Leserfrage: Nießbrauchsvertrag

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30. Oktober 2020

Liebe Leserinnen und Leser,

Ich möchte den Nießbrauchsvertrag abschließen lassen für:

  1. Die Eigentumswohnung habe ich vor drei Jahren im Namen meines thailändischen Sohnes gekauft, der jetzt 3 Jahre alt ist.
  2. Ein Grundstück, das ich vor 5 Jahren gekauft habe und das meiner Ex-Freundin, der Mutter meines Sohnes, eingetragen ist.

Kann mir jemand sagen, was zu tun ist und welche Unterlagen ich benötige?

Vielen Dank!

Regards,

Eddy

8 Antworten auf „Leserfrage: Nießbrauchsvertrag“

  1. Antonius sagt oben

    Lieber Eddie,
    Mir fehlen Informationen darüber, wer das Sorgerecht für Ihren Sohn hat. Vielleicht ist in Thailand so arrangiert, dass deine Ex-Freundin es ist. Nun können Sie als Minderjähriger etwas besitzen, aber im Allgemeinen ist dies der Vormund oder Elternteil, der Entscheidungen treffen kann. Ich denke, die Eigentumswohnung und das Grundstück sind rechtmäßiges Eigentum des Treuhänders. Also deine Ex-Freundin.
    An deiner Stelle würde ich mit einem Experten sprechen!

    Erfolg

    Antonius

  2. Tooske sagt oben

    Eddie,
    Die Verwendung von Früchten wird normalerweise vom Grundbuchamt auf der Rückseite des Chanot vermerkt.
    Kein Anwalt oder Vertrag erforderlich.
    Allerdings muss der Besitzer, der sich auf dem Chanot befindet, damit natürlich einverstanden sein. Schließlich hat man als Farang und Ex keinerlei Rechte.
    Es kommt also auf das Wohlwollen Ihres Ex an, auch wenn Ihr Sohn noch minderjährig ist.

    • winlouis sagt oben

      In der Tat, Tooske, da seine Ex-Freundin das Sorgerecht für das Kind haben wird, müssen sie gemeinsam zum Grundbuchamt gehen, sein Name wird dann auf der Rückseite des Chanot hinzugefügt, ich habe vor 2 Jahren auch den lebenslangen Nießbrauch zum Chanot hinzufügen lassen . eine Eigentumswohnung in Pattaya und normalerweise ist es kostenlos, aber wir mussten in Pattaya trotzdem 1.100 THB bezahlen, was man einfach nicht verlangt, wenn man weiß, wie das alles in Thailand geregelt ist. „Hände immer offen“!
      Aber in Pattaya wird es auch manchmal vom zuständigen Chef des Grundbuchamtes abgelehnt, ich denke, Eddy wird kaum eine Chance haben, weil sie nicht mehr zusammen sind. Für mich war das kein Problem, da wir noch verheiratet sind und ich nachweisen konnte, dass ich an der Adresse meiner Frau wohnte. Für das Land wird es meines Wissens noch schwieriger, da ein Ausländer sowieso kein Land besitzen kann und das Land nach dem Tod seiner Freundin automatisch an den Sohn geht, wenn diese keine weiteren Kinder hat, also sonst auch diese haben Anspruch auf ihren Erbanteil.

      • JAN sagt oben

        Sie nehmen einen Nießbrauch an dem Grundstück, auf dem das Haus steht, nicht am Haus!!!! Bei einer Eigentumswohnung geht es um die Eigentumswohnung! Nießbrauch (Nießbrauch) ist keine Eigentumsurkunde!!!

        • winlouis sagt oben

          Lieber Jan, ich behaupte hier manchmal, dass ein Nießbrauch eine Eigentumsurkunde ist. Ich erkläre hier klar und deutlich, dass der Nießbrauch zur Eigentumsurkunde hinzugefügt wird, sodass sich das Eigentum nicht ändert, wenn der Nießbrauch hinzugefügt wird. Sie können die Eigentumsurkunde auf den Namen Ihres Partners übertragen lassen, was ich bereits vorher vereinbart hatte, da ich die Eigentumswohnung zum ersten Mal auf meinen Namen gekauft hatte, als wir noch nicht verheiratet waren. Ich habe den Nießbrauch erst 2 Jahre später im Namen meiner Frau zum Chanot hinzufügen lassen. Wenn Sie die Eigentumsurkunde auf den Namen Ihres Partners übertragen lassen, zahlen Sie die Eintragungskosten erneut.! Im Falle des Todes und des Eigentumsübergangs auf Ihre Erben zahlen diese auch die Eintragungskosten erneut.

          • JAN sagt oben

            Eigentlich richtig, aber Eddy hat geschrieben, dass er einen Nießbrauchs-„Vertrag???“ hinterlassen möchte. auf dem BODEN machen. Wie Sie sagen, steht es auf der Rückseite der Chanote. Deshalb verstehe ich Ihren Kommentar nicht, den Sie zitieren: „Soweit ich weiß, wird es für das LAND noch schwieriger, weil ein Ausländer sowieso kein Land besitzen kann ...“???? Was hat der Nießbrauch damit zu tun, ob ein Ausländer Land besitzen kann oder nicht? Dass du verheiratet bist oder nicht? Übrigens kann ein Ausländer auf bestimmte Weise Eigentümer von Grundstücken werden, sofern er bestimmte Bedingungen erfüllt und 40 Millionen Baht investiert! Oder dieses Gesetz hätte zwischenzeitlich geändert werden müssen. Übrigens habe ich in Chiangmai 75 Baht für den Nießbrauch an dem auf den Namen meiner Frau eingetragenen Land bezahlt. Und bei der Eigentumswohnung in Pattaya, die ich in ausländischem Besitz gekauft habe, habe ich einfach den Namen meiner Frau auf die Rückseite der Chanote geschrieben. Dies hat nichts extra gekostet.

