Wir haben bis Ende März Zeit, in Thailand eine Steuererklärung für das vergangene Jahr einzureichen. Für eine spätere Erklärung können Sie mit einem Bußgeld rechnen.

Glücklicherweise sind die Steuersätze im Vergleich zu den Niederlanden niedrig und es gibt auch erhebliche Schwellenwerte und Abzüge, sodass die Bewertung durchaus besser ausfallen könnte als erwartet.

In diesem Jahr gibt es einen zusätzlichen Anreiz, eine Steuererklärung einzureichen, denn ab dem 21. März 2019 sind thailändische Banken verpflichtet, Änderungen ihrer Bankkonten an die thailändischen Steuerbehörden weiterzugeben. Nun erwarte ich nicht, dass dieser Dienst sofort Maßnahmen ergreift, aber Sie können auf lange Sicht etwas erwarten.

Diese Verpflichtung der thailändischen Banken geht meines Erachtens aus den beigefügten Informationen hervor. Aber ich bin mir in meinem Fall nicht sicher. Hoffentlich ist einer der Leser bereit, dies zu bestätigen oder vielleicht zu widerlegen.

46 Antworten auf „Möchten Sie in Thailand trotzdem eine Steuererklärung abgeben?“

  1. Hendrik sagt oben

    Lieber Hans Pronk, was genau meinst du mit Steuern zahlen und worauf? AOW wird in den Niederlanden besteuert, also erläutern Sie es bitte etwas genauer, denn ich denke, es ist für jeden anders. Ich hätte gerne eine weitere Erklärung dazu. Gr.henk

    • Hans Pronk sagt oben

      Lieber Henk, leider bin ich kein Experte auf diesem Gebiet, daher muss jemand anderes diese Frage ausführlicher beantworten. Allerdings wird AOW in Thailand tatsächlich nicht besteuert, die Rentenleistung jedoch in vielen Fällen. Und natürlich müssen Sie in Thailand ansässig sein (jeder, der sich länger als 180 Tage in Thailand aufhält, gilt steuerlich als Einwohner).

    • Hans Pronk sagt oben

      Eine kleine Rente führt nicht zu einem Steuerbescheid: Die ersten 150 Baht sind steuerfrei, außerdem gibt es noch Abzüge. Danach beginnt es mit einer Abgabe von 5 % (ansteigend auf maximal 35 %).

  2. Maryse sagt oben

    Ich würde auch gerne wissen, wie man in TH Steuern zahlt. Lebe seit über zwei Jahren hier und habe nichts vom Finanzamt gehört. Ich war vor zwei Jahren beim Finanzamt in Pattaya-Jomtien und habe dort eine Registrierungsnummer bekommen. Als ich fragte, wie ich Steuern zahlen solle, erhielt ich eine zusammenhangslose Geschichte und eine Berechnung, die keinen Sinn ergab. Also habe ich unerledigte Angelegenheiten gelassen.
    Wat nicht?
    Wie machen Sie (die Steuern zahlen) das?

    • John sagt oben

      Maryse, die Steuerbehörden, insbesondere in kleineren Städten, wissen nicht genau, wann und welche Steuern zu zahlen sind. Es ist nicht verwunderlich, dass Sie nichts von den Steuerbehörden gehört haben. Sie und nicht der IRS müssen etwas tun, WENN SIE STEUERN ZAHLEN MÜSSEN. Dieser Blog enthält genügend Informationen, um zu erfahren, ob und was Sie zahlen müssen.

  3. Gertg sagt oben

    Wenn Sie das Steuerabkommen zwischen den Niederlanden und Thailand lesen, werden Sie zu dem Schluss kommen, dass AOW und Rente unter anderem aus ABP und anderen Leistungen in den Niederlanden besteuert werden.

    Auch aus dem thailändischen Steuerrecht geht hervor, dass man als Ausländer, der sich länger als 180 Tage hier aufhält, steuerpflichtig ist. Natürlich ist es bei jedem anders.

    Um jedoch eine Steuerbefreiung in den Niederlanden zu erhalten, müssen Sie nachweisen, dass Sie hier steuerlich ansässig sind. Je nachdem, welches Finanzamt Sie hier aufsuchen, ist es einfach bis sehr schwierig, den bewussten Nachweis zu erhalten, dass Sie hier steuerlich ansässig sind.

    Ich persönlich zahle gerne Steuern auf meine Betriebsrente, die ich nach Thailand überweise. Aufgrund aller Arten von Abzügen ist die Steuerbelastung sehr gering.

  4. Lammert de Haan sagt oben

    Dass die AOW-Leistung in Thailand nicht besteuert würde, ist ein weit verbreitetes Missverständnis. Ich habe kürzlich im Thailand Blog darauf hingewiesen.

