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Dieses Problem tritt in der Regel bei einem Antrag auf Befreiung von der Lohnsteuer/Lohnsteuer im Zusammenhang mit einer privaten Altersvorsorge und nur gelegentlich nach Abgabe einer Einkommensteuererklärung auf.

Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Sie den Nachweis nicht ordnungsgemäß durch eine aktuelle Steuererklärung mit entsprechender Veranlagung für die persönliche Einkommensteuer (im Folgenden: PIT) oder durch eine Steuerschuldnererklärung im Wohnsitzstaat (im Folgenden: PIT) nachweisen können Thailändisches Formular RO22), dass Sie in Thailand steuerlich ansässig sind. Dann stellt sich die Frage, wie man das beweisen kann. Aber selbst wenn Sie über eines der oben genannten Dokumente verfügen, kann der Prüfer Ihnen einen Strich durch die Rechnung machen und Sie als Steuerinländer in den Niederlanden erklären, wie sich noch zeigen wird. Seien Sie vorsichtig.

 Im Folgenden werde ich auf einige mit diesem Thema verbundene steuerrechtliche Aspekte eingehen. Ich werde auch auf die Rechtsprechung achten.

 In den meisten Fällen wird der Nachweis, dass Sie in Thailand steuerlich ansässig sind, keine allzu großen Probleme bereiten. Wenn Sie sich jedoch in einer der Gerichtsentscheidungen wiedererkennen, in der die betroffene Partei als in den Niederlanden steuerlich ansässig angesehen wurde, dann seien Sie vorsichtig mögliche Konsequenzen, die sich aus einem Befreiungsantrag ergeben können, wenn Ihr Antrag abgelehnt werden sollte.

Und denken Sie nicht, dass Sie mit den Stempeln in Ihrem Reisepass, die einen Aufenthalt in Thailand von mehr als 180 Tagen in einem Steuerjahr (also einem Kalenderjahr) belegen, einfach eine Befreiung von der Lohnsteuer auf Ihre private Rente erhalten können, was ich auch tun werde Von Zeit zu Zeit bis zur Zeit im Thailandblog auftauchen. Nichts könnte weiter von der Wahrheit entfernt sein und Sie teuer zu stehen kommen. Solche irreführenden Nachrichten gehören nicht in Thailandblog. Sie beeinträchtigen seine Zuverlässigkeit (ohne dass die Redakteure des Thailand-Blogs etwas dagegen tun können).


In welchem ​​Land sind Sie steuerlich ansässig?

Mehrmals habe ich darauf geachtet, eine Befreiung zu beantragen und wie vorzugehen ist, wenn Sie keine aktuelle Steuererklärung mit begleitendem Steuerbescheid für die Einkommensteuer oder keine aktuelle Steuererklärung im Wohnsitzland haben. Deshalb werde ich in diesem Beitrag die prozessuale Seite außer Acht lassen. Aber mehr als das, was ich in den vorherigen Zeiten getan habe, werde ich jetzt aufgrund der Rechtsprechung den Fallstricken, denen Sie auf Ihrem Weg begegnen können, besondere Aufmerksamkeit schenken.

Wie bereits erwähnt, wird der Nachweis, dass Sie in Thailand steuerlich ansässig sind, in den meisten Fällen keine allzu großen Probleme bereiten. Nach der Lektüre dieses Artikels werden Sie jedoch zu dem Schluss kommen, dass Sie möglicherweise keinen Anspruch auf die oben genannte Befreiung haben. Sehen Sie daher von einem solchen Antrag ab und suche nicht nach den Schwierigkeiten. Im Falle einer Ablehnung besteht eine gute Chance, dass Sie die von Ihrer privaten Rente einbehaltene Lohnsteuer nicht mehr durch Abgabe einer Steuererklärung zurückfordern können. Sie haben dann auf sich aufmerksam gemacht und sind dann als Steuerinländer in den Niederlanden registriert.

