Liebe Leserinnen und Leser,

Im Artikel über die Beantragung eines Visums steht, dass man dieses bei der Botschaft beantragen muss, aber wie kann ich nachweisen, dass ich 800.000 Baht auf meinem Konto habe, wenn ich noch nicht in Thailand lebe?

Ich habe vor, im April 2014 für ein Jahr nach Thailand zu reisen.

Ich habe bereits eine Unterkunft organisiert, kann mich aber erst vor Ort um das Bankkonto in Thailand kümmern.

Irgendeine Idee, wie ich das lösen kann?

Ich warte auf Ihre Antwort, vielen Dank im Voraus,

Tom

15 Antworten auf „Leserfrage: Wie kann ich nachweisen, dass ich die Visumsanforderungen erfülle, wenn ich noch nicht in Thailand lebe?“

  1. So sagt oben

    Der erste Visumsantrag erfolgt, wie Sie sagen, bei der thailändischen Botschaft/dem thailändischen Konsulat in den Niederlanden. Mit dem Antrag weisen Sie nach, dass Sie über ausreichende Einkünfte verfügen, z. B. Aow- und/oder Rentenpapiere, und/oder sonstiges, resp. über ausreichende Vermögenswerte, z.B. Kontoauszüge, verfügen.
    Siehe: http://www.thaiconsulate-amsterdam.org/page3/page3.html
    (Natürlich müssen Sie bei letzterem nicht Ihr gesamtes Hab und Gut am Schalter abgeben! Beispielsweise reicht ein NL-Bankkonto bis zu einem Wert von 25 Euro aus).
    Eine Kombination aus beidem ist möglich: zB Aow-Papiere und ein niederländisches Bankkonto. Zählen Sie selbst, ob Sie die 800 ThB erreichen.

    Erst nach einem Jahr, in TH, müssen Sie bei der Visumverlängerung nachweisen, dass Sie über mindestens 800 THB verfügen, beispielsweise anhand eines thailändischen Sparbuchs. Sie haben also ein Jahr Zeit, um in TH einen Bankständer zu bekommen. öffnen. Selbstverständlich können Sie die Visumverlängerung auch anhand einer Einkommenserklärung bestätigen, die beim NL Amb in BKK abgestempelt werden kann. Wie auch immer, Sie sagen, Sie möchten für ein Jahr an die TH gehen, dieser letzte Absatz trifft auf Sie nicht zu. Dennoch: herzlich willkommen!

  2. Kanchanaburi sagt oben

    Wenn Sie nur vorhaben, ein Jahr in Thialand zu bleiben, ist es überhaupt nicht notwendig, Geld auf Ihrem Konto zu haben. Nur ein Einwanderer oder ein Einwanderer reicht aus, um dies zu erreichen, nur alle 3 Monate stempeln.

    • Willem sagt oben

      Ich fliege am 25. Dezember für etwa 6 Monate nach Thailand. Ich beantrage jetzt zum dritten Mal ein Nonimmigr 0 mit 4 Wiederholungen, also ein Jahr und Sie können 15 Monate bleiben, wenn Sie Ihr letztes Visum innerhalb dieses Jahres beantragen Das Datum Ihres Jahres. Wenn Sie also zwei Tage vor dem Datum hingehen, erhalten Sie weitere 3 Monate. Ich bin verheiratet und meine Frau lebt in Thailand.
      Beim Konsulat reiche ich meine Rente und mein AOW-Jahreseinkommen ein, eine Kopie und das ist ausreichend und meine Heiratsurkunden, Passfoto 2x und eine Kopie des Reisepasses Ihrer Frau und ein gültiges Heiratsformular, ich gebe alle Kopien ab.
      Und das hat immer gereicht, aber es ändert sich jedes Mal. Wenden Sie sich also an das Konsulat, um alles zu wissen

      g William

    • Martin B sagt oben

      Mit „Stempeln“ ist gemeint: Verlassen Sie Thailand alle 90 Tage mit einem Visumlauf (z. B. zur kambodschanischen Grenze) oder mit einem Rückflug am selben Tag (oder länger, z. B. nach Kuala Lumpur oder Singapur – für beides ist kein Visum erforderlich). ) ). Der neue Eintrag aktiviert dann den nächsten 90-tägigen Aufenthaltszeitraum.

  3. Frank sagt oben

    Der obige Kommentar ist nicht ganz richtig.
    Wenn Sie in Amsterdam ein Nichteinwanderungsvisum O beantragen, werden Sie gefragt, ob Sie über ausreichende Mittel verfügen, um hier zu bleiben. Eine Nichteinwanderungsgenehmigung ist keine Arbeitserlaubnis und Sie müssen daher in der Lage sein, Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Zeigen Sie Ihren letzten Kontoauszug mit einem positiven Saldo von ca. 1300 Euro reichen aus, um das Visum zu bekommen.
    Um das O-Visum für Nichteinwanderer in Thailand in eine Aufenthaltsverlängerung um ein Jahr umzuwandeln, basierend auf der Pensionierung, ist der Nachweis von 1 Baht auf einem thailändischen Bankkonto oder ein Einkommen aus den Niederlanden von 800.000 Baht pro Monat oder eine Kombination aus beidem erforderlich.
    Für den Teil des NL-Einkommens füllen Sie eine Selbsterklärung der niederländischen Botschaft aus, die Sie von der Botschaft abgestempelt und unterschrieben haben.