    Das mit Thailand geschlossene Doppelbesteuerungsabkommen erwähnt keine Sozialversicherungsleistungen. Und in Ermangelung einer Abkommensbestimmung können beide Länder auf diese Einkünfte Steuern erheben. Sowohl die Niederlande als auch Thailand wenden den Grundsatz der Besteuerung des Welteinkommens an, es sei denn, sie genießen Abkommensschutz. Dann erheben die Niederlande als Quellenland und Thailand als Wohnsitzland Steuern, vorausgesetzt, dass dieses Einkommen in dem Jahr, in dem es in Anspruch genommen wird, tatsächlich nach Thailand fließt.

    Anschließend kann in den Niederlanden auf das Doppelbesteuerungsdekret 2001 zurückgegriffen werden, wonach die Niederlande Steuererleichterungen bis maximal zur Höhe der in Thailand geschuldeten Steuer gewähren. Darüber hinaus wird diese Ermäßigung natürlich niemals die in den Niederlanden geschuldete Steuer übersteigen.

    • theos sagt oben

      Thailand besteuert keine Altersrenten. Dies gilt für alle, egal ob Thailänder oder Nicht-Thailänder. Staatliche Rente oder Betriebsrente. Ich habe die Zeit erlebt, als man bei der Einreise nach Don Muang bei der Ausreise aus Thailand eine Steuerbefreiung vorweisen musste. Musste es vom Finanzministerium auf Sanam Luang bekommen. Ich habe Sie an Bord geholt und das schon unzählige Male getan. Ich arbeitete für Maersk Thailand und bekam mein Gehalt auf ein thailändisches Bankkonto überwiesen. Hatte noch nie einen Anfall oder so. Du bist viel zu beschäftigt. Oh ja, ich lebe jetzt schon seit 42 Jahren hier.

  5. ruud sagt oben

    Ich halte es immer für eine gute Idee, die eigenen Angelegenheiten in Ordnung zu bringen.
    In den Niederlanden geraten Sie in Schwierigkeiten, wenn Sie Ihre Steuerschuld nicht bezahlen.
    Warum sollte man davon ausgehen, dass man das in Thailand immer problemlos machen kann?

    Die Regeln sind klar und die Nichtzahlung von Steuern, obwohl Sie eigentlich sollten, könnte Ihnen theoretisch Probleme bei Ihrem Aufenthalt in Thailand bereiten.

    Nachfolgend finden Sie einen weiteren Artikel in englischer Sprache über die Pflichten des Steuerzahlers.

    Die letzte Regel laut Google Translate: Wer sich nicht an das Gesetz hält, wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.

    Ein Steuerzahler hat die folgenden Pflichten: Steuererklärungen abgeben und ordnungsgemäße Steuern zahlen. Registrieren Sie sich für die Steueridentifikationsnummer. Ein Steuerzahler muss außerdem die Beamten des Finanzministeriums über alle Änderungen seiner persönlichen Daten informieren und relevante Dokumente und Konten bereitstellen, wie es das Gesetz vorschreibt. Dazu gehören Quittung, Gewinn- und Verlustrechnung. Bilanz, Sonderkonto usw. Arbeiten Sie mit den Beamten der Finanzabteilung zusammen und unterstützen Sie sie, stellen Sie bei Bedarf zusätzliche Dokumente oder Informationen bereit und kommen Sie der Vorladung nach. Zahlen Sie die von den Beamten des Finanzministeriums festgesetzten Steuern pünktlich. Zahlt ein Steuerpflichtiger den gesamten Betrag nicht, hat der Veranlagungsbeamte das Recht, den Vermögenswert auch ohne Gerichtsbeschluss zu beschlagnahmen, zu pfänden und zu versteigern. Die durch die Transaktion eingenommenen Mittel werden zur Begleichung von Steuerrückständen verwendet. Nichteinhaltung des Steuerrechts. Wer sich nicht an das Gesetz hält, muss mit zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
    Letzte Aktualisierung: Donnerstag, 13. März 2014

  6. kor11 sagt oben

    Wenn Sie sich aus den Niederlanden abmelden und den Steuerbehörden in den Niederlanden mitteilen, dass Sie eine Steuererklärung in Thailand einreichen möchten, wird das niederländische Amt Ihr gesamtes Einkommen nicht mehr besteuern (mit Ausnahme der Kapitalertragssteuer auf Immobilien „IN“). die Niederlande).
    Die niederländischen Steuerbehörden werden Ihnen Ihre blauen Augen nicht glauben, daher müssen Sie nachweisen, dass Sie in Thailand auch eine Erklärung zu diesem Einkommen abgegeben haben. Ob sie einen Nachweis wollen, dass Sie tatsächlich dafür bezahlt haben, weiß ich nicht.
    Viele leben hier, bleiben aber in den Niederlanden gemeldet und zahlen daher weiterhin Steuern in den Niederlanden. Daran ist nichts auszusetzen und außerdem zahlt man als Rentner in den Niederlanden kaum und in den meisten Fällen überhaupt keine Steuern. Außerdem hat man den Vorteil einer sehr guten und relativ günstigen Krankenversicherung.

