Leserfrage: Wie bekommen wir eine in Thailand anerkannte Heiratsurkunde?

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Dezember 17 2013

Liebe Leserinnen und Leser,

Nach den nützlichen Antworten auf unsere vorherige Frage wagen wir es, hier eine weitere Frage zu stellen (mit dem Versprechen, dass wir es uns nicht zur Gewohnheit machen werden).

Über den Status einer eingetragenen Partnerschaft, die in eine Ehe umgewandelt wurde, gibt es zahlreiche Informationen. Die hier in den Niederlanden ausgestellte Umwandlungsurkunde scheint in Thailand keine gültige Heiratsurkunde zu sein. Den Behörden, an die wir uns hier wenden, ist unklar, wie wir das Problem lösen können, und auch auf die Frage, wie man eine in Thailand anerkannte Heiratsurkunde erhält, konnten wir online keine eindeutige Antwort finden.

Es scheint fast so, als ob wir die Partnerschaft auflösen und dann offiziell heiraten sollten, aber das ist natürlich sehr umständlich (und außerdem ist man erst für ein paar Wochen offizieller Partner).

Ist jemand auf das gleiche Problem gestoßen und hat es geschafft, es zu lösen?

Danke und freundliche Grüße,

François und Mike

13 Antworten auf „Leserfrage: Wie bekommen wir eine in Thailand anerkannte Heiratsurkunde?“

  1. So sagt oben

    Liebe Leute, TH erkennt weder einen Lebensgemeinschaftsvertrag noch eine eingetragene Partnerschaft im Ehe- oder Familienrecht an. Eine Umwandlungsurkunde ist daher Sache der Niederlande. In TH gibt es viele unverheiratete Lebensgemeinschaften, das Zusammenleben, die Gründung von Familien und die gegenseitige Fürsorge. Wenn man einander und/oder der Familie und anderen die Liebe und andere Interessen des anderen zeigen möchte, dann heiratet man für Buddha. Das passiert einfach zu Hause, nicht in einem Tempel. Möchte man das Zusammenleben auch rechtlich regeln, dann geht man mit ein paar Zeugen zum Gemeindeamt und unterschreibt die Heiratsurkunden. Viele Stempel und Unterschriften, aber ohne Zeremonie.
    Es macht für die thailändische Gesellschaft oder das thailändische Volk keinen Unterschied, ob man in TH unverheiratet durchs Leben geht. Aber das wussten Sie schon, denke ich. Allerdings, und das habe ich ein wenig aus Ihrer Frage gelesen: Ist es aus anderen Gründen notwendig, in und für Ihre Situation rechtmäßig verheiratet zu sein, oder ist es einfach anwendbar, dann muss es in NL rechtmäßig verheiratet sein. TH ist da draußen. Auch außerhalb umständlicher NL-Verfahren. Hoffentlich ist meine Antwort hilfreich für Sie. Grüße und Erfolg.

  2. François und Mike sagt oben

    Danke Soi. Es geht lediglich darum, die Erbverhältnisse zu formalisieren und unsere Beziehung für das Ruhestandsvisum zu erfassen. Tatsächlich brauchen wir für unsere gegenseitigen Beziehungen keine Heiratsurkunde :-). Auch das Heiraten in Thailand ist eine Option, über die wir nachdenken. Allerdings kommt es uns sehr seltsam vor, dass solche Umwege nötig wären. Aber wenn es keinen anderen Weg gibt, dann sei es so.

    • So sagt oben

      In den Niederlanden lassen sich Erbverhältnisse am besten in einem Testament festhalten.
      Gleiches gilt für die TH-Situation und es empfiehlt sich daher, ein Testament in TH bei einer Anwaltskanzlei mit „Notarvollmacht“ erstellen zu lassen.
      Für die TH-Behörde ist ein solches Dokument in geeigneten Fällen und in unerwarteten Situationen am klarsten.
      Selbstverständlich können Sie auch ein niederländisches Testament übersetzen, beglaubigen und im Büro hinterlegen.
      Stammt der Partner aus TH, kann gegebenenfalls zu gegebener Zeit eine standesamtliche Trauung in TH in Betracht gezogen werden.
      Wenn Sie beide aus den Niederlanden stammen, können Sie in TH nicht heiraten.

