Liebe Leserinnen und Leser,

Ich lebe seit vielen Jahren mit meinem Partner in Thailand, wir haben beide ein Jahresvisum. Um das zu bekommen, muss man unter anderem über einen festen Betrag auf einem thailändischen Bankkonto verfügen, eine Art Garantiebetrag. Das sind 800.000 Baht pro Person, und wir haben beide diesen Betrag auf einem gemeinsamen Konto bei der Siam Commercial Bank, also insgesamt das Doppelte dieses Betrags, also 2 Baht.

Meine Frage ist nun: Wenn einer von uns stirbt, erhält der Partner, der auch auf diesem Gemeinschaftskonto ist, diesen Betrag? Oder geht das „nur“ an die thailändische Regierung? Und was sollten wir nun möglicherweise tun, damit der dann freigegebene Betrag des Verstorbenen auch tatsächlich bei seinem Partner ankommt?

Hoffentlich ist meine Frage klar. Ich würde mich über Antworten freuen, am besten von jemandem, der in einer ähnlichen Situation ist oder war.

Vielen Dank im Voraus.

Regards,

Januar

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12 Antworten auf „Geld auf thailändischer Rechnung, wohin fließt der Betrag, wenn Sie sterben?“

  1. Keith 2 sagt oben

    Sie müssen sowieso ein Testament haben, wenn beide irgendwann verstorben sind und Sie das wollen
    das Geld geht an eine bestimmte Person.
    Wenn nicht, geht es an die thailändische Regierung.

    Wenn eine Person stirbt, ist die andere Person automatisch Inhaber eines und/oder-Kontos.

  2. Yan sagt oben

    Erstellen Sie einfach ein Testament bei einem thailändischen Notar/Anwalt.

  3. William HY sagt oben

    Meiner Meinung nach (auch in meinem Fall) sollte die Rechnung über die betreffenden 800.000 Baht auf den Namen der Person ausgestellt sein, die das Visum hat.

    Muss meine (thailändische) Frau mein/ihr Geld über einen Anwalt besorgen, wenn ich sterbe?

    William HY

    • Lungenaddie sagt oben

      Lieber Wim,
      Sie schreiben: „Ich denke“, dass die betreffenden 800.000 THB auf den Namen des Visuminhabers lauten sollten. Ist nicht ganz richtig. Darf auch auf 2 Namen stehen, dann muss aber der doppelte Betrag drauf sein. Wie in diesem speziellen Fall: 1.600.000 THB. Er spricht übrigens von zwei Visumsinhabern.

  4. Lex Kel sagt oben

    Da es sich um ein Gemeinschaftskonto handelt, gibt es überhaupt kein Problem.

  5. Coco sagt oben

    Das Geld auf einem Gemeinschaftskonto fällt dem überlebenden Kontoinhaber zu.

    • Lungenaddie sagt oben

      Lieber Lex: „Überhaupt kein Problem?“ Haben Sie es persönlich erlebt? Ich mache, wie ich mit solchen Dateien umgehe…. Da gibt es ein Problem.

      Stimmt, liebe Coco, in diesem Fall liegt es am Überlebenden... Das Problem besteht jedoch darin, das Geld einsammeln zu können. Wie ich in meiner Antwort schrieb: In Thailand hat sich viel verändert. Passiert nicht einfach... Das Konto ist gesperrt und muss vor der Auszahlung zunächst entsperrt werden.

  6. Lungenaddie sagt oben

    Lieber Jan,
    Nach dem, was Sie schreiben, muss ich zu dem Schluss kommen, dass Sie beide keine Thailänder sind, da Ihr Partner ebenfalls ein Jahresvisum hat. Ich muss daraus auch schließen, dass Sie nicht verheiratet sind, da Sie beide über den „Garantiebetrag“ verfügen müssen. Wenn Sie verheiratet sind, wäre dies nicht der Fall, da Ihr Ehepartner als „Unterhaltsberechtigter“ sein Jahresvisum erhalten könnte.

    Eine Teillösung, und damit würde ich beginnen, wäre die Verwendung von zwei Konten: eines auf Ihren Namen und eines auf den Namen Ihres Partners. Dann sind Sie bereits sicher, dass Sie kein Problem haben werden, wenn einer von ihnen stirbt, und zwar für die Hälfte Menge.

