Für einige von uns hat das neue Jahr gut begonnen. Die meiner Meinung nach demütigende Meldepflicht für ein Kurzaufenthaltsvisum (Schengen-Visum) wurde zum 1. Januar 2014 abgeschafft.

Wenn Sie bisher beispielsweise mit Ihrem thailändischen Partner in die Niederlande reisten, musste sich dieser innerhalb von 72 Stunden bei der Fremdenpolizei melden. Dann müssen Sie zur Polizei gehen, um Ihren Partner anzumelden. Davon gab es bereits einige Ausnahmen, denn einige Kommunen erlaubten die digitale Anmeldung eines Ausländers.

Mit Wirkung zum 1. Januar 2014 ist diese Verpflichtung nun entfallen. Glücklicherweise empfand ich den Gang zur Polizei als eher unangenehm und unnötig. Insbesondere im Hinblick auf alle anderen Formen der Registrierung wie Passfotos, Fingerabdrücke und andere Dinge, die im Visa Information System (VIS) gespeichert sind.

Weitere Informationen: www.politie.nl/onderwerpen/short-stay-foreigners.html

Vielen Dank an unseren Leser Rob V, der diese Änderung gemeldet hat.

14 Antworten zu „Meldepflicht bei Kurzaufenthalten in Schengen bei der Fremdenpolizei abgeschafft“

  1. Jerry Q8 sagt oben

    Endlich! Für mich ein Riesenvorteil. Musste für diese Anmeldung immer von Koewacht über Antwerpen nach Goes fahren und auch vorab telefonisch einen Termin vereinbaren. Ich habe mehr als einen halben Tag gebraucht und das für die Katzengeige!

    • Luc Dauwe sagt oben

      Hallo, ich lebe seit 9 Jahren in Phitsanulok. Schön, von einem Nachbarn zu hören, ich lebe in Westdorpe

      Grüße Lukas

      • Jerry Q8 sagt oben

        Lieber Luc, in der Hoffnung, dass der Moderator es weitergehen lässt (es geht um Wohltätigkeit, warum also nicht), denn ich würde dich gerne am 12. Januar beim Neujahrsempfang von Thailandblog treffen. Können wir uns ein Pint holen, leider keines von Waes Boots, sondern einer anderen niederländischen Marke. Ich würde sagen, nimm den Bus und komm runter. Du musst dich nicht schämen, denn ein verängstigter Bär ist kein Bär!

        • Luc Dauwe sagt oben

          Lieber Gerrie Q8, wären Sie so freundlich, mir Ihre E-Mail-Adresse zu senden, die mir gehört?
          [E-Mail geschützt] Grüße, Luc Dauwe

  2. Mathias sagt oben

    Sprechen wir hier von einer niederländischen Regelung oder von allen Schengen-Ländern?

    • Rob V. sagt oben

      Dies betrifft die Meldepflicht in den Niederlanden, aber auch andere Länder können sie abschaffen. Die Meldepflicht war im Schen-Abkommen enthalten, in der neuesten Fassung des Abkommens ist die Verpflichtung dort jedoch entfallen. Länder können, sind aber nicht mehr dazu verpflichtet, die Meldepflicht durchzusetzen.

      Hintergrundinformationen finden Sie in meinen neuesten Kommentaren ganz unten in Hans, seinem Oranje-Kundenartikel:
      https://www.thailandblog.nl/column/hans-geleijnse/oranjeklant/

  3. Phan sagt oben

    Auf der IND-Website heißt es jedoch, dass diese Meldepflicht nur für EU-Bürger abgeschafft wurde:

    Abschaffung der Meldepflicht für EU-Bürger

    Nachrichtenartikel | 2
    Im Jahr 2014 benötigen EU-/EWR-Bürger und Schweizer Staatsangehörige, die in den Niederlanden leben (und arbeiten), keinen Registrierungsaufkleber mehr vom Einwanderungs- und Einbürgerungsdienst (IND) in ihrem Reisepass. Ab dem 6. Januar 2014 soll diese Meldepflicht für EU-Bürger abgeschafft werden.