  3. rori sagt oben

    Dies ist ein bekanntes Problem, auf das ich auch gestoßen bin.

    Eine eingetragene Partnerschaft ist in den meisten Ländern (einschließlich der EU) keine Ehe.
    Wenn Sie die eingetragene Partnerschaft in den Niederlanden umwandeln, handelt es sich auch nach internationalem Recht NICHT um eine Ehe und wird auch nicht als solche anerkannt.

    Erkundigen Sie sich beim Personenstandsamt einer größeren Gemeinde. Meine jetzige Frau und ich wollten zunächst auch eine eingetragene Partnerschaft. Allerdings scheint es nur in den Ländern der EU gültig zu sein, die die gleichgeschlechtliche Ehe anerkennen. Gleiches gilt für einen Lebensgemeinschaftsvertrag.
    Unsere eingetragene Partnerschaft wird in Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, Griechenland usw. nicht anerkannt.

    Für eine echte Beziehung benötigt man (sorry) eine Heiratsurkunde im Ausland und diese wird nur bei einer EHE erstellt und nicht bei einer Partnerschaft und etwaiger Umwandlung.

  4. Franky sagt oben

    Wenn ich also richtig gelesen habe, wird laut Rori jede Ehe (schwul oder heterosexuell) für ein Ruhestandsvisum anerkannt.

    • So sagt oben

      Für ein Ruhestandsvisum ist weder die Anerkennung einer Ehe noch eine sexuelle Präferenz erforderlich. Halten Sie die Altersgrenze für den Ruhestand ein: nicht jünger als 50 Jahre (nachzuweisen durch Geburtsurkunde), ausreichendes Einkommen, keine Vorstrafen oder an einer Infektionskrankheit leidend.

      • Martin B sagt oben

        Und eine Geburtsurkunde ist nicht erforderlich; ein Reisepass reicht aus.

        Für das Ruhestandsvisum (bei dem es sich nicht um ein Visum, sondern um eine einjährige Verlängerung eines Nichteinwanderungsvisums handelt) ist weder ein „Führungsnachweis“ noch ein „ärztliches Attest“ erforderlich. Diese Verlängerung kann in Thailand bei der Einwanderungsbehörde beantragt werden. Siehe die Datei „Visa Thailand“ (in der linken Spalte dieser Seite); Darin sind auch die Einkommensanforderungen aufgeführt (1 auf einer thailändischen Bank oder ein monatliches Einkommen von 800.000 Baht oder eine Kombination aus beidem).

  5. Joop sagt oben

    Beste mensen,

    Nachfolgend finden Sie unsere Erfahrungen mit der sogenannten eingetragenen Partnerschaft der Niederlande.
    Mit dieser Partnerschaft sind wir ein Paar und hier sind unsere positiven Erfahrungen in Thailand…

    Es begann natürlich mit der Beantragung des Visums beim Konsulat oder der Botschaft.
    Wir entschieden uns für das Konsulat in Amsterdam und tatsächlich waren sie mit unserer eingetragenen Partnerschaftsbroschüre zufrieden und auch mein 14 Jahre jüngerer Partner erhielt ein Ruhestandsvisum

    Einige Jahre später beschlossen wir, eine Eigentumswohnung in Jomtien zu kaufen, und erneut begnügten sich die thailändischen Behörden mit einer Kopie unserer Partnerschaftsurkunde.

    Später ließen wir bei einem „thailändischen Notariat“ ein Testament erstellen und auch hier reichte eine Kopie der Partnerschaft für ein rechtsgültiges Testament.

    Für die Eröffnung eines thailändischen Kontos und den Erhalt eines thailändischen Führerscheins .... auch keine Probleme und auch hier war unsere Urkunde ausreichend.