    Nun zum Todesfall: Ich habe derzeit eine solche Akte über den Erwerb des Bankguthabens in Thailand durch die Witwe eines verstorbenen Belgiers. Allerdings waren sie offiziell verheiratet, und das unterscheidet diesen Fall von dem, was Sie schreiben und was ich daraus folgern muss.

    Auch in Thailand hat sich bei diesem Artikel einiges geändert. Einige Banken, von denen ich bereits zwei kenne, verlangen mittlerweile auch einen Nachweis der „Nachfolge“, bevor sie den Betrag freigeben. Im Todesfall ist das Konto gesperrt, auch wenn es sich um ein Gemeinschaftskonto handelt. Für verheiratete Paare ist dies kein Problem, sie können eine Beurkundung bei einem Notar oder bei der „Amt für Rechtssicherheit“ erhalten.

    Unverheiratete Menschen können es nicht einfach aus ihrem Heimatland bekommen. Schließlich ist der Hinterbliebene nicht nur ein Erbe. Er kann nur durch ein gültiges Testament von einem Notar zum Erben bestimmt werden.

    Da es sich um Immobilien in Thailand handelt, würde ich empfehlen, ein thailändisches Testament zu erstellen, in dem nur die Immobilie in Thailand erwähnt wird. Registrieren Sie dieses Testament beim örtlichen Ampheu und ernennen Sie einen Testamentsvollstrecker, vorzugsweise einen Anwalt. Schließlich läuft die Vollstreckung eines thailändischen Testaments immer über das Gericht und auch für die Einleitung benötigt man dort einen Anwalt.
    Lassen Sie sich nicht täuschen, denn diese Reaktionen kommen immer, wenn es um die Preise geht, wegen dieser billigen Testamente von 5000 THB…. Diese sind in der Regel nicht registriert und verfügen über keinen Prepaid-Betreiber. Die tatsächlichen Kosten kommen erst später, wenn das Testament ausgeführt werden muss, aber davon hört man nichts mehr.

  7. John sagt oben

    ZUERST WÜRDE ICH 2 BANKBÜCHER MACHEN. Dann kann der andere Partner jederzeit auf das Geld zugreifen, denn nach einem Todesfall ist das ein ziemlicher Aufwand.
    Ich würde auch zwei Testamente erstellen lassen, die sich aufeinander beziehen. Kostet etwas, gibt aber Gewissheit, auch über andere Eigenschaften. Wenn Sie in Pattaya oder Umgebung wohnen, unterstütze ich Sie bei Bedarf. [E-Mail geschützt]

    • Lungenaddie sagt oben

      Beste John,
      Zumindest ist das eine sehr gute Antwort mit einem Ratschlag, den ich auch gegeben habe: Machen Sie zwei Bankkonten. Dann kann der Rest jederzeit auf sein eigenes Geld zugreifen. Fakt ist auch, dass für den Rest das Gemeinschaftskonto bei der Einwanderung nicht mehr gültig ist, da das Konto gesperrt ist und die Einwanderungsregel besagt, dass der Betrag immer verfügbar sein muss, egal ob es sich um ein Spar- oder ein Festkonto handelt. Dies liegt nicht mehr daran, dass es sich um ein vorübergehend gesperrtes Konto handelt.
      Auch zum Testament: Ein sehr guter Rat: Stellen Sie sicher, dass zwei aufeinander Bezug nehmen. Sicher ist sicher und man weiß nie im Voraus, wer als erster aufgibt.

  8. Ferdinand sagt oben

    Ich verstehe nicht, wie die thailändische Regierung Ihr Erbe oder der Ihres Partners sein kann.

    • Ger Korat sagt oben

      Naja, wenn es niemanden gibt, der die Erbschaft beantragt oder einen Anspruch darauf geltend machen kann. Zum Beispiel, wenn kein Testament vorliegt oder der Partner nicht verschwägert ist
      ob es keine Kinder gibt usw. Ich habe auch manchmal den Verdacht, dass die Banken, wenn bekannt ist, dass es keine Erben gibt, rückwirkend eine Eintragung für den Todesfall vornehmen, wodurch das Konto geleert wird, dies ist bei der Rückkehr von Personen auch mehrmals aufgetaucht Nach einem langen Auslandsaufenthalt verschwand das Geld auf ihren Konten. Und ja, keine Erben, dass das Geld an den Staat zurückfließt, das passiert auch in den Niederlanden.


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