Leserfrage: Ich bin nach Thailand ausgewandert, zahle aber in den Niederlanden Steuern

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10 Juli 2016

Liebe Leserinnen und Leser,

Ich bin nach meiner Pensionierung für mehrere Jahre (5 Jahre) nach Thailand ausgewandert. Ich habe viele Jahre als Beamter gearbeitet und zahle trotz meiner Auswanderung immer noch Steuern in den Niederlanden. Ist das richtig oder...?!?

Ich hoffe auf eine klare Antwort für mich, damit mir das ein für alle Mal Klarheit verschafft.

Mit freundlichen Grüßen,

Paul-Joseph

30 Antworten auf „Leserfrage: Ich bin nach Thailand ausgewandert, zahle aber in den Niederlanden Steuern“

  1. HarryN sagt oben

    Sie sagen, Sie waren Beamter. Sie haben dann Ihre Rente bei ABP angespart und diese wird einfach in den Niederlanden besteuert.

    • paul-jozef sagt oben

      Ich habe das bereits vermutet, vielen Dank für Ihre Antwort über das Abpt!! Grüße!!

  2. Rens sagt oben

    Ja, richtig, eine staatliche oder staatliche Rente (ABP) wird bis auf wenige Ausnahmen (z. B. privatisierte staatliche Unternehmen) immer an der Quelle, also in den Niederlanden, besteuert.
    Es gibt Leute, die das viel besser beschreiben können, aber aufgrund der Art des Vorteils sind und bleiben Sie in den Niederlanden steuerlich ansässig. Das gilt übrigens auch für die AOW.

    • karel sagt oben

      Ich bin mein ganzes Leben lang gesegelt, also habe ich mit verschiedenen Nationalitäten auch in den Niederlanden Steuern gezahlt, aber wenn ich nachweisen konnte, dass ich im Ausland Steuern abgezogen habe, war ich in den Niederlanden steuerfrei

  3. erik sagt oben

    ABP bietet auch nichtstaatliche Renten an; Entscheidend ist lediglich, ob es sich bei Ihrer Rente um eine STAATLICHE Rente handelt und das Steuerabkommen zwischen den beiden Ländern die Besteuerung dem zahlenden Land zuweist.

  4. Khan Peter sagt oben

    Um es klarzustellen: Eine Auswanderung nach Thailand ist nicht möglich. Dort können Sie unter strengen (finanziellen) Auflagen übernachten. Wenn Sie diese Voraussetzung erfüllen, erhalten Sie eine jährliche Verlängerung um 12 Monate. Wenn Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen Sie das Land verlassen. Von Auswanderung kann also keine Rede sein.

    • chris sagt oben

      Das lässt sich machen. Ich kenne Leute, darunter Niederländer, die eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis haben. Sie müssen nie wieder zur Einwanderungsbehörde gehen, nicht einmal einen 90-Tage-Bericht und können so oft sie wollen nach Thailand ein- und ausreisen.

      • RonnyLatPhrao sagt oben

        PR muss nicht mehr zur Einwanderungsbehörde gehen oder sich 90 Tage lang melden.
        Normal, weil sie einen ständigen Wohnsitz (PR) haben
        Aber auch PR muss eine Wiedereinreise beantragen, bevor sie Thailand verlassen wollen.
        Auch als Single und Multiple erhältlich

        Lies hier
        http://www.thaivisa.com/forum/topic/677217-re-entry-visa-for-permanent-residence-holder/

      • Johan Combe sagt oben

        Melden Sie sich alle fünf Jahre bei der Polizeistation, bei der Sie registriert sind (Kosten ca. 700 Baht). Gehen Sie ins Ausland oder melden Sie sich vorher, sonst erlischt die unbefristete Aufenthaltserlaubnis

    • Rens sagt oben

      Das sind Konzepte und auch emotionale Angelegenheiten, denke ich. Man kann nicht wirklich nach Thailand auswandern, die wirkliche Niederlassung hängt von der oben genannten 12-monatigen (Finanz-)Prüfung ab. Auswandern bedeutet jedoch, das eigene Wohnsitzland zu verlassen, und das ist insbesondere dann der Fall, wenn man sich dort abmeldet und die Grenze überquert, um woanders zu leben.
      Wohin man geht und ob man wirklich in sein neues Wohnsitzland einwandert, ist meiner Meinung nach unerheblich. Sie sind aus steuerlichen Gründen ausgewandert, in diesem Fall in ein Land, mit dem gerade aus Gründen der Auswanderung ein Abkommen geschlossen wurde.

      • chris sagt oben

        Nein, Rens. Personen mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis müssen nicht jedes Jahr einen Test bestehen. Das müssen sie nie wieder tun. Und die Genehmigung wird nicht aus finanziellen Gründen erteilt.

        • Rens sagt oben

          Du hast recht, Chris, ich habe es anhand der Kommentare beurteilt, dass ich nie wirklich auswandern konnte. Wer sich mit oder ohne dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in Thailand niederlässt, wandert dorthin ein.
          Peter erklärte, dass man niemals nach Thailand auswandern könne, und das sei nicht der Fall. Wenn Sie das Wohnsitzland verlassen und dort abgemeldet werden, gelten Sie überall als Auswanderer.

    • willem sagt oben

      Khan Peter,

      Deine Geschichte ist nicht ganz richtig

      Theoretisch kann man unter sehr strengen Voraussetzungen sogar den Status einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung in Thailand erhalten. Dieses Verfahren dauert jedoch viele Jahre.

      Aufgrund der vielen Bedingungen wird es für viele nicht möglich sein. In der Praxis erhalten nur wenige eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis.

      • erik sagt oben

        Auswandern bedeutet, ins Ausland zu ziehen. Das beurteilen Sie anhand der alten Situation, nicht anhand der neuen. Es heißt auch: Verlasse dein Land, ohne zu leben.

        • NicoB sagt oben

          Ich stimme mit dem überein, was Eric sagt.
          Auswandern bedeutet eigentlich, die bestehende Situation in einem Land zu verlassen, insbesondere wenn dieses Land auch Ihr Geburtsland ist, um sich dauerhaft in einem anderen Land niederzulassen.
          Das andere Land kann Regeln für das Leben und den Zweitwohnsitz festlegen, das wissen wir in Thailand nur zu gut, aber wenn man sich an die Regeln hält, dann lebt man dauerhaft im anderen Land und ist ausgewandert.
          NicoB

    • janbeute sagt oben

      Laut und ganz klar ist eine Auswanderung nach Thailand nicht möglich und existiert auch gar nicht.
      Dennoch haben Sie die Wahl zwischen der Zahlung von Steuern und der Steuerpflicht in den Niederlanden oder in Thailand.
      Ich war kein Beamter, aber ich habe in Holland Steuern auf meine Einkünfte aus Holland gezahlt.
      Doch schon seit einigen Jahren ist in Thailand steuerpflichtig, zwischen diesen beiden Ländern besteht ein Steuerabkommen.
      Aber ich denke, dass dieses Thema den meisten Bloggern mittlerweile gut bekannt ist.

      Jan Beute.

      • RonnyLatPhrao sagt oben

        Ich habe das hier schon einmal gepostet.

        Sie können nach Thailand auswandern.
        Sie wandern aus Ihrem jetzigen Land aus. In diesem Fall wandert er aus den Niederlanden aus.

        Sie wandern in Ihr neues Land ein. In diesem Fall wird es Thailand sein.

        Eine Auswanderung nach und eine Einwanderung in Thailand ist möglich. Thailand hat ein Einwanderungsverfahren.
        Es gibt wirklich mehr als ein Visum, das jedes Mal erneuert werden muss und das Sie zum ewigen Touristen macht.
        In Thailand gibt es einen Einwanderungsprozess, der zu einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis und letztendlich zur Einbürgerung führen kann.
        Das bedeutet nicht, dass jeder für jeden Schritt geeignet ist, und schon gar nicht, dass er einfach und schnell ist. . Ich möchte nur sagen, dass es den Einwanderungsprozess gibt und jeder Prozess Ihnen mehr Rechte einräumt.
        Ich muss hinzufügen, dass Personen, die sich hier nur auf „Ruhestandsbasis“ aufhalten, nicht als „ständiger Wohnsitz“ gelten.

        Die drei förderfähigen Kategorien sind:
        - Investition
        - Beschäftigung
        – Humanitäre Gründe (kurz gesagt, verheiratet mit einem Thailänder oder einem Kind mit thailändischer Staatsangehörigkeit)
        – Kategorie „Experte*Akademiker“.
        – andere Kategorien, wie von der thailändischen Einwanderungsbehörde festgelegt
        http://www.thaiembassy.com/thailand/thai-permanent-residency.php

        Im Großen und Ganzen besteht es aus drei Schritten.

        Erster Schritt – Behalten Sie Ihr Nichteinwanderungsvisum bei. Allen bekannt. Sie können sich bereits hier im Rathaus anmelden (Sie erhalten dann das gelbe Anmeldeheft).

        Zweiter Teil – Aufenthalt als ständiger Wohnsitz. Sie können einen Antrag stellen, nachdem Sie in mindestens drei aufeinanderfolgenden Jahren einen ununterbrochenen Aufenthalt von einem Jahr erhalten haben. Eine „O“-Mehrfacheinreise ohne Einwanderer allein ist dafür nicht qualifiziert.
        http://www.thaivisa.com/forum/topic/74654-cameratas-guide-to-the-permanent-residence-process/
        http://www.thaivisa.com/forum/topic/867616-permanent-resident/

        Dritter Teil – Sie beantragen die Einbürgerung. Sie können den Antrag bereits nach 5 Jahren ständiger Aufenthaltserlaubnis stellen.
        Zie ook http://thailaws.com/law/t_laws/tlaw0474.pdf Besonders der Abschnitt 9-10-11
        http://www.thaivisa.com/acquiring-thai-nationality.html

        Jeder Schritt hat seine eigenen Anforderungen, Nachweise und Kosten. Je weiter man im Prozess voranschreitet, desto komplizierter und schwieriger wird es, es zu erhalten.
        Ich werde nicht zu sehr ins Detail gehen, weil es uns als normale Antwort zu weit führen würde, und ich würde sowieso etwas vergessen, weil ich es nicht wirklich verfolge.
        Vielleicht werde ich später etwas dagegen tun.

        • Colin de Jong sagt oben

          Hat Ronny recht? Ich hatte sogar zweimal ein kostenloses Angebot für einen Daueraufenthalt, habe es aber beide Male abgelehnt. Das erste Mal durch den Gouverneur, nachdem ich eine Show für die königliche Familie gemacht hatte, und das zweite Mal, weil ich zehn Jahre lang Wohltätigkeitsvorsitzender des Pattaya Expat Club war und es immer noch bin. Es gibt auch einige Nachteile, unter anderem, dass Sie mit Ihrem weltweiten Einkommen steuerpflichtig sind. Ich habe jetzt einen thailändischen Personalausweis beantragt, nachdem ich mein gelbes Hausheft erhalten hatte. Dies wurde mir von einem leitenden Beamten empfohlen. Aber das tut es befreit Sie nicht von der Arbeit in Thailand. Es ist nicht mehr als ein thailändischer Personalausweis für Ausländer, aber das ist eigentlich auch ein thailändischer Führerschein, daher glaube ich nicht, dass das von großer Bedeutung ist.

    • Wiese sagt oben

      Was ist Auswanderung? Auf jeden Fall sind Sie kein thailändischer Staatsbürger.

  5. Daniel VL sagt oben

    Dasselbe gilt auch für Belgien. Die staatliche Rente wird für mich seit 14 Jahren in Belgien besteuert.

  6. Jan sagt oben

    Ja, Chris, sie haben eine Firma mit einer dauerhaften Erlaubnis

  7. David H. sagt oben

    Es ist einfach so, dass Sie Steuern in dem Land zahlen, in dem Sie sie erzeugen.

    • Kees sagt oben

      Stimmt in diesem Fall (auch weil es sich um eine niederländische Rente/Leistung handelt), aber nicht im Allgemeinen. Wenn Sie in den Niederlanden wohnen, aber Einkünfte im Ausland erzielen, sind Sie in den Niederlanden häufig weiterhin steuerpflichtig.

  8. Ricky Hundman sagt oben

    In einem dieser Länder müssen Sie Steuern zahlen.
    Und das ist das Land, aus dem Ihr Einkommen kommt.
    Wenn Sie also im Ruhestand sind, im Ausland leben und AOW und Rente beziehen, müssen Sie in den Niederlanden Steuern zahlen.
    Wenn Sie die Niederlande verlassen, in Thailand leben und über ein Geschäftsvisum und eine Arbeitserlaubnis verfügen, zahlen Sie in Thailand Steuern und MÜSSEN sich als Einwohner der Niederlande abmelden und erhalten keine staatliche Rente mehr. Du zahlst keine Steuern mehr...

  9. NicoB sagt oben

    Nein, Rens, das ist nicht der Fall. Wenn Sie in NL eine Rente generieren, zahlen Sie in NL keine Einkommenssteuer.
    Wenn Sie in NL eine Rente beziehen, die keine staatliche Rente ist, zahlen Sie in NL keine Einkommensteuer, sofern Sie eine Befreiung beantragen.
    Das Abkommen mit Thailand besagt, dass Aow weiterhin in den Niederlanden besteuert wird.
    Das Abkommen sieht vor, dass Sie, wenn Sie eine staatliche Rente von ABP beziehen, beispielsweise weil Sie Beamter waren, in den Niederlanden Einkommenssteuer zahlen und weiterhin zahlen müssen. Es gibt hierfür keine Befreiung.
    Das Abkommen besagt, dass Sie, wenn Sie eine Rente von der ABP beziehen, die keine staatliche Rente ist, in NL keine Einkommensteuer zahlen müssen, sofern Sie eine Befreiung beantragen.
    Das steht im Vertrag nicht ganz klar, aber wenn man den Vertrag richtig auslegt, ist es so.
    Damit ist auch Paul-Jozefs Frage beantwortet.
    NicoB
    .

    • Jer sagt oben

      Befreiung ? Ich glaube nicht, für die Betriebsrente gibt es ein Abkommen mit Thailand. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, fällt diese Betriebsrente unter die thailändische Steuererhebung,
      Sie beantragen also keine Befreiung, sondern Sie unterliegen diesem Vertrag, auf den Sie sich berufen können.

      • Jer sagt oben

        Außerdem war dies meine Reaktion auf die Geschichte von Margreet Nijp

  10. Margaret Nip sagt oben

    Hallo Paul-Joseph,

    Steuern zahlen Sie immer in nl, lediglich Ihre Sozialversicherungsbeiträge und Krankenversicherungsprämien entfallen, wenn Sie in nl abgemeldet werden. Ab Januar 2014 behält das Finanzamt mehr Steuern ein, da die Person, die ins Ausland zieht, im Inland in der Regel keine Steuern mehr zahlt des Wohnsitzes. Somit erhalten alle Einkünfte ab dem 1. Januar 2014 einen zusätzlichen Einkommensteuerbescheid. Wir haben dies selbst erlebt, nachdem wir leider krankheitsbedingt in die Niederlande zurückkehren mussten, und sowohl ich als auch mein Mann erhielten eine riesige Zusatzbeurteilung. Sie erhalten also etwas weniger Nettoeinkommen.

    • René Martin sagt oben

      Wenn Sie vor dem 1. Juli zurückgekehrt sind, dann ist das, was das Finanzamt gemacht hat, richtig, aber vor ein paar Jahren war es so, dass Sie selbst entscheiden konnten, ob Sie länger als sechs Monate im Ausland gearbeitet haben, abhängig davon, in welchem ​​Land Sie gearbeitet haben . wo Sie steuerpflichtig sind.

  11. Jan sagt oben

    Hat in den Niederlanden gearbeitet (Beamter?), hat eine Rente angesammelt und hatte einen Steuervorteil, AOW (Beamter bezahlt?). Wäre toll, wenn auf dieses Einkommen keine Steuern gezahlt werden müssten, so wie jeder Niederländer. Das würde auf Kosten der NIEDERLÄNDER gehen, die in den Niederlanden arbeiten und leben


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