Eingereicht: Krankenversicherung für Belgier in Thailand

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Posted in Lesereinreichung
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12 August 2014

Liebe Leserinnen und Leser,

Gelegentlich ist es sinnvoll, bestimmte Artikel im Blog zu aktualisieren, beispielsweise die Fragen zum Krankenversicherungsschutz im Ausland (in meinem Fall für Belgier).

Aus Erfahrung weiß ich, dass die christlichen Gegenseitigkeitsvereine kein Abkommen mit Thailand haben. Das wiederum bedeutet, dass die „ambulanten Kosten“ (Arzt, Zahnarzt, … also ohne Krankenhausaufenthalt) nur übernommen werden, wenn sie 200 Euro übersteigen. Bei Akten über 200 Euro werden fast alle dringenden Arztkosten erstattet. Pro Akte und Berechtigtem gilt ein Selbstbehalt von 60 Euro.

Die Hilfeleistung ist ab dem ersten Pflegetag im Ausland für drei Monate gewährleistet. Auch über diesen „ersten Pflegetag“ herrscht Unklarheit. Ich habe mich bei mehreren Mitarbeitern vor Ort erkundigt. Die eine besagt, dass Sie nur für einen 3-monatigen Auslandsaufenthalt versichert sind, weil mit der Pflegeleistung faktisch die Versicherungsdauer gemeint ist, die andere besagt, dass die 3-Monatsfrist mit der Aufnahme zur Pflege beginnt. Sie können jedoch eine Kopie Ihrer Flugtickets anfordern, um die Reisezeit nachzuweisen. Auch wenn sie selbst nicht damit einverstanden sind, bleibe ich daher beim ersteren. Sie sind während eines 3-monatigen Auslandsaufenthalts versichert. Offiziell heißt es: „Die Hilfeleistung ist ab dem ersten Pflegetag im Ausland für drei Monate gewährleistet.“

Darüber hinaus gilt dies nur für Auslandsaufenthalte „zu Erholungszwecken“. Daher ist es am besten, so zu tun, als ob die Nase blutet, und nicht zu berichten, dass man dort regelmäßig oder fast dauerhaft lebt. Die „Mutas-Karte“ für Auslandsreisehilfe ist ein Jahr gültig, sodass Sie Ihren Aufenthalt in Thailand nicht mehr melden müssen, natürlich erst, wenn Sie nach Ihren Tickets gefragt werden.

Ich habe nur Kommentare aus dem Jahr 2013 gesehen, weshalb ich Ihnen diese Informationen zur Verfügung stelle.

