Bei EVA Air-Ansprüchen wird Rat eingeholt

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2 Juli 2019

Liebe Leserinnen und Leser,

Wie mittlerweile allgemein bekannt ist, streikt das Personal von EVA Air und verschiedene Leser des Thailand-Blogs mussten sich damit auseinandersetzen, und ich auch. An sich löst EVA Air die Probleme (wenn man sich eine Stunde in der Warteschleife gedulden möchte), aber ich habe etwas zu behaupten. Mir entstanden zusätzliche Ausgaben, ich musste in der beengten Economy-Klasse von KLM statt in der luxuriöseren Premium-Economy-Klasse reisen, für die ich bezahlt hatte, und verlor 1,5 Tage meines Urlaubs.

Ich bin mir bewusst, dass Fluggesellschaften sehr gut darin sind, Ansprüche abzulehnen, selbst wenn sie eindeutig begründet sind. Ich verstehe, dass es schwierig ist, EVA als außereuropäisches Unternehmen vor Gericht zu bringen.

Wer kann mir raten, wie ich das am besten angehen kann? Hat jemand Erfahrung mit einer Reklamation bei EVA zu den aktuellen oder vergangenen Problemen?

Vielen Dank fürs Mitdenken.

Kees

19 Antworten auf „Beratung bei EVA Air-Schaden erbeten“

  1. Cornelis sagt oben

    Auf der Website von EVA wird eine Entschädigung von bis zu 250 USD für nachweisbare, tatsächlich entstandene Kosten erwähnt:
    „Falls die Abflugzeit Ihres Alternativflugs 6 Stunden hinter Ihrem ursprünglichen Flugplan liegt, erstattet EVA Air Passagieren mit Einzeltickets (FIT) von EVA Air alle notwendigen Ausgaben wie Verpflegung, Unterkunft oder Transport, die während der Verspätung entstanden sind Der maximale Erstattungsbetrag beträgt 250 USD (oder eine entsprechende Fremdwährung). Bitte laden Sie die entsprechenden Quittungen und die Bordkarte für einen alternativen Flug unter „Antrag auf Transport- oder Unterkunftsgebühr“ hoch. Wir werden uns nach weiterer Prüfung mit Ihnen in Verbindung setzen. Ihr Verständnis und Ihre Geduld werden sehr geschätzt, da der Prozess Zeit braucht.“
    Darüber hinaus gibt es die Regelung der EU-Verordnung 261/2004: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/NL/TXT/HTML/?uri=CELEX:32004R0261&from=NL
    Aus Artikel 3 dieser Verordnung geht hervor, dass dies für Flüge in die und aus der EU mit einer EU-Fluggesellschaft gilt, dass jedoch mit einer Nicht-EU-Fluggesellschaft nur Flüge aus der EU unter diese Rechtsvorschriften fallen.

  2. Bert sagt oben

    Geben Sie bei Google „Antrag auf verspäteten Flug“ ein.
    Zahlreiche Unternehmen, die Ihnen gegen einen bestimmten Prozentsatz helfen können/wollen.

    Oder geben Sie bei Google „Musterbrief für Flugverspätung“ ein.
    Sie erhalten auch viele Beispiele.

    Sie können es zunächst selbst versuchen und wenn sie nicht reagieren, können Sie trotzdem eine Agentur anrufen.

  3. Kees Janssen sagt oben

    Habe vor einigen Jahren versucht, die Forderung einzutreiben. Hält lange an und keine Reaktion.
    Weil es rechtmäßig war, wurde meine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Er hat das Beschwerdeschreiben und die dazugehörige Klageschrift ordnungsgemäß beim Unternehmen eingereicht.
    Es dauerte mehrere Wochen, bis eine erneute Absage kam.
    Sie haben die Rechtshilfeversicherung gefragt, ob wir das Problem dadurch lösen können, dass wir keinen Rechtsstreit einleiten.
    Das hat mehr gekostet, als sie abzukaufen.
    Sie zahlten 600 Euro aus.
    Ohne die Beauftragung eines Unternehmens, das nach dem Prinzip „Keine Heilung, kein Lohn“ arbeitet, werden Sie letztendlich auch 30 % verlieren.
    Ich war zufrieden und es kam zu keiner jahrelangen Diskussion.