Sie können selbstverständlich weiterhin eine Rückerstattung der zu Unrecht einbehaltenen Sozialversicherungsbeiträge und des Beitrags zum Krankenversicherungsgesetz beantragen.

Die Regelung zur steuerlichen Ansässigkeit im Niederlande-Thailand-Abkommen

Die Regelungen zum steuerlichen Wohnsitz finden sich in Artikel 4 des Abkommens. Dieser Artikel beginnt mit:

"Artikel 4. Steuerlicher Wohnsitz

1 Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck „in einem der Staaten ansässig“ jede Person, die nach dem Recht dieses Staates aufgrund ihres Wohnsitzes, Aufenthalts, Geschäftssitzes oder eines anderen Umstands dort steuerpflichtig ist ähnlicher Art.“

Sie profitieren von Einkünften aus den Niederlanden. Grundsätzlich unterliegen diese Einkünfte in den Niederlanden der Einkommensteuer.

Um später in den Geltungsbereich des Abkommens zu fallen, müssen Sie nachweisen können, dass Sie in Thailand auch der unbeschränkten Besteuerung nach dem thailändischen Steuergesetz unterliegen. Und das ist dann der Fall, wenn Sie in einem Steuerjahr (also Kalenderjahr) Ihren Wohnsitz bzw. Aufenthalt dort länger als 180 Tage haben. Diese mehr als 180 Tage müssen nicht aufeinanderfolgend sein.

Den Nachweis einer unbeschränkten Steuerpflicht in Thailand können Sie am einfachsten mit den Stempeln in Ihrem Reisepass erbringen. Bitte geben Sie eine Begründung mit Angabe des An- und Abreisedatums sowie Ihres Reiseziels an. Diese Poststempel sind nicht immer klar.

Mit diesen Stempeln haben Sie bisher nur nachgewiesen, dass Sie in Thailand unbeschränkt steuerpflichtig sind, aber noch nicht, in welchem ​​Land Sie steuerlich ansässig sind und darum geht es eigentlich. Letzteres wird durch die sogenannten „Tie-Breaker-Bestimmungen“ des Artikels 4 Absatz 3 EG-Vertrag festgestellt.

Die Tiebreaker-Bestimmungen

Wenn Sie sowohl in den Niederlanden als auch in Thailand (unbegrenzt) steuerpflichtig sind (also Artikel 4 Absatz 1 des Abkommens einhalten), gibt Artikel 4 Absatz 3 (soweit hier relevant) an, aus welchem ​​Land Sie stammen um steuerlich ansässig zu werden (und auch in dieser Reihenfolge):
a. des Staates, in dem Sie eine haben nachhaltiges Zuhause zu Ihrer Verfügung haben;

  1. Wenn Ihnen in beiden Staaten ein dauerhafter Wohnsitz zur Verfügung steht, gelten Sie als Einwohner des Staates, zu dem Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen enger sind (Zentrum lebenswichtiger Interessen);
    C. Wenn der Staat, in dem Sie den Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen haben, nicht bestimmt werden kann oder wenn Ihnen in einem der beiden Staaten kein dauerhafter Wohnsitz zur Verfügung steht, gelten Sie als in diesem Staat ansässig wo Sie normalerweise wohnen.

Erläuterung zu Artikel 4 Absatz 3 des Übereinkommens – die einfachste Situation

Sie haben sich aus den Niederlanden abgemeldet und haben hier keinen dauerhaften Wohnsitz mehr. In Thailand mietet man ein Haus. In diesem Fall können Sie ganz einfach nachweisen, dass Sie in Thailand steuerlich ansässig sind: Sie senden den Mietvertrag und den Nachweis über die Mietzahlungen (mindestens 6 Monate im Steuerjahr) sowie die Zahlungen für die Wasser- und Energiekosten. Als zusätzlicher Nachweis kann ein „Hausbuch“ (Tabiaanbaan) dienen. Eine Eigentumsurkunde für eine Wohnung wäre natürlich das perfekte Werkzeug.