  7. Kanchanaburi sagt oben

    Sehr geehrter Herr Pronk,
    Steuern einreichen, aber ich kann dieses Bild nicht entziffern.
    Vielleicht kann mir jemand sagen, wo ich die sogenannte TIN-Nr. finden kann? kann man in die Gegend von Kanchanaburi gelangen?
    Ein Steuerberater wäre sinnvoll?!
    Ihr Rat bitte

    • Eddy sagt oben

      Haben Sie diese Seite ausprobiert: http://www.rd.go.th/publish/38230.0.html. Ich weiß nicht, ob die Angaben noch stimmen (ist von 2016). Die Website gehört der richtigen Behörde (Finanzministerium).

  8. janbeute sagt oben

    Die Steuererklärung in Thailand für das letzte Steuerjahr 2018 ist erneut abgeschlossen.
    Jedes Jahr lasse ich die Erklärung von einer Mitarbeiterin der Steuerbehörde in Lamphun ausfüllen, die gut Englisch spricht und schreibt.
    Habe dieses Jahr sogar Geld zurückbekommen.
    Und vorgestern ging es für meine RO 21 und Ro 22 nach Chiangmai zum Chatana Road Government Center zum Hauptsitz der thailändischen Steuerbehörde für Nordthailand.
    Diese Unterlagen werden mir später per Post an meine Postanschrift zugesandt
    Sie benötigen dies als Beweis dafür, dass Ihre Steuerangelegenheiten in Thailand in Ordnung sind, wenn Sie in den Niederlanden in Heerlen darum gebeten werden.
    Mein Steuererklärungsformular kam erst vor zwei Wochen in meinem Briefkasten an, aber der Mitarbeiter hatte die Arbeit bereits früher erledigt, sodass der aus Bangkok verschickte Rückumschlag ungenutzt direkt im Mülleimer landete.

    Jan Beute.

    • kaolam sagt oben

      janbeute: Wo finde ich dieses Regierungszentrum? Ich habe bereits zweimal gesucht, unter anderem im Rathaus, aber niemand kann mich an das Finanzamt weiterleiten

      • Teun sagt oben

        Im Finanzministerium. Dies ist kurz vor dem Rathaus/Provinciehuis.

      • janbeute sagt oben

        Lieber Kaolam, geh zu Google Earth und Street View.
        18 Grad 50 Minuten 23,94 Sekunden N –– 98 Grad 58 Minuten 17,97 Sekunden E.
        Und Sie stehen vor dem Haupteingang.
        Erfolg.

        Jan Beute.

  9. Eddy sagt oben

    Soweit ich den Leitfaden zur persönlichen Einkommenssteuer (PIT90) verstehe (siehe http://www.rd.go.th/publish/fileadmin/download/english_form/Guide90_260261.pdf), erstelle ich Folgendes:

    1) Sie sind steuerlich ansässig, wenn Sie sich mehr als 180 Tage im Jahr in Thailand aufhalten.

    Dies bedeutet nicht automatisch, dass Sie eine Erklärung abgeben müssen.
    Sie sind zur Angabe verpflichtet, wenn Ihr „Gesamteinkommen“ (thailändisches Einkommen) 60.000 Baht pro Jahr übersteigt. Der Leitfaden erwähnt kein weltweites Einkommen

    2) Sie schulden in Thailand nur Steuern auf das in Thailand erzielte Einkommen.

    In meinem Fall nur Zinsen und Dividenden, wobei die Quellensteuer bereits von der Bank oder dem Broker abgeführt wurde. Sie können diese 10-15 % Quellensteuer über eine Steuererklärung zurückfordern, wenn Sie keine Steuern schulden (Nettoeinkommen nach Abzügen weniger als 150.000).

    Mein Gehalt wird in den Niederlanden bereits besteuert, und solange Sie Ihr Gehalt nicht im selben Jahr, in dem Sie es erhalten, nach Thailand überweisen, müssen Sie keine Steuern aufgrund der Überweisung zahlen

    4) Bei der Steuererklärung gelten Standardabzüge, darunter mindestens 60.000 Baht pro Person in der Familie, Kinder 30.000.

    PS. Die oben genannten Beträge gelten für die Steuererklärung 2017.

    • winlouis sagt oben

      Lieber Eddie,
      Nach Ihrer Erklärung ist es für mich sehr klar. Wenn Sie in Thailand ein Einkommen von MEHR als 60.000 THB pro Jahr erzielen. Sie müssen eine Steuererklärung abgeben und (vielleicht) Steuern zahlen. Vielen Dank für die klaren Informationen. Ich denke, die meisten Expats werden hieraus genügend Informationen haben.

  10. Tonymaronie sagt oben

    Sehr geehrte Damen und Herren, ich kann dem nicht mehr folgen, wir sprechen jetzt über die neue Verordnung von 2015 oder, wie Lammert de Haan sagt, die von 2001, weil ich die von 2001 noch in meiner Akte habe, also geben Sie bitte eine verständnisvolle Antwort.

