sie vorzeitig in Rente gehen möchten, würde ich auch den Durchschnitt Ihres Einkommens über 3 Jahre in Betracht ziehen.
    Angenommen, Sie hören mit 64 auf zu arbeiten und gehen mit 65 auf, dann können Sie Ihr Einkommen über 62 und 63 Jahre durchschnittlich über 62, 63 und 64 Jahre berechnen.
    Unter dem Strich fällt die Steuer dann in der Regel niedriger aus, denn die Steuer ist progressiv: Je höher Ihr Einkommen, desto höher ist der Steueranteil auf jeden Euro, den Sie verdienen.

    Wenn Sie bereits aus den Niederlanden abgemeldet wurden, funktioniert diese Möglichkeit nicht mehr, wenn Sie in den Niederlanden kein steuerpflichtiges Einkommen haben – das ist mir einmal zu meinem Bedauern aufgefallen.
    Das Finanzamt unterscheidet zwischen keinem Einkommen und 0 Euro Einkommen, das war mir nicht bewusst.
    Zum Glück musste ich dafür keine Schüssel Reis zurücklassen.

  3. Marty Duyts sagt oben

    Gemäß einem Doppelbesteuerungsabkommen wird eine Leistung immer nur in einem Staat besteuert. Staatliche Renten (z. B. AOW, ABP) werden nur in den Niederlanden besteuert. Private Renten werden nur im Wohnsitzland Thailand besteuert. Dabei spielt es keine Rolle, bei welcher Bank die Rente eingezahlt wird. Beide Länder müssen ein Abkommen anwenden und eine Befreiung gewähren, wenn eine Rente bereits einem anderen Land zugewiesen wurde. Dabei kommt es nicht darauf an, ob tatsächlich Steuern einbehalten werden, es geht um das Recht, welches Land Steuern erheben darf.

    • Blut sagt oben

      Ich bin mit Martys Antwort überhaupt nicht einverstanden.
      Sie können in NL nur eine Befreiung erhalten, wenn Sie über eine RO22-Erklärung verfügen. Sie erhalten diese Abrechnung nur, wenn Sie nachweisen können, dass Sie 1/2 Jahr + 1 Tag in Thailand gelebt haben (anhand Ihrer Ein- und Ausreisestempel in Ihrem Reisepass) und dass Sie Steuern gezahlt haben (damit Sie Ihre Steuererklärung einreichen können). LF90-Formular aus dem Vorjahr).

      Die Steuergesetzgebung ist im Hinblick auf Folgendes klar: Wenn Sie Ihre Einkünfte aus einem bestimmten Jahr erst im darauffolgenden Jahr nach Thailand überweisen, müssen Sie darauf keine Steuern zahlen. Wenn Sie also ein Jahr ohne Geld aus den Niederlanden überleben können und in Thailand Einkünfte z. B. aus Anleihen oder Bankguthaben haben, auf die Sie Steuern gezahlt haben, ist dies ein guter Grund, Ihre Einkünfte bei einer Bank in den Niederlanden anzulegen.

      • Erik sagt oben

        Goort, Sie müssen in Thailand eine Steuererklärung eingereicht haben, die Zahlung ist etwas anderes und nicht erforderlich. Wie oft habe ich hier erklärt: Steuerpflicht und Steuern zahlen sind völlig verschiedene Dinge!

        Der Richter hat auch entschieden, dass die Aufregung um den RO22 nicht nötig ist, siehe die Beiträge dazu von Gerritsen und Lammert de Haan in diesem Blog, die es vor Gericht gebracht haben. Aber die Räder der Bürokratie mahlen langsam…..

        • Lammert de Haan sagt oben

          Das ist absolut richtig, Eric. Ich habe zwei Verfahren vor dem Bezirksgericht Zeeland – Westbrabant erfolgreich abgeschlossen

          Ich habe ein ausführliches Dokument zum Erhalt einer Befreiung zusammengestellt (wie gehen Sie dabei vor, wie weisen Sie nach, dass Sie in Thailand und nicht in den Niederlanden steuerlich ansässig sind usw.). Dies ist auf Anfrage erhältlich (über: [E-Mail geschützt] )

    • Lammert de Haan sagt oben

      Marty Duijts,

      Die Bemerkung, dass eine AOW-Leistung als staatliche Rente angesehen werden könne, ist falsch. Sie fällt nicht in den Anwendungsbereich des Rentengesetzes und ist auch nicht steuerbegünstigt. Darüber hat kürzlich der Oberste Gerichtshof entschieden.