Im Prinzip sollte dies ausreichend sein, es sei denn, es treten Komplikationen auf, auf die später noch eingegangen wird.

Die Tiebreaker-Bestimmungen und die Fallstricke

Nachdem Sie nachgewiesen haben, dass Sie als Einwohner auch dem thailändischen Steuerrecht unterliegen (Art. 4(1) des Vertrags) und Sie somit zu den weiteren Bestimmungen von Artikel 4 „zugelassen“ sind, müssen Sie die Tie-Break-Bestimmungen in der ausfüllen Die in Artikel 4 Absatz 3 des Abkommens festgelegte Anordnung zur Bestimmung des Landes Ihres steuerlichen Wohnsitzes.

Diese Anordnung lautet (kurz und soweit hier relevant):

  1. Wo steht Ihnen ein nachhaltiges Zuhause zur Verfügung?
  2. Wo liegt der Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen?
  3. Wo übernachten Sie normalerweise?

Wenn Hindernis 1 bereits eine eindeutige Antwort liefert, wird der Rest nicht mehr besprochen.

Anzeige 1. Man übernachtet in Thailand in einem Luxushotel mit Schwimmbad, Sauna und allem, was das Herz begehrt, oder mietet dort ein Zimmer, einen vorübergehenden anderen vollwertigen Wohnraum oder zieht bei seinem Freund oder seiner Freundin ein (was oft vorkommt). in meiner Praxis). . In den Niederlanden haben Sie ein geräumiges Grachtenhaus in Amsterdam oder eine sechsstöckige Wohnung im hinteren Teil von Rotterdam.

Ihr steuerlicher Wohnsitz liegt in den Niederlanden und nur die Niederlande erheben Steuern auf Ihre private Altersvorsorge. Die Stempel im Reisepass dienen lediglich der Erinnerung!

Voraussetzung ist, dass das Haus dem Steuerpflichtigen tatsächlich dauerhaft als Eigenheim zur Verfügung steht und somit nicht nebenbei für bestimmte Zwecke und/oder für einen kurzen Zeitraum zur Verfügung steht. Oberster Gerichtshof, 3. Oktober 2003 (ECLI:NL:HR:2003:AL6962)

Das Argument, dass man in den Niederlanden zwar Zugang zu einer dauerhaften Wohnung hat, sich dort aber nie aufhält (auch angesichts der Stempel im Reisepass), bietet keine Rettung: Das Haus gilt weiterhin als „nachhaltiges Zuhause“. Ihr steuerlicher Wohnsitz bleibt in den Niederlanden. Fazit AG unter ECLI:NL:HR:2006:AV1261.

Das kann nur anders kommen, wenn Sie auch Zugang zu einem nachhaltigen Zuhause in Thailand haben. In diesem Fall müssen wir weiter graben. Siehe hierzu weiter unten unter Punkt 2.

Die Tatsache, dass Sie das Haus über einen längeren Zeitraum in den Niederlanden vermietet haben, könnte ein gewisser Trost sein, so dass es bei Ihrer Rückkehr in die Niederlande nicht direkt betroffen sein könnte. Fazit AG unter ECLI:NL:HR:2006:AV1261.

Im Übrigen ist es absolut nicht notwendig, dass die dauerhafte Wohnung auch Eigentum des Steuerzahlers ist. Häuser, die beispielsweise Kindern oder Eltern gehören oder in einer BV, APV oder SPF untergebracht sind, können ebenfalls als dauerhaftes Zuhause angesehen werden. Seien Sie vorsichtig.

Wenn Sie beispielsweise Ihr Haus in den Niederlanden an Ihren in den Niederlanden lebenden Sohn verkauft haben, können Sie fast sicher sein, dass der Inspektor Sie als Steuerinländer in den Niederlanden ansieht: Sie verfügen hier über einen dauerhaften Wohnsitz. Dies muss nicht auf einem (geschäftlichen oder persönlichen) Recht beruhen. Darüber hinaus haben Sie auch eine persönliche Beziehung zu den Niederlanden, und zwar in der Person Ihres Sohnes.

