Leserfrage: Dokument zum Unterhalt für Steuern in Belgien

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27 April 2020

Liebe Leserinnen und Leser,

Ich schicke meiner Frau in Thailand seit Jahren monatlich Unterhaltsgelder. Ich kann diesen Unterhalt daher in meine (belgischen) Steuern einbeziehen. Für meine persönliche Einkommenssteuer 2019 verlangt der Steuerinspektor jedoch zwei zusätzliche Dokumente: 2 Lebensbeweis meiner Frau (der jetzt über die Amhur arrangiert wurde) und außerdem einen Nachweis, dass meine Frau „bedürftig“ ist, also „bedürftig“ ist selbst kein Einkommen hat. Aber offenbar bekommt man in Thailand keine Steuerbescheinigung, wenn man kein Einkommen hat.

Weiß jemand, welches offizielle Dokument meine Frau besorgen muss (das ich dann von einem vereidigten Übersetzer übersetzen lasse), damit ich dieses Dokument als Beweis dem Steuerprüfer übergeben kann?

Vielen Dank im Voraus für eventuelle Antworten.

Regards,

Marc

9 Antworten auf „Leserfrage: Dokument zu Unterhaltszahlungen für Steuern in Belgien“

  1. Walter Claes sagt oben

    Vielleicht ihre Steuererklärung in Thailand oder, viel wahrscheinlicher, eine Bescheinigung, dass sie keine Steuererklärung abgeben muss, weil ihr Einkommen zu gering ist?

  2. Michel sagt oben

    Meine Frau ließ dann in ihrem Ampur ein Papier ausstellen mit der Zeugenaussage, dass sie kein Einkommen hat und sich um ihre Eltern kümmert

    • Marc sagt oben

      Michel, vielen Dank im Voraus für die Erklärung. Ich gehe davon aus, dass dieser Artikel auf Thailändisch war und Sie ihn dann von einem zertifizierten Übersetzer übersetzen lassen mussten?
      Grüße, Marc

      • Michel sagt oben

        Ja, genau, ich habe es in den Niederlanden übersetzen lassen. Ich brauchte es, um eine Sozialversicherungsnummer für sie zu bekommen
        Viel Glück Mark

        Grüße Michael

  3. Dolch sagt oben

    Ich hatte letztes Jahr auch das Problem, dass ich den (belgischen) Steuerbehörden nachweisen musste, dass meine Frau in Thailand kein Einkommen hatte. Über die thailändischen Steuerbehörden konnte ich das nicht machen, denn wenn sie nicht arbeitet, kennen sie sie nicht... Ich musste dann (selbst) ein Dokument erstellen, aus dem hervorgeht, dass sie nicht arbeitet und daher keine Arbeit hat Einkommen. Dieses Dokument musste vom Leiter des Gemeindedienstes am Amphur (in meinem Fall vom Gemeindesekretär) unterschrieben, abgestempelt und datiert werden. Dieses Dokument wurde akzeptiert.

    • Marc sagt oben

      Lieber Dirk,

      Vielen Dank im Voraus für die nützlichen Informationen! Aber noch ein paar Fragen: In welcher Sprache war das von Ihnen verfasste Dokument? Hast du noch eine Kopie davon? Und wenn ja, würde es Ihnen etwas ausmachen, es mir per E-Mail zu schicken? Meine E-Mail-Adresse ist [E-Mail geschützt]
      Grüße, Marc

  4. martin sagt oben

    Gehen Sie einfach zur Amphur und verlangen Sie einen Nachweis, dass sie kein Einkommen hat und Sie sie nur unterstützen, lassen Sie ihn übersetzen mit einem Nachweis der Bank, dass Sie Geld überwiesen haben und geben Sie ihn an die Steuerbehörde ab; ich mache die Diät seit 14 Jahren und kein Problem,
    Herzliche Grüße, Martin

  5. Lungenaddie sagt oben

    Ich habe einige Vorbehalte gegenüber der Frage und den Antworten darauf.
    Der Fragesteller spricht von „seiner Frau“, daher gehe ich davon aus, dass sie rechtmäßig verheiratet sind und diese Ehe in Belgien akzeptiert wurde.
    Wenn wir uns nun mit dem Begriff „Unterhaltsgeld“ befassen, müssen wir feststellen, dass steuerlich absetzbares Unterhaltsgeld an eine Reihe von Bedingungen geknüpft ist, von denen ich in diesem Fall die wichtigsten aufzähle:
    – Die empfangende Person darf NICHT mehr zur Familie gehören. Dies ist in diesem Fall möglich, da der Empfänger offenbar nicht mit dem Zahler zusammenlebt und daher als „de facto getrennt“ angesehen werden kann.
    -„Unterhaltsgeld“ ist nur dann Unterhaltsgeld, wenn es sich aus einer gerichtlichen Entscheidung (Auflösung ohne Auflösung des Ehebandes) oder aus einer notariellen Vereinbarung (EOT: einvernehmliche Scheidung) ergibt. Wenn dies nicht der Fall ist und jemand freiwillig finanzielle Unterstützung leistet, gelten diese finanziellen Zuwendungen als „GESCHENK“ und sind NICHT steuerlich absetzbar.
    Wenn er verheiratet ist und die Ehefrau kein Einkommen hat, kann der Ehemann seine Ehefrau steuerlich als „Unterhaltsberechtigte“ einstufen und ihr einen Teil seines Einkommens übertragen. Daran sind aber auch Bedingungen geknüpft:
    - MÜSSEN eine Familie gründen und daher auch unter einem Dach leben. Ist dies nicht der Fall, gelten sie steuerlich erneut als „faktisch getrennt“ und dieser Steuerabzug ist nicht möglich.
    Daher gibt es einige Vorbehalte gegenüber diesem Beitrag und den Kommentaren.

    • Walter Claes sagt oben

      Eine notarielle Urkunde ist nicht erforderlich.
      https://financien.belgium.be/nl/particulieren/gezin/onderhoudsgeld/betaald#q4
      Auch der Begriff „Familie“ wird hier definiert. Siehe auch die Bestimmungen zu vorübergehender Abwesenheit und Zahlungen im Ausland.


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