      Eine AOW-Leistung ist eine Sozialversicherungsleistung und fällt als solche nicht in den Anwendungsbereich der Artikel 18 und 19 (Rentenartikel) des zwischen den Niederlanden und Thailand geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens.

      Ergo: Sozialversicherungsleistungen sind im Vertrag nicht erwähnt, sodass für beide Länder nationales Recht gilt.
      Mit anderen Worten: Beide Länder dürfen auf eine AOW-Leistung Einkommensteuer erheben.

      Dies wurde im Thailand-Blog schon oft diskutiert, scheint aber noch nicht bei allen angekommen zu sein. Und das ist eine Schande. Eine solche falsche Darstellung der Dinge schafft (un)nötige Verwirrung!

      Die gleiche Situation wie mit Thailand findet sich auch in den mit den Philippinen, Pakistan und Sri Lanka geschlossenen Verträgen. Erst durch eine Überarbeitung oder Ersetzung dieser alten Verträge wird diese Lücke geschlossen.

  4. Teun sagt oben

    Vielen Dank an alle für die Berichterstattung in diesem Fall, ein Fachmann wird hier sicherlich auch um Rat und Rat fragen. „Steuerservice bezieht sich auf das Ausfüllen der Lohnsteuerbefreiung.“
    Ich hoffe, dass Thailand zunächst einmal wieder auf die Beine kommt, so wie es sich die Menschen wünschen.
    Grüße

    • John Bekkering sagt oben

      Lieber Teun, ich würde sofort das Dokument zur Erlangung der Befreiung von Herrn Lammert de Haan bei ihm anfordern! Er ist seit Jahren DIE Autorität auf diesem Gebiet und von ihm bekommt man zu diesem Thema nur sehr verlässliche Informationen!!

  5. Gerritsen sagt oben

    Lieber Teun
    Ich habe kürzlich ein Einkommensteuerverfahren für einen Mandanten gewonnen, der seit Jahren in Thailand lebt. Entscheidend ist, dass Sie nachweisen können, dass Sie in Thailand leben und sich dort länger als 180 Tage aufhalten. Der Nachweis hierfür kann, wofür die Theorie des freien Nachweises gilt, durch die thailändischen Steuerbehörden durch eine Aufenthaltsbescheinigung oder durch Ihre Aufenthaltserlaubnis, die sich in Ihrem Reisepass befindet, zusammen mit Ihren Ein- und Ausreisestempeln, die ebenfalls in diesem Reisepass enthalten sind, erbracht werden und wo aus zeigt, welche Zeiträume im Jahr Sie sich in Thailand aufgehalten haben und welche nicht; Auch das ist Beweis genug. Auf dieser Grundlage können Sie auch eine Befreiung vom Lohnsteuerabzug für nichtstaatliche Renten beantragen.
    Haben Sie bereits eine Korrespondenz mit dem Einkommensteuerinspektor hergestellt? Das Formular zur Lohnsteuerbefreiung ist zwar schon seit einigen Jahren abgeschafft, der Prüfer kann jedoch aufgefordert werden, ein Schreiben an die zuständige Pensionskasse zu schreiben, in dem er die Erlaubnis zum Verzicht auf den Abzug erteilt.
    Die Rente muss nicht unbedingt übertragen werden. Die Überweisung gilt nicht für Renten.
    Allerdings müssen Sie dies in Thailand anmelden und sicherstellen, dass die den Niederlanden zugeteilte staatliche Rente nicht auch in Thailand besteuert wird. [E-Mail geschützt]

    • Teun sagt oben

      Vielen Dank dafür, wollte gestern per E-Mail darauf zurückkommen, aber E-Mail-Adresse ohne und mit Zwischenpunkt funktioniert nicht..? [E-Mail geschützt] ?
      Mvgr-Unterstützung

  6. Maza sagt oben

    Lieber Gerritsen,

    habe versucht, dir auch eine E-Mail zu schicken,
    is [E-Mail geschützt] immer noch aktiv?

    mvg, Maza


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