Dies passierte einem Ehepaar, das mit einem in den Niederlanden lebenden Sohn nach Spanien auswanderte. (ECLI:NL:HR:2003:AL6962).

Der Kommissar ging sogar davon aus, dass das Paar auch Zugang zu einer dauerhaften Wohnung in Spanien haben würde. Ausschlaggebend war jedoch ihre persönliche und wirtschaftliche Beziehung zu den Niederlanden. Das Bezirksgericht Den Haag, das Berufungsgericht Den Haag und letztlich der Oberste Gerichtshof unterstützten ihn dabei.

Anschließend muss der Inspektor nicht nachweisen, dass die Bindungen zu den Niederlanden stärker sind als die zum Wohnsitzland. Siehe auch: HR 21. Januar 2011 (ECLI:HR:2011:BP1466).

Anzeige 2. Sowohl in Thailand als auch in den Niederlanden steht Ihnen ein nachhaltiges Zuhause zur Verfügung. In den Niederlanden wohnen Ihr (ehemaliger) Partner und Ihre Kinder in diesem Haus (während Ihrer Abwesenheit muss sich jemand um den Garten kümmern). Der Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen liegt in den Niederlanden. Aus abkommensrechtlicher Sicht sind Sie in den Niederlanden steuerlich ansässig. Auch hier spielen die Stempel in Ihrem Reisepass keine Rolle.

Wenn Sie mit Ihrem Partner nach Thailand ausgewandert sind, aber eines Ihrer Kinder mit seiner Familie in Ihrem Haus in den Niederlanden lebt, dann besteht möglicherweise ein dauerhafter Wohnsitz in Thailand und auf jeden Fall auch in den Niederlanden. Anschließend sind die persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen zu den Niederlanden ausschlaggebend und Sie gelten daher als in den Niederlanden steuerlich ansässig.

Anzeige 3. Sie sind unverheiratet und haben offiziell keine Kinder in den Niederlanden. Das Gleiche passiert in Thailand. Sie haben keinen Zugang zu einem dauerhaften Wohnsitz in den Niederlanden oder in Thailand. Nur dann gelten Sie als Einwohner des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben.

Nur dann und wenn Sie nicht bereits über die Hürden zu 1 und 2 gestolpert sind, können Sie unter anderem anhand der Stempel in Ihrem Reisepass nachweisen, wo Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben und in welchem ​​Staat Sie steuerlich ansässig sind.

Die Rolle des Inspektors wird näher erläutert

Wenn Sie sich in den Niederlanden abgemeldet haben, während der Prüfer der Meinung ist, dass Sie immer noch in den Niederlanden steuerlich ansässig sind, muss er dies nachweisen, es sei denn, die Beweislast liegt bei Ihnen als sorgfältigster Partei. Der Prüfer muss dann Tatsachen und Umstände feststellen und glaubhaft machen, aus denen sich ergibt, dass der steuerliche Wohnsitz in den Niederlanden liegt.

Hierzu steht ihm ein umfangreiches Szenario mit den notwendigen Ablaufplänen und Gerichtsurteilen zur Verfügung. In vielen Fällen reicht es jedoch aus, nur eine Seite dieses Szenarios auszufüllen.

Wenn Sie beispielsweise nicht nachweisen konnten, dass Sie in Thailand über ein dauerhaftes Zuhause verfügen (z. B. wenn Sie mit Ihrem/einem Freund oder Ihrer Freundin zusammenleben), während dies in den Niederlanden der Fall ist, wird der Inspektor dies bald tun Schluss mit Ihnen: Er markiert Sie als Steuerinländer in den Niederlanden, mit allen Konsequenzen, die das mit sich bringt. Es besteht ein Risiko, wenn Sie Ihr Haus in den Niederlanden behalten, und doch geschieht dies unter dem Vorwand: „Man weiß nie …………………“.