    • Lammert de Haan sagt oben

      Liebe Tonymarony,

      Bei diesem Thema handelt es sich um drei gesetzliche Regelungen, nämlich
      – Lohnsteuergesetz von 1964;
      – Einkommensteuergesetz 2001 und
      – Doppelbesteuerungsdekret 2001.

      Was Sie unter „der neuen Regelung von 2015“ verstehen, ist eine weitreichende Änderung der ersten beiden genannten Gesetze in Bezug auf das Recht auf Steuergutschriften bei Wohnsitz außerhalb der Niederlande, die am 1. Januar 2015 in Kraft tritt.

  11. Blut sagt oben

    Stimme Herrn zu. de Haan, wenn Sie es schaffen, Ihr Einkommen nicht jeden Monat nach Thailand zu überweisen, und Ihr Einkommen daher erst ein Jahr später nach Thailand überweist, zahlen Sie darauf keine Steuern.
    In den Niederlanden müssen Sie auf AOW- und ABP-Rente Steuern zahlen, und aufgrund des Abkommens müssen Sie in Thailand darauf keine Steuern zahlen. Wenn man aber, wie ich, ein wenig in Thailand investiert und Dividenden erhält, kann man das zurückbekommen, denn die Ausnahmen hier sind schön!
    Wenn Sie andere private Renten haben, können Sie in NL eine Steuerbefreiung über eine sogenannte RO22-Erklärung erhalten (ausgestellt von Ihrer Provinzhauptstadt, in meinem Fall also dem Finanzamt Chonburi).

    Es ist wahr, dass die niederländischen Steuerbehörden diesbezüglich immer schwieriger werden, aber sie bleiben bestehen. Sie versuchen es einfach

    • chris sagt oben

      Der letzte Satz ist falsch. Ich arbeite jetzt seit etwa 12 Jahren hier und zahle daher in Thailand Einkommenssteuer. Dann haben Sie auch eine Steuernummer. Da ich offiziell mit einer Thailänderin verheiratet bin, erhalte ich jedes Jahr auch eine Steuerrückerstattung.
      Ich habe jetzt in den Niederlanden die Befreiung von der Lohnsteuer für meine private Rente beantragt, die ich seit Juli 2018 beziehe. Habe das per Post erhalten.

    • Kanchanaburi sagt oben

      Lieber Goort,
      Sie schreiben: Stimme Herrn zu. de Haan, wenn es Ihnen gelingt, Ihr Einkommen nicht jeden Monat nach Thailand zu überweisen, und Ihr Einkommen daher erst ein Jahr später nach Thailand überweist, dann zahlen Sie keine Steuern darauf.
      Wie machst du das. Du brauchst Geld zum Leben usw.????
      Ich würde mich sehr über eine Erklärung hierzu freuen.

  12. Hugo sagt oben

    Wird es bezahlt oder nicht?

  13. Arnold sagt oben

    Die ersten sieben Monate im Jahr 2018 haben wir in den Niederlanden gelebt und ab dem 1. September 9 werden wir in Thailand leben.
    Ich erhalte eine Rente von der ABP in Thailand.
    Muss ich meine Steuererklärung jetzt in den Niederlanden oder in Thailand einreichen?

    • Lammert de Haan sagt oben

      Liebe Arnolds,

      Im Jahr 2018 haben Sie weniger als 180 Tage in Thailand gelebt und sind für dieses Jahr noch kein Steuerzahler für Thailand.

      Sie erhalten von den niederländischen Steuerbehörden ein sogenanntes M-Formular, um eine Steuererklärung für 2018 einzureichen. Das ist so eine „schöne“ Steuererklärung in Papierform, bestehend aus 56 Seiten mit Fragen und einer Erläuterung von 77 Seiten.
      Ich fülle jedes Jahr etwa 20 bis 25 aus, allerdings habe ich noch nicht erlebt, dass eine solche Erklärung von der Steuer- und Zollverwaltung bzw. dem Auslandsamt in einem Rutsch korrekt bearbeitet wird. Es kommt nicht selten vor, dass auf meinen Wunsch hin noch 2 bis 3 neue vorläufige Bescheide folgen. Seien Sie also auf der Hut.

      Ich kann nicht beurteilen, ob Ihre ABP-Rente im Jahr 2019 in Thailand oder in den Niederlanden besteuert wird. Wenn Sie diese Rente im Rahmen einer Regierungsposition erworben haben (d. h. als Beamter im Sinne des Beamtengesetzes), wird sie in den Niederlanden besteuert. ABP verwaltet jedoch auch Rentenpläne für private Einrichtungen. Hierzu zählen beispielsweise private Einrichtungen der Sonderpädagogik oder private Gesundheitseinrichtungen. Diese Renten sind in den Niederlanden steuerfrei, da das Recht zur Besteuerung dieser Renten per Abkommen Thailand übertragen wurde.

