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Startseite » Leserfrage » Eine Tochter auf Tabiaan Baan registrieren?
Eine Tochter auf Tabiaan Baan registrieren?
Liebe Leserinnen und Leser,
Wir kommen im Dezember nach Thailand und meine Frau möchte meine Tochter (aus einer früheren thailändischen Ehe und mit doppelter Staatsbürgerschaft) im dortigen Tabiaan Baan (in Kanchanaburi) anmelden. Meine Tochter hat noch keinen thailändischen Personalausweis (sie hat aber einmal einen 1. Reisepass bekommen).
Als ich mich bei der belgischen Botschaft erkundige, wird mir gesagt, dass wir uns an das Bezirksamt wenden müssen, um das Verfahren zu erhalten. Eine solche Antwort hat also nicht wirklich geholfen.
Ich möchte auch nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden, wenn sich herausstellt, dass wir nicht über die erforderlichen Papiere und/oder Vollmachten verfügen. Irgendeine Idee ? Oder eine Kontakttelefonnummer oder E-Mail vom dortigen Bezirksamt könnte hoffentlich auch hilfreich sein.
Vielen Dank für Ihre Kommentare.
Regards,
Freddy
Redaktion: Haben Sie eine Frage an die Leser von Thailandblog? Benutze es Kontakt.
Die Eintragung eines thailändischen Staatsangehörigen in ein thailändisches Dokument – dieses Heft ist ausschließlich thailändische Angelegenheit – erfolgt ausschließlich nach thailändischen Regeln. Sie benötigen auf jeden Fall eine Geburtsurkunde und möglicherweise einen Nachweis, dass die Tochter ein Kind Ihrer Frau ist, auf deren Namen das Heft ausgestellt ist.
Die belgische Botschaft hat also richtig darauf hingewiesen, dass es sich um eine rein thailändische Angelegenheit handelt.
Mit nur thailändischen Dokumenten können Sie sich problemlos an die Verwaltung in Kanchanaburi wenden.
Auf diese Weise haben unsere Kinder sowohl einen belgischen als auch einen thailändischen Personalausweis und ebenso einen Reisepass erhalten.
Grüße
Kerl
Lieber Freddie,
Die belgische Botschaft kann Ihnen dabei natürlich nicht weiterhelfen. Dafür müssen Sie zur thailändischen Botschaft in Brüssel gehen.
Tatsächlich sorgen Sie selbst für die Lösung: Erkundigen Sie sich telefonisch oder per E-Mail beim Bezirksamt (Ampheu) des Ortes, an dem Sie während Ihres Thailand-Besuchs, Kanchanaburi, übernachten werden.
Meine Frau rief einen Schulfreund an, der im Rathaus von Kanchanaburi arbeitet.
Er hat eine Telefonnummer angegeben, unter der Sie anrufen und Ihre Geschichte erzählen können. Sie müssen auch später bei diesem Gottesdienst anwesend sein, um Ihre Tochter anzumelden.
Stellen Sie sicher, dass Ihrer Frau auch die Daten von Tabien Baan zur Verfügung stehen.
Möglicherweise ist es erforderlich, den Anblick zu identifizieren und/oder im System nach ihr zu suchen.
Auch die notwendigen thailändischen Daten Ihrer Tochter. Da sie einmal einen Reisepass hatte, müssen in Thailand Daten über sie vorliegen. Auch eine Geburtsurkunde oder ähnliches kann hilfreich sein. Alles, was Ihrer Meinung nach nützlich sein könnte.
Die Telefonnummer dieses Dienstes in der Gemeinde Kanchanaburi lautet 034 52 13 59. Dort werden die thailändischen Personalausweise und Anmeldungen im Tabien Baan vorgenommen. Sie sollten ihnen also weiterhelfen können.
Berücksichtigen Sie dabei natürlich auch die Arbeitszeiten. Die normalen thailändischen Arbeitszeiten sind dort von 9 bis 17 Uhr mit einer einstündigen Pause am Nachmittag. Denken Sie an den Zeitunterschied. Jetzt nur noch 5 Stunden, ab nächster Woche wieder 6 Stunden.
Am besten lassen Sie Ihre Frau anrufen und es ihr erklären. Du kannst dich natürlich auch selbst nennen, aber denke daran, dass du genug Thai sprechen musst, um deine ganze Geschichte erzählen zu können, denn ich glaube nicht, dass du mit Englisch weit kommst.
Erfolg.
Die Original-Geburtsurkunde ist meiner Meinung nach die 1. Voraussetzung, denn sie enthält den Namen der thailändischen Mutter und die Personalnummer der Tochter. Dies zeigt, dass sie Thailänderin ist und dient als Grundlage für einen Personalausweis oder Reisepass. Und es wird zweifellos gefragt werden, ob die leibliche Mutter die Erlaubnis erteilt, die Tochter an einer anderen Adresse anzumelden. Als Fragesteller würde ich eine Vollmacht und eine Kopie des Reisepasses der leiblichen Mutter veranlassen, sonst wäre es nicht vollständig, logischerweise, weil es etwas wäre, wenn jeder nur das Kind eines anderen an einer Adresse anmelden wollte.
