Liebe Freunde,

Auf diesem Weg möchte ich wissen, wie ich meine thailändische Frau, mit der ich seit 2011 verheiratet bin, nach Belgien bringen kann. Wir folgten dem Verfahren zur Familienzusammenführung, wurden jedoch abgelehnt.

Ich würde gerne jemanden kennenlernen, der mir mögliche Anlaufstellen und Menschen mit entsprechender Erfahrung in Belgien nennen kann. Ich habe auch einen Anwalt eingeschaltet, aber zahle und zahle und es wurde immer noch nichts Positives verbucht? Ich bin am Ende meiner Weisheit und möchte mit Menschen in Kontakt treten, die mir helfen können.

Ich möchte mich im Voraus für Ihre Bemühungen bedanken und hoffe auf eine baldige und positive Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,

Gustav

48 Antworten auf „Leserfrage: Familienzusammenführung in Belgien mit meiner thailändischen Frau abgelehnt“

  1. erik sagt oben

    Moderator: Wenn jemand hier eine Frage stellt, sollten wir auch versuchen, hier zu antworten und nicht auf ein anderes Forum verweisen. Auch wenn du es gut meinst.

  2. Matthias sagt oben

    Ich glaube, das hat viel damit zu tun, dass es jetzt keine Regierung mehr gibt. Stellen Sie ggf. einen neuen Antrag, wenn bekannt ist, wer zugelassen wird. Kann föderal oder regional sein. Warten Sie am besten noch eine Weile.
    Bedenken Sie, dass die staatlichen Dienste nicht schnell arbeiten. Ich habe oft Fragen gestellt, auf die ich keine oder nur halbe Antworten bekam. In Belgien muss man eine gute Nase haben, um richtig riechen zu können.

    • Kito sagt oben

      Lieber Daniel und Gustav,
      Belgien hat eine Regierung. Nämlich eine Übergangsregierung, die sich aus allen Mitgliedern der scheidenden Di Rupo-Regierung zusammensetzt.
      Diese Regierung vertritt alle Interessen des Landes und seiner Bürger. Jedes Verfahren (einschließlich der Verfahren zur Erlangung einer Einreiseerlaubnis im Rahmen beispielsweise einer Familienzusammenführung) wird von den Verwaltungen dieser Regierung sorgfältig und sorgfältig abgewickelt, und jeder zurücktretende Minister oder Staatssekretär hat auch die volle Entscheidungsbefugnis in diesen Akten .
      Was die scheidende Regierung (oder eines ihrer Mitglieder) NICHT tun kann, ist die Einführung NEUER Verfahren oder Gesetze.
      Und angesichts der aktuellen Tendenzen in der gesamten Europäischen Union, die Einreisegenehmigungsverfahren immer strenger zu gestalten, ist das für den Fragesteller sicherlich kein Nachteil.
      Darüber hinaus steht die Tatsache, dass die Asylpolitik in eine regionale Zuständigkeit übergehen würde, sicherlich nicht in Frage, da die nächste Regierung keine neue Staatsreform durchführen will (und dazu auch rechtlich nicht in der Lage ist, da das Parlament dies sonst getan hätte). entscheiden müssen).
      Deshalb halte ich es für sinnvoll, dass Gustav keine unnötige Zeit mehr verliert und einen neuen Eingriff effektiv und so schnell wie möglich beginnt.
      Ich denke, Daniel hat wahrscheinlich die besten Absichten, aber angesichts der oben genannten Überlegungen halte ich den Ratschlag, zu warten, nicht für wirklich klug.
      Denken Sie daran, dass Gustavus ein „Nein“ hat (und es daher behält, es sei denn, es folgt eine neue, positive Entscheidung) und ein „Ja“ bekommen kann (das wird aber nicht durch Zurückhalten passieren).
      Gustavus, ich wünsche Ihnen und Ihrer Frau eine baldige, reibungslose und positive Entscheidung.
      Kito

    • Axel sagt oben

      Lieber Daniel
      Alles hat mit dem „Abschreckungsmechanismus“ zu tun, den Frau De Block eingerichtet hat. Die Einwanderungsbehörde, die die Anträge bearbeitet, ist ein kleiner Staat im Staat. Kein Politiker ist bereit, sich einzumischen, und die Beamten machen, was sie wollen. Laut „internen Informationen“ seien sie am Ende des Jahres sogar noch besser bewertet, wenn sie viele begründete Absagen erhielten. Es ist ungeheuerlich und ich weiß nicht, ob es wahr ist, aber für mich ist Rauch ohne Feuer. Sie arbeiten nicht sehr effizient, da sie jeglichen Kontakt mit dem belgischen Staatsangehörigen vermeiden. Nicht reden ist einfacher als zu helfen. Anstatt die Beteiligten zu kontaktieren, um Probleme zu lösen, wird eine abgelehnte Datei eingereicht und Sie müssen eine völlig neue Datei einreichen. Doppelter Lohn, doppelte Arbeit, keine Effizienz, wie wir unseren Staatsapparat kennen.
      Sie tun Ihr Bestes, um keine Berufung einzulegen, denn das kostet Sie nur eine Handvoll Anwaltsgelder und Sie freuen sich über mindestens sechs zusätzliche Monate. Das Ergebnis ist sehr ungewiss.
      Sehen Sie, welche Elemente sie für die Ablehnung anführen, und reichen Sie ein neues Dossier ein, in dem alle negativen Elemente negiert werden. Sie werden eine Weile damit zufrieden sein, aber sie müssen innerhalb von sechs Monaten antworten. Bei der Familienzusammenführung wird die Staatsanwaltschaft zur Untersuchung von Scheinehen eingeschaltet, weshalb sich eine solche Akte über 6 Monate hinziehen kann.
      Der „Verdächtige, ein Touristenvisum mit Aufenthaltsabsicht zu beantragen“ ist die am häufigsten verwendete Täuschung. Zufälligerweise (oder nicht?) war dies auch der Grund, den sie mir nannten, obwohl es sich um eine aufrichtige Bitte handelte. Aber was macht man mit einem „Verdächtigen“? Das zweite Element war „Witwer in Beziehung mit einer 20 Jahre jüngeren geschiedenen Frau“. Und damit schließen Sie die Tür vollständig. In 10 Jahren werde ich immer noch Witwer sein und sie wird immer noch eine 20 Jahre jüngere geschiedene Frau sein. Dem kann man also nicht widersprechen.
      Nein, wirklich, in Brüssel bleibt es ein Chaos, sie machen einfach, was sie wollen. Daher mein aufrichtiger Rat: Verlieren Sie nicht den Mut und bewerben Sie sich weiter. Ich weiß, es frisst dich auf und macht dich geradezu verzweifelt. Aber lassen Sie sich nicht entmutigen, früher oder später werden Sie einen Dateimanager haben, der immer noch das Herz am rechten Fleck hat und meint, dass es reicht.
      Ich gehe bald zum dritten Mal und wünsche Ihnen viel Glück.