    Ich hoffe, das hilft Ihnen und viel Glück in Thailand

    Joop und Nicole

    • Martin B sagt oben

      Lieber Joop und Nicolien,

      Ihre Antwort verwirrt ein paar Dinge:

      – Ein „Ruhestandsvisum“ wird nicht von der Botschaft/dem Konsulat ausgestellt, wohl aber ein Nichteinwanderungsvisum „O“ mit einer Laufzeit von 3 Monaten (einmalige Einreise) oder 1 Jahr (mehrmalige Einreise = Ausreise aus Thailand alle 90 Tage). Es gibt einige Bedingungen (z. B. ausreichende Ressourcen).

      – Wenn Sie die Anforderungen erfüllen (siehe Datei „Visum Thailand“), kann das Nichteinwanderungsvisum für die einmalige oder mehrfache Einreise in Thailand am Ende seiner Gültigkeitsdauer je nach Alter (1+ = ') bei der Einwanderungsbehörde um ein Jahr verlängert werden. Retirement Visum‘) oder mit einem Thailänder verheiratet zu sein, also nicht mit einem niederländischen Partner (= ‚Thai Women Visa‘). Dieser kann dann jedes Jahr verlängert werden (gleiche Anforderungen), ohne Thailand verlassen zu müssen.

      – Für das „Retirement Visum“: Der NL-Partner hat unter bestimmten Voraussetzungen auch Anspruch auf diese Verlängerung auf der Grundlage einer in den Niederlanden legalisierten Heiratsurkunde = beglaubigte Übersetzung ins Englische von der ausstellenden Gemeinde („Transkription für den internationalen Gebrauch“) und anschließend legalisiert durch das Außenministerium und die thailändische Botschaft in Den Haag. Ein (umgewandelter) Konkubinatsvertrag reicht nicht aus, aber der gewährende Chief Immigration Officer kann flexibel sein, wenn alle anderen wesentlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

      – Wenn es nicht möglich ist, für den Partner auch ein „Retirement Visum“ zu erhalten, kann der Partner jederzeit gleichzeitig ein „reguläres“ Nichteinwanderungsvisum für die mehrfache Einreise mit einer Laufzeit von einem Jahr bei der Einwanderungsbehörde beantragen (= Ausreise alle 1 Tage). ).

      – Obwohl die Grundregeln überall in Thailand gleich sind, wird dringend empfohlen, sich in solchen Ausnahmefällen an eine große Einwanderungsbehörde zu wenden, z. B. in Bangkok, Pattaya oder Phuket. In der „Provinz“ verursachen solche Dinge oft große Probleme.

      – Der Kauf einer Eigentumswohnung, eines Motorrads oder eines Autos, der Erwerb eines thailändischen Führerscheins, die Eröffnung eines Bankkontos, der Anschluss von Versorgungseinrichtungen usw. erfordern ein Nichteinwanderungsvisum. (Eröffnung eines Bankkontos: Seien Sie vorsichtig, die Regeln sind nicht bei allen Banken gleich.)

      – Für die Erstellung eines thailändischen Testaments werden grundsätzlich nur die Reisepässe (und 2 Zeugen) benötigt. Im Übrigen gilt hier auch ein niederländisches Testament mit Bestimmungen über Vermögenswerte in Thailand, sofern es beglaubigt und legalisiert wurde. Es ist jedoch viel einfacher (und kostengünstiger), ein separates thailändisches Testament mit einem thailändischen Anwalt zu erstellen, der auch ein anerkannter „Notar“ ist. Beachten Sie, dass es in Thailand kein zentrales Register gibt; Der überlebende Partner muss das Testament dem zuständigen Gericht vorlegen.