  4. Konstantin van Ruitenburg sagt oben

    Weitere Informationen zur Stelle und den Ansprechpartner in unserem Hause finden Sie hier: [E-Mail geschützt] Sie können sich Ihre Meilen, die Sie mit einem Alternativflug gesammelt haben, trotzdem Ihrem EVA Air-Konto gutschreiben lassen. Bewahren Sie sich also das Ticket auf. Ich war auch in der KLM-Economy-Klasse eingepfercht, während ich bei EVA die Premium-Economy-Klasse gebucht hatte. Ich werde diese zusätzlichen Kosten auch über die oben genannte E-Mail-Adresse zurückfordern, wenn ich wieder in den Niederlanden bin. Viel Glück für die Opfer.

  5. Blut sagt oben

    EVAAir hat mir richtig geholfen, weil sie mich noch am selben Tag zu KLM transferiert haben. Auch Economy, allerdings Komfortsitzplatz für 140 Euro gebucht. Habe dies bei EVA Air Amsterdam beantragt und habe Zugriff auf E-Mails ([E-Mail geschützt] ), dass sie 180 USD pro Komfortsitz zahlen und auch meinen Internetgutschein erstatten werden.

    Jetzt ist es etwas nervig, dass sie plötzlich keine Fotos oder Scans von Bordkarten mehr lesen können. Also habe ich das PDF von KLM gesendet. Jetzt abwarten und sehen.
    Ich versende E-Mails jetzt auf Englisch, damit ich eine Beschwerde einreichen kann, wenn später nichts passiert.

  6. Recht sagt oben

    Wie oben dargelegt, ist EVA aufgrund einer EU-Richtlinie nur verpflichtet, eine Entschädigung für ihre Flüge zu leisten, die von einem EU-Flughafen abfliegen, nicht jedoch für andere Flüge.
    Diese Richtlinie verzögert Festbeträge. Für einen Flug NL-Thailand sind das 600 € pro Person. Dabei handelt es sich um Festbeträge, die stets fällig sind. Sollten zusätzliche Kosten anfallen, können diese gesondert geltend gemacht werden.
    Zuständig ist in diesem Fall das Unterbezirksgericht in Haarlem (zu dem auch Schiphol gehört) und das Verfahren kann über dieses Formular durchgeführt werden https://e-justice.europa.eu/fileDownload.do?id=7d937cc9-e81d-41d5-9a2d-4b6f9cf43f63 gestartet werden. Es handelt sich um ein vereinfachtes Verfahren, das auf EU-Vorschriften basiert: https://e-justice.europa.eu/content_small_claims-42-nl-maximizeMS_EJN-nl.do?member=1

    • Cornelis sagt oben

      Detailliert, aber nicht ganz unwichtig: Es handelt sich um eine EU-Verordnung, nicht um eine EU-Richtlinie. Die erste gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und „setzt“ bei Bedarf die nationalen Rechtsvorschriften außer Kraft. Die zweite Regelung beinhaltet lediglich eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten, in nationalen Rechtsvorschriften Regelungen vorzunehmen.
      Die Verordnung EU 261/2004 ist daher in allen Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar, unabhängig von den nationalen Gesetzen dieser Länder.

      • Recht sagt oben

        Das ist richtig. Auch ist eine Verordnung anders formuliert als eine Richtlinie.
        Aber das allein macht keinen Unterschied, wenn die Umsetzungsfrist einer Richtlinie abgelaufen ist.
        Wenn nationale Rechtsvorschriften nicht mit einer Richtlinie vereinbar sind, gelten die Bestimmungen der Richtlinie selbst.

        • Cornelis sagt oben

          Vielen Dank für Ihre Antwort und ich habe wieder etwas gelernt, denn das letzte wusste ich nicht!

  7. Rob V. sagt oben

    Die EU-Richtlinie wird auf der Seite des Verbraucherzentrale Bundesverbandes und einigen anderen Seiten anschaulich erklärt.
    Auch das unabhängige Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) hat eine übersichtliche Seite. Ich zitiere:

    -
    War Ihr Flug verspätet, überbucht oder annulliert? Innerhalb der EU gibt es Regeln, die Ihnen Schutz und ggf. Entschädigung bieten. Diese Regeln sind in der europäischen Verordnung 261/2004 zu finden. Sie gelten für jeden Flug, der aus einem EU-Land abfliegt. Darüber hinaus gelten sie für alle Flüge europäischer Fluggesellschaften, die in einem EU-Land ankommen.
    (..)