  4. Johan sagt oben

    Hallo. Alles nette Kommentare. Kann mir jemand sagen, ob das auch für Belgien gilt, oder ist es dort ganz anders? Vielen Dank, Johan

    • David Hemmings sagt oben

      Zuvor lag der für ein NON-O-Visum erforderliche Betrag unter 20000 EUR, wurde jedoch in den letzten drei Jahren systematisch auf den Gegenwert von 3 BHT erhöht, was eine Kombination aus Einkommen und Rente bis zu diesem Betrag darstellen kann Das hatte ich in der Vergangenheit schon mehrfach. was zwar nicht ausreichte, aber dennoch mit der Warnung eingeholt wurde, dass es im Folgejahr mehr werden solle, wie viel mehr wurde nicht gesagt, bisher wurden 800 BHT zugrunde gelegt.
      Dies im Antwerpener Konsulat
      Außerdem hieß es, dass ich eine Frage zu Vorstrafen (frühere Verhaltensnachweise/Sittlichkeitsnachweise) möglicherweise noch telefonisch erhalten könnte (das war bisher noch nie der Fall). Es ging jedoch kein Antrag ein, Visum nicht 1 Jahr mehrfach genehmigt, aber längere Behandlungszeit (Woche)…. Ich habe den Eindruck, dass alle Konsulate einer strengeren Genehmigung der Botschaft unterliegen. Das britische Konsulat in Hull war früher sehr großzügig bei der Erteilung von O-Visa, auch für Besuche bei thailändischen Freunden, jetzt geht alles zur Genehmigung nach London.

  5. Wimol sagt oben

    Ich bin gerade seit einem Jahr wieder für eine Woche mit einem O-Visum in Thailand. Früher, also in den Jahren zuvor, hatte ich immer ein OA-Visum. Der Unterschied ist, dass man mit einem O-Visum alle drei das Land verlassen muss Mit einem OA-Visum hingegen gehen Sie alle drei Monate (eigentlich 90 Tage) zur Einwanderungsbehörde in der Region. Das spart einige Kilometer.
    Das OA-Visum darf außerhalb Thailands nicht mehr ausgestellt werden, daher ist die naheliegendste Lösung, mit den notwendigen Papieren, wie einem Reisepass, einem Einkommensnachweis (1500 Euro) pro Monat und, falls verheiratet, zum Konsulat in Berchem zu gehen Thailändisch, ein Auszug aus der Urkunde und schließlich 3 Passfotos.
    Zur Beantragung eines O-Visums. Früher brauchte man ein ärztliches Attest und manchmal auch ein Führungszeugnis, aber das ist nicht mehr nötig, wenn man über genügend Geld verfügt.
    Jetzt werde ich versuchen, bei der Einwanderung ein OA-Visum zu bekommen, laut Konsul ist dies möglich.

    • David Hemmings sagt oben

      Ich weiß nicht, ob Sie wissen, dass Sie mit einem OA-Visum zwei Jahre durchhalten können? Wenn Sie die Grenze überqueren und vor dem Ablaufdatum zurückkehren, da Ihr OA automatisch ein Vielfaches ist, das Ihnen jeweils ein Jahr Einreise gewährt, jedoch auf die letzten Stempeldaten auf Ihrem Visumaufkleber beschränkt ist,
      O Visum mehrfach 1 Jahr kann auf die gleiche Weise auf fast 15 Monate verlängert werden (da man immer 3 Monate bekommt)
      OA-Visum Nur über Ambsade Brüssel, aber möglicherweise mögliche Einreichung über das Konsulat Antwerpen gegen eine „Gebühr“ (ein Sachbearbeiter sagte es mir einmal)

    • David Hemmings sagt oben

      Was die OA-Visa in Thailand betrifft, ….. theoretisch kann man IN Thailand keine Visa bekommen, sondern nur Verlängerungen oder Aufenthaltsgenehmigungen! Aber verständlicherweise verwendet jeder das Wort Visum dort, wo es manchmal nicht hingehört.
      Sie können / auch mit einer Ausnahmegenehmigung oder einem einfachen Touristenvisum NUR der „dreistufigen Vereinbarung“ bei der Einwanderung in Bangkok (Chang Wattana) folgen; dann werden Sie einfach zuerst in ein Touristenvisum (1900 BHT), dann in ein O-Visum (1900 BHT) und dann in ein einjähriges Verlängerungsvisum umgewandelt (kein Grenzübertritt mehr alle 1 Monate, nur Einwanderung zur Adressbestätigung (3 BHT).
      JA, wenn Sie wie üblich für OA über alle notwendigen Dokumente und Finanzmittel verfügen, aber keinen Arzt- oder Polizeibericht (in Thailand nicht erforderlich, seltsam, aber wahr…).
      Aber das kann nur Bangkok!!