  3. pam sagt oben

    Lassen Sie Ihre Frau mit einem Beispiel für ein Touristenvisum für einen Monat kommen
    sie kann einfach bleiben
    Dann beauftragen Sie einen Anwalt
    also davon gibt es viele

    • GUSTAVEN sagt oben

      Liebe Pam,

      Vielen Dank für Ihren Kommentar .
      Wir haben dieses Verfahren bereits ausprobiert, um mit einem Touristenvisum nach Belgien einzureisen.
      Leider wurde auch dies abgelehnt, da die belgische Einwanderungsbehörde mich verdächtigen könnte, den Kurzaufenthalt von 90 Tagen in einen Langzeitaufenthalt umgewandelt zu haben. Im Jahr 2011 wurde meine Frau in der belgischen Botschaft in Bangkok einem Interview unterzogen. Leider konnte sie nicht alle gestellten Fragen beantworten, da sie nicht gut ausgebildet ist. Außerdem war das Interview teilweise auf Thailändisch und teilweise auf Englisch. Das war auch ein Problem für mich, weil meine Muttersprache Niederländisch ist und sie sich weigerte, mir in meiner Muttersprache zu helfen. Die anschließende Korrespondenz erfolgte ausschließlich in französischer Sprache. Das Visum wurde aus vier lächerlichen Gründen abgelehnt: 04) Sie kannte meine Lieblingsfarbe nicht, 1) Sie kannte meinen Lieblingskünstler nicht, 2) Sie kannte mein Lieblingshobby nicht, 3) Sie wusste es nicht Kenne mein Lieblingsessen! Später wurde daraus eine sogenannte Vernunftehe. Alle diese Vorwürfe sind jedoch Annahmen der Einwanderungsbehörde und der belgischen Botschaft. Nach einem zweiten Versuch wurde das Visum abgelehnt, weil es sich angeblich um eine Vernunftehe handelte, weil ich das Touristenvisum für 4 Tage in einen langfristigen Aufenthalt umwandeln würde und weil ich sie in die Prostitution bringen würde? Meine Frau ist 90 Jahre alt und wird NIEMALS Prostitution betreiben.
      Nach Überlegung habe ich einen Anwalt eingeschaltet, der jedoch nur weiß, wie man Geld erhält
      aber nach einem halben Jahr bin ich immer noch nicht weiter. Auch hier werde ich im Regen stehen gelassen.
      Was können Sie mir jetzt empfehlen?

  4. Jürgen sagt oben

    Ich glaube nicht, dass die aktuelle Regierungssituation damit etwas zu tun hat. Gustavus war bereits 2011 verheiratet und hat bereits einen Anwalt engagiert. Ergo, das ist eine lange laufende Datei.
    Ohne die Einzelheiten zu kennen, bleibt es reine Vermutung, warum die Familienzusammenführung abgelehnt wurde.
    Haben Sie vor der Hochzeit zu wenig Zeit miteinander verbracht? Nicht genug gemeinsame Zeit, um die Familienzusammenführung zu beantragen? Großer Altersunterschied?
    Die Ausländerbehörde hat sicherlich keine leichte Aufgabe. Es ist bedauerlich, dass einige gutgläubige Menschen Opfer davon werden, aber es ist schwer zu vermeiden.
    Wenn Sie nach einem Bekannten fragen, der die Angelegenheit innerhalb dieses Dienstes beschleunigen kann, bedeutet dies, dass Sie weitere Probleme verursachen.
    Vielleicht kann ihm jemand mit dem Namen eines guten Anwalts weiterhelfen, denn meiner bescheidenen Meinung nach ist das der einzige Weg.
    Gustavus, ich möchte dich auf keinen Fall entmutigen und wünsche dir viel Erfolg.

  5. Stefaan sagt oben

    Leider kann ich keinen Rat geben.

    Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass Belgien eine schlechte Einwanderungspolitik hat. Ausländer, die belgischen Boden erreichen, können hier lange bleiben, bis der Staat eine Entscheidung trifft.

    Für jemanden, der einen Fremden heiratet, wird es immer schwieriger, seine Frau hierher zu bekommen. Es ist logisch, dass Scheinehen verhindert werden sollten. Aber Menschen, die es wirklich ernst meinen, bekommen keine Hilfe. Sie bekommen nur NEIN. Und keine Hilfe, damit es funktioniert. Du findest es einfach heraus...

    Mir scheint, dass es in den Niederlanden korrekter und schneller ist.

    Ich wünsche Ihnen viel Kraft und Erfolg dabei, Ihre Frau hierher zu holen.

  6. wibart sagt oben

    Die Mitnahme eines Touristenvisums nach Verweigerung einer Aufenthaltserlaubnis wird voraussichtlich nicht mehr funktionieren. Es ist unklar, aus welchen Gründen die Beziehungsgrunderlaubnis verweigert wurde. Ich denke, man muss dann versuchen, diese Argumente kreativ anzugehen. Dies kann beispielsweise durch die Beantragung eines studienbezogenen Visums oder eines Arbeitsvisums oder über einen Bekannten in einem anderen Land mit einem Touristenvisum (Garantie ist dann nicht auf Sie bezogen) etc. erfolgen. Je nachdem, ob die Argumente dafür vorliegen Die aktuelle Ablehnung gibt an, ob dies möglich ist oder nicht.
    Viel Glück. (Ich kenne die Situationen und den oft idiotischen Kampf, den man führen muss, um einfach ein Stück Glück zu finden. Leider kümmert sich die Regierung in diesem Bereich nicht wirklich um Ihr Glück.)

  7. David Mertens sagt oben

    Jede Ablehnung ist begründet, prüfen Sie zunächst die Beweggründe und legen Sie mit ausreichenden Argumenten Berufung ein, die die Beweggründe widerlegen. Wenn das nicht möglich ist (z. B. weil Ihr Einkommen zu niedrig ist oder Ihre Wohnung nicht geeignet ist), befürchte ich, dass es Ihnen schlecht geht. Ein gemeinsames Kind hilft, aber auch dort gelten die Einkommens- und Wohnregeln.
    Viel Glück.

  8. Harry sagt oben

    Eine Regierungsbehörde ist verpflichtet, Gründe anzugeben, siehe Artikel 3:2, 7:11 und 7:12 des General Administrative Law Act (GA).
    In Belgien wird das Gesetz davon kaum abweichen, da es unter die Schengen-Verordnung fällt und somit die EU abdeckt.

    Lassen Sie sie also eine Motivation entwickeln. Beantragen Sie dies ggf. beim Verwaltungsgericht. (Beamte mögen es nicht, weil ihnen dann Missbrauch ihrer Beamtenstellung angelastet werden kann = Tschüss weitere Beamtenlaufbahn)

  9. erik sagt oben

    Moderator: Die Redaktion gibt keine E-Mail-Adressen weiter.

  10. van de Velde sagt oben

    Lieber Herr,
    Ich möchte Ihnen auf Ihrem Weg helfen. Vielleicht können Sie sich zunächst einmal bei der Abteilung für öffentliche Angelegenheiten in Den Haag melden.
    Erlaubniserklärung für das Reisedokument Konsulat von Thailand Laan Copes van Cattenburch 123
    2585 ​​​​ez Den Haag Telefon 0031(0)703450766 ODER 0031(0)703459703.
    Niederländischer Visa-Service Laan van Nieuw Oost-Indie 1E 2993 BH Den Haag Telefon +31 (0)703456985.
    Und bitten Sie ein Familienmitglied um einen Erfindungsbesuch, um nach Belgien zu kommen.

    Viel Glück

  11. GUSTAVEN sagt oben

    Lieber Wibart

    Ich möchte auf Ihren Kommentar antworten.
    Wir kannten uns schon zwei Jahre, bevor wir heirateten. Bis heute rufen wir täglich an.
    Meiner Meinung nach liegt die Schuld bei der Belgischen Botschaft Bangkok, die trotz aller korrekten Unterlagen eine negative Empfehlung abgegeben hat. Alle benötigten Unterlagen wurden mir von meinem Rathaus zugestellt. Auch die Unterlagen meiner Frau waren in Ordnung. Während eines Interviews mit meiner Frau in der belgischen Botschaft Bangkok ging alles schief. Dies geschah teilweise auf Englisch und teilweise auf Thailändisch. Und weil meine Frau nicht sehr gebildet ist, konnte sie nicht jede Frage sofort beantworten. Später wurden sowohl von der belgischen Botschaft Bangkok als auch von der Einwanderungsbehörde in Brüssel weitere Annahmen getroffen.
    Ich bin entschlossen, für mein Recht zu kämpfen, aber leider werden Sie hier von einer Säule zur anderen geschickt. Und hier in Belgien gibt es keine Hilfe oder Agentur, die Ihnen in dieser Situation helfen kann!!!
    Sie werden dann von einem Anwalt beauftragt, der jedoch nur seine Taschen füllt und Sie im Regen stehen lässt. Wenn ich irgendwo Fehler gemacht habe, dann weiß ich auch, dass ich keine Chance habe.
    Aber ich kann Ihnen versichern, dass ich daran nicht schuld bin.
    Wo kann ich hier in Belgien nach einer Lösung suchen?