  14. John sagt oben

    Lieber Hans, du bist etwas unklar. Wenn die Steuerbehörden die Milliarden an Überweisungen einsehen können, die jedes Jahr von Bankkontoinhabern getätigt werden, was lässt Sie dann vermuten, dass plötzlich Steuern gezahlt werden müssen? Warum sollten die thailändischen Steuerbehörden plötzlich die Banküberweisungen von Hans Pronk sehen wollen? Sie sehen, jeder sagt Ihnen nur, warum und worauf Sie Steuern zahlen müssen, aber niemand beantwortet Ihre eigentliche Frage: Was ändert sich und was sind die Konsequenzen?

    • Hans Pronk sagt oben

      Lieber John, ich bin tatsächlich etwas unklar, aber das liegt daran, dass es mir auch nicht ganz klar ist. Allerdings halte ich es für wahrscheinlich, dass die thailändischen Steuerbehörden gegenüber Farangs aktiver werden und ihnen in naher Zukunft niemand entgehen wird. Automatisierung ist in dieser Hinsicht natürlich ein tolles Werkzeug und ein Schritt wie die Beantragung von Banküberweisungen und insbesondere Überweisungen aus dem Ausland entspricht tatsächlich den Erwartungen. Zumindest meine Erwartungen.

      • RuudB sagt oben

        Warum denkst du so, lieber Hans? Haben Sie das von einer relevanten Quelle erfahren, vom Hörensagen oder von jemandem, der gesehen hat, wie jemand anderes darüber gesprochen hat? Oder nur eine Annahme Ihrerseits? Beweisen Sie, was Sie behaupten!

        • Hans Pronk sagt oben

          Lieber Ruud, ich kann es tatsächlich nicht wahr machen. Aber angesichts der steigenden Staatsdefizite in Thailand (https://tradingeconomics.com/thailand/government-budget) können Sie davon ausgehen, dass die Regierung zusätzliche Einnahmen in Betracht zieht. Im Jahr 2017 betrug das Defizit 2.7 %, was für ein Land mit einer wachsenden Wirtschaft ziemlich viel ist. Ob sie ihr Augenmerk auf die steuerpflichtigen Farangs richten werden, bleibt natürlich abzuwarten.

  15. Eugen sagt oben

    Wenn Sie mehr als 180 Tage in Thailand bleiben, können (müssen) Sie in Thailand Steuern auf Einkünfte zahlen, die aus dem Ausland nach Thailand gelangen. Wenn Sie dies tun möchten, müssen Sie bei den Steuerbehörden in Thailand eine TIN-Nummer (Steuernummer) beantragen. Sie können den Steuerbehörden Ihres Heimatlandes mitteilen, dass Sie in Thailand Steuerzahler sind. Sie erhalten dann jedes Jahr in Thailand einen Steuerbrief. Sobald Sie die Steuern bezahlt haben, stellen Ihnen die thailändischen Steuerbehörden zwei Dokumente in englischer Sprache aus. Im ersten steht, dass es ein Abkommen zwischen den beiden Ländern gibt und dass Sie in Thailand Steuern gezahlt haben. Das zweite Dokument zeigt Bruttoeinkommen, Nettoeinkommen und die Höhe der gezahlten Steuern.

  16. Adam van Vliet sagt oben

    Hallo Freunde,
    Warum liest niemand das Steuerabkommen zwischen NL und TH? Schauen Sie bei Google nach und Sie wissen alles.
    Für die Chiang Maiers folgen Sie dem, was Jan Beute schreibt und für alle anderen auch nur beim örtlichen Finanzamt.

  17. Roel sagt oben

    Ich habe verstanden, dass alles Geld, das Sie auf der Bank in Thailand erhalten, als Einkommen gezählt wird, also das Geld, das Sie aus Europa oder von Rentenversicherungsträgern überweisen.

    Man kann sagen, dass Geld, das man dieses Jahr verdient oder ausgezahlt hat, in den Niederlanden ist und dass man dieses Geld erst im darauffolgenden Jahr in Thailand verwendet, Thailand sieht das also nicht und wie will man das beweisen?

    Vor etwa 5 oder 6 Jahren musste man bei Bargeldumtausch sofort seinen Reisepass abgeben, von dem dann eine Kopie angefertigt wurde, sowie seine Telefonnummer, was mich in Zweifel zog.
    Ich habe damals aufgehört, Geld von NL nach Thailand zu überweisen und habe einfach Bargeld mitgenommen und jedes Mal von meiner Freundin umgetauscht (wir sind seit 13 Jahren zusammen). Jetzt hat sie ein extra Bankkonto, auf dem ich das Geld deponiert habe und ein wenig einzahle bei meiner eigenen Bank für die festen Lastschriften wie Wasser und Strom.

    Ich reise immer zweimal im Jahr in die Niederlande, daher ist es kein Problem, etwas Bargeld dabei zu haben.

  18. James Post sagt oben

    Mir wurde gesagt, dass ein Ausländer in Thailand nur auf den nach Thailand überwiesenen Betrag Einkommensteuer zahlen muss.

    Hat sich das geändert – oder waren es Fehlinformationen?

