Liebe Leserinnen und Leser,

Wenn ich für einen längeren Zeitraum (max. 8 Monate) nach Thailand reise, versuche ich, die Kosten in den Niederlanden so gering wie möglich zu halten. Beispiele:

  • Ich stelle das Auto und das Motorrad von der Kfz-Steuer ab.
  • Ich werde die Versicherungen für das Auto und das Motorrad von Vollkasko auf nur Feuer und Diebstahl umstellen lassen.
  • Ich werde die monatliche Gebühr für die Energierechnung auf die Leerstandsquote festlegen lassen.
  • Ich kündige mein Abonnement für den Internet+TV+Telefonanbieter.

Meine Gemeinde möchte keine Ermäßigung auf die Abfallabgabe und die Abwassersteuer gewähren. Ich nutze ihre Dienste 8 Monate lang nicht. Wer hat mit seiner Gemeinde zu diesem Thema unterschiedliche Erfahrungen gemacht?

Ich würde auch gerne wissen, ob es Anbieter gibt, bei denen man nicht unbedingt ein Jahresabonnement abschließen muss.

Khan Jan

22 Antworten auf „Leserfrage: Kosten in den Niederlanden begrenzen, wenn ich für 8 Monate nach Thailand reise“

  1. Arjen sagt oben

    Ich lebe seit 15 Jahren nicht mehr in den Niederlanden, aber ich kann mich erinnern, dass zumindest in der Gemeinde, in der ich lebte, die Mindeststeuer für Abfall zwei Personen betrug. auch wenn Sie dort alleine lebten oder nicht dort wohnten. Aufgrund meiner Arbeit war ich nur am Wochenende zu Hause, das war egal. Die Abwassergebühren wurden übrigens auf Basis des verbrauchten Trinkwassers berechnet, wobei die Abwassergebühren pro Kubikmeter etwa zehnmal höher waren als beim Kauf des „sauberen“ Trinkwassers.

  2. So sagt oben

    Auch wenn Sie NL BV im März endgültig verlassen, zahlen Sie für das gesamte laufende Kalenderjahr weiterhin verschiedene Gemeindegebühren. Als Stichtag gilt der 1. Januar, was bedeutet, dass die Person, die am 1. Januar als Eigentümer/Bewohner der Immobilie eingetragen ist, für die Zahlung dieser Gebühren während des tauben Kalenderjahres verantwortlich ist.
    Beim Verkauf übernimmt natürlich der Käufer die Last, bei der Vermietung rechnen Sie diese mit der Miete ab, beim Fragesteller liegt es also an der Person, die man als Bewohner/Eigentümer bezeichnet. Was auch logisch ist: Die Kosten für die Abfallentsorgung und die Kanalwartung sinken nicht, weil jemand 8 Monate im Jahr weg ist und der Müllwagen nur zum Nachbarn kommt.

  3. Fred sagt oben

    Außerdem bin ich jedes Jahr 8 Monate weg und versuche, mein Miethaus unterzuvermieten. Es hängt von Ihrer Gemeinde und dem Eigentümer des Hauses ab, aber ich kann mein Haus legal für maximal 2 Jahre untervermieten, danach nicht für ein Jahr. Dies nennt man Hauswirtschaft.

  4. Hally sagt oben

    Die Gemeinde Sittard – Geleen berechnet pro Kilo und jedes Mal, wenn Sie Ihre Mülltonne auf die Straße stellen. Wie fair!

    • ko sagt oben

      Sie müssen die Behälter sicher unter Verschluss halten. Andernfalls können andere es „einfach“ nutzen und Sie tragen die Kosten. Ich habe jahrelang in Sittard gelebt.

  5. RichardJ sagt oben

    Der Stichtag für die Abwassersteuer usw. ist meiner Meinung nach der 1. Januar. So könnte man prüfen, ob eine An- und Abmeldung sinnvoll ist.

    Sie können Ihr Haus auch für die Zeit, in der Sie in Thailand sind, vermieten.