  12. Lilian sagt oben

    Sie müssen bestimmte Bedingungen erfüllen, die Sie von Ihrer Landesregierung verlangen können, und wenn Sie diese nicht erfüllen, werden Sie nicht kommen, und die Leute achten auch auf den Altersunterschied, zum Beispiel kann jemand im Alter von 58 Jahren keine Frau von 30 Jahren kommen lassen, OK

    • David H. sagt oben

      Das mag seltsam erscheinen, aber dann wäre meine Antwort die vielen politischen Persönlichkeiten in Belgien, die mit einer viel jüngeren Frau verheiratet sind/waren, weil einige bereits verstorben sind);
      Minister Claes (verheiratet nach der Scheidung mit seinem angesehenen Jugendfriseur),
      Ex-Minister Schiltz und der bekannte für die ältere Generation oder diejenigen, die sich mit der belgischen Geschichte auskennen:
      Camille Huysmans, die sie heiratete, war eine viel jüngere Sekretärin. Das sind nur 3, die mir sofort in den Sinn kommen!!
      Der Altersunterschied ist kein rechtliches Kriterium, nur um es etwas kritischer zu sehen…
      Ehen mit bestimmten Ländern werden in Belgien systematisch geprüft, manchmal mit Begründung und Begründung. Wenn es sich jedoch tatsächlich um eine echte Ehe handelt, ist die Eheschließung nach Beginn des Verfahrens zulässig, leider mit finanziellen Kosten.
      Es ist nur eine Verlangsamung in der Hoffnung, dass die Kandidaten aufgeben, also geben Sie nicht auf, lautet die Botschaft.

      Für Poster;
      Wenn Sie nur halbherzige Anschuldigungen wegen des Verdachts auf Prostitution erheben, eine Anzeige erstatten oder sich persönlich an den Botschafter wenden, ggf. über einen Anwalt, kann dies als schwere Beleidigung angesehen werden! (Sofern Ihre Frau nicht schon einmal mit Prostitution in Berührung gekommen ist, haben die Menschen nicht nur Angst vor der persönlichen Handlung, sondern auch vor der Organisation der Prostitution...)
      Auch die Weigerung, in der Muttersprache angesprochen zu werden, ist ein schwerwiegender Fehler, wie eine Umfrage in Antwerpen zeigt. Kontaktieren Sie die Partei, Herr Dewever, die Sekretärin wird dies weiterleiten …

      Wenn Ihre Finanzen jedoch nicht ausreichen, liegt ein Problem vor!

      Was die dumme Frage nach der Lieblingsfarbe angeht... Ich habe auch keine, bei Kleidung kommt es darauf an, wozu sie dienen soll...

  13. Rudi sagt oben

    Guten Tag,

    Ich hoffe, dass dies seit der Änderung Ende 2013 nicht mehr passieren kann. Dort wird die Prüfung auf Scheinehen durchgeführt, bevor man die Urkunde zur Heirat erhält! Zumindest denke ich das und ich hoffe es, weil wir selbst ein Verfahren zur Familienzusammenführung haben.

    Aber um auf Ihr Problem zurückzukommen, würde ich vielleicht den Ombudsmann der Regierung einschalten. Vorausgesetzt, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind und Sie über eine fundierte Akte verfügen.

    Erfolg

  14. Pierre sagt oben

    Viele Informationen finden Sie auf der folgenden Website.
    http://www.kruispuntmi.be/
    Hier können sie Ihnen auch bei der Suche nach spezialisierten Anwälten für Einwanderungsrecht behilflich sein.
    Was die Tatsache angeht, dass Ihnen in Ihrer Muttersprache – Niederländisch – nicht geholfen wird, stellt einen Verstoß gegen die belgischen Sprachgesetze dar: Sie haben meiner Meinung nach immer die Pflicht, Ihnen in Ihrer Muttersprache zu helfen. Wenn ich etwas mit der Botschaft in Bangkok zu klären hatte, habe ich immer gezielt nach jemandem gefragt, der Niederländisch spricht, und mir wurde immer auf Niederländisch geholfen.

  15. Paul Vercammen sagt oben

    Lieber, man muss ja immer eine Motivation angeben. Auch das Vorstellungsgespräch mit meiner Frau verlief nicht so reibungslos, aber ich habe dann alles noch einmal motiviert und das alles als Extra zur Akte geschickt, sowohl nach Bangkok als auch hier an die Einwanderungsbehörde. Hat es geholfen oder nicht, ich weiß es nicht?
    In St-Truiden wohnt jemand, der sich mit dieser Angelegenheit befasst und Ihnen vielleicht einen Rat geben kann, aber ich kann auf diesem Weg keine E-Mail-Adresse angeben, dachte ich? Ansonsten senden Sie einfach eine E-Mail. Viel Glück, Paul

    • Joe sagt oben

      Ich selbst habe das Problem auch, habe aber ein Touristenvisum einfach abgelehnt. Grund: Sie sehen nicht ein, warum sie nach Thailand zurückkehren sollte, sie hat keine Kinder. Lebe in St-Truiden und möchte dieser Person eine E-Mail senden. Wie kann ich diese E-Mail-Adresse erhalten?
      Dankes U

      • Patrick sagt oben

        verlorene Sache im Voraus. Geben Sie dafür kein Geld aus, außer für die notwendigen Übersetzungen. Meine Freundin hat ein Grundstück, schulpflichtige Kinder und Arbeit. Noch „Verdacht auf Beantragung eines Touristenvisums mit der Absicht, nicht zurückzukehren“. Es ist eine wiederkehrende Sache. Deshalb siehe die Facebook-Seite „Anti-Mobbing für Menschen mit einem exotischen Partner“.
        Für den Moderator: Es tut mir wirklich sehr leid, aber wir können keine E-Mail-Adressen austauschen. Sie werden verstehen, dass die Frustration sehr groß ist und gemeinsames Handeln notwendig ist, sonst wird es immer schlimmer und aussichtslos. Wieder 1000 Mal Entschuldigung.

  16. Benny sagt oben

    Mir ging es gerade genauso, aber bei mir ging es zunächst um einen abgelehnten Konkubinatsvertrag und als wir im Mai des gleichen Jahres heirateten, nachdem wir 3.5 Monate auf eine Antwort gewartet hatten, gab es plötzlich ein Ok und meine Frau ist im September 2011 in Belgien angekommen

  17. Marc sagt oben

    Beträgt der Altersunterschied mehr als 20 Jahre, gilt die Ehe als Scheinehe und die ausländische Ehe wird in Belgien als nichtig betrachtet. Sie erhält daher kein Visum.
    Heirate niemals eine ausländische Frau, die viel jünger ist!

    • Rob V. sagt oben

      Sicherlich ist das nur ein einziger Hinweis darauf, dass es sich möglicherweise um eine Vernunftehe handelt? Schließlich sagt ein großer Altersunterschied nicht alles. Vor allem nicht in Ländern, in denen Altersunterschiede viel geringer sind oder nicht berücksichtigt werden. Eine Beziehungsform, die in Westeuropa nicht üblich ist, kann anderswo ganz normal sein... Und die automatische Klassifizierung einer Beziehung mit großem Altersunterschied (viel jüngerer oder älterer Mann oder Frau, ist alles möglich! Ein junger Mann kann einen netten treffen eine ältere Dame, eine ältere Dame, ein netter junger Mann, ein junger Mann, ein älterer Mann usw. (Liebe kann nicht an das Alter gebunden werden), da eine Scheinbeziehung immer noch im Widerspruch zu bestimmten Gesetzen und internationalen Verträgen stehen muss. Es ist nur ein Verdacht, ein Warnsignal, kein Beweis. Allenfalls etwas, das einer weiteren Prüfung bedarf, aber keine automatische und unanfechtbare Ablehnung?!

