Leserfrage: Wer kann mir bei meinen Steuerunterlagen helfen?

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17 Juni 2017

Liebe Leserinnen und Leser,

Ich habe Probleme beim Ausfüllen meiner Steuerunterlagen. Ich habe mich abgemeldet, Seefahrt, Einkünfte aus den Niederlanden und dem Ausland. Bin ich weiterhin nach den Sozialgesetzen in NL versichert?

Ich habe eine Nachricht erhalten, in der ich gebeten werde, meine Steuererklärungen für 2015 als nicht ansässiger Steuerzahler auszufüllen, und habe ein paar Fragen dazu.

Wer kann mir weiterhelfen?

Regards,

Arie

7 Antworten auf „Leserfrage: Wer kann mir bei meinen Steuerunterlagen helfen?“

  1. Joe, der Bauer sagt oben

    Schicken Sie mir eine E-Mail, mein Bruder kann Ihnen helfen

  2. Lammert de Haan sagt oben

    Ich kann mir gut vorstellen, dass eine solche Erklärung Probleme verursachen könnte, Arie.

    Ihrer Frage entnehme ich, dass Sie im internationalen Verkehr unter anderem für ein niederländisches Unternehmen unterwegs sind. Die hieraus erzielten Einkünfte werden in den Niederlanden besteuert.

    Schwieriger wird es, wenn das niederländische Unternehmen seine Geschäfte mithilfe einer (in diesem Fall) in Thailand ansässigen Betriebsstätte abwickelt. In diesem Fall muss eine Aufteilung/Verteilung zwischen dem niederländischen Unternehmen und seiner in Thailand ansässigen Betriebsstätte erfolgen. Dafür gibt es feste Regeln.

    Die Artikel 7 und 8 des Steuerabkommens zwischen den Niederlanden und Thailand enthalten gegebenenfalls die folgenden Bestimmungen:

    „Artikel 7. Gewinn aus dem Geschäft
    1. Die Gewinne eines Unternehmens eines Staates dürfen nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, das Unternehmen übt seine Geschäftstätigkeit im anderen Staat durch eine dort gelegene Betriebsstätte aus. Wenn das Unternehmen auf diese Weise ein Unternehmen betreibt, dürfen die Gewinne des Unternehmens im anderen Staat besteuert werden, jedoch nur in dem Umfang, der dieser Betriebsstätte zuzurechnen ist.
    2. Übt ein Unternehmen eines der Staaten seine Geschäftstätigkeit im anderen Staat durch eine dort gelegene Betriebsstätte aus, so werden in jedem der Staaten dieser Betriebsstätte die Gewinne zugerechnet, die es voraussichtlich erzielen würde, wenn es unabhängig wäre Unternehmen, das unter gleichen oder ähnlichen Umständen die gleichen oder ähnliche Tätigkeiten ausübt und mit dem Unternehmen, dessen Betriebsstätte es ist, völlig unabhängig Geschäfte abschließt.“

    „Artikel 8. See- und Luftfahrt
    1. Gewinne oder Einkünfte eines Unternehmens eines Staates aus dem Betrieb von Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr dürfen nur in diesem Staat besteuert werden.
    2. Kann gemäß Artikel 7 ein Unternehmen eines Staates, das Schiffe im internationalen Verkehr betreibt, im anderen Staat besteuert werden, so wird die in diesem anderen Staat erhobene Steuer um einen Betrag in Höhe von 50 Prozent davon gekürzt.“

    Um ein gutes Urteil über die auf Sie zutreffende Situation fällen zu können, ist es notwendig, über viel mehr Informationen zu verfügen. Aus Datenschutzgründen ist ein öffentlicher Blog hierfür jedoch nicht geeignet.

    Für weitere Informationen können Sie mich jederzeit kontaktieren unter: [E-Mail geschützt]
    oder über das Kontaktformular auf meiner Website: http://www.lammertdehaan.heerenveennet.nl.

    Lammert de Haan, Steuerfachwirt (spezialisiert auf internationales Steuerrecht und Sozialversicherung)

    • Kleid sagt oben

      Das ist nur die halbe Wahrheit. Hängt ganz davon ab, wohin Arie segelt. Arie wird Ihnen sagen, wie Sie zu erreichen sind.

      • Lammert de Haan sagt oben

        Das ist ein bisschen verrückt, Rob E. In meinem Fachgebiet gibt es keine Halbwahrheiten. Mangels ausreichender Informationen müssen Sie sich jedoch manchmal auf allgemeine Informationen beschränken (obwohl Sie nach weiteren Informationen fragen).

        Ich hätte eine ganze Rede halten können, die von überhaupt keiner Besteuerung in den Niederlanden, angesichts der Bestimmungen von Artikel 7.2, siebter Absatz, des Einkommensteuergesetzes 2001 (einem Gerichtsurteil aus dem Jahr 2015) bis hin zu vollständiger Besteuerung in den Niederlanden reichen könnte. aber das schien mir nicht nützlich zu sein. Und es erschien mir etwas zu viel, mich zu diesem Zeitpunkt mit allen relevanten Gerichtsentscheidungen zu befassen. Dann landet man schnell bei einem Nachschlagewerk von einigen hundert Seiten.

        Es erscheint mir naheliegender, ihm auf der Grundlage ausreichender Informationen von Arie einen auf seine Situation zugeschnittenen Rat zu geben. Dazu gehören Fragen wie: Wo fährt er (internationaler Verkehr oder thailändische Binnenwasserstraßen), wo fährt er (z. B. ein Baggerschiff mit oder ohne eigenen Antrieb), arbeitet er als Angestellter eines niederländischen Unternehmers oder im Rahmen eines Vertrags? Basis mit Vermittlern/Agenten und wenn er für ein niederländisches Unternehmen arbeitet, hat dieses auch eine unabhängige Niederlassung in Thailand usw. usw. Jetzt lese ich in seiner Frage, dass er bei der niederländischen Sozialversicherung versichert ist und das deutet bereits in eine bestimmte Richtung , aber ich habe die „schlechte“ Eigenschaft, nichts als selbstverständlich hinzunehmen. In diesem Sinne ist für mich auch das Steuerrecht eine exakte Wissenschaft, die nicht aus Halbwahrheiten besteht.

  3. Roel sagt oben

    Lieber Ari,

    Es wäre besser gewesen, zu berichten, wie man mit Ihnen in Kontakt treten kann. Sobald ich es weiß, melde ich mich bei Ihnen.

  4. Paul Vermy sagt oben

    Lieber Ari,

    Lassen Sie sich von Lammert de Haan beraten. Sie können kein besseres finden

    • Arie sagt oben

      Lieber Paul,

      Ich werde Lammert de Haan kontaktieren


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