Mit freundlichen Grüßen

Axel

28 Antworten auf „Eingereicht: Krankenversicherung für Belgier in Thailand“

  1. Geert sagt oben

    Konkreter Fall Eisenbahner… Auch der Medical Care Fund der NMBS (Railways, obligatorische Krankenversicherungskasse für Eisenbahnangestellte) hat keine bilateralen Abkommen mit Thailand. Nehmen Sie also eine jährliche Reiseassistenz bei Ethias online oder Touring für jeweils etwa 50 bzw. 100 Euro für die ganze Familie weltweit an. Sie reichen Ihre Rechnungen für die ambulante Pflege nach Ihrer Reise bei der NMBS ein und diese stellt eine Bescheinigung aus, dass sie aufgrund fehlender bilateraler Vereinbarungen keine Kosten erstattet. Anschließend reichen Sie die Rechnungen zusammen mit der Bescheinigung bei Ihrer Reiseassistenz ein und diese erstattet die Kosten ohne Selbstbehalt die drei Wochen. Dies betrifft nur die ambulante Pflege. Bitte beachten Sie, dass Sie, wenn Sie zu viel ausgeben, ein „schlechter Kunde“ sind und rausgeschmissen werden, das steht auch in jedem Versicherungsvertrag in Kleinbuchstaben, also eine einseitige Kündigung der Versicherung…
    Wirklich passiert.
    Ein Motorradunfall in Thailand mit mehreren Aufenthalten in 3 Krankenhäusern mit einer Wohnung sogar für die Ehefrau oder den Ehepartner und Rückführung in der ersten Klasse und Krankenwagen nach Gent (BEL) zu Hause, über Ethias kann ich nichts Schlechtes sagen, alles bezahlt und nur Erklärung Sie erhielten Informationen über den Unfall per E-Mail, jeden Tag telefonisch Kontakt mit einem Ethias-Mitarbeiter, der Informationen und Ratschläge zu Rechnungen und Krankentransport, Pflege usw. gibt. Aber ein Jahr später wurde es verworfen, weil es zu teuer war (sie Verwenden Sie den Ausdruck „schlechter Kunde“, wir haben Mutas nie darüber informiert, weil sie sich immer noch auf Ihre zusätzliche Reiseversicherung beziehen und Sie jeweils nur eine Versicherung in Anspruch nehmen können ... In Thailand wird nichts bezahlt, außer für das erste Feldlazarett, wo zuerst Hilfe wurde geleistet... Leider mussten wir auf eine neue Reiseassistenzversicherung umsteigen, die teurer ist als Ethias... Schade, denn unsere Krankenhausversicherung für BEL ist auch bei Ethias... Jetzt mit weltweiter Rundum-Familienversicherung von Touring. Schließlich geht es hier nicht um einen Unfall ...

  2. Bergers Eric sagt oben

    Die Sozialistischen Gegenseitigkeitsgesellschaften von Brabant teilen mir mit, dass es ab dem 01.01.2014 unter anderem in Thailand keine Interventionen mehr für medizinische Hilfe gibt. Ich war Anfang dieses Jahres beim Zahnarzt in Bangkok und bekomme daher 0 € zurück. Sie empfehlen mir den Abschluss einer Reiseversicherung (die ich zum Glück habe). Achtung: Auch die Reiseversicherung gilt nur für drei Monate, kann aber gegen einen zusätzlichen Beitrag verlängert werden.

    • RonnyLatPhrao sagt oben

      Das stimmt zwar, gilt aber nur für die Sozialistische Gegenseitigkeitsgesellschaft Brabant.
      Vielleicht lohnt es sich, die Gegenseitigkeit zu ändern.
      https://www.fsmb.be/mutas-bijstand-in-het-buitenland

      Die Rückerstattungen der anderen SocMut sind weiterhin gleich.
      Sie können sie hier sowie die Statuten mit Mutas lesen.
      http://www.devoorzorg.be/antwerpen/voordelen-advies/terugbetalingen-uitkeringen/In-het-buitenland/op-reis/Medische-zorgen-in-het-buitenland/Reisbijstand-Mutas/Pages/default.aspx

      Vielleicht möchten Sie auch CM ausprobieren
      http://www.cm.be/diensten-en-voordelen/vakantie-en-vrije-tijd/reisbijstand/tegemoetkoming.jsp

      oder schauen Sie im Dossier Woonadres Thailand -Be nach.
      Es folgt eine kurze Beschreibung der Unterschiede zwischen den Gegenseitigkeiten.
      (Zumindest laut den Informationen, die ich darüber finden konnte)

      • RonnyLatPhrao sagt oben

        Manfred

        Ich habe weitergelesen und Folgendes auf der Website der Socialite Mutuality Brabant gefunden

        https://www.fsmb.be/dringende-zorg

        AUßERHALB DER EUROPÄISCHEN UNION
        Länder ohne Abkommen mit Belgien
        Bei einer Notaufnahme im Krankenhaus können Sie eine Rückerstattung nach belgischem Tarif nur erhalten, wenn Sie nach Ihrer Rückkehr die Originalrechnungen an Ihre Krankenkasse senden.