      Sollte der Text nicht lauten „Beträgt der Altersunterschied mehr als 20 Jahre, dann gilt die Ehe als MÖGLICHE Scheinehe“, wird dagegen Einspruch erhoben und der Vorwurf muss widerlegt werden. Ansonsten ist die belgische Gesetzgebung noch absurder (bei unseren südlichen Nachbarn gibt es kaum Raum für Privatsphäre), als ich dachte!

    • dontejo sagt oben

      Hallo Mark.
      Gibt es ein spezielles Gesetz, das besagt, dass der Altersunterschied 20 Jahre nicht überschreiten darf?
      Das glaube ich nicht! Meine Frau ist 35 Jahre jünger als ich. Wir haben in Thailand geheiratet und unsere Ehe ist in den Niederlanden eingetragen. Um auf die Frage zurückzukommen: Der Altersunterschied kann nie eins sein
      Grund, die Mitnahme Ihrer Frau nach Belgien zu verweigern.
      Grüße, Dontejo

      • RonnyLatPhrao sagt oben

        Soweit ich weiß, gibt es kein Gesetz, das besagt, dass man nicht mit einem Partner heiraten darf, der 20 Jahre jünger oder 20 Jahre älter ist (je nachdem, wie man es betrachtet).

        Die Einwanderungsbehörde sagte in der Vergangenheit einmal in einem Interview im Fernsehen, dass ein großer Altersunterschied ein Hinweis darauf sein könnte, dass es sich möglicherweise um eine Vernunftehe handelt.
        Als ein Reporter fragte, was die DVZ als „großen Altersunterschied“ ansieht, lautete die Antwort: 20 Jahre oder mehr.

        Das ist alles dazu.

  18. Mein Gott, Roger sagt oben

    Gustavus, ich würde sagen, nehmen Sie einen Politiker am Arm, er kann Türen öffnen, die dem einfachen Menschen verschlossen bleiben. Am liebsten ein Landesrat, ein Parlamentsabgeordneter oder sogar ein (ehemaliger) Minister.
    Um meine erste Frau zum Heiraten nach Belgien zu bringen, erhielt ich die Hilfe eines (inzwischen verstorbenen) Provinzrats aus meiner Nachbarschaft und seines Cousins, der im Ministerium arbeitete, und es dauerte dennoch fast ein Jahr, bis die erforderlichen Dokumente in Ordnung waren. Ohne diese Menschen wäre es nicht möglich gewesen, das ist schon 30 Jahre her und von Integration war damals noch keine Rede. Ich habe mit meiner 2. Frau in Thailand geheiratet und hatte keine Probleme, nach Belgien zu kommen, auch schon vor 10 Jahren, und es gab damals schon sehr früh eine Integrationspflicht. Das geschah ohne die Mitwirkung eines Politikers oder Anwalts. Um jedoch später über die Snelbelgwet (inzwischen abgeschafft) die belgische Staatsangehörigkeit zu erhalten, musste ich einen Anwalt engagieren. Das war im Jahr 2008, dem Jahr, in dem wir danach nach Thailand zogen. Damit besitzt sie nun auch die belgische Staatsangehörigkeit. Bei der Bevölkerungsbehörde wurde behauptet, dass sie durch den Umzug nach Thailand ihre belgische Staatsangehörigkeit verloren habe, aber die Botschaft sagte, das sei nicht wahr und sie habe diese Staatsangehörigkeit jederzeit behalten, sie könne ihr nicht entzogen werden. Nun ist meine Frau diesen Monat auch in die Botschaft gegangen, um einen belgischen Pass und eine eID-Karte (elektronischer Personalausweis) zu holen, da wir planen, nächstes Jahr wieder nach Belgien zurückzukehren, und sie dann kein Visum benötigt.
    Viel Glück, dass alles zu einem guten Ende kommt.

  19. van de Velde sagt oben

    Lieber Gustav,
    Wenn Sie Ihre Frau nach Belgien holen möchten, können Sie dies auch über einen Urlaub tun. Dann können Sie ggf. ein Familienmitglied um die Bürgschaft für Ihre Ehefrau bitten. Hierzu müssen die notwendigen Unterlagen ausgefüllt werden. Wenn das klappt, kannst du mit deiner Frau zum Regierungsamt gehen, aber nimm die gültigen Dokumente mit, darunter auch deine Heiratsurkunde aus Thailand. Ob das aber auch in Belgien gilt, ist noch die Frage. Ihre Frau verfügt über einen gültigen Reisepass (mindestens 6 Monate nach der Abreise aus Thailand). Tourist: Buchungsnachweis vom Reisebüro, geschäftliches Garantieschreiben der Familie oder Firma. Maximale Möglichkeiten.
    Geschäftlich: Mehrfacheinreise gültig bis zu 12 Monate nach Ausstellung; maximale Aufenthaltsdauer 60 Tage.
    Tourist: Doppelte Einreise: gültig bis zu 3 Monate nach Ausstellung, maximale Aufenthaltsdauer 60 Tage.
    Nichteinwanderer: Mehrfacheinreise gültig bis zu 12 Monate nach Ausstellung: Maximaler Aufenthalt 90 Tage.
    Wenn Sie das vielleicht schaffen, können Sie es dann gemeinsam dort in Belgien schaffen, die nötigen Papiere zusammenzubekommen? Wünsche Dir viel Erfolg.

  20. Khan Zucker sagt oben

    Die Botschaften arbeiten mit Datenbanken wie dem Visa-Informationssystem (VIS) sowie dem Schengener Informationssystem (SIS) und bereits SIS II.

    Sobald sich die Ablehnungen in diesen Datenbanken häufen, können Sie bei keiner Botschaft ein Visum jeglicher Art beantragen, ohne dass die Gründe für die Ablehnung überprüft werden. Kommt es zu einer angeblichen Vernunftehe, sind alle Türen geschlossen.

    Die einzige Lösung ist ein fachkundiger Anwalt, der die Akte vor Gericht vertritt und mit Argumenten bewaffnet ist, die die Motivation der Ausländerbehörde (DVZ) und möglicherweise die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft widerlegen.

    Im Folgenden finden Sie einige Randinformationen. Nicht alle sind mit dem neuen belgischen Ansatz zufrieden.
    http://vreemdelingenrechtcom.blogspot.be/2011/05/wijziging-vreemdelingenbeleid-belgie.html

    KS

  21. Rob V. sagt oben

    Lieber Gustav,

    Als Niederländer kenne ich die Besonderheiten der belgischen Einwanderungspolitik nicht, aber ich denke, er gibt kluge Ratschläge: Konsultieren Sie einen Fachanwalt für Einwanderungsrecht. Vielleicht finden Sie sogar Anwälte, die online in belgischen Einwanderungsforen aktiv sind, oder finden dort Leute, die auf einen Anwalt verweisen können, der ihnen gut geholfen hat.

    Belgien scheint ziemlich schwierig zu sein, wenn es um Visa geht (viele Ablehnungen im Vergleich zu anderen Schengen-Mitgliedsstaaten), viel Ärger bei der Einwanderung mit Interviews (Kontrolle der Scheinehe), Wundkontrollen zu Hause usw. So wenig Privatsphäre, und man wundert sich Wie viele gute Menschen gibt es? Opfer von Worten im Vergleich zu Menschen, die in einer echten Scheinbeziehung gefangen sind (oder wie viele haben eine Scheinbeziehung und schlüpfen trotzdem durch sie). Leider werden Sie hinter Ihrem Namen zu viele „verdächtige“ Häkchen erhalten haben: Altersunterschied, Zweifel an der Herkunft Ihrer Freundin (sehr verletzend, würde ich sagen, wenn Ihrer Frau der älteste Beruf der Welt zugeschrieben wird!), vielleicht auch nicht. „genug“ zusammen (als ob das heißen würde, dass manche Menschen schon lange in einer Fernbeziehung sind, andere wissen innerhalb eines Monats, dass der andere der Richtige ist oder führen zumindest eine aufrichtige und ernsthafte Beziehung, auch wenn sie sich nur kennen einander für so kurze Zeit), ich weiß es nicht gut genug von der anderen Hälfte (ich habe keine Ahnung, was die Lieblingssängerin meiner Partnerin ist, wir spielen alles Mögliche, wir essen auch alles Mögliche, also ob sie lieber Pizza isst). , Papaya oder Pommes, ich habe keine Ahnung, könnten Sie bitte eine Wäscheliste bereitstellen „Wir essen, hören zu, arrangieren A, um weiterzubrummen???“).