  6. Radhandflächen sagt oben

    Bezüglich der Abfallabgabe wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Voorst. Dort erhalten Sie am Ende des Jahres für jedes Mal, wenn Sie die Müllabfuhr nicht in Anspruch nehmen, Ihr Geld zurück. (NICHT der sogenannte grüne Behälter). Auch das Altpapier wird kostenlos im Container der Gemeinde gesammelt.

  7. Tonne sagt oben

    Wie andere bereits vorgeschlagen haben, können Sie auch den Haushalt führen oder vermieten. Wenn mehrere Expats zusammenarbeiten, können Sie sich nicht nur an den kommunalen Kosten beteiligen, sondern auch an Ihrer Miete oder Hypothek. Es könnte interessant sein, einen Pool einzurichten, sei es über einen Thailand-Blog oder nicht.

  8. Keith 2 sagt oben

    Sie vermieten Ihr Haus (oder ein Zimmer) vorübergehend (dauerhaft)?

  9. John Zen sagt oben

    Wenn dir Ned gehört, bist du die Zigarre.
    Warum nicht das Folgende,….
    Anmeldung und Aufenthalt (4 Monate) bei Bekannten/Familie in den Niederlanden.
    Dann können Sie auch nach CZ gehen. Eventuell mit Reiseversicherung.
    Aufenthalt im Ausland mit einem ausländischen Visum.

    Meldung beim Standesamt, vorübergehender Aufenthalt. 4 Monate.
    Mit Beschreibung, Kopie von Visum, Reisepass sowie Ein- und Ausreisestempeln.

    Dann sind Sie kein Geisterbürger.

    Viel Glück, Gerard J.

    • Jack G. sagt oben

      Habe es für die Familie ausprobiert. Aber nicht auf Anraten des Gemeindebeamten gemacht. Es würde mich ein paar hundert Euro extra kosten. Ich war an diesem Tag der Vierte, der mich für schlau hielt. Aber vielleicht läuft es jetzt im Gemeindeland und dem berühmten Stichtag anders.

  10. Peter@ sagt oben

    Sie können nur die Kfz-Steuer aussetzen, aber ansonsten können Sie keine Steuer vorübergehend aussetzen, Sie können unter bestimmten Bedingungen Abonnements für Zeitungen und Zeitschriften vorübergehend aussetzen, Gas, Licht und Wasser nicht, mieten Sie niemals Ihr Haus, weil einer unserer Leser hier Schwierigkeiten hatte mit bestimmten Pflanzen, die in seinem Haus angebaut wurden.

  11. auch singen sagt oben

    Was den Internetanbieter angeht, scheint es in den Niederlanden sehr wenig Flexibilität zu geben.
    Auch in Thailand ist bei einem festen Internetanschluss offenbar nur ein Vertrag pro Jahr möglich.
    Mobiles Internet in Thailand gelingt mir.
    Bei Ankunft, für ca. 3 bis 4,5 Monate, schließen wir einen Vertrag über 1 Jahr ab.
    Wenn wir gehen, rufen wir den DTAC-Helpdesk an.
    Und wir sagen, dass wir Thailand für längere Zeit wieder verlassen werden.
    Wir wollen nicht mehr bezahlen.
    Okay, dann schalten wir das Internet wieder ab.

    In NL fahre ich das Auto auch einmal im Jahr für ein paar Monate aus.
    Die Federung kostet etwas mehr als 1 Monat als Kfz-Steuer für mein Auto.

  12. rot sagt oben

    Um niederländischer Staatsbürger zu bleiben, muss man mindestens 4 Monate in den Niederlanden bleiben, andere Gemeinden verwenden jedoch einen längeren Zeitraum von bis zu 6 Monaten, wie beispielsweise die Gemeinde Hoogeveen.
    Seien Sie vorsichtig, was Sie hier und auf Facebook schreiben. Den Rest verstehe ich nicht. suc6

    • willem sagt oben

      Der Regierung ist klar, was Gesetz ist. Kommunen müssen dem nachkommen.

      „Wann muss ich mich im BRP an- und abmelden?