        Vielleicht hilft dir das weiter

    • steve sagt oben

      Für den Gang zum Zahnarzt im Ausland ist eine Reiseversicherung nicht vorgesehen. Bei bestimmten Behandlungen in Belgien interveniert die Krankenkasse, beispielsweise bei der Versiegelung der Zähne, wenn Sie zur jährlichen Kontrolluntersuchung beim behandelnden Zahnarzt gehen. Schönheitsbehandlungen wie das Lasern der Zähne Zähne werden nicht übernommen, wenn man ab einem bestimmten Alter beispielsweise für ein falsches Gebet bis zu einem bestimmten Betrag Geld zurückbekommen kann, bis zu einem Eingriff von maximal 1000 Euro.
      Bei medizinischen Behandlungen, die angeblich nicht dringend sind, weil sie in Thailand günstiger sind, wird der belgische Versicherer bei medizinischen Fehlern nicht eingreifen und thailändische Krankenhäuser werden Ihnen daher einen Vertrag unterzeichnen, dass sie auch nicht rechtlich für medizinische Fehler haften, was auch der Fall ist Die Kehrseite der Medaille.

  3. Alexander sagt oben

    @Geert: Bin ein fast pensionierter Eisenbahner. Ich werde ab Januar 2015 dauerhaft in Thailand leben. Ich habe etwas über unsere eigene Krankenversicherung und Ethias (Krankenhausversicherung) erfahren. Bisher habe ich von der Berichterstattung her jedes Mal unterschiedliche Versionen gehört. Gibt es bitte jemanden, der eine klare Erklärung geben kann?

    • Manfred sagt oben

      Fest steht: Mit einer Reiseversicherung sind Sie drei Monate lang abgesichert. Seien Sie also vorsichtig, wenn Sie länger wegbleiben.

    • steve sagt oben

      Was meinen Sie mit Rente? Belgische Überbrückungsrente oder Vorruhestand. Wenn ja, dürfen Sie höchstens 4 Wochen im Jahr im Ausland bleiben, da die Überbrückungsrente teilweise aus Arbeitslosenentschädigung bis zur gesetzlichen Rente besteht und wenn Sie sich in einem anderen Land niederlassen Dann muss man in Thailand also keine Arbeitslosenentschädigung beantragen.
      Und der Witz, sich nicht abzumelden, um in Belgien trotzdem bestimmte Vorteile zu genießen, wird mittlerweile auch von der Gemeinde strikt befolgt und notfalls mit allen Konsequenzen abgemeldet.

  4. RonnyLatPhrao sagt oben

    Axel

    Sie schreiben: „Ab und zu ist es gut, bestimmte Artikel im Blog zu aktualisieren, beispielsweise die Fragen zum Krankenversicherungsschutz im Ausland (in meinem Fall für Belgier).“

    Können Sie genau sagen, wie sich Ihre Informationen von denen im Dossier Woonadres Thailand-Be unterscheiden?

    • Patrick sagt oben

      Ronny
      Im Dossier Woonadres Thailand.be, zumindest in der gekürzten Version, da das PDF-Dokument laut meinem Browser beschädigt zu sein scheint, heißt es, dass CM ab dem ersten Pflegetag 3 Monate lang Versicherungsschutz bietet. Dem wird widersprochen und somit wären es 3 Monate ab dem ersten Tag des Auslandsaufenthalts (die können deine Tickets anfordern, wozu soll das denn sonst gut sein???). Darüber hinaus heißt es, dass CM alle Kosten übernimmt, allerdings nur für Schadensfälle über 200 Euro. Eine Konsultation bei einem Arzt in einem internationalen Krankenhaus, für die man etwa 130 Euro bezahlt (wie ich es zuvor hatte), wird von CM nicht für einen Cent erstattet.

      • Dick van der Lugt sagt oben

        @Patrick Probieren Sie diesen Link aus: https://www.thailandblog.nl/wp-content/uploads/Verblijf-in-Thailand-woonadres-in-Belgi%C3%AB-Volledig-artikel.pdf

      • RonnyLatPhrao sagt oben

        Patrick,

        Diese Diskussion über die drei Monate gab es bereits zuvor.
        Mehrere Personen haben sich auch bei ihrem CM-Büro erkundigt und es kam immer die gleiche Antwort für „erster Pflegetag“.

        Aus diesem Grund habe ich übrigens gerade die Gegenseitigkeit geändert.

        Diese drei Monate gelten für die Dauer eines Jahres. Wenn Sie also bereits zu einem früheren Zeitpunkt im Jahr abgeschlossen wurden, wird dieser Betrag von Ihrem dreimonatigen Guthaben abgezogen.

        Deshalb werde ich diese Diskussion nicht noch einmal führen, mit oder ohne Ticketanfrage.
        Nirgends steht, dass es verlangt werden kann oder dass man es als Beweismittel aufbewahren muss.

        Was CM schreibt, ist klar: „Der Service ist für drei Monate garantiert und beginnt mit dem ersten Tag der Betreuung.“
        Dies ist in der Satzung klar festgelegt und gültig.
        http://www.cm.be/binaries/Statuten-reisbijstand-2014_tcm375-132183.pdf
        siehe Absatz 3

        Was SocMut schreibt, ist auch klar
        http://www.devoorzorg.be/SiteCollectionDocuments/Formulieren/300/StatutenMutas.pdf
        siehe Absatz 2.2
        „Der vorübergehende Auslandsaufenthalt hat Erholungscharakter und dauert nicht länger als drei Monate.
        Hier ist also klar, dass die Zählung ab Ihrer Abreise beginnt.

        Ich bleibe einfach dabei oder ich schreibe meine Datei noch einmal, aber das sind die großen Unterschiede zwischen CM und SocMut.

        Über die Datei
        Ich schreibe für die Fragen
        „Ich werde zunächst die häufigsten Fragen auflisten, die ich regelmäßig erhalte, und eine kurze Antwort darauf geben, was ich dazu herausgefunden habe. Für eine ausführliche Erklärung verweise ich auf den vollständigen Artikel Wohnsitz in Thailand, Wohnadresse in Belgien?, der als PDF heruntergeladen werden kann.“

        In der Datei ist von den 200 Euro zu lesen, vielleicht hättest du erstmal abwarten und melden sollen, dass du die Datei nicht öffnen konntest….

        Ich behaupte nicht, dass diese Datei vollständig ist, und ich habe eine neue Version, aber im Moment fehlt mir die Zeit.
        Jeder darf einen Kommentar abgeben, jedoch auf der Grundlage der gesamten Akte und nicht nur auf der Grundlage der Hälfte davon.

  5. Bernard Vandenberghe sagt oben

    Außerdem müssen Sie einen Wohnsitz in Belgien haben, andernfalls zahlen Sie weiterhin den Pflichtbeitrag zur Krankenkasse, können aber nichts abheben. Verstehen Sie, wer es kann.

  6. Walter sagt oben

    Ich bin 1 Jahr gereist. Ich bin Mitglied der Freien Krankenkasse und habe eine zusätzliche Reiseunfallversicherung bei Allianz Global abgeschlossen.
    Ich musste dreimal ambulant behandelt werden. Alle Behandlungen fanden innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten statt, aber zu diesem Zeitpunkt hatte ich Belgien bereits für sechs Monate verlassen. Mein Versicherungsmakler ließ mich zunächst alle Rechnungen bei meiner Krankenkasse einreichen.
    Dass ich bereits seit sechs Monaten im Ausland war, wusste die Krankenkasse, da auf der Erklärung an die Versicherung, die auch bei der Krankenkasse eingereicht wurde, das Datum des Reiseantritts vermerkt war.
    Bei der Krankenkasse bekam ich mit einem Freibetrag von 200 Euro pro „Schadensfall“ alles zurück.
    Die Allianz erstattete dann, was die Krankenkasse im Nachhinein nicht erstattete.
    Die 3 Monate beginnen offenbar erst ab der ersten Behandlung im Ausland.

  7. Alexander sagt oben

    Hier bin ich zurück (entschuldigen Sie das Ausschweifen), aber es wird für mich und andere Kollegen nützlich sein, die sich in der gleichen Situation befinden oder befinden werden:
    1) Ich habe zuerst bei Ethias selbst nachgefragt, sie bestätigen mir, dass, solange Sie die Krankenversicherung in Belgien bezahlen (direkt von Ihrer Rente abgezogen), „die Krankenhausversicherung automatisch weiterläuft, auch in Thailand“.
    2) Kontaktaufnahme mit der Gegenseitigkeitsgesellschaft NMBS: „Wenn Sie in ein Krankenhaus in Thailand eingeliefert werden müssen, kein Problem: Bezahlen Sie alles, senden Sie die Rechnungen an die GGC, der Sie angehören, und die Gegenseitigkeitsgesellschaft und Ethias werden alles zurückzahlen.“
    3) Ich ging zum zuständigen Büro der NMBS, die Ethias verwaltet: „Die Krankenhausversicherung erstattet nur die Zuschläge, es ist notwendig, in Thailand eine separate Versicherung abzuschließen.“ „Nur bei einem Krankenhausaufenthalt IN BELGIEN sind alle Kosten gedeckt…“

  8. Gilbert Martens sagt oben

    Ich bin im Ruhestand und lebe in Bangkok, ich zahle jeden Monat 20 Euro, die von meiner Rente abgezogen werden, und ich kann die Gegenseitigkeit NICHT genießen! Neben der dortigen Steuer gibt es zwar ein Abkommen mit Thailand, jedoch nicht für Krankheit oder Unfall. Das ist Belgien.
    Grt Gilbert

    • steve sagt oben

      Sie können Ihre Krankenversicherung weiterhin bezahlen, wenn Sie in Thailand leben, Sie wurden also abgemeldet, jedoch nur für eine Behandlung in Belgien, sodass Sie dort eine Krankenversicherung abschließen müssen.
      Und glücklicherweise hat Belgien kein Abkommen mit Thailand, weil sie bei der Erstellung ihrer Rechnungen ziemlich kreativ sind. Offenbar ist eine Krankenversicherung in Belgien derzeit noch erschwinglich, also lassen wir es so bleiben.
      Einige belgische Krankenhausversicherungen bieten Pakete für Expats an, aber auch unter bestimmten Bedingungen, wie zum Beispiel DKV.

  9. Ruudje sagt oben

    Lesen Sie den Text sorgfältig durch, die drei Monate beginnen mit dem ersten Krankheitstag, also die Geschichte, dass Sie nur 3 haben
    Monatelang im Ausland bleiben zu dürfen, ist falsch.

  10. Ruudje sagt oben

    EUROPE ASSISTANCE, Reiseversicherung Jahresschutz mit einem maximalen Auslandsaufenthalt von 6 Monaten
    Familienformel sehr erschwinglich

  11. Paul Drossaert sagt oben

    Ich sehe nur Informationen über sozialistische und CM-Gegenseitigkeit.
    Hat jemand Informationen zu anderen Krankenkassen?
    Ich bin Mitglied der Krankenkasse Flemish & Neutral und plane mehrere längere Aufenthalte in Thailand.

    • RonnyLatPhrao sagt oben

      Paul,

      Ich kann bei Mutas keine Satzung für die Krankenkasse Vlaams&Neutraal finden.
      Sie veröffentlichen es nicht auf ihrer Website.

      Nach dem, was ich auf ihrer Website finden kann, sieht es nicht gut aus.
      „Ab dem 1. Januar 2012 gibt es keine weltweite Deckung für dringende medizinische Kosten im Ausland mehr.“
      Schauen Sie hier vorbei.
      http://www.vnz.be/diensten/vakanties/eurocross/public

      Das hatte ich übrigens schon im Dossier Woonadres Thailand – Be geschrieben
      http://www.vnz.be/diensten/vakanties/eurocross/public – Diese Vermutungen
      Ich empfehle den Abschluss einer zusätzlichen Reiseversicherung für Länder außerhalb Europas, daher besteht dort kein Versicherungsschutz ?????

      Besuchen Sie Ihre Krankenkasse.
      Vielleicht ist es wie bei der Socialistischen Mutualiteit Brabant.
      Sie schreiben auch, dass es keine weltweite Abdeckung gibt, fügen es dann aber hinzu.

      AUßERHALB DER EUROPÄISCHEN UNION
      Länder ohne Abkommen mit Belgien
      Bei einer Notaufnahme im Krankenhaus können Sie eine Rückerstattung nach belgischem Tarif nur erhalten, wenn Sie nach Ihrer Rückkehr die Originalrechnungen an Ihre Krankenkasse senden.

      Wer weiß, vielleicht müssen Sie zunächst alles selbst bezahlen, können aber später mit den offiziellen Papieren einen Teil davon zurückbekommen. Ich weiß es nicht. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre Krankenkasse.
      Lassen Sie es uns auch wissen, damit es in die nächste Ausgabe des Krankenversicherungsdossiers aufgenommen werden kann.

  12. martin sagt oben

    Basler Reiseversicherung mit Rechtsbeistand 90 € pro Jahr

    • RonnyLatPhrao sagt oben

      Können Sie weitere Details und Referenzen angeben? Ich kann auf ihrer Website keine Reiseversicherung finden.

      • martin sagt oben

        Hallo Ronny, ich habe eine reguläre Autoversicherung bei der Baloise, dann habe ich zusätzlich eine Reiseversicherung und einen Rechtsbeistand abgeschlossen, und wenn ich und/oder eines meiner Familienmitglieder z Wenn Sie aus jedem Land der Welt nach Belgien zurückgeführt werden, gilt dies auch, wenn Sie mit Ihrer Familie in den Urlaub fahren. Für 90 € pro Jahr sind Sie also gut versorgt
        Grüße Martin

        • RonnyLatPhrao sagt oben

          Martin,

          Ich habe einen kurzen Blick auf die Richtlinien geworfen.
          Umfangreiches Baloise-Assistance-Fahrzeug und -Personen

          http://legacy.baloise.be/upload/main/Algemene%20Voorwaarden/B0166.VAR.03.14%20AV%20Uitgebreide%20Baloise%20Assistance%20Voertuig%20en%20personen_22437126.pdf

          Für einige mag das eine Lösung sein.
          Es handelt sich eigentlich um eine Standard-Reiseversicherung als Zusatz zu Ihrer Kfz-Versicherung
          Billig ? Ich weiß es nicht, da man auch noch die Kfz-Versicherung hinzufügen muss, weil ich nicht glaube, dass man sie für 90 Euro separat bekommen wird.
          Sie sind auch wieder auf 3 Monate begrenzt.

          „Reisen ins Ausland von mehr als 90 aufeinanderfolgenden Tagen:
          Reist der Versicherte länger als 3 aufeinanderfolgende Monate ins Ausland, sind nur solche Versicherungsfälle leistungsberechtigt, die vor Ablauf der ersten 3 Monate seines Auslandsaufenthalts eintreten.

          Man würde es neben andere Reiseversicherungen stellen und jeder sollte schauen, was für ihn am besten ist
          Ich vermute sogar, dass man zu jeder Kfz-Versicherung eine solche Zusatzpolice abschließt, aber von den Preisen habe ich keine Ahnung

          Trotzdem danke für den Tipp

  13. steve sagt oben

    Erwähnen Sie vielleicht auch, meine Damen und Herren, dass der Versicherer Ihnen aufgrund des Belagerungszustands in Thailand oder anderen Hochrisikoländern keinen Vertrag geben oder aufgrund des sogenannten erhöhten Risikos nicht eingreifen möchte.

    • RonnyLatPhrao sagt oben

      Ich denke, das ist nur dann der Fall, wenn es einen negativen Reisehinweis gibt. Für Thailand ist das nicht der Fall, dachte ich.

      • RonnyLatPhrao sagt oben

        Wenn Sie sich nicht sicher sind, z. B. Coup wie in Thailand, ist es natürlich besser, nachzufragen. Dies ist auch der Rat von Foreign Affairs und kann auf der Website der belgischen Botschaft eingesehen werden.


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