    Versuchen Sie also, das Etikett „Scheinbeziehung“ loszuwerden, was über die Behörden (DVZ?) erfolgen muss, da die Botschaft ihr Urteil bereits vor langer Zeit gefällt hat und ich vermute, dass nur eine höhere Behörde dies sogar rückgängig machen kann wenn die Botschaft ihr Urteil fällt. Würde es überprüfen? Dafür brauchen Sie einen Anwalt.

    Wenn das wirklich nicht funktioniert, besteht die zweite Möglichkeit darin, ein Visum in einem anderen EU-Land, insbesondere einem anderen Schengen-Land, zu beantragen. Nicht-EU-Partner eines EU-Bürgers haben Anspruch auf ein kostenloses Visum, wenn sie in ein anderes EU-Land reisen, mit Ausnahme des Landes, dessen Staatsangehörigkeit der EU-Bürger besitzt. So kann Ihre Frau ein kostenloses Visum erhalten, das schnell und unkompliziert ausgestellt werden muss und eigentlich nicht abgelehnt werden kann, wenn sie beispielsweise mit Ihnen nach Deutschland reist. Sie fallen dann unter die Richtlinie 2004/38/EG „Recht auf Freizügigkeit“. Gegen Vorlage der Original-Heiratsurkunde, einer offiziellen Übersetzung in eine Sprache, die die Botschaft lesen kann, Ihrer Reisepässe und einer Erklärung, dass sie mit Ihnen als Belgier nach Deutschland (oder in ein anderes EU-Land Ihrer Wahl) reisen. Lassen Sie die Urkunde und die Übersetzung vom thailändischen Außenministerium legalisieren, damit klar ist, dass es sich um ein gültiges thailändisches Dokument handelt. Optional wäre es auch schön, wenn die Ehe im eigenen Land anerkannt würde, aber die Belgier machen das nicht... Das ist keine Voraussetzung, die EU verlangt lediglich, dass eine offizielle und echte familiäre Bindung besteht. Eine Ablehnung könnte nur erfolgen, wenn triftige Gründe vorliegen, etwa ein Dokumentenbetrug.

    Mehr Infos: http://europa.eu/youreurope/citizens/travel/entry-exit/non-eu-family/index_en.htm

    Von dort aus könnten Sie dann für ein paar Monate (mindestens 3) zusammen mit Ihrem Partner in einem anderen EU-Land in Belgien leben (Ihre Landsleute werden Ihnen sagen, wie das genau funktioniert) oder (oder Belgien-Route, Deutschland-Route usw.) weitermachen Leben. Das machen Sie auf dem EU-Weg. Wenn Sie einen Wohnsitz (Wohnsitz) in einem anderen EU-Land nachweisen können, können Sie und Ihre Partnerin nach Belgien zurückkehren. Sie wird dann als Partnerin eines EU-Bürgers angesehen, auch wenn Sie in Belgien leben. Standardmäßig gilt der Partner eines Belgiers in Belgien nicht als Partner eines EU-Bürgers.

    • Khan Zucker sagt oben

      Erwähnt werden sollte auch, dass es zwar eine Jagd auf Scheinbeziehungen gibt, dass es aber auf der anderen Seite mehr Klarheit für die Familienzusammenführung geben wird, nämlich:

      Ein Belgier, der kürzlich im Ausland heiraten möchte und die von der thailändischen Regierung geforderte „Bescheinigung über die Ehehindernis“ erhält; … nun, wer die „Bescheinigung“ erhält, erhält auch die Familienzusammenführung.
      Die Zuständigkeit für Scheinehen liegt in den Händen der konsularischen Vertretung (Konsul), die die Urkunde ausstellt.

      Sie erhalten daher keine Heiratserlaubnis mehr und verweigern dann die Familienzusammenführung.
      Ohne die Urkunde wird man natürlich nicht heiraten können, wenn es einen Verdacht gibt, dann hat man Pech, lange Ermittlungen und vielleicht eine Absage!

      Schnelles Heiraten in Thailand gehört für Belgier der Vergangenheit an, jetzt muss man eine solide Beziehung nachweisen, die nicht auf eine angebliche Scheinehe hindeutet.

      KS

  22. braun sagt oben

    Lieber Gustav,

    Zusätzlich zu den oben genannten Ratschlägen kann ich die Gruppe zur Unterstützung bei der Familienzusammenführung wärmstens empfehlen, ich habe dort in der Vergangenheit gute Ratschläge erhalten. Sie finden sie unter folgender Adresse:

    http://gezinshereniging.xooit.be/portal.php

    In diesem Forum gibt es mehr Menschen in einer Situation, die wir mit Ihrer vergleichen können, und es ist möglich – aber das ist natürlich nicht sicher –, dass Sie den Rat erhalten, der in Ihrer Akte einen Unterschied machen kann. Beschreiben Sie Ihre Situation so offen und vollständig wie möglich, wenn Sie in diesem Forum eine Nachricht veröffentlichen. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass der Moderator recht schnell reagiert.

    Ohne Sie entmutigen zu wollen, muss ich Ihnen eines sagen: Die Tatsache, dass Ihre Frau nicht gut ausgebildet ist, kann ein Grund dafür sein, dass ihr das Visum verweigert wird. Wie mir vor einiger Zeit im obigen Forum gesagt wurde, ist dies ein Punkt, der beachtet werden muss. Der belgische Staat hat nicht so große Schwierigkeiten mit der Ehe und der Heiratsmigration als solcher – schließlich ist dies in der Europäischen Erklärung der Menschenrechte, EMRK-Artikel 8 und 12 festgelegt –, sondern mit der Migration nicht hochqualifizierter Menschen, die dies getan haben a... möglicherweise begrenzte Beiträge zu unserer Wirtschaft leisten können und es stellt sich die Frage, ob sie das Sozialversicherungssystem belasten. Von hier aus kann ich nicht beurteilen, warum die Leute Ihre Beziehung als „Scheinbeziehung“ bezeichnen. Aufgrund von 4 Fragen, die Ihre Frau nicht beantworten kann, erscheint mir das stark.

    Darüber hinaus habe ich die untenstehende Adresse zuvor von einem auf Einwanderungsrecht spezialisierten Anwalt erhalten. Ich selbst habe diese Dame noch nicht kennengelernt, aber ich habe ihre Adresse von einer zuverlässigen Freundin erhalten, die diesbezüglich das Richtige tut.

    Eva Vangoidsenhoven
    ANWALT
    Storchenstraße 11
    33OO TEEN
    Telefon: 0493/ 05 34 91
    Fax:016/ 88 49 59

    http://www.advocaat.be/AdvocaatDetail.aspx?advocaatid=1111092

    Zweitens kann ich Ihnen auch empfehlen, die folgende Website zu besuchen: die Website des Anwalts Elfri De Neve in Oudenaarde, der auf seiner Portalseite einen Artikel über Einwanderungsrecht hat:

    http://www.elfri.be/juridische-informatie/advocaat-vreemdelingenrecht

    Ich wünsche Ihnen viel Glück und hoffe, dass Sie und Ihre Liebsten bald eine gute Zukunft aufbauen können.

