Leserfrage: Steuererklärung und Formular M 15 2016?

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19 April 2017

Liebe Leserinnen und Leser,

Am 30. Dezember 2015 bin ich nach Thailand gezogen. Ich habe daher vom Finanzamt ein M15-Formular erhalten. Ich habe dies mit Verzögerung im September 2016 gesendet. Im darauffolgenden November erhielt ich den vorläufigen Bescheid.

Ich verstehe, dass die Steuerbehörden versuchen, den endgültigen Bescheid innerhalb eines Jahres zu übermitteln. Aber…..es kann auch länger dauern.

Nun gehe ich davon aus, dass ich jedes Jahr ein M15-Formular erhalte? Für 2016 habe ich diese noch nicht erhalten. Ich komme nicht zum IRS durch. Weiß jemand, wie es jetzt weitergeht? Vielleicht solltest du selbst danach fragen?

Regards,

Rob

16 Antworten auf „Leserfrage: Steuererklärung und Formular M 15 2016?“

  1. NicoB sagt oben

    Jahr 2015. Für das Auswanderungsjahr erhalten Sie lediglich ein M-Formular, das für die Aufteilung der Einkünfte und Vermögenswerte aufgrund Ihres Wohnsitzdatums in Thailand geeignet ist.
    Für den Zeitraum 1. Januar 2015 bis 29. Dezember 2015 für die Niederlande und den Zeitraum 30. Dezember 2015 bis 31. Dezember 2015 für Thailand. Sie haben dieses Formular bereits eingereicht und warten auf die endgültige Beurteilung.
    Jahr 2016 und Folgejahre. Vor 2016 haben Sie vom Finanzamt offenbar kein Schreiben zur Abgabe einer Steuererklärung erhalten. Allerdings müssen Sie selbst prüfen, ob Sie eine Steuererklärung einreichen müssen, was Sie auf der Website der Steuer- und Zollverwaltung nachlesen können. Wenn Sie eine Steuererklärung abgeben müssen, müssen Sie diese bis zum 1. Mai 2017 einreichen. Als ausländischer Steuerpflichtiger können Sie dies digital auf der Website des Finanzamts tun.
    Seit 2015 haben Sie, da Sie in Thailand leben, nicht mehr die Möglichkeit, sich für die Regelung als ansässiger Steuerpflichtiger zu entscheiden. Das Programm hilft Ihnen ganz einfach durch die Fragen. Wenn Sie dies noch nicht getan haben, tun Sie dies.
    Für die Jahre nach 2015 erhalten Sie daher kein M-Formular mehr.
    Sie können die Steuer- und Zollverwaltung im Ausland unter 055 385 385 anrufen, dann ist die International Tax Information Line an der Leitung.
    Erfolg.
    NicoB

  2. Rob Thai Mai sagt oben

    Das M-Formular ist ein Migrationsformular, das für den JSA bestimmt ist, mit dem Sie in die Niederlande ein- oder ausreisen. Danach müssen Sie in Heerlen ein Steuerformular für Nichtansässige beantragen. Die Telefonnummer finden Sie auf der Website der Steuer- und Zollverwaltung.
    Für das Jahr 2015, als ich acht Jahre in Thailand lebte, arbeite ich immer noch an der Fertigstellung der Erklärung, obwohl sie am 8. Mai 1 eingereicht wurde. Vorläufig nicht vereinbart, sie vergessen alle Abzüge, holen sich aber erstmal Geld.

    • Lammert de Haan sagt oben

      Das musst du mir erklären, Rob Tha Mai. Sie schreiben, dass die Steuer- und Zollverwaltung bei der Bearbeitung Ihres C-Formulars für 2015 alle abzugsfähigen Posten vergessen hat. Ich glaube eher, dass Sie vergessen haben, dass seit 2015, als Sie in Thailand lebten, alle Steuergutschriften, Abzüge und Steuerfreibeträge von Box 3 abgelaufen sind. Wenn Sie dem Thailand-Blog in den letzten Jahren etwas mehr gefolgt wären, hätten Sie das getan Ich hatte viele Artikel darüber, um verschiedene Leserfragen und Antworten darauf zu lesen.

