Leserfrage: Baby unterwegs und doppelter Reisepass

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19 September 2019

Liebe Leserinnen und Leser,

Weiß jemand, wie man doppelte Reisepässe (niederländisch und thailändisch) für ein erwartetes Baby erhält, das in den Niederlanden als Sohn eines niederländischen Vaters und einer thailändischen Mutter geboren wurde?

Heute erreichte uns die freudige Nachricht, dass meine Freundin schwanger ist. Wir leben derzeit zusammen in den Niederlanden (sie hat ein MVV/TEV) und das Kind wird auch in den Niederlanden geboren.

Ich habe auf Thailandblog nach Informationen gesucht, aber nur Informationen zum Erhalt eines niederländischen Passes gefunden, wenn das Baby in Thailand geboren wurde.

Alle Infos sind willkommen.

Groetjes,

Raymond

8 Antworten auf „Leserfrage: Baby unterwegs und Doppelpass“

  1. Ed sagt oben

    Lieber Raymond,
    Herzlichen Glückwunsch zu den tollen Neuigkeiten. Unsere Erfahrung war folgende: Im Januar 2007 gingen meine schwangere Freundin und ich zur niederländischen Botschaft in Bangkok, um gemeinsam mit der Mutter die „ungeborene Frucht“ als Vater anzuerkennen. Im März 2007 wurde unsere Tochter in Thailand geboren. Zuerst beantragte ich mit den zuvor erhaltenen Unterlagen den niederländischen Pass und dann den thailändischen Pass. Beide wurden bald ausgezeichnet.
    Wenn Sie das Kind nicht vor der Geburt anerkennen, müssen Sie vor der Beantragung eines Reisepasses nachweisen, dass Sie das Kind mehrere Jahre lang betreut haben. Dieses Verfahren könnte auch umgekehrt funktionieren. Ich denke, Sie können bei den Botschaften nach Informationen fragen.

    Viel Erfolg bei der Organisation,
    Ed

  2. Jasper sagt oben

    Melden Sie es einfach dem Rathaus, genau wie jedes andere niederländische Baby. Darüber hinaus können Sie (mit Vorlage Ihres Hausbuches, einer übersetzten Geburtsurkunde etc.) das Baby bei der thailändischen Botschaft in Den Haag anmelden und dort einen Reisepass beantragen.
    Eine Alternative besteht darin, wenn Sie zum ersten Mal gemeinsam in Thailand Urlaub machen, das Kind in das Hausbuch eintragen zu lassen (Tabian-Job) und einen thailändischen Pass zu bekommen. Viel billiger.

  3. Tooske sagt oben

    Raymond,
    Wenn Sie nicht verheiratet sind, müssen Sie das ungeborene Kind vorab anerkennen; dies kann bei der Gemeinde erfolgen.
    Das Kind erhält dann bei der Geburt automatisch die niederländische Staatsangehörigkeit und auf Wunsch auch einen niederländischen Reisepass.

    Für den thailändischen Pass ist es noch einfacher, mit der Geburtsurkunde (mehrsprachig erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde) bei der thailändischen Botschaft, da die Mutter Thailänderin ist, erhält Ihr Kind auch die thailändische Staatsangehörigkeit und auf Wunsch einen thailändischen Pass .

    Erfolg

    • Jos sagt oben

      Meine Frau ist Thailänderin, unsere Kinder wurden in den Niederlanden geboren.
      Wir sind nicht verheiratet.

      Daher folgende Vorgehensweise:
      1 Vor der Geburt: Anerkennung des ungeborenen Fötus durch Mitteilung 2003 (Tochter) und 2005 (Sohn) an das Amtsgericht.
      2 Nach der Geburt müssen Sie beide im Rathaus unterschreiben, dass Sie auch das Sorgerecht erhalten.
      3 Anschließend müssen Sie gemeinsam den Nachnamen ermitteln
      Erst 2, dann 3, sonst hast du nichts zu sagen.
      4 Meldung an die Gemeinde (innerhalb von 2 bis 3 Tagen nach der Geburt)
      5 Bitten Sie bei der Anmeldung um eine 2x internationale Geburtsurkunde
      Für den Rechtsweg ist die Zahl 2, am Ende benötigt die Botschaft nur 1. 🙂

      6 Ich denke, Sie können über die Website einen Termin bei der Botschaft vereinbaren.
      Das thailändische Verfahren ist einfach.
      Offiziell haben Sie als Niederländer vielleicht eine Staatsangehörigkeit, aber Thailand registriert nichts in den Niederlanden.

  4. Marcel sagt oben

    Gehen Sie zur Botschaft und melden Sie das Kind.
    Erledigt.
    Bitte beachten Sie, dass es sich um einen Jungen handelt, der zum Militärdienst einberufen werden kann.

  5. Martin sagt oben

    Sie müssen nur die thailändische Botschaft in Den Haag anrufen...es ist kein Problem

  6. Jürgen sagt oben

    Ich kann nur etwas aus meiner Erfahrung mitteilen.
    Unser Sohn wurde in einem Krankenhaus in Bangkok geboren, das Krankenhaus hat sich angemeldet und wir haben die Geburtsurkunde erhalten.
    Wir haben in Bangkok einen thailändischen Pass und bei der niederländischen Botschaft einen niederländischen Pass erhalten.

    Ich schätze, man muss die Geburtsurkunde in Englisch oder Thailändisch haben, sie dann bei der thailändischen Botschaft registrieren lassen und einen thailändischen Pass bekommen.
    Einen niederländischen Pass erhalten Sie einfach bei Ihrer Gemeinde.

  7. L. Burger sagt oben

    Es ist nicht mehr erforderlich, den ungeborenen Fötus zu erkennen.

    Ich habe noch einen netten Kommentar zum Thema „Urlaub fahren und Eintragen ins Hausbuch“ gelesen.
    Diese Beamten verlangen garantiert eine beglaubigte Geburtsurkunde


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