Hallo, ich habe eine Frage, wenn ich später in Rente gehe.

Dann möchte ich mein Haus hier in den Niederlanden verkaufen und ein Ferienhaus (Chalet) nehmen und ein Haus in Thailand kaufen, aber ich kann mich nur für etwa 8 Monate im Ferienhaus anmelden (wohnen).

Wenn ich für 3 bis 4 Monate nach Thailand gehe, muss ich mich dann dort registrieren oder kann ich auch an 2 Adressen registriert sein?

Oder kann das anders geregelt werden?

Mit freundlichen Grüßen

Peter

7 Antworten auf „Leserfrage: Wo soll ich in den Niederlanden oder Thailand registriert sein?“

  1. phangan sagt oben

    Sie müssen sich in Thailand nicht registrieren, Sie können sich online bei der Botschaft anmelden, wenn Sie möchten, müssen es aber nicht. Sie können weiterhin in den Niederlanden registriert sein.

  2. Ivo sagt oben

    Wenn Sie sich weiterhin den größten Teil des Jahres in Europa (NL) aufhalten, können Sie weiterhin in Europa (NL) gemeldet sein. Die Steuer verwendet eine etwas andere Logik.

    Und solange man in Thailand nicht in einem Hausbuch eingetragen ist, ist man meiner Meinung nach auch nie in Thailand „eingetragen“. Ich frage mich sogar, ob man tatsächlich mit einem Nichteinwanderungsvisum „registriert“ werden kann (diese beiden Wörter widersprechen sich).

  3. RonnyLadPhrao sagt oben

    Ich weiß nicht, ob ich das richtig lese, aber ich denke, sein Problem liegt hauptsächlich in den Niederlanden und insbesondere in seinem legalen Wohnsitz.
    Anscheinend kann er nur für 8 Monate an der Adresse in den Niederlanden gemeldet werden. (Ferienhaus)
    Was ist also mit den anderen 4 Monaten?
    Natürlich kann man sich alle 8 Monate für ein paar Monate abmelden und sich dann wieder anmelden, aber ist das eine praktikable Lösung? Ich denke, dass dies einen erheblichen Verwaltungsaufwand mit sich bringen wird.
    Eventuell bei Verwandten, Freunden (Kindern, Bruder, Schwester oder wem auch immer) administrativ anmelden und tatsächlich im Ferienhaus wohnen. Nicht nach Vorschrift, aber es gibt eine Lösung.

  4. Pipi sagt oben

    Zur Abmeldung in den Niederlanden sind Sie nur dann verpflichtet, wenn Sie sich 6 Monate oder länger nicht in den Niederlanden aufgehalten haben.
    In diesem Fall sind Sie sofort nicht mehr für medizinische Kosten versichert.
    Die Regeln für den Aufenthalt in einem Ferienhaus sind je nach Gemeinde unterschiedlich.
    Wenn man also 4 Monate in Thailand bleibt, stört das auch nicht.

  5. Martin sagt oben

    Eine Kommune kann/darf die Anmeldung an einer Adresse nicht verweigern, wenn der Mietvertrag gültig ist. Auch wenn Sie dort nicht dauerhaft wohnen dürfen, können Sie sich hier trotzdem registrieren. Viele Kommunen weigern sich, das ist falsch.
    Es ist Ihnen nicht gestattet, dauerhaft in einer Ferienwohnung zu wohnen, und das tun Sie auch (nachweislich) nicht, oder?

    • alex sagt oben

      Alex und Martin, erklären Sie mir, wie Sie diese Behauptungen untermauern können, ich kann es einfach nirgends finden.

  6. Alex sagt oben

    Bleiben Sie einfach in NL registriert und machen Sie hier 3-6 Monate lang Urlaub. Besser und günstiger mit Versicherung und legal!


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