    Herzliche Grüße und Danke,
    Hans

  19. Gertg sagt oben

    Mit zunehmender Verwunderung habe ich all die natürlich gut gemeinten Kommentare von „Experten“ gelesen. Niemand gibt irgendwelche Beweise oder Einblick, woher das Wissen kommt. Natürlich folgen auch die Finanzämter, genau wie die Ausländerbehörden, ihren eigenen Regeln.
    Hier in Lamplaimat fanden die Leute es seltsam, dass ein Farang hier Steuern zahlen wollte.
    Deshalb musste ich mehreren Leuten erklären, dass ich hier wohne und dass ich eine Steuernummer für die niederländischen Steuerbehörden und einen Nachweis benötige, dass ich hier steuerlich ansässig bin.

    Nach langem Suchen im Internet habe ich folgende Informationen gefunden:
    -https://wetten.overheid.nl/BWBV0003872/1976-06-09 das Steuerabkommen Niederlande Thailand.
    Die wichtigsten Artikel von hier
    Für die Zwecke dieser Vereinbarung bedeutet der Begriff „in einem der Staaten ansässig“.
    jede Person, die nach den Gesetzen dieses Staates dort steuerpflichtig ist
    aufgrund seines Wohnsitzes, Aufenthaltsortes, Geschäftssitzes oder eines anderen ähnlichen Umstandes.

    Vergütungen, einschließlich Renten, die von oder aus Fonds gezahlt werden, die von eingerichtet wurden
    eines der Bundesstaaten oder einer seiner Gebietskörperschaften oder einer örtlichen Körperschaft des öffentlichen Rechts
    einer Einzelperson in Bezug auf Dienstleistungen, die diesem Staat oder dieser Unterabteilung oder jenem erbracht wurden
    örtliche öffentliche Körperschaften davon bei der Ausübung staatlicher Aufgaben, dürfen in diesen
    Staat werden besteuert.

    -https://www.pwc.com/th/en/publications/assets/thai-tax-2017-18-booklet-en.pdf
    Die Hauptartikel finden Sie hier:

    Gebietsansässige und Gebietsfremde werden mit ihrem steuerpflichtigen Einkommen aus unselbstständiger Arbeit besteuert
    in Thailand betriebene Geschäfte, unabhängig davon, ob diese Einkünfte innerhalb oder außerhalb Thailands gezahlt werden.
    Einwohner, die Einkünfte außerhalb Thailands erzielen, unterliegen nur dann der Steuer, wenn dies der Fall ist
    Einkünfte werden in dem Jahr, in dem sie bezogen werden, nach Thailand überwiesen. Das ist schwer zu beweisen!

    PwC ThailandIThaiTax2017/18 Booklet7Darüber hinaus muss ein thailändischer Einwohner, der 65 Jahre alt ist oder
    Ältere Personen haben Anspruch auf Befreiung von der Einkommensteuer bis zu einem Betrag, der nicht übersteigt
    190,000 Baht.

    Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Posten, die vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden können.

    Die Schlussfolgerung ist einfach! Der hier dauerhaft lebende Farang ist hier gut steuerpflichtig.
    Was das bedeutet, ist natürlich für jeden anders.

    Wenn Sie nur AOW haben, fällt keine Steuer an. teilweise dank der Ausnahmen.
    Wenn Sie ein Einkommen von bis zu 800.000 THB haben, variiert der zu zahlende Steuerbetrag je nach persönlicher Situation zwischen 5000 THB und 10.000 THB.

    • Lammert de Haan sagt oben

      Lieber Gert,

      Mit ebenso großer Überraschung habe ich Ihre Nachricht vom 21. März um 14:44 Uhr gelesen, mit der Sie beginnen

      „Wenn Sie das Steuerabkommen zwischen den Niederlanden und Thailand durchlesen, werden Sie zu dem Schluss kommen, dass AOW, Rente aus ABP und andere Leistungen in den Niederlanden besteuert werden.“

      Der Vertrag mit Thailand erwähnt keine Sozialversicherungsleistungen, einschließlich der staatlichen Rente. Darüber hinaus kann nicht jede ABP-Rente als staatliche Rente eingestuft werden und wird daher in den Niederlanden besteuert.

      • Gertg sagt oben

        Lieber Lambert,

        AOW wird nicht wörtlich genannt, sondern ist ein von den Niederlanden eingerichteter Fonds und wird daher von den Niederlanden besteuert. Was die von der ABP gezahlten Renten betrifft, haben Sie Recht. Hdet ABP verwaltet auch andere Renten.

        • Lammert de Haan sagt oben

          Das ist nicht korrekt, Gert.