    Mit freundlichen Grüßen,

    braun

  23. Axel sagt oben

    Sie oder Ihr Anwalt sollten zunächst eine ausführliche Begründung für die Ablehnung einholen.
    Dort steht schwarz auf weiß geschrieben, warum der Verdacht besteht, dass es sich um eine Vernunftehe handelt
    Sobald Sie das wissen, können Sie mit einer fundierten Begründung bei Ihrem Anwalt Berufung einlegen.
    Die Botschaft ist nur ein Mensch. Sprich mit ihm. Der Verdacht einer Scheinehe richtet sich wahrscheinlich nicht gegen Sie oder Ihre Ehefrau. Schließlich macht Liebe blind ...
    Im Falle eines Visums zur Familienzusammenführung wird die Angelegenheit nicht von der Botschaft oder der Einwanderungsbehörde in Brüssel bearbeitet. Wenn dazu noch ein negativer Hinweis der Botschaft gehört, wird es schwierig. Ich würde um einen Termin bitten…

  24. Axel sagt oben

    Wenn ich das alles einmal lese, kann ich Ihnen nur empfehlen, zunächst ein Jahr mit Ihrer Frau in Thailand zu leben. Damit entkräften Sie den Verdacht einer Scheinehe und erfüllen eine der Voraussetzungen, die den Familiennachzug für Verheiratete begünstigen. Ihre Heiratsurkunde, übersetzt ins Englische oder – noch besser – Niederländisch oder Französisch, zusammen mit einem Nachweis der thailändischen Regierung, dass Sie mit Ihrer Frau seit einem Jahr an derselben Adresse in Thailand eine Familie gründen (obwohl das nicht muss). dort fest sein) und der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel müssen ausreichen, um Ihrem Antrag auf Umzug nach Belgien stattzugeben.

  25. braun sagt oben

    Bei der Erteilung eines Kurzzeitvisums berücksichtigt die DVZ unter anderem, ob die Person im Heimatland Pflichten hat, die die Rückkehr gewährleisten. Zum Beispiel eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Anzahl der verbleibenden Urlaubstage oder der Nachweis, dass ein Wohnungsbaudarlehen abbezahlt wird. Fügen Sie solche Unterlagen dem Visumantrag bei.

    Ein explizites Zusammenleben vor Ort ist nicht erforderlich. In unserem Fall hatten wir eine sehr umfangreiche Kommunikationsdatei, von der wir einige Screenshots zusammen mit Fotos unserer Reisen und Kopien unserer Diplome sowie Texten und Erklärungen an dvz schickten. Das Visum meiner Frau wurde weniger als zwei Wochen später genehmigt. Sie ist seit dem 30. Mai 2014 hier.

    Groetjes,

    braun

  26. JM sagt oben

    Was ich nicht verstehe ist, dass die Botschaft die Erlaubnis erteilt, wenn man in Thailand heiratet.
    Warum sollte dann die belgische Botschaft ihr Visum verweigern, wenn sie die Eheschließung im Voraus zulässt? Dann muss etwas nicht stimmen.
    Sie können auch ein Gespräch mit dem Botschafter führen oder ihn schriftlich beantworten, er wird Ihre Fragen beantworten.

    • Patrick sagt oben

      Machen Sie sich nicht die Mühe, es zu verstehen. Darin liegt keine Logik. Ich kenne zum Beispiel einen 24-jährigen Mann, der letzten Monat in Thailand seine 27-jährige Geliebte geheiratet hat. Daher wurde ein Zertifikat ausgestellt. Als sie nach der Heirat die thailändischen Dokumente übersetzen ließen, um das Ganze in Belgien anzumelden, und sie sich dafür bei der Botschaft vorstellten, wurde dies rundweg abgelehnt. Auf die Frage nach dem Grund kam die Antwort: Wir wollen verhindern, dass diese Menschen (thailändische Bräute) an den Rand gedrängt werden. Der Mann fragte sich zu Recht, ob er als fleißiger Belgier marginal sei. Darauf erhielt er keine Antwort. Er hatte gehofft, seine Braut für etwa einen Monat nach Belgien zu bringen, um sie Freunden und Familie vorzustellen. Nicht länger als einen Monat, da sie in Bangkok studiert und arbeitet und sie beabsichtigen, sich gemeinsam in Bangkok niederzulassen, aber das geschah natürlich ohne alle Regeln. Ich habe ihn bereits mit den Füßen auf den Boden zurückgebracht …

      • Stefaan sagt oben

        Belgische Botschafter und Beamte ergänzen die Vorschriften durch ihre eigenen Meinungen und Interpretationen. Und sie kommen damit gut durch.

        In den Niederlanden scheint mir dies viel korrekter und menschlicher zu sein. Wenn es nicht gegen die Regeln verstößt, wird es akzeptiert. Das Ergebnis ist, dass Regeln konsequent umgesetzt werden und von den beteiligten Personen leichter akzeptiert werden.

        Wir Belgier haben fast die gleichen Regeln, aber die Beamten ergänzen diese nach eigenem Ermessen. Dadurch entsteht ein seltsames Phänomen: Die Belgier sind Vorreiter bei der Suche nach Lösungen zur Umgehung von Regeln. Daher die „Vetternwirtschaft“.

        Vor 24 Jahren kam ich (als Belgier) in den Niederlanden zweimal mit der Polizei in Kontakt, als meine asiatische Frau ankam. Meine Frau und ich wurden freundlich, korrekt und konsequent behandelt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich von der belgischen Polizei genauso behandelt worden wäre.

  27. braun sagt oben

    Eine solche Situation erlebten meine Frau und ich auch in der belgischen Botschaft in Bangkok. Anders, aber dennoch auffällig für die Art und Weise, wie dort gearbeitet wird.

    Wir haben im Dezember 2013 in Bangkok geheiratet und am nächsten Tag gingen wir zur Botschaft, um ihr Visum zur Familienzusammenführung zu holen. Auf unsere Frage, wie lange das dauern würde, erhielten wir die Antwort: Nach einem Monat wurde die Genehmigung erteilt.

    Ein Monat vergeht und Ende Januar (2014) rufe ich die Einwanderungsbehörde in Brüssel an, um mich nach dem Stand der Akte zu erkundigen. Ich erhielt die brutale, überhebliche und bürokratische Antwort, dass sie sechs Monate Zeit für die Familienzusammenführung hätten. Das wurde mir unverblümt von einer Bürokratin gesagt, deren Gehalt teilweise aus meinen Steuergeldern bestritten wird.

    Das Problem war, dass meine Frau ihren Job gekündigt hatte und daher ab Ende Januar 2014 arbeitslos war. So gravierende Einkommensverluste. Stellen Sie sich vor, wenn ihr das Visum verweigert worden wäre, hätten wir dank der Lüge der Botschaft ein noch größeres Problem. Doch ihr Visum wurde im Mai 2014 genehmigt.

    Ich reichte beim Außenministerium eine Beschwerde wegen der Lüge der Botschaft ein und wurde dort ebenfalls entlassen. Die Antwort, die ich erhielt, war wirklich nebensächlich und es war daher klar, dass der Beamte, der mir antwortete, den Fehler der Botschaft vertuschte.

    Ich hoffe, dass es Politiker gibt, die solche Botschaften lesen und dass sie endlich verstehen, dass sie Menschen nicht so behandeln können. Wenn ich mich entscheide, mit meiner Frau (sie ist seit Ende Mai hier im Land) nach Thailand zu ziehen, dort eine Tätigkeit aufzunehmen und die Bananenrepublik Belgien endgültig zu verlassen, dann wäre das ein Verlust für die Bananenrepublik von Belgien. Die Bedeutung von weniger Einkommen aus Steuern, weniger Einkommen aus Sozialversicherungsbeiträgen und Wissensverlust, weil ich in einem Mangelberuf arbeite. Lassen Sie sie darüber sorgfältig nachdenken: Hier, in dieser Situation, werden hart arbeitende Menschen von einer Bande gut bezahlter Bürokraten gemobbt. Jeden Monat habe ich jemanden in meinem Bekanntenkreis, der das aufgibt und sich andere Orte sucht. Das ist also ein Verlust für Belgien.