      Wenn Sie sich aus dem Ausland für länger als vier Monate in den Niederlanden niederlassen, müssen Sie sich als Einwohner in der Municipal Personal Records Database (BRP) registrieren. Sie müssen sich abmelden, wenn Sie die Niederlande für mehr als 4 Monate verlassen.“

      siehe Link unten:

      https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/persoonsgegevens/vraag-en-antwoord/wanneer-moet-ik-mij-in-de-gba-laten-inschrijven-en-uitschrijven

  13. Jack G. sagt oben

    Machen Sie über Ihre Netzwerke bekannt, dass Sie gehen. Ich habe so jemanden gefunden, der 6 Monate lang in meinem Haus lebte. Ich habe gerade jemanden gefunden, der über die Familie zuverlässig ist. Spart wirklich einen Schluck Getränke, wenn man ein paar hundert Euro im Monat ergattern kann. Mein Haus war auch in den Wintermonaten bewohnt, was gut gegen Diebstähle und unappetitliche Typen ist, aber auch bei Zentralheizungsausfällen etc. Als ich nach Hause kam, war alles ordentlich und es roch nach Reinigungsmitteln. Sogar die Fenster wurden geputzt. Auch meine Nachbarn waren mit dem vorübergehenden Wohnsitz zufrieden. Hat ihnen das Gefühl gegeben, sicher zu sein. Vielleicht auch, dass die vorübergehende Bewohnerin eine Frau war.

  14. John süß sagt oben

    Ich habe Robin Mobile
    ein Abonnement für Telefon und Internet
    Sie stellen das Telefon auf einen Hotspot und können gut mit Ihrem Laptop arbeiten
    Ich verwende es auf dem Boot mit drei Computern
    Den Vorteil können Sie monatlich kündigen oder abonnieren
    Die Kosten betragen 29,00 pro Monat und kein Dub mehr
    Grüße John

  15. Wim sagt oben

    Wenn das Auto beispielsweise vorübergehend von der Kfz-Steuer befreit ist, können Sie dies natürlich tun. Nur dann sollten Sie Ihr Auto nicht auf der öffentlichen Straße parken, sondern auf Ihrem eigenen Grundstück, sofern Sie über ausreichend Platz verfügen. Wenn sie Ihr Auto sehen und das Nummernschild überprüfen, gibt es immer „Nachbarn“, die sich fragen, was dieses Auto so lange dort macht. Rufen Sie dann die Polizei, die Ihr Auto beim RDW überprüft. Die Folge ist ein Bußgeld wegen Nichtzahlung der Kfz-Steuer. Auch hier natürlich nur, wenn Ihr Auto auf öffentlichen Straßen steht.

  16. ko sagt oben

    Wenn Sie Ihr Haus vermieten (bei einem Miethaus, das überhaupt nicht erlaubt ist), können Sie trotzdem in viele Probleme geraten. Angenommen, die Mieter zahlen die Fixkosten nicht. Angenommen, die Mieter berufen sich auf das Mietrecht (können Sie vor Gericht gehen)? Sie hinterlassen Ihr Zuhause völlig vernachlässigt. Es kann natürlich gut gehen und das ist zu hoffen, aber ich habe auch erlebt, dass „Freunde“ das Haus der Nachbarn völlig vernachlässigt und mit schrecklichen Steuerrückständen hinterlassen haben. Als Eigentümer ist man dann am Arsch und als Mieter noch mehr, weil man sein Haus nicht untervermieten darf.

    • Fred sagt oben

      Sie dürfen Ihr gemietetes Haus unter bestimmten Voraussetzungen untervermieten, dies nennt man Verwahrung…

  17. Gus sagt oben

    Sie können Ihre Kfz-Versicherung auch einfach kündigen und nach Ihrer Rückkehr wieder aktivieren. Kostet nichts, es wird kein Anspruchsrabatt einbehalten. Das mache ich jedes Jahr bei FBTO. Das Auto steht in einer Garagenbox

    • Cornelis sagt oben

      Dann müssen Sie zunächst das Kennzeichen sperren, andernfalls drohen Ihnen automatisch ein saftiges Bußgeld wegen Nichteinhaltung der Versicherungspflicht…………….


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