          Lesen Sie einfach, wie dies in Artikel 19 des Vertrags geregelt ist:

          „“ Artikel 19. Regierungsfunktionen
          • 1 Vergütungen, einschließlich Renten, die von einem Staat oder einer seiner politischen Unterabteilungen oder lokalen Behörden oder aus von diesen geschaffenen Fonds an eine natürliche Person für Dienstleistungen gezahlt werden, die diesem Staat, dieser Unterabteilung oder lokalen Behörden davon erbracht wurden B. die Ausübung staatlicher Aufgaben, können in diesem Staat besteuert werden.
          • 2 Die Bestimmungen der Artikel 15, 16 und 18 gelten jedoch für Vergütungen oder Ruhegehälter für Leistungen, die im Rahmen einer gewinnorientierten Geschäftstätigkeit eines Staates, einer Gebietskörperschaft oder einer örtlichen Körperschaft des öffentlichen Rechts erbracht werden von ihnen.
          • 3 Absatz XNUMX gilt nicht, soweit Dienstleistungen für einen Staat im anderen Staat von einer in diesem anderen Staat ansässigen Person erbracht werden, die nicht Staatsbürger oder Staatsangehöriger des erstgenannten Staates ist.“

          Es trifft nicht sofort zu, wenn Sie die ersten Zeilen dieses Artikels lesen. Die Mehrheit der Staatsrentner hatte nie ein Regierungsamt inne. Auch wenn Sie für die Landesregierung, eine Provinz oder Gemeinde gearbeitet haben, nicht in einer Regierungsposition, sondern bei einem Regierungsunternehmen (einer NV oder einer Zweigniederlassung wie einem ehemaligen kommunalen Gasunternehmen), wird Ihre Rente nicht besteuert Niederlande. Dies sind keine Regierungspositionen.

          Darüber hinaus handelt es sich bei einer AOW-Leistung nicht um eine Rente, sondern um eine Sozialversicherungsleistung. Sie fällt nicht unter das Rentengesetz.

          • Teun sagt oben

            Lieber Gert,

            Ich sollte gut zur Kenntnis nehmen, was Lammert sagt. Darüber hinaus müssen Sie in einer Vielzahl von Fällen, wenn Sie die AOW hier nicht versteuern lassen, hier keine Steuern zahlen (auch aufgrund der Vielzahl an Befreiungen).
            Aber heutzutage kann man in Heerlen keine Befreiung mehr beantragen. Denn in Thailand gibt es keine Steuer, in den Niederlanden keine Befreiung.
            Wenn Sie in Thailand Steuern auf Ihre staatliche Rente zahlen, können Sie eine Befreiung für Zusatzrenten erhalten und die in Thailand gezahlte Steuer (anteilig) in den Niederlanden zurückfordern.

            • Gertg sagt oben

              Wenn Sie jedoch Artikel 18 lesen, ist es klar.

              Artikel 18. Renten und Renten

              1 Vorbehaltlich der Bestimmungen von Absatz 19 dieses Artikels und Absatz XNUMX von Artikel XNUMX sind Renten und andere ähnliche Vergütungen als Gegenleistung für frühere Beschäftigung, die an eine in einem der Staaten ansässige Person gezahlt werden, sowie Renten, die an eine solche Person gezahlt werden, nur in diesem Staat steuerbar Zustand.

              Ich zahle hier in Thailand Steuern auf meine Betriebsrente. Dadurch bin ich in den Niederlanden von der Steuer befreit.

              Für meine staatliche Rente wurde die Befreiung nicht gewährt mit der Begründung, dass diese gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen in den Niederlanden besteuert wird.

              Wenn ich nachweisen kann, dass ich hier Steuern auf meine staatliche Rente zahle, kann ich beantragen, dass diese von der in den Niederlanden auf meine staatliche Rente gezahlten Steuer abgezogen werden.

              • Lammert de Haan sagt oben

                Lieber Gert,

                Bei einer AOW-Leistung handelt es sich nicht um eine Rente oder ähnliche Vergütung für eine „frühere Beschäftigung“. Auch wenn Sie nie in einem Arbeitsverhältnis standen, haben Sie dennoch Anspruch auf AOW-Leistung.

                Die Niederlande besteuern diesen Vorteil daher nicht auf der Grundlage des Abkommens, sondern auf der Grundlage der nationalen Gesetzgebung. Wenn Thailand das Gleiche tut, können Sie tatsächlich eine Ermäßigung der von den Niederlanden erhobenen Steuern auf der Grundlage des Dekrets zur Verhinderung der Doppelbesteuerung von 2001 erhalten. Ich habe bereits zuvor darauf hingewiesen (siehe meine Antwort vom 21. März um 15:35 Uhr). ).

  20. Teun sagt oben

    Wenn Sie heutzutage eine Befreiung von „Heerlen“ erhalten möchten, müssen Sie nachweisen, dass Sie hier Steuerzahler sind. Wenn Sie dazu nicht in der Lage oder nicht bereit sind, erhalten Sie keine Befreiung mehr. Denn kostenlose Nachweise (Reisepass mit Aus-/Wiedereinreise, gelbes Hausbuch etc.) werden nicht mehr akzeptiert.

    Hier zahlen Sie Steuern auf die von Ihnen eingebrachten Einkünfte (AOW und Zusatzrente). Es gibt eine ganze Reihe von Ausnahmen für Personen über 65, darunter
    1. 50 % des Jahreseinkommens mit einem Höchstbetrag von TBH 1 Tonne
    2. Allgemeine Befreiung von TBH 60.000 (TBH 120.000, wenn verheiratet/eine Freundin hat)
    3. 190.000 TBH, wenn Sie > 65 Jahre alt sind.