    Mein Flug wurde annulliert. Welche Rechte habe ich?
    Wenn die Fluggesellschaft, mit der Sie fliegen sollten, Ihren Flug in letzter Minute storniert, muss die Fluggesellschaft Ihnen einen kostenlosen Flug zum gleichen Ziel anbieten. Sie haben auch Anspruch auf Betreuung, während Sie auf den Flug warten.

    Ihr Recht auf Fürsorge

    Wenn Ihr Flug annulliert wird, haben Sie Anspruch auf Betreuung. Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Ihnen Folgendes zur Verfügung zu stellen:
    Kostenlose Getränke und Mahlzeiten in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit;
    Die Möglichkeit, 2 E-Mail-, Fax- oder Telexnachrichten kostenlos zu versenden;
    Kostenlose Hotelübernachtung, wenn Sie eine oder mehrere Nächte auf den verspäteten Flug warten müssen;
    Kostenlose Hotelübernachtung, wenn Ihr Aufenthalt aufgrund der Verspätung verlängert werden muss;
    Kostenloser Transport von und zur Hotelunterkunft und zum Flughafen.

    Entschädigung bei Flugannullierung

    Liegt keine höhere Gewalt vor, etwa schlechtes Wetter oder ein unangekündigter Streik? Dann muss Ihnen die Fluggesellschaft auch eine finanzielle Entschädigung anbieten. Im Falle einer Flugstornierung fallen folgende Gebühren an:
    250 € für Flüge bis einschließlich 1500 km;
    400 € für Flüge innerhalb der EU über 1500 km;
    400 € für Flüge außerhalb der EU von 1500 bis 3500 km;
    600 € für Flüge über 3500 km. (<–AMS–BKK)

    Diese Entschädigung kann um 50 % reduziert werden, wenn Sie einen Alternativflug akzeptieren und Ihre Verspätung begrenzt ist. Hat die Fluggesellschaft Sie mindestens 2 Wochen vor der geplanten Abflugzeit über die Annullierung informiert? Dann haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung.
    -

    Quelle: https://www.eccnederland.nl/nl/hulp-bij/toerisme-en-vervoer-eu/vliegreizen

    Es gibt viele Musterbriefe, mit denen Sie durch einfaches Googeln eine Entschädigung beantragen können (Musterbrief für Flugverspätung/Annullierung).

    • Cornelis sagt oben

      Was in den von Ihnen zitierten Informationen nicht erwähnt wird (was aber in der Verordnung steht), ist, dass Sie sich auch für eine Rückerstattung des Tickets entscheiden können – so können Sie selbst einen anderen Flug buchen. Das habe ich getan, als EVA telefonisch nicht erreichbar war – das Besetztzeichen nach dem Anhören der Kassette – und eine schnelle Entscheidung über einen Ersatzflug nötig war. In der Verordnung heißt es übrigens auch, dass diese Rückzahlung innerhalb von 7 Tagen erfolgen muss und EVA gibt an, dass dies 2 Monate dauern kann…

  8. Dennis sagt oben

    EVA Air muss Sie für nachweisbare Schäden entschädigen. In diesem Fall müssen Sie jedoch nachweisen, wie hoch Ihr Schaden ist. Etwas schwieriger ist das Fliegen mit KLM statt mit EVA Air, allerdings haben Sie natürlich Anspruch auf eine Rückerstattung der Premium-Economy-Prämie, wenn Sie nur Economy mit KLM geflogen sind.

    Sie können es selbst ausprobieren, aber die Chancen stehen gut, dass EVA Air es ablehnt. Nicht weil sie Recht haben, sondern weil sie das Spiel so spielen. Der nächste Schritt besteht darin, professionelle Hilfe durch eine Rechtsschutzversicherung oder beispielsweise einen EU-Schadensanspruch (o.ä.) in Anspruch zu nehmen. Letzterer verlangt jedoch einen Prozentsatz der Entschädigung, die Sie erhalten würden. Und Ihr Rechtsbeistand kann zu dem Schluss kommen, dass es im Vergleich zur erwarteten Entschädigung und dem Buyout zu viel Arbeit ist, ob in Absprache mit EVA Air oder nicht. Da es sich meiner Einschätzung nach um ein paar Hundert Euro handelt, werden sowohl EVA Air als auch Ihr Rechtsbeistand sicher nicht vor Gericht gehen, sondern sich die Sache abkaufen. Der Anspruch der EU hält sich etwas hartnäckiger, aber früher oder später wird auch sie diese Entscheidung treffen.