  3. Korret sagt oben

    Steuerangelegenheiten als Laie zu regeln, ist eine unmögliche Aufgabe.
    Die Steuergesetzgebung ist zu spezialisiert. Beauftragen Sie einen guten Steuerberater, das kostet zwar Geld, aber am Ende des Tages wird er es zurückverdienen. Außerdem ersparen Sie sich viel Ärger.

  4. RuudRdm sagt oben

    Sie erhalten ein M-Formular über das Jahr, in dem Sie ausgewandert sind. In Ihrem Fall handelt es sich um das Jahr 2015. Die Steuererklärung für 2015 haben Sie im September 2016 abgegeben, woraufhin im November ein vorläufiger Steuerbescheid erfolgte. Wir haben jetzt erst Mitte April 2017. Es ist alles noch kurzfristig. Seien Sie geduldig: Das Finanzamt vergisst Sie wirklich nicht.
    Sie erhalten nur für das Jahr, in dem Sie auswandern, ein M-Erklärungsformular. Wenn Sie möchten, können Sie Ihre Steuererklärung für das Jahr 2016 anschließend digital abgeben. Oder warten Sie auf eine Papiererklärung. Angesichts der Probleme mit ThaiPost empfiehlt sich natürlich eine digitale Abwicklung.
    Merkwürdig, dass man das Finanzamt nicht erreichen kann. Von Thailand aus sollten Sie die International Tax Information Line anrufen: +31555385385. Sie sehen sofort, ob Sie bereits im System des Auswärtigen Amtes Herrlen registriert sind. Siehe auch die Website der Steuer- und Zollverwaltung im Kapitel „International“. Viel Glück!

  5. Piet sagt oben

    Dieses Formular für 2016 ist eine C-Erklärung für Sie
    Werfen Sie einfach einen Blick auf die Steuerseite über Ihre DIGID, dort gibt es ein Kapitel „Steuererklärung für Nichtansässige“, der Rest spricht für sich.. Sie müssen zwar vor dem 1. Mai 2017 eine Steuererklärung abgeben, können dies aber auch problemlos Beantragen Sie einen Aufschub auf derselben Steuerseite, automatisch bis zum 1. September
    Wenn Sie zahlen müssen, fallen für diesen Zeitraum Zinsen an
    Viel Glück !!

  6. Januar sagt oben

    Ist die M-Form Standard, habe noch nie eine gesehen.

    • NicoB sagt oben

      Ja, Jan, dieses Formular ist Standard und wenn Sie noch nie eines gesehen haben, haben Sie Glück oder Pech. Du gibst keine Auskunft darüber, wie und was über dich selbst, daher ist es schwierig, viel darüber zu sagen, aber gehe davon aus, dass du nach Thailand ausgewandert bist.
      Extrem gesagt, noch nie gesehen, aber möglich. Möglicherweise erhalten Sie kein M-Formular, wenn Sie am 31. Dezember eines Jahres nach Thailand eingewandert sind und am 1. Januar des folgenden Jahres nach Thailand gezogen sind. Dann gibt es für dieses Kalenderjahr keinen Teilzeitraum NL und Thailand.
      Möglicher Nachteil: Kein M-Formular. Angenommen, Sie sind am 1. Februar 2015 nach Thailand ausgewandert und am 2. Februar 2015 in Thailand angekommen und haben kein M-Formular erhalten.
      Dann haben Sie möglicherweise für 2015 zu viel Steuern in den Niederlanden gezahlt, wenn Sie das ganze Jahr in den Niederlanden steuerpflichtig waren, weil Sie beispielsweise ab dem 2. Februar 2015 in Thailand keine Befreiung beantragt oder erhalten haben. Rente, die in den Niederlanden besteuert werden soll, oder beispielsweise Vermögenswerte, die das ganze Jahr 2015 in den Niederlanden besteuert blieben, statt. nur bis zum 1. Februar 2015. Darüber hinaus sind natürlich auch andere mögliche Einflüsse vorhanden.
      Wenn Sie nicht in NL abgemeldet wurden, ist die Situation natürlich völlig anders.
      Noch etwas Essen zum Nachdenken.
      NicoB