  6. François und Mike sagt oben

    Vielen Dank an alle für die Tipps und Antworten. Mittlerweile haben wir auch versucht, bei der niederländischen Regierung und Botschaft mehr Klarheit zu bekommen, was jedoch hauptsächlich zu Verweisen auf andere Behörden führt. Es gibt Erfahrungen von Menschen, die mit ihrem Konkubinatsvertrag gut vorankommen, aber auch von Menschen, bei denen alles weniger reibungslos verläuft. So absurd es auch klingt: Die Auflösung der Partnerschaft und die anschließende Heirat scheinen die einzige Möglichkeit zu sein, eine legalisierte Heiratsurkunde zu erhalten. Andere Konstruktionen funktionieren manchmal, manchmal aber auch nicht. Wir haben in dieser Hinsicht keine Lust, von den Launen der Beamten abhängig zu sein. Das wird also eine unerwartete Hochzeitsfeier.

    • ror1 sagt oben

      Ja, erst eine Scheidung und dann eine Heirat. Ein Konkubinatsvertrag ist in bestimmten Ländern Europas rechtsgültig, bietet im Ausland jedoch keine Sicherheit und überhaupt keine Sicherheit.
      Wo ist die Scheidung und die Hochzeit?

  7. MACB sagt oben

    Lieber François und Mieke,

    Zur Klarheit:

    Erbrechtliche Angelegenheiten in Thailand lassen sich in Thailand am besten mit einem Testament (z. B. über den „letzten Lebensunterhalt“) regeln. Wenden Sie sich an einen Anwalt, der ein „beglaubigter Notar“ (= vom Justizministerium anerkannt) ist. Dieses verfügt über ein Standardtestament, das an Ihre Wünsche angepasst werden kann. Eine Heirat ist hierfür NICHT notwendig.

    Die wichtigste Voraussetzung für ein „Ruhestandsvisum“ ist der Besitz eines Nichteinwanderungsvisums; Beim „Retirement Visum“ handelt es sich um eine Verlängerung des (alten) Nichteinwanderungsvisums um jeweils ein Jahr. Diese Verlängerung wird immer PRO EINZELN beantragt. Wenn Sie beide 1 Jahre oder älter sind, sind Sie beide berechtigt. Bitte beachten Sie die Einkommensvoraussetzungen: PRO ANTRAGSTELLER gelten die 50 Baht auf der thailändischen Bank, oder ein Einkommen von 800.000 Baht/Monat, oder eine Kombination aus beidem in Höhe von 65.000 Baht (also auch: ein thailändisches Bankkonto auf beide Namen). nur 800.000 % werden dem Antragsteller zuerkannt). Der Bewerbungsprozess ist einfach; Es wird empfohlen, dies bei einer größeren Einwanderungsbehörde (also nicht „in der Provinz“) zu tun. Das „Retirement Visum“ muss jedes Jahr erneut beantragt werden (gleiche Anforderungen).

    Die Heirat spielt bei einem Ruhestandsvisum KEINE Rolle, es sei denn, einer der Ehegatten ist unter 50 Jahre alt. In diesem Fall muss die niederländische Ehe nachgewiesen (= in den Niederlanden beurkundet* und legalisiert* werden), denn dann hat der jüngere Partner Anspruch auf ein Nichteinwanderungsvisum „O“ (1 Jahr = Ausreise alle 90 Tage). Allerdings wird auch dann der „Ehepartner unter 50“ nach dem Einkommen gefragt, das in Thailand grundsätzlich das gleiche ist wie beim „Retirement Visum“. Dieser jährliche Prozess endet natürlich mit dem 50. Lebensjahr des jüngeren Partners.

    *Bescheinigung = Fordern Sie im Rathaus eine „Heiratsurkunde für den internationalen Gebrauch“ an = von der Gemeinde anerkannte und autorisierte Übersetzung.
    *Legalisierung = Die Heiratsurkunde muss für die Verwendung in Thailand vom Außenministerium in Den Haag (Legalisierungsabteilung) UND von der thailändischen Botschaft in Den Haag anerkannt werden. Dieser zusätzliche Schritt ist notwendig, da Thailand die sogenannte Apostille-Konvention nicht unterzeichnet hat.

    • François und Mike sagt oben

      Vielen Dank für den klaren Zusatz.


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