Leserbeitrag: Vermögenssteuer in den Niederlanden, Ehefrau in Thailand

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Posted in Lesereinreichung
Stichworte:
16 Juni 2016

Liebe Leserinnen und Leser,

Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie, wenn Sie (noch) in den Niederlanden ansässig sind, Ihre thailändische Ehefrau aber in Thailand lebt – sofern sie in den Niederlanden nicht steuerpflichtig ist und Sie in Gütergemeinschaft verheiratet sind –, für Box 3 nur die Hälfte Ihres Vermögens bei der Steuer anmelden müssen. Auch wenn der Gesamtbetrag nur auf Ihren Namen auf einem Konto läuft.

Das wusste ich vorher nicht und habe bisher immer 2x zu viel bezahlt. Das IRS hat damit kein Problem!

Regards,

Jasper

5 Antworten auf „Leserbeitrag: Vermögenssteuer in den Niederlanden, Ehefrau in Thailand“

  1. John Chiang Rai sagt oben

    Sie sehen also: Ein guter Steuerberater ist eigentlich unbezahlbar und schon gar kein Luxus.

    • Jer sagt oben

      Vielmehr kommt es darauf an, die Erläuterungen zu den Fragen der Steuerbehörden sorgfältig zu lesen und gegebenenfalls deren Website weiter zu konsultieren oder Informationen von ihnen anzufordern. Völlig kostenlos und erspart Ihnen einen Steuerberater.

      Googeln hilft auch.

      (und ja, ich bin Steuerexperte)

      • John Chiang Rai sagt oben

        Natürlich ist es völlig kostenlos, die Erläuterungen zu den Fragen sorgfältig zu lesen, die Website zu konsultieren und sogar nach Informationen zu fragen. Anscheinend hat Jasper dies nicht getan oder fühlte sich als Steuerexperte genug, und im Nachhinein wäre ein Steuerberater die günstigste Option gewesen. Wenn außerdem jeder eine einfache Antwort auf die gestellten Fragen hätte, wären alle Steuerberater arbeitslos und müssten sich umschulen. Wenn Sie darüber hinaus selbst eine Auskunft beim Finanzamt einholen, wird diese bestenfalls äußerst gering ausfallen, da dies unter die Beratung fällt und nicht Bestandteil der Abrechnung ist.

  2. NicoB sagt oben

    Lieber Jasper, ich glaube nicht, dass du zweimal zu viel bezahlt hast. Wenn Sie diesen Fehler gemacht haben, haben Sie 2 % des Einkommens aus Box 50 zu viel gezahlt.
    Aufgrund des von Ihnen begangenen Fehlers können Sie den Prüfer auffordern, die zu viel gezahlte Summe zurückzuerstatten. Sie können dies tun, indem Sie Ihre Geschichte wie oben beschrieben erzählen. Der Prüfer kann Ihnen dann offiziell eine Herabsetzung Ihres Steuerbescheids gewähren.
    Erfolg.
    NicoB

  3. Lydia sagt oben

    Lieber Jasper, habe gelesen, dass du jahrelang doppelt zu viel an die Steuerbehörden gezahlt hast.
    Sie können eine Korrektur für bis zu 5 Jahre vornehmen. Wenden Sie sich also einfach an das Finanzamt.
    Erfolg.


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