  7. Jwa57 sagt oben

    Lieber Rob,
    Das habe ich 2015 beim IB 2014 erlebt.
    Habe für das erste Jahr einen schriftlichen Steuerbescheid erstellt. Dann über die Website des Finanzamtes.
    Das Formular IB 2015 (und weitere Bände) finden Sie auf der Website der Finanzverwaltung.
    Klicken Sie auf das entsprechende Jahr, lesen und vervollständigen Sie alles sorgfältig (als ausländischer Zahlungspflichtiger!) und reichen Sie es dann mit DigiD ein.
    Erfolg damit.

  8. Lammert de Haan sagt oben

    Ich kann dich beruhigen, Rob. Sie haben eine so „schöne“ Steuererklärung erhalten, weil Sie im Laufe des Jahres 2015 ausgewandert sind (einen Teil des Jahres in den Niederlanden und einen Teil des Jahres im Ausland gelebt haben). In einem solchen Fall erhalten Sie ein Papier-M-Formular, bestehend aus 73 Fragen, von denen Sie in der Regel nur einige wenige ausfüllen müssen.

    Sollten Sie auch für das Jahr 2016 eine Steuererklärung abgeben müssen, werden Sie von der Steuer- und Zollverwaltung darüber informiert. In diesem Fall geben Sie eine Erklärung mit dem C-Formular ab. Dieses können Sie digital ausfüllen. Eine Papiererklärung Muster C wird Ihnen nur auf Anfrage zugesandt. Dieser Dienst richtet sich an Personen mit Computerkenntnissen.

    Auf der Website der Steuer- und Zollverwaltung können Sie nachsehen, ob auch bei Ihnen ein Antrag auf Abgabe einer Steuererklärung für das Jahr 2016 auf dem Weg ist. Melden Sie sich dazu mit Ihrer DigiD im sicheren Bereich der Website an und gehen Sie zu „Meine Steuer- und Zollverwaltung“. Unter „Korrespondenz“ muss dann angegeben werden, dass eine Aufforderung zur Abgabe einer Meldung versandt wurde.

    Die Steuer- und Zollverwaltung verfügt häufig über ausreichende Informationen, um beurteilen zu können, ob die Abgabe einer Steuererklärung durch Sie sinnvoll ist. Wenn Sie jedoch keine Einladung erhalten, bedeutet das nicht, dass es für SIE nicht sinnvoll ist, eine Anzeige zu erstatten. Wenn beispielsweise Ihre betriebliche Altersvorsorge den Lohnsteuerabzug seit 2016 nicht eingestellt hat, haben Sie Anspruch auf eine Rückerstattung der zu Unrecht einbehaltenen Lohnsteuer. Die Steuer- und Zollverwaltung „macht es sich nicht zur Gewohnheit“, Ihnen eine Einladung zur Abgabe einer Steuererklärung zu senden. Ihr Service geht nicht mehr so ​​weit. Darauf muss man selbst ein Auge haben.

    Aber seien Sie bei all dem vorsichtig. Es kann sein, dass die Pensionskasse richtig gehandelt hat, die SVB die Steuergutschriften aber trotzdem anwendet, weil Sie ihr nicht mitgeteilt haben, dass sie damit aufhören musste. In diesem Fall erhalten Sie von der Pensionskasse zu Unrecht einbehaltene Lohnsteuer zwar nicht erstattet, müssen aber Steuern zahlen, weil die SVB die Steuergutschriften zu Unrecht angewendet hat.

    Ob Sie in diesem Fall, obwohl Sie keine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung erhalten haben, dennoch eine Steuererklärung abgeben müssen, dazu muss ich Sie in meiner Funktion als Steuerberater beraten. Die Verantwortung dafür, ob Sie eine Anzeige erstatten oder nicht, liegt jedoch allein bei Ihnen.