„Es wäre schon was, wenn jeder einfach das Kind eines anderen an einer Adresse anmelden wollte.“
In der Tat, aber als Vater würde ich ihn nicht unter „jedermann“ stellen oder seine Tochter „das Kind eines anderen“ nennen.
Ich gehe davon aus, dass er, seine Tochter und seine derzeitige thailändische Frau in Belgien bleiben, da er schreibt: „Wir kommen im Dezember nach Thailand.“
Ich gehe davon aus, dass es bereits eine Einigung mit seiner Ex geben wird. Hängt davon ab, was in dieser Vereinbarung bezüglich der Tochter vereinbart wurde.
Die genaue Situation ist nicht bekannt und ich denke, es ist besser, dass er sich an die zuständigen Dienste wendet, wo er die Situation erklären kann und die dann sagen, was vorgelegt werden muss.
Als ausländischer Vater weiß ich, wie es funktioniert. Bevor Sie nachweisen können, dass Sie der wahre Vater sind und über die elterliche Sorge verfügen, müssen Sie Ihre alte Heiratsurkunde sowie etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen vorlegen. Und dann bleibt es etwas Administratives und nur die thailändische Mutter kann etwas anmelden und nicht der ausländische Vater, außerdem lebt er noch nicht einmal in Thailand.
Da er mit ihm im Ausland lebt, werden einige Dinge bereits angemeldet sein.
Denkst du nicht ?
Wenn diese Regelung es ihr ermöglicht, beim Vater und der Familie zu leben, kann sie auch an der Adresse der Stiefmutter gemeldet werden.
Aber ich kenne die Situation nicht und Sie auch nicht. „Ist diese Mutter noch am Leben?“ ist beispielsweise nur eine einfache Frage, die die gesamte Situation verändern kann.
Ja, genau, Ronny, man sieht in den Fragen oft, dass nur ein Teil der Fakten berichtet wird. Und dann sind es Vermutungen und/oder falsche Lösungen oder Antworten. Freddy könnte zum Beispiel angeben, warum es „notwendig“ ist, sich für einen Tabien-Job zu registrieren, obwohl sie noch nicht einmal in Thailand lebt, und kann dies einfach für eine Wohnadresse im Ausland angeben, wenn sie in Thailand lebt. Ich wüsste nicht, was der Sinn dahinter sein soll, tatsächlich glaube ich nicht, dass man damit etwas anfangen kann, und er hätte die Leser von Anfang an darauf hinweisen können.
Und außerdem: Wenn es sich um einen Personalausweis handelt, dann stellt sich sofort die Frage, wie alt die Tochter ist, denn man bekommt nur 1 und der ist ab 7 Jahren Pflicht. Aber ja, wenn Sie im Ausland leben und sich vorübergehend in Thailand aufhalten, reicht wieder ein Reisepass, thailändischer oder anderer Nationalität.
Hallo Ronny, vielen Dank für die Kontaktdaten der entsprechenden Dienste in Kanchanaburi.
Lassen Sie mich klarstellen: Meine Tochter ist jetzt erwachsen (und im Besitz der thailändischen Geburtsurkunde) und wurde von meiner Ex nie im Tabian Baan in ihrer Heimatstadt registriert. Meine Frau möchte nun beim Kauf einer Immobilie eine Vereinbarung treffen, damit das Haus nach ihrem Tod auf meine rechtmäßige Tochter, die eine Doppelidentität hat, übertragen werden kann. Auf diese Weise wird die Investition in die Immobilie, die ich mit meinen Mitteln erworben habe, getätigt auch nach unserer Todessicherung wieder an meine Kinder übergeben werden. Ich denke, das ist eine sehr nette Geste... Und es würde passieren, dass ich nach einem Jahr nicht mehr in unserem Anwesen bleiben könnte.
und jetzt leben wir immer noch in Belgien, nächstes Jahr werden wir in den Ruhestand gehen und dann nach Thailand ziehen
Und allen Bloggern, die Feedback gegeben haben, vielen Dank.
In diesem Fall scheint es mir, dass sie sich problemlos bei Ihrer Frau für ihren Tabien-Job anmelden kann. Hierfür genügt die Zustimmung Ihrer Ehefrau, sofern diese für die Anschrift verantwortlich ist. Sie braucht die Erlaubnis von niemandem außer irgendjemandem
Und außerdem: Wenn es sich um einen Personalausweis handelt, dann stellt sich sofort die Frage, wie alt die Tochter ist, denn man bekommt nur 1 und der ist ab 7 Jahren Pflicht. Aber ja, wenn Sie im Ausland leben und sich vorübergehend in Thailand aufhalten, reicht wieder ein Reisepass, thailändischer oder anderer Nationalität.