    • Rob V. sagt oben

      Nein, das ist eine weitere Meldepflicht. Dabei handelt es sich tatsächlich um die Meldepflicht für ein Schengen-C-Visum (VKV, Kurzaufenthaltsvisum). Siehe auch:

      „Keine Meldepflicht mehr für Kurzaufenthalte
      Kommen Sie für einen kurzen Aufenthalt in die Niederlande? Dann brauchen Sie sich nicht mehr bei der Fremdenpolizei zu melden. Diese sogenannte Meldepflicht wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2014 abgeschafft.“
      Quelle: http://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/visa/visum-voor-kort-verblijf-nederland

      Sehr schön natürlich, denn es war eine unsinnige bürokratische Regelung. Manchmal vergaßen die Leute ihn, vor allem diejenigen, die visumfrei einreisen konnten. Auch das Abmelden verlief nicht immer gut (die KMAR tat dies beim VP, als der Tourist wieder abreiste). Manchmal stand plötzlich die Fremdenpolizei vor der Haustür, um zu prüfen, ob der Gast nicht illegal übernachtete. Und was war der eigentliche Nutzen davon? Menschen mit bösen Absichten, die noch ein Visum hatten, konnten hier illegal verschwinden, unabhängig davon, ob sie sich gemeldet hatten oder nicht. Kurz gesagt, ein schlechtes System, das eigentlich nur den gutmeinenden Touristen und den Beherbergungsbetrieb stört.

      Nun hofft man, dass es auch für Belgien und andere Länder abgeschafft wird. Das könnte durchaus möglich sein, weil Europa (Schengener Abkommen) dies nicht mehr erfordert. Als ich im Sommer 2013 einen Beamten auf die Inkonsistenz der Meldepflicht hinwies (die Niederlande hatten eine Meldefrist von 3 Tagen, das Schengen-Abkommen 3 Arbeitstage), teilte er mir mit, dass die Pflicht im letzten Abkommen abgeschafft worden sei und dass sie daher prüften, wie das Gesetz geändert werden sollte. Zu den Möglichkeiten gehört die Abschaffung der Meldepflicht oder die Einführung einer Meldepflicht mit den gleichen Bedingungen/Bedingungen wie in unseren Nachbarländern usw. Einzelheiten finden Sie in meinen Mitteilungen im Oranjeklsnt-Artikel von Hans Gelijense. Der Link befindet sich in einem anderen Kommentar von mir direkt oben.

      • Phan sagt oben

        Es wäre in der Tat großartig, wenn die Meldepflicht für alle in den Niederlanden abgeschafft würde. Und die Meldungen auf den Websites der Polizei und der Landesregierung scheinen darauf hinzuweisen. Aber die IND-Website sagt etwas ganz anderes. Kann mir jemand erklären, warum die in der IND-Meldung genannte Meldepflicht eine andere Meldepflicht wäre???

        • Rob V. sagt oben

          Die IND-Nachricht betrifft EU-Bürger, die zur Arbeit in die Niederlande kommen. Die Meldung der Landesregierung und der Fremdenpolizei betrifft die Meldepflicht für Touristen von außerhalb der EU (Kurzaufenthaltsvisum und von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte befreite Personen).

          Wenn Sie die IND-Nachricht lesen, werden Sie feststellen, dass es um „EU-/EWR-Bürger und Schweizer Staatsangehörige, die in den Niederlanden leben (und arbeiten) leben (und arbeiten) geht, ist es nicht mehr erforderlich, vom Einwanderungs- und Einbürgerungsdienst einen Registrierungsaufkleber in ihrem Reisepass zu erhalten.“ IND). Ab dem 2014. Januar 6 soll diese Meldepflicht für EU-Bürger abgeschafft werden. Die Meldepflicht sollte das Aufenthaltsrecht prüfen, ist aber nur eine Momentaufnahme. (…)“. Quelle: https://ind.nl/organisatie/nieuws/Paginas/Afschaffing-meldplicht-EU-burgers.aspx

          Die Nachrichten von Rijksoverheid.nl undpolice.nl beziehen sich ausdrücklich auf außereuropäische Touristen.