    • Januar sagt oben

      Lieber Lambert,
      Macht die Steuer einen Unterschied zwischen einer Betriebsrente und einer Rente beispielsweise aus der ABP??
      Wenn ja… was ist der Grund dafür…?

      • Lammert de Haan sagt oben

        Lieber Jan,

        Unter der Annahme, dass Thailand steuerlich Ihr Wohnsitzland ist, kann eine Betriebsrente nur in Thailand besteuert werden, mit Ausnahme der Niederlande (Artikel 18 Absatz 1 des Steuerabkommens zwischen den Niederlanden und Thailand). Damit ignoriere ich die Rücküberweisungsbasis (Artikel 27 des Vertrags).

        Eine ABP-Rente wird, wenn sie aus einer Regierungsposition bezogen wird, nur in den Niederlanden besteuert (Artikel 19 des Vertrags). Bitte beachten Sie, dass ABP häufig auch als Rentenverwalter für private Organisationen wie Bildungs- oder Gesundheitseinrichtungen fungiert. Dann kann man nicht von einer Rente aus einer staatlichen Stelle sprechen, sondern von einer privaten/betrieblichen Rente.

        Manchmal hat eine ABP-Rente einen doppelten Charakter und wird zunächst aus einer öffentlichen Position bezogen, die anschließend privatisiert wurde. In diesem Fall muss eine Aufteilung in einen Teil (Anzahl der Jahre) der staatlichen Rente und einen Teil (Anzahl der Jahre) der privaten Rente erfolgen. In diesem Fall sprechen wir von einer Hybridrente. Sie müssen diese Aspekte berücksichtigen, wenn Sie über eine ABP-Rente sprechen.

  9. Ehemaliger Steuerbeamter sagt oben

    Wecken Sie keine schlafenden Hunde, wenn Sie bezahlen müssen. Lassen Sie sie selbst antworten

    • NicoB sagt oben

      Das ist nicht der netteste Rat eines ehemaligen Steuerbeamten.
      Glauben Sie mir, das System vergisst man wirklich nicht, rechtzeitig zu prüfen, ob man eine Erklärung abgeben muss, ist eine gute Sache. Das Ergebnis einer Steuererklärung können Sie ganz einfach testen, indem Sie das Steuererklärungsprogramm digital ausfüllen.
      Rechtzeitig für Ordnung zu sorgen ist besser, als hinterher mit offenem Wasserhahn zu wischen, um alles in Ordnung zu bringen, auch mit möglichen Mehrkosten.
      NicoB

  10. Jacques sagt oben

    Ich erhielt einen Brief von der Steuerbehörde, in dem es hieß, dass ich für 2016 (das Jahr, in dem ich mich in Thailand niedergelassen habe) keine Steuererklärung einreichen müsse, da ich wahrscheinlich nichts zurückzahlen müsse. Ich hatte selbst bereits ein M15-Formular beantragt und erhalten. Ich konnte übrigens selbst eine Pro-forma-Erklärung auf der Steuerseite erstellen und konnte so sehen, dass der Abzug korrekt durchgeführt wurde und ich nichts zurückbekommen würde.
    Immer wenn ich beim Finanzamt anrief, habe ich mich ziemlich schnell gemeldet und es gab daher nichts zu bemängeln.

    • NicoB sagt oben

      Da sich die Gesetzgebung häufig ändert, ist die Verwendung des richtigen Formulars wichtig.
      Um es klarzustellen: Formular M15 ist für eine Erklärung für das Jahr 2015, wenn Sie in diesem Jahr ausgewandert sind, für 2016 ist es ein Erklärungsformular M16.
      Ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass der Anruf bei der Steuer- und Zollverwaltung im Ausland reibungslos verläuft. Ich nutze Skype zu einem günstigen Tarif, da es sich um einen Festnetzanschluss der Steuer- und Zollverwaltung handelt.
      NicoB


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