    Darüber hinaus sind die ersten 150.000 TBH steuerfrei.

    Insgesamt also 500.000 TBH.

    Ich habe gerade meine Steuererklärung für 2018 ausgefüllt und von den thailändischen Steuerbehörden RO 21- und RO22-Bescheinigungen erhalten (RO 21 ist eine Steuerzahlungsbescheinigung und RO.22 ist eine Wohnsitzbescheinigung). Letzteres bedeutet für die thailändischen Steuerbehörden, dass Sie in Thailand steuerlich ansässig sind.

    Und mit diesen beiden Zertifikaten werde ich nun „Heerlen“ angreifen, um endlich diese Ausnahmegenehmigung zu erteilen.

  21. Hans sagt oben

    Und wie sieht es mit der Situation für die Belgier aus: Müssen sie sich trotz des bilateralen Abkommens auch bei den thailändischen Steuerbehörden registrieren lassen? Muss Geld, das von Belgien nach Thailand überwiesen wird, deklariert oder versteuert werden? Sind die Zinsen auf einem Sparkonto deklarationspflichtig oder nach dem direkten Abzug der Quellensteuer zusätzlich steuerpflichtig? Vielleicht wurde das schon besprochen, für mich aber noch nicht, daher meine Frage.
    Danke.

    • winlouis sagt oben

      Lieber Hans, als Belgier in Thailand würde ich auch gerne wissen, ob ich in Thailand Steuern auf das Geld zahlen muss, das ich von meiner monatlichen Rente auf mein thailändisches Bankkonto überweise. Deshalb möchte ich herausfinden, wie viel thailändische Baht ich monatlich auf mein thailändisches Bankkonto überweisen kann, ohne in Thailand steuerpflichtig zu werden. Ich habe immer noch meine monatliche Rente auf mein belgisches Bankkonto überwiesen. Ich reise immer noch ein- oder zweimal im Jahr nach Belgien. Wenn ich nach Thailand zurückkomme, bringe ich Bargeld mit (bis zu 1 Euro sind erlaubt). So muss ich nicht für Banküberweisungen von Belgien nach Thailand bezahlen. Wenn ich in Thailand ankomme, tausche ich meine Euros am Flughafen bei „Superrich“ in thailändische Baht um, wo ich immer einen besseren Kurs bekomme als bei der Bank, bei der ich mein Bankkonto in Thailand habe. Gibt es jemanden aus dem Blog, der weiß, wie viel Einkommen ich pro Monat oder pro Jahr haben kann, ohne in Thailand Steuern zahlen zu müssen? BITTE. Dank im Voraus. [E-Mail geschützt] .

  22. ruud sagt oben

    Das Problem von und für Thailand besteht darin, dass es über keinen Auslandsdienst verfügt und daher den Finanzämtern keine Kenntnis über alle abgeschlossenen Verträge vorliegt.

    Sie haben auch keine Ahnung, wie viel Geld in den Niederlanden verdient wird und wie die Steuervorschriften dort sind.
    Sie tun also einfach etwas, das vernünftig erscheint, besteuern das Geld, das Sie einbringen. Was sollen sie sonst noch tun?
    Meine Erfahrung ist nicht, dass sie einem die Haut über die Ohren ziehen wollen.
    Aber das kann natürlich je nach Büro unterschiedlich sein.

    Normalerweise wird die Steuer dann auf den Betrag berechnet, den Sie nach Thailand einführen, es sei denn, Sie können nachweisen, dass ein Teil des Betrags beispielsweise von einem Sparkonto stammt.

    In den meisten Fällen wird dies wahrscheinlich keine unzumutbare Vereinbarung sein, es sei denn, Sie überweisen beispielsweise häufig große Beträge von einem Sparkonto.
    Dann besprechen Sie am besten zunächst mit dem Finanzamt, wie Sie das bewerkstelligen können.

  23. Teun sagt oben

    Es ist wirklich schön, all die postulierten „Wahrheiten“ über die Besteuerung in Thailand zu lesen. Es gibt viele Klöppel, aber nur wenige wissen, wo die Glocke hängt.

    Ich habe meine monatlich nach Thailand gebrachten Renten für 2018 sorgfältig notiert. Beachten Sie auch die geltenden Befreiungen (siehe meine vorherige Nachricht) und berechnen Sie den steuerpflichtigen Betrag. Natürlich zusammen mit den entsprechenden Kontoauszügen und anderen Belegen. Dann wird der Befreiungs-/Nullsatz für die ersten 150.000 TBH berechnet und so weiter.

    Habe dies zum thailändischen Finanzamt im Finanzministerium in Chiangmai gebracht, wo mir eine freundliche Dame das erforderliche Deklarationsformular überwiesen hat. Und von dort kam der Betrