Leserfrage: Wie erhalte ich eine Anerkennungsurkunde für mein Kind?

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22 April 2016

Liebe Leserinnen und Leser,

Ich habe eine thailändische Freundin. Wir sind nicht verheiratet. Und wir haben ein gemeinsames Kind, das jetzt 8 Monate alt ist. Gestern waren wir in der niederländischen Botschaft in Bangkok. Es wird um ein Anerkennungszertifikat gebeten.

Wie erhalte ich die Anerkennungsurkunde in Thailand?

Bitte um eure Ratschläge.

Danke schön,

Evert

8 Antworten auf „Leserfrage: Wie bekomme ich eine Anerkennungsurkunde für mein Kind?“

  1. Das Kind Marcel sagt oben

    Eine Anerkennungsurkunde ist der Beweis dafür, dass ich glaube, dass Sie der Vater sind. Und das ist nicht so einfach. Ich musste dafür einen Anwalt einschalten und dann mit der Mutter vor Gericht gehen. Die Mutter muss außerdem einen Nachweis vorlegen, dass sie nicht verheiratet ist. Es geschah also nicht nur am 1., 2., 3. Tag.

  2. Piet Jan sagt oben

    Wenn das Kind in Thailand geboren wurde, wurden Sie und/oder die Mutter, gegebenenfalls in Begleitung von Familie/Nachbarn/Freunden, von denen 2 als Zeugen fungieren, von Ihrer Freundin beim Rathaus des Wohnortes angezeigt . Das Gleiche gilt, wenn die Geburt in den Niederlanden stattgefunden hätte, nur wäre dann bei der Anmeldung der Bekanntenkreis entfallen.
    Sie sollten als Vater aufgeführt sein und Ihr Kind als Ihr Kind anerkannt haben.
    Gehen Sie also zum Rathaus, in dem diese Geburt registriert ist, und holen Sie sich dort die gewünschte Bescheinigung.

    • Joost sagt oben

      Das ist nicht richtig; Die Nennung als Vater in der Geburtsurkunde gilt nicht als Rechtsanerkennung.

  3. Gijs sagt oben

    Evert, sind Sie in ihrer Geburtsurkunde als Vater aufgeführt?
    Wenn ja, kein Problem, Brief der Mutter mit Zustimmung, abstempeln und übersetzen lassen. Urheberrechtliche Geburtsurkunde, Stempel und Übersetzung, anschließende Anerkennung des Kindes bei Ihrer Gemeinde in den Niederlanden. Eigentlich einfach. Schwierig wird es, wenn auf der Geburtsurkunde ein anderer Vater steht, dann muss man aber einige Tricks anwenden.
    Wenn Sie jedoch in der Urkunde eingetragen sind, erhält sie innerhalb eines Monats einen niederländischen Pass, wird als Ihr Kind registriert und Sie können sich an die SVB in Heerlen wenden, um Kindergeld zu beantragen. Na ja, auf TH-Niveau.
    Grüße, Gijs und viel Glück.
    PS. spreche aus Erfahrung.

    • Evert sagt oben

      Danke Thijs.
      Ich habe bereits eine Geburtsurkunde meiner Tochter. Da steht, dass ich der Vater bin.
      Mit meinem Nachnamen.
      Ich kann also einfach zur Gemeinde gehen und einen niederländischen Pass beantragen.
      Grüße Evert

  4. Joost sagt oben

    Die Reaktionen von Piet Jan und van Gijs sind falsch. Marcel hat die richtige Antwort gegeben.
    Die offizielle rechtliche Anerkennung erfolgt durch das Gericht (nach Empfehlung des Child Protection Board).
    Sie müssen in der Tat einen Anwalt beauftragen, der für Sie ein umfangreiches Verfahren organisiert.

    • Evert sagt oben

      Danke.
      Für alle Kommentare.
      Es liegt für mich nahe, einen Anwalt zu beauftragen.
      Grüße Evert

  5. ron sagt oben

    Bester Evert,

    Marcel hat Recht mit einer Geburtsurkunde, das wird dir nicht gelingen, da sich die Regeln seit Januar 2012 geändert haben.
    Sie müssen wirklich einen Anwalt beauftragen und eine lange Geldstrafe verlangen (frei übersetzt).
    Dies muss übersetzt und legalisiert werden

    Viel Glück damit


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