    Meine Herren Politiker, bitte machen Sie weiter so. Aber fragen Sie sich, wer die Renten zahlt ... Ich und meine thailändische Frau sicher nicht mehr, dafür wurden wir von bestimmten Vertretern dieses Staates etwas zu sehr belogen.

    Entschuldigung für den negativen Ton dieses Beitrags. Wenn ich in einem Forum wie diesem kommentiere, bleibe ich gerne positiv, aber ich bin immer noch wütend auf die Botschaft in Bangkok wegen ihrer Lügen.

    Mit freundlichen Grüßen,

    braun

  28. Patrick sagt oben

    Ich weiß, dass das nicht richtig ist, aber ich bitte die belgischen Leser hier, der Facebook-Gruppe „Anti-Mobbing für Menschen mit einem exotischen Partner“ beizutreten. Ich sammele Beschimpfungen für eine parlamentarische Anfrage.

  29. Dolch sagt oben

    Lieber,

    Ich möchte versuchen, Ihnen mit einigen Informationen zu helfen, aber zunächst einmal müssen Sie wissen, dass Sie sich an die Regeln (Gesetze) halten müssen. Ob dies der Fall ist, weiß ich nicht
    Derzeit ist es so.
    1: Sie müssen nachweisen, dass Sie sich vor der Heirat länger als drei Jahre gekannt haben.
    2: Sie können nachweisen, dass Sie sich in diesem Zeitraum bereits mindestens 6 Mal getroffen haben
    3 Haben Sie 6 verschiedene Papiere zum Nachweis guten Benehmens und der guten Sitten, ob Sie geschieden sind oder nicht, einen Nachweis Ihres ständigen Wohnsitzes und 3 weitere.
    4: Diese müssen alle vom Außenministerium und auch von der thailändischen Botschaft in Belgien sowie von den örtlichen Behörden Ihrer Gemeinde, Stadt oder Ihres Dorfes legalisiert werden und mit der offiziellen Unterschrift des Bürgermeisters, nicht eines Stadtrats oder eines anderen, versehen sein Mitarbeiter.
    5 Dann müssen Sie alles noch einmal bei der belgischen Botschaft in Thailand sowie beim thailändischen Außenministerium mit allen angeforderten Übersetzungen mehrmals überprüfen lassen.
    6 kann nachweisen, dass Sie über ausreichende Ressourcen verfügen, um die Dame Teer zu behalten.
    7 Stellen Sie zunächst sicher, dass die Unterlagen für den Besuch Ihrer Dame in Ordnung sind. Sie müssen einen Antrag stellen und unterschreiben, dass Sie für sie verantwortlich sind.

    Ich hoffe, Sie haben all diese Dinge schon einmal gemacht, sonst wird es meiner Meinung nach nicht einfach.

    Herzliche Grüße, Dirk.

    Für weitere Informationen kontaktieren Sie mich

  30. GUSTAVEN sagt oben

    Lieber Dirk

    Alle von Ihnen genannten Punkte wurden alle erledigt.
    Was auch immer es sein mag, es ist nur eine Annahme der belgischen Botschaft in Bangkok.
    Ich denke und ich denke und ich denke. Und hier endet die Geschichte.
    Meine Frage ist, herauszufinden, „WO“ ich mich in Belgien an spezielle Hilfe wenden kann.
    Nirgendwo in Belgien gibt es eine Agentur, die Ihnen Rat und Hilfe bieten kann.
    Sie werden mit Ihrem Elend einem Anwalt zugewiesen, der seinerseits ZUERST aus dem gesamten Fall Kapital schlagen wird.
    Es macht mich wütend, dass man Geld für einen Fall ausgeben muss, der von Anfang an „Klar“ war und bei dem alle Papiere offiziell waren. Niemand und nie hat mir ein einziger Mensch gesagt, was kommen würde? Hier in Belgien werden im Stillen Gesetze erlassen, die noch nicht abgeschlossen sind. Und für den einen zählen die Gesetze nicht und für den anderen sind alle hier auf den Punkt gebracht. Ich kann Ihnen versichern, dass es für uns ein Albtraum ist. Ich sehe genug Leute, die mit ausländischer Nationalität nach Belgien einreisen, was keinen Sinn ergibt. Und sie haben meist schlechte Absichten. Haben Sie schon einmal in den Medien gehört oder gelesen, dass ein Thailänder einen Mord oder Diebstahl begangen hat? Tut mir leid, meine Liebe, aber soweit ich mich erinnere, nie!

    Herzliche Grüße, GUSTAAF

    • Hemerlsoet Roger sagt oben

      Lieber Gustaf, lesen Sie den neuen flämischen Koalitionsvertrag, der gestern auf „de redactie.be“ veröffentlicht wurde und zweifellos woanders zu finden ist. Es steht zwar etwas über die Familienzusammenführung, aber der flämische Dienst scheint noch nicht aktiv zu sein, wenn es im Artikel nicht steht. Es wäre sicherlich ein Wandel im Gange, aber ob dieser im guten oder im schlechten Sinne sein wird, bleibt abzuwarten. Eine andere Lösung könnte sein, nach Möglichkeit für eine Weile nach Thailand zu kommen und dort zu leben, um hier eine Heimatadresse zu bekommen und sich dann bei der belgischen Botschaft anzumelden, sofern das natürlich noch möglich ist. Sobald Sie bei der Botschaft registriert sind, gilt dies auch für den belgischen Staat und Sie können Ihre Frau möglicherweise nach Belgien holen. Eine andere Möglichkeit besteht darin, einen Fernsehsender zu kontaktieren und Ihre Situation in einer Dolmetschersendung zu erläutern. Es wird sicherlich eine Reaktion darauf geben, ob gut oder schlecht, und dann werden die Herren in Brüssel vielleicht aufwachen und etwas dagegen unternehmen. Ich denke, es ist immer einen Versuch wert.
      Ich wünsche dir viel Erfolg.

  31. GUSTAVEN sagt oben

    Lieber Bruno

    Jedes Wort und jeder Satz, den Sie geschrieben haben, ist völlig wahr. Identisch erlebt und erlebt das Gleiche bei der belgischen Botschaft in Bangkok und auch bei der Abteilung für auswärtige Angelegenheiten!
    In Thailand leisten sie von Anfang an keine Unterstützung in der belgischen Botschaft in Bangkok. Schlimmer noch, wenn ihre Augen Kugeln gewesen wären, wäre ich jetzt tot. Das Gleiche gilt für die Einwanderungsbehörde. Ich bin noch nie von meinem größten Feind so behandelt worden.
    Sie demonstrieren eine große Machtdemonstration und da hört es auf. Für sie wurden Sie bereits als Verbrecher abgestempelt, der das Verbrechen des Jahrhunderts begangen hat. Ich habe am 08. September 2011 geheiratet. Sie durfte auch danach mitkommen ein 30-tägiger Aufenthalt in Thailand „ZWEIFELIG“. Reise nach Belgien. Heute, am 24. Juli 2014, warte ich und warte? Es gab genügend Korrespondenz, aber nach meinem ersten Eindruck wird sie vertikal abgewiesen! Und lieber Bruno, welcher Politiker wird sich für unser Glück einsetzen?? Niemand wagt sich auf dünnes Eis. Auf jeden Fall bist du ein Vogel für eine Katze.
    Und jetzt bin ich erneut motiviert, gegen diese Ungerechtigkeit zu kämpfen.
    Alleine ist das unmöglich, aber es gibt viele Menschen in dieser Situation. Und wenn wir unserer Stimme Gehör verschaffen, öffnen sich ihnen vielleicht endlich Augen und Ohren.