    Rechnen Sie in jedem Fall mit hohen Beträgen. Wie gesagt, mit ein paar Hundert Euro wird es aufhören.

  9. Laurent sagt oben

    Alle Flüge bis einschließlich 19. wurden inzwischen gestrichen.

    • Ubon Thai sagt oben

      Wenn ich fragen darf, woher haben Sie diese Informationen?

    • Tobias sagt oben

      Ist nicht wahr. EVA-Airways-Flüge AMS-BKK-AMS sind auf ihrer Website heute vom 3. bis zum 7. storniert

      https://booking.evaair.com/flyeva/eva/b2c/flight-status.aspx

  10. Tom Bang sagt oben

    Hatte in der Vergangenheit eine Verspätung von einem Tag in Amsterdam, arrangierte einen Hotelaufenthalt über EVA und lud vier Monate später, als ich wieder in den Niederlanden war, einen Musterbrief aus dem Internet herunter.
    1 € wurden meinem Konto innerhalb eines Monats gutgeschrieben.

  11. Erwin Fleur sagt oben

    Lieber Kees,

    Ich selbst habe das bei Eva noch nicht erlebt.
    Was ich weiß ist, dass Eva zum Sky-Team gehört und sie sich dann mit den Regeln auseinandersetzen müssen
    die von der EU auferlegten Regeln und/oder die Regeln, die sie insgesamt hat.

    Ich würde Eva einen Vorwurf machen, nicht umsonst werden Flüge überbucht
    zu KLM.

    Dasselbe habe ich in einem früheren Beitrag zu China Southern erklärt.
    Sie wollten die Leute mit einer Nacht am Flughafen abspeisen, wo diese Leute das Recht haben
    musste mir ein Hotel besorgen (China dachte, man sei jetzt auf unserem Territorium und bekomme nichts).

    Es ist mir gelungen, für diese Leute eine Übernachtung zu organisieren, das steht in den Regeln.
    Ich und meine Familie haben das nicht aus Ärger gemacht (555, ich hatte mein Gramm).

    Sie müssen dies veranlassen bzw. kompensieren.

    Mein Rat: Rufen Sie weiterhin an und nehmen Sie Kontakt auf.
    Ich selbst finde das sehr unhöflich und würde es nicht dabei belassen, egal wie sie reden.
    Schließlich hast du dafür bezahlt.

    Damit wurde auch ein junger Thailänder abgespeist, der in den Niederlanden studiert.
    Im Moment hatte er ein Auge auf mich und kam auf mich zu, um zu helfen.
    Dieser Junge kam dann unter unserer Obhut in die Niederlande.

    Wir stehen bis jetzt noch in Kontakt.
    Geben Sie nicht auf!

    Mit freundlichen Grüßen,

    Erwin

    • Sir Charles sagt oben

      EVA gehört nicht zu Skyteam, KLM schon. Wäre das der Fall gewesen, wäre ich wahrscheinlich öfter mit EVA geflogen. Obwohl EVA auch direkt nach BKK fliegt, bevorzuge ich KLM wegen der FlyingBlue-Meilen, die Sie erhalten, wenn Sie mit Ihrer AMEX-Karte bezahlen.

  12. Cornelis sagt oben

    Erwin, EVA ist nicht Teil des Sky-Teams, sondern Mitglied der Star Alliance. Ob sie Teil einer solchen Organisation sind oder nicht, hat nichts mit den EU-Vorschriften zu tun. Als Nicht-EU-Fluggesellschaft sind sie nur dann an diese Regeln gebunden, wenn es sich um einen Flug handelt, der aus der EU abfliegt.
    Außerdem: Sind Sie mit Ihrer Aussage „sehr unhöflich“ nicht etwas voreilig?


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