          Das IND greift nicht in die Meldepflicht von Touristen für einen Kurzaufenthalt ein. Gemäß guter amtlicher Praxis ist es nicht ihre Sache, sondern die des Vizepräsidenten. Ich habe dem IND auch manchmal geschrieben, warum beispielsweise die Meldepflicht auf der IND-Website nicht erwähnt wurde (was sehr praktisch ist, wenn Leute auf IND.nl nach Informationen über ein Kurzaufenthaltsvisum suchen). Es wurde nur in einer Zeile in einem Ordner über den VKV erwähnt, den Sie herunterladen können/konnten. Genauso wenig wird im IND klar dargelegt, dass ein Ausländer bereits im Besitz einer V-Nummer ist, wenn er bereits mit einem CKV in die Niederlande eingereist ist. Die Reaktion des IND auf mein Feedback, die Meldepflicht und die V-Nummer expliziter zu erwähnen, lief auf die Tatsache hinaus, dass diese Informationen nicht unter die Kontrolle des IND fallen und Rijksoverheid.nl und dem VP obliegen. Das muss auch der Grund dafür sein, dass die IND-Website den Ablauf der Meldepflicht nicht meldet, es fällt nicht in ihren Aufgabenbereich, sie haben also kein Interesse, auch wenn dem Bürger dadurch geholfen worden wäre. Kundenfreundlichkeit ist oft schwer zu finden, die Leute erledigen die gestellten Aufgaben und das war's... Denken Sie im Kundeninteresse? Hahaha…

  4. Harry sagt oben

    Wenn das IND weiß, wie man die Ländernamen auseinanderhält.
    Mein thailändischer (Geschäfts-)Partner, mit einem Zuschuss der NL Min. v Econ Zaken wurde in die Niederlande gebracht, mit allen Papieren aus Bangkok, dort geboren, thailändischem Pass usw., und in ihrem niederländischen Aufenthaltsdokument stand: Nationalität: Taiwanesisch. Ja, wir haben es übersehen. Als sie von einer kurzen Geschäftsreise nach England zurückkehrte, wurde ihr die Einreise in die Niederlande durch die Marechaussee in Schiphol nicht mehr gestattet. Nur eine Option: One-Way-Ticket nach Bangkok.

    Moderator: Bitte nur eine Antwort zum Thema: Abschaffung der Meldepflicht.

  5. Michael sagt oben

    Der Cousin meiner thailändischen Frau war in den letzten zwei Jahren zweimal für drei Monate in den Niederlanden. Sie berichtete im Jahr 2011. Habe das 2013 nicht gemacht, hatte keine Probleme. Es stellt sich daher die Frage, ob und inwieweit es eine Kontrolle gab und Sanktionen mit der Nichteinhaltung verbunden waren.

  6. Will Lehmler sagt oben

    Moderator: schau hier: https://www.thailandblog.nl/category/dossier/schengenvisum/

  7. theos sagt oben

    In Thailand ist es meiner Meinung nach noch viel schlimmer. Ihre thailändische Frau ist verpflichtet, der Polizei innerhalb von 24 Stunden zu melden, dass ein Fremder bei ihr eingezogen ist. Die Formulare hierfür können von der Website der Einwanderungsbehörde heruntergeladen werden. Frau! Die durchschnittliche Thailänderin Das weiß ich noch nicht einmal, nicht einmal meine Frau. Im Moment wird nur mit Hotels usw. gearbeitet. Etwas für Suthep, um die Farangs zu nehmen.


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