    Herzliche Grüße, GUSTAAF

  32. Patrick sagt oben

    Deshalb bitte ich Gustav, Dich auf der Facebook-Seite zu melden. Aber bisher gibt es keine einzige Antwort. Das ist das Problem in Belgien. Jeder hat Angst, seiner eigenen Sache zu schaden und die Einwanderungsbehörde ist mittlerweile ein Staat im Staat. Wenn wir verschiedene Dossiers vergleichen müssen, können wir Gemeinsamkeiten feststellen und dann eine parlamentarische Anfrage stellen. Leider ist es offenbar jeder für sich selbst und die Beamten profitieren davon. Ich habe diese Seite vor zwei Jahren als Reaktion auf die Sendung „Exotic Loves“ auf VTM gestartet. Damals hatte ich keine Ahnung, dass ich jemals selbst ein Fragesteller sein würde. Aber ich fand es so unfair und respektlos, wie man als gebürtiger belgischer Staatsbürger behandelt wird, dass ich dachte, dass etwas getan werden muss. Leider war es ein Schrei in der Wüste. Aber bei dem, was ich hier schon gelesen habe, fallen mir schon einige wiederkehrende Zeilen auf. Rechtlich muss die Entscheidung begründet sein. Und sie tun dies mit der „Anmaßung von“. Kein Gesetz besagt, dass Motivation motiviert sein muss. Worauf basieren die Verdachtsmomente und wurde eine faire Untersuchung durchgeführt? Mit DVZ gelangen Sie nur zum „Helpdesk“, der nicht dazu da ist, IHNEN zu helfen, sondern Sie daran zu hindern, den Dateimanager zu erreichen. Rechtlich gesehen wird beispielsweise ein Touristenvisum für 2 Tage ausgestellt und kann zweimal verlängert werden. Eine Verlängerung um 15 Tage und wenn dies nicht ausreicht und zusätzliche Untersuchungen erforderlich sind, kann eine weitere Verlängerung um 2 Tage hinzugefügt werden. Insgesamt kann die Beantwortung daher bei weiteren Untersuchungen 15 Tage dauern. Wenn Sie aber den Helpdesk anrufen und fragen, warum es so lange dauert, lautet die Antwort: Wir haben 30 Tage Zeit, um zu antworten, Sir. Die maximalen 60 Tage werden zum Standard und nicht zur Ausnahme. Die neue Regierung kommt, es ist Zeit, die Glocke zu läuten!

    • Rob V. sagt oben

      Eine Entscheidung über die standardmäßige Entscheidungszeit von 60 Tagen sollte nicht möglich sein, da dies einen Verstoß gegen die EU-Verordnung 810/2009 (die Visabestimmungen), insbesondere Artikel 23, Absätze 1 bis 3, darstellt:

      „Artikel 23
      Entscheidung über den Antrag

      1. Über Anträge, die gemäß Artikel 19 zulässig sind, wird innerhalb von fünfzehn Kalendertagen nach dem Datum der Einreichung entschieden.
      (2) Diese Frist kann im Einzelfall auf höchstens XNUMX Kalendertage verlängert werden, insbesondere wenn eine weitere Prüfung des Antrags erforderlich ist oder im Falle einer Vertretung die Behörden des vertretenen Mitgliedstaats konsultiert werden.
      3. In Ausnahmefällen, in denen zusätzliche Unterlagen erforderlich sind, kann diese Frist auf höchstens sechzig Kalendertage verlängert werden.“

      Quelle: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/NL/TXT/PDF/?uri=CELEX:02009R0810-20131018&qid=1406211174973&from=NL

      Weitere Informationen: http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/borders-and-visas/visa-policy/index_en.htm

      Wenn Sie gegen diese oder andere Regeln verstoßen, können Sie eine Beschwerde bei den Behörden (Außenministerium, EU) einreichen.

  33. Dolch sagt oben

    Lieber Gustav,

    An deiner Stelle würde ich einen VLD-Politiker an die Hand nehmen und ihm das entsprechende Problem erläutern. Er kann sich an die zuständige Einwanderungsministerin wenden, nämlich Frau Maggie De Block (Mitglied derselben Partei). Sie kann Ihre Akte problemlos einsehen und Ihre Fragen dazu beantworten, warum die Akte bisher abgelehnt wurde. Das kostet Sie keinen Euro, beantwortet aber vielleicht Ihre Fragen.
    Ich bin auch mit einer Thailänderin verheiratet und lebe in Thailand, alles war in Ordnung, bis ich die Ehe beim Standesamt meiner Stadt angemeldet habe, wo mir gesagt wurde, dass dies nicht einfach sei, meine Akte müsse erst von der Staatsanwaltschaft überprüft werden Ob es eine Scheinehe war oder nicht, ich warte derzeit noch auf eine Antwort, dauert ein paar Monate und nur die Eintragung der Ehe.
    Wünsche Dir viel Kraft und viel Erfolg.

    Grts, Dirk

  34. braun sagt oben

    Lieber Gustav, Patrick und Dirk,

    In deinem Fall, Gustaaf, wartest du schon seit drei Jahren, ich würde mich tatsächlich an die Politik wenden, wie Dirk sagt. Das gerät außer Kontrolle. Den VLD finden Sie unter http://www.openvld.be/ und ihre Post- und E-Mail-Adresse finden Sie unten auf dieser Seite.

    Aber wenn das nicht hilft, würde ich einen Schritt weiter gehen. Auf diesen Webseiten finden Sie E-Mail-Adressen und Links zu einem Großteil der belgischen und niederländischen Zeitungen sowie Links zu Zeitungen außerhalb dieser beiden Länder:

    http://nl.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Verzendlijst_persberichten
    http://www.world-newspapers.com/europe.html
    http://WWW.KRANTEN.COM
    http://WWW.KRANTENKOPPEN.BE

    Die Idee mag für Sie weit hergeholt erscheinen, aber es ist jetzt ruhig in den Medien. Ich denke, wenn Sie JETZT in dieser ruhigen Medienperiode alle europäischen Zeitungen und zum Beispiel alle politischen Kabinette informieren, kann ein Sturm entstehen. Wenn ich mich richtig erinnere, erschien im Juli 2007 in De Standaard ein Artikel über Willkür, aber ich glaube, das ist noch nicht geschehen. Aber ich würde sagen: Machen Sie es plötzlich ganz gründlich und übergeben Sie Ihre komplette Akte den europäischen Medien. Um ehrlich zu sein, war meine Idee, mit meiner Akte zurechtzukommen, wenn das Visum meiner Frau abgelehnt wurde, es aber trotzdem genehmigt wurde. Geben Sie den Politikern beispielsweise eine Woche Zeit, um zu antworten und Ihr Dossier zu genehmigen. Wenn nicht, verfügen Sie über eine Datenbank mit Kontaktinformationen, die Ihnen weiterhelfen kann.

    Patrick, könnte dir das – hoffentlich – auch auf deiner Facebook-Seite helfen? Plötzlich die Aufmerksamkeit der Medien darauf lenken. Kann ich Ihnen jedoch einen Tipp geben? Ändern Sie den Namen und machen Sie ihn positiver 🙂 Ein Name, der mit „anti“ beginnt … Fühlen sich die Leute wirklich davon angezogen? Wie würden Sie es positiv formulieren? Sie möchten Menschen aus anderen Kulturen, die hier heiraten und sich eine Zukunft aufbauen, in einem positiven Licht zeigen, und ich denke, ein positiverer Name für Ihre Facebook-Seite kann dabei sicherlich hilfreich sein.

    In Ihrem Fall würde ich mich auch an Organisationen wenden, die sich mit Einwanderungsfragen befassen, deren Namen ich jedoch nicht direkt kenne.

    Es wäre nicht das erste Mal, dass sich eine Akte nach Medienaufmerksamkeit plötzlich „löst“ – ich bin jemand, der plötzlich drastisch vorgeht :). Möglicherweise führen wir auch eine Untersuchung wegen einer Scheinehe mit polizeilicher Befragung durch, aber ich werde ihnen bei der Befragung einfach meine vollständige Akte vorlegen.

    Und wenn das nicht hilft, würde ich an deiner Stelle nach Thailand auswandern. Du wärst nicht der Erste. Das Leben ist zu kurz, um es verderben zu lassen.

    Mit freundlichen Grüßen,

    braun


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