            • winlouis sagt oben

              Lieber Jan,
              Bei dem Nießbrauch am Grundstück handelt es sich zwar nicht um den Besitz von Grundstücken, sondern nur um die Nutzung des Grundstücks und, wenn auch ein Haus darauf gebaut wurde, um das Weiterleben dort nach dem Tod des Partners, sondern Das gibt ihm keine Gewissheit, wenn seine Freundin stirbt, wird die Familie alles tun, um das Land zu verkaufen.
              Ich habe bereits gehört, dass ein Nießbrauch in Thailand leicht mit rechtlichen Schritten angefochten werden kann, und dann wiederum wer den Kürzeren zieht.!? Einen Vorteil gegenüber seinem Sohn hat er allerdings, wenn dieser tatsächlich in der Geburtsurkunde als Vater aufgeführt ist.!
              Ich muss auch zustimmen, dass ein Ausländer tatsächlich Land besitzen kann, wenn man mit genügend Geld über die Brücke kommt. Das ist auch der einzige Grund, warum man als Ausländer auch die thailändische Staatsbürgerschaft erhalten kann. Mit dem großen Geld ist in Thailand alles möglich. Im Zusammenhang mit der Aussage, dass es noch schwieriger sein wird, einen Nießbrauch an dem Grundstück zu erhalten, erwähne ich dies, weil ich von einem Bekannten weiß, dass beim Grundbuchamt in Pattaya der Nießbrauch vom Chief Officer abgelehnt wurde, obwohl er die Eigentumswohnung gekauft hatte Im Namen seiner Freundin waren sie nicht für die thailändische Regierung verheiratet.
              Einem Thai den Nießbrauch zuzuerkennen, ist NIEMALS ein Problem, aber einem Falang den Nießbrauch zu übertragen, wenn es sich nicht um eine legale Ehe handelt, ist offenbar für den Chief Officer schwierig zu bearbeiten.!
              Diese Person brauchte eine Menge Mühe und Zeit, um die Angelegenheit durch die höheren Behörden in Bangkok zu klären, und der Grund dafür war auch, dass sie nicht mit ihrem thailändischen Partner verheiratet war.
              Die Hinzufügung eines Miteigentümers zur Chanote kostet in der Tat auch normale Kosten
              Fast nichts gesehen, aber um die Chanote in einen anderen Namen zu ändern (Spende), muss man, wie ich bereits erwähnt habe, eine Anmeldegebühr zahlen.
              Nach dem, was ich von Dritten gehört habe, könnte es eine Befreiung oder eine Reduzierung der Registrierungskosten geben, das hängt mit den Jahren zusammen, in denen Sie die Immobilie bereits besitzen, aber ich bin mir nicht sicher.
              Der Grund, warum ich die Chanote der Eigentumswohnung in Pattaya auf den Namen meiner thailändischen Frau übertragen ließ, ist, dass im Falle meines Todes keine Schwierigkeiten entstehen können.
              Ich habe auch einen Sohn in Belgien und wenn die Eigentumsurkunde auf meinen Namen oder auf beide Namen lautet, kann mein ältester Sohn in Belgien seinen Anteil am Nachlass für Immobilien in Thailand beantragen.
              Mit meiner thailändischen Frau habe ich auch 2 Kinder aus unserer Ehe, sie werden nächstes Jahr 16 und 18 Jahre alt. Wenn meine Frau vor mir stirbt, bleiben das Haus und das Land (in der Provinz Sara Buri) bestehen die Kinder und mit dem Nießbrauch an der Eigentumswohnung bin ich bis zu meinem Tod in Sicherheit. Deshalb habe ich der Chanote des Hauses und des Grundstücks keinen Nießbrauch hinzugefügt.
              Im Moment lebe ich noch in Belgien und komme alle drei Monate mit meiner Familie nach Thailand.
              Ich hatte vor, ab 2023 dauerhaft nach Thailand zu ziehen, aber ich denke, dass es mit den Corona-Problemen etwas schneller gehen wird, normalerweise komme ich Anfang Januar nach Thailand zurück und denke, wenn es in Europa keine Erholung mit dem Virus gibt, werde ich werde ab nächstem Jahr dauerhaft in Thailand bleiben.!

  3. JAN sagt oben

    Louis, ich habe keine Kinder, weder in BE noch in TH. Deshalb habe ich den Namen meiner Frau in die Chanote eingetragen und ein thailändisches Testament erstellt, damit niemand in BE im Todesfall versuchen kann, meinen Anteil an der Eigentumswohnung einzufordern (Eltern, Bruder usw.). Ich bin fast 59 und hoffe, innerhalb eines Jahres dauerhaft nach TH umziehen zu können. Ich habe einen sehr guten Freund in Phuket, der eine Anwaltskanzlei hat. Sie erzählte mir, dass Thailänder nicht einfach machen können, was sie wollen, denn wenn man ohne Ehevertrag heiratet, gilt auch in TH die Regel der Gütergemeinschaft, sogar die Chanote des Landes ist auf ihren Namen und wurde während der Ehe erworben , haben Sie auch im Falle einer Scheidung oder eines Todesfalls Anspruch auf die Hälfte des möglichen Grundstücksverkaufs. Selbst wenn Ihre Partnerin stirbt, haben Sie meiner Meinung nach noch 120 Tage Zeit, um das Land zu verkaufen, von dem die Hälfte Ihnen gehört und der andere Teil an ihre Erben geht, zu denen Sie aber überhaupt gehören können. Meinem Freund wurde in Pattaya auch der Nießbrauch verweigert, obwohl er schon lange verheiratet war. Grüße


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