Die Rolle des Prüfers kann entfallen, wenn Sie aufgrund Ihres Wohnsitzes tatsächlich als unbeschränkt Steuerpflichtiger in Thailand an der Besteuerung beteiligt sind. In diesem Fall wird grundsätzlich von einem steuerlichen Wohnsitz in Thailand ausgegangen (ECLI:NL:HR:2006:AR5759), es sei denn, der Prüfer weist Folgendes nach:

  • die Meinung der thailändischen Steuerbehörden auf falschen oder unvollständigen Daten beruht oder
  • Die Abgabe kann vernünftigerweise nicht auf einer Regel des thailändischen Rechts basieren.

Zu letzt

Zu einigen der zitierten Urteile des Obersten Gerichtshofs sind durchaus kritische Anmerkungen zu machen. Die Frage ist beispielsweise, wie sich die Position des Obersten Gerichtshofs, der nicht nachweisen muss, dass die Bindung zu den Niederlanden stärker ist als zum Wohnsitzland, mit der Vertragsbestimmung verhält, die besagt, dass, wenn Sie einen dauerhaften Wohnsitz in … haben Sofern Ihnen beide Staaten zur Verfügung stehen, gelten Sie für steuerliche Zwecke als in dem Staat ansässig, zu dem Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen enger sind. Letzteres setzt voraus, dass ich zumindest einen Abschluss vorlege. Wie dem auch sei, wir haben uns bisher mit dieser Rechtsauffassung beschäftigt.

Lammert de Haan, Steuerfachmann (spezialisiert auf internationales Steuerrecht und Sozialversicherung).

Nur bei Fragen zu Ihrer persönlichen und damit vertraulichen Situation und wenn Sie es gewohnt sind, unter Ihrem richtigen Namen zu schreiben, können Sie mich kontaktieren über: [E-Mail geschützt] . Im Übrigen nur auf Thailandblog kommentieren!

6 Antworten auf „In welchem ​​Land sind Sie steuerlich ansässig?“

  1. Erik sagt oben

    Lammert, vielen Dank für diese ausführliche Erläuterung eines pikanten Themas!

  2. Eric H sagt oben

    Das ist nichts für Laien, aber ich sehe nichts, wenn man mit einer Thailänderin verheiratet ist, die ein Haus besitzt (allerdings mit meinem Geld) und man mit ihr zusammenlebt – oder werde oder ob mir etwas entgangen ist.
    Dann wäre es überhaupt nicht schwer nachzuweisen, wo Ihr Wohnsitzland ist.

    • Harry Roman sagt oben

      Siehe Lammerts Geschichte:
      Verheiratet? Für das Standesamt oder für „Buddha“ = null amtliche Beweise?
      Mit Ihrem Geld bezahlt? Oh, du hast einem Thailänder ein Geschenk gemacht!
      Habe mehr als 180 Nächte mit ihr zusammengelebt: Wie kann man das beweisen?

      Und Sie haben immer noch einen festen Wohnsitz in NL, wo ein Kind von Ihnen für 1 € Miete lebt und am besten noch in einem von Ihnen einmal gegründeten Unternehmen arbeitet, von dem Sie 50 % + 1 Anteil haben …
      Sie sind finanziell so niederländisch wie ein Holzschuh tanzender Käsekopf.

    • Eric Kuypers sagt oben

      Befolgen Sie den von Lammert angegebenen Zeitplan. Schritt für Schritt.

      Jeder Mensch hat einzigartige Umstände und muss jedes Element für sich selbst beurteilen, um herauszufinden, was auf ihn zutrifft. Ich habe viele Geschichten über Auswanderung gehört.
      „Ja, aber ich behalte mein Haus. Man weiß nie."
      „Ich kann jederzeit zurückkehren, weil mein Sohn in meinem Haus wohnt und es immer freie Zimmer für mich gibt“
      „Ich habe alle Schiffe hinter mir verbrannt. Sie werden mich dort nicht wiedersehen.

      Und viele Zwischenformen zwischen diesen Kommentaren. Beachten Sie die Bestimmungen des Abkommens und ziehen Sie im Zweifelsfall, am besten vor der Auswanderung, einen fachkundigen Steuerberater zu Rate. Es ist immer schwierig, im Nachhinein etwas zu reparieren, und ein Eingriff kann viel Geld kosten.

  3. Christiaan sagt oben

    Ich fand die schwierige Geschichte gut formuliert und für viele nützlich.
    Obwohl ich alles nachgewiesen hatte, ließ mich das Finanzamt in Heerlen auch einen Steuerbescheid von den thailändischen Steuerbehörden einholen und bestand weiterhin darauf. Unsere Politik war immer klar: Ich wollte ihrer Bitte nicht nachkommen, weil sie daraus bestimmte Konsequenzen ziehen könnten.
    Ich habe einfach aufgegeben, weil ich es leid war, mit 3, 4 oder später alle drei oder vier Jahre Streit zu bekommen. Für mich macht es finanziell kaum einen Unterschied, an wen ich zahlen muss.

    • Lammert de Haan sagt oben

      Hallo Christian,

      Ich verstehe Ihren Unmut über die seit Ende November 2016 vom Finanzamt/Auslandsamt gestellten Auflagen zur Befreiung von der Lohnsteuer. Mit diesen Forderungen überfordert der Dienst nicht nur sein eigenes Buch, sondern sogar eine ganze Bibliothek und begeht damit eine rechtswidrige Regierungshandlung.

      Vor einigen Jahren habe ich bereits ein Skript zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung für Leser von Thailandblog erstellt. Ich bekomme immer noch regelmäßig Fragen dazu und das Skript wird immer noch angefordert.

      Allerdings kann ich mir vorstellen, dass du dich nicht auf diesen Kampf einlassen willst, aber was du dann schreibst, nämlich: „Es macht für mich finanziell kaum einen Unterschied, an wen ich zahlen muss“, kann dich teuer zu stehen kommen.
      Das zwischen den Niederlanden und Thailand geschlossene Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung legt fest, welches Land worauf Steuern erheben darf und welches Land anschließend eine Steuerbefreiung oder -ermäßigung gewähren muss. Nur Thailand darf eine private Rente besteuern!

      Wenn Sie zusätzlich zu einer AOW-Leistung auch eine private Rente genießen (und das vermute ich angesichts Ihrer Versuche in der Vergangenheit, eine Befreiung zu erhalten), dann spielt es für das Finanzamt durchaus eine Rolle, welchem ​​Staat Sie unterstehen und in welchem ​​Land Sie Steuern zahlen auf diese Rente. Darüber hinaus ist es dem thailändischen Finanzbeamten egal, dass Sie diese Rente bereits in den Niederlanden versteuert haben. Bei Entdeckung ist mit heftigen Angriffen und Bußgeldern zu rechnen.

      An Ihrer Stelle würde ich durch Abgabe einer Steuererklärung die Erstattung der in den Niederlanden nicht anfallenden Lohnsteuer/Lohnsteuer beantragen. Dies ist ab dem Steuerjahr 31 bis zum 2016. Dezember möglich. Dies ist unabhängig davon, ob Sie auf diese Einkünfte in Thailand Steuern zahlen oder nicht.

      Darüber hinaus rate ich Ihnen, in Zukunft eine Erklärung in Thailand einzureichen. Obwohl die Steuerbelastung bei der Einkommensteuer bei einem Wohnsitz in den Niederlanden geringer ist als bei der persönlichen Einkommensteuer (PIT) bei einem Wohnsitz in Thailand, gilt dieser Flyer aufgrund fehlender Steuergutschriften nicht für Sie. Die von Ihnen in Thailand zu zahlende Körperschaftssteuer wird daher deutlich niedriger sein als die niederländische Lohnsteuer/Einkommensteuer.

      Wenn Sie Fragen hierzu haben, können Sie mich gerne kontaktieren unter: [E-Mail geschützt] .

      Mit freundlichen Grüßen,

      Lammert de Haan.


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