      PS; Kleine Warnung, in der thailändischen Bürokratie ist alles möglich ... aber seien Sie sich bewusst, dass nicht alles vom zuständigen „Reparierer“ in das System eingegeben werden kann ... aber Stempeln und Einfügen ... (verstehen?) UND wenn Probleme auftreten, „SIE“ wissen oder wissen es aus dem Nichts... und du bist der Verlierer

      Deshalb ist es am besten, alles offiziell zu machen

    • Eugen sagt oben

      Habe im März dieses Jahres ein O-Visum in Berchem erhalten. Mehrfacheinreise, 6000 Baht. Sie sagten, ich könnte es bei der Einwanderungsbehörde in Jomtien in OA umwandeln lassen. Also gehe ich nach Jomtien. Musste nochmal alle Unterlagen mitbringen, Nachweis der Bank, dass 800000 B auf dem Konto sind + die Originalrechnung zur Verifizierung. In Jomtien bekam ich ein neues Ruhestandsvisum (1900 Baht). Ich fahre im Juli dieses Jahres zurück nach Belgien. Am Flughafen sehen die Leute seltsam aus und ein Koch wird hinzugezogen. Mit dem zusätzlichen Visum, das ich in Jomtien erhalten hatte, durfte ich Thailand verlassen, aber ohne neues Visum durfte ich nicht zurückkehren. ABER, am Flughafen konnte ich ein neues Visum bekommen, mehrfache Einreise für 1 Jahr. Wieder 4000 Baht bezahlt.

      • David Hemmings sagt oben

        @eugene
        Ihr O-Visum ist für die Einreise ein Jahr gültig (+ 1 Monate zusätzlich, wenn 3 Tag vor Ablauf eine neue Einreise erfolgt = 1( Monat)
        Sie haben bei der Einwanderungsbehörde Jomtien eine Verlängerung um ein Jahr erhalten, kein Visum, und Sie wussten wahrscheinlich nicht, dass Sie auch eine einfache oder mehrfache Wiedereinreise (1 BHT) erhalten können. Mit Ihrer Verlängerung allein dürfen Sie Thailand verlassen, aber nicht zurück. Einreise, sofern nicht mit einem anderen normalen Visum.
        Anscheinend haben sie dort eine (Thai-)Ärmel angepasst...normalerweise musste man die ganze Prozedur noch einmal machen? Ich hoffe, dass Sie mit Ihrer nächsten dreimonatlichen Adressbestätigung keine Probleme haben werden, es sei denn, Sie meinen hier die Abreise aus Thailand in Suvharnabumi, und der Beamte hat dies bemerkt und Ihnen eine mehrfache RE-Einreise ausgestellt (Beachten Sie, dass diese am Ende ablaufen). Ihr Verlängerungsdatum, also keine 3 Monate ab Erhalt der Wiedereinreise, sondern nur bis zum Ende der Verlängerung gültig!!

  6. georgio50 sagt oben

    Hallo Johan

    Für Belgien gelten die gleichen Regeln. Natürlich müssen Sie dies bei der belgischen Botschaft oder dem belgischen Konsulat in Ihrer Nähe vereinbaren

    Georgia50

  7. Patrick sagt oben

    Georgio,

    Ich denke, Sie machen einen Fehler, das kann bei der thailändischen Botschaft, NICHT bei der belgischen Botschaft, arrangiert werden, die belgische Botschaft stellt keine thailändischen Visa aus!

    Ich selbst kam in der thailändischen Visumszone an, wollte länger als einen Monat bleiben, eröffnete ein Konto und zahlte 1 Bath darauf ein, ging zur Einwanderungsbehörde, wo sie mir zuerst ein Touristenvisum ausstellten, später musste ich ein Jahr zurück Nichteinwanderungsvisum Oh, also insgesamt habe ich MEHRFACHE Einreise 800.000 + 15 Bath erhalten, Gesamtkosten 2800 Bath, es war auch über ein Reisebüro möglich, OHNE eine Rechnung mit Gelkappe zu stellen, sie würden alles für 3900 Bath arrangieren. Vielleicht ist es so war ok, aber ich wollte kein Risiko eingehen. zu Fuß gehen.

  8. johan sagt oben

    Vielen Dank an alle für die Antwort. Ich werde diese Informationen auf jeden Fall nutzen und sie mit meinen Freunden teilen.


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