Liebe Leserinnen und Leser,

Ich habe eine einfache Frage, die anscheinend nicht einfach erscheint. Die Frage ist: Können Sie dafür sorgen, dass meine thailändische Freundin unser Kind auf meinen Namen registrieren lässt, indem Sie ein Dokument aus den Niederlanden nach Thailand schicken?

Habe diese Frage letztes Jahr an die niederländische Botschaft in Bangkok geschickt. Mit der Antwort, dass ich dem Kind in den Niederlanden mit Erlaubnis einer thailändischen Freundin in meinem Namen schreiben kann. Das ist also nicht meine Frage!

Deshalb frage ich Thailandblog noch einmal.

Oder ist das überhaupt nicht möglich? Und muss ich dafür in Thailand anwesend sein?

Regards,

Thaiaddict73

5 Antworten auf „Leserfrage: Kann ich mein Kind in Thailand mit einem Formular aus den Niederlanden erkennen?“

  1. Jasper van Der Burgh sagt oben

    Aus Ihrer Geschichte geht nicht hervor, ob das Kind bereits geboren ist. Wenn es sich um ein ungeborenes Kind handelt, können Sie und Ihre Freundin zur Botschaft in Bangkok gehen, um es zu beglaubigen, dh zu erklären, dass Sie der beste Vater sind.
    Wenn das Kind bereits in Thailand geboren wurde, gehe ich davon aus, dass Ihnen die Krankenhauspapiere und die Amphur-Erklärung vorliegen. Wenn alles gut geht, wird Ihr Name dann auf beiden Formularen als Vater aufgeführt.
    Wenn nicht, sollten Sie meines Erachtens persönlich zum Amphur in Thailand gehen, um eine Anerkennungserklärung für das Kind abzugeben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine in den Niederlanden ausgestellte Erklärung ausreichen wird.

  2. Fransamsterdam sagt oben

    Sie können einen Antrag auf Anerkennung beim örtlichen Bezirksamt stellen, ich fürchte, Sie müssen dafür nach Thailand. Mir sind keine Alternativen bekannt, dass man dies auch von einer autorisierten Person durchführen lassen kann.
    Sowohl die Mutter als auch das Kind müssen dem Antrag zustimmen.
    Das bedeutet, dass das Kind zumindest wissen/erkennen/akzeptieren muss, wer der Vater ist, und dass das Kind auch in der Lage sein muss, seinen Namen zur Unterschrift zu schreiben.
    Normalerweise wird davon ausgegangen, dass Kinder unter 7 Jahren dazu nicht in der Lage sind. In diesem Fall muss für die Anerkennung das gerichtliche Verfahren eingeleitet werden.

  3. eduard sagt oben

    Bei der Anmeldung der Geburt können Sie wählen, welchen Familiennamen das Kind erhalten soll, Sie müssen in der Geburtsurkunde aufgeführt sein und für die Ausstellung der Geburtsurkunde benötigen Sie außerdem Ihren Reisepass.
    Wenn Sie ihm auch die NL-Staatsangehörigkeit verleihen möchten, gibt es andere Verfahren. Ich bin Belgier und habe es für meine Kinder in der Botschaft in Bangkok gemacht, ich kenne das Verfahren für NL nicht.

  4. thaiaddict73 sagt oben

    Meine Freundin kommt im Juli/August, aber als ich diese beiden Kommentare gelesen habe, hat sich meine Vermutung bestätigt. Ich wollte sicher sein, ob es klappt oder nicht. Ich fahre selbst hin oder kann erst im Oktober nach Thailand, also muss ich noch eine Weile warten.

  5. JH sagt oben

    Sie können Ihr Kind in den Niederlanden und/oder in Thailand anerkennen. Die thailändische Methode ist komplizierter als die niederländische Version. Daran habe ich die letzten Monate gearbeitet! Ich weiß also, wovon ich rede. In den Niederlanden geht es etwas einfacher und schneller und kostet kein Geld, der thailändische Weg ist viel langsamer und teurer. Ich bin nicht verheiratet und dann müssen Sie Ihr Kind nach thailändischem Recht adoptieren …….schwierige Geschichte und die Behörden funktionieren nicht. Ich war in Ampur, Tesseboun und vor Gericht und habe mit mehreren Anwälten gesprochen … Es gibt nur wenige Leute, die bei diesen Behörden arbeiten und sich wirklich mit ihrem Geschäft auskennen (habe regelmäßig den BLICK erhalten). Zumindest gilt das nach meiner Erfahrung auch für die Botschaft von BUZA, NL in Bangkok und auch für Behörden in NL. Der eine sagt dies und der andere sagt das. Aufgrund all dieser Verfahren und Regeln ist es zu einem Chaos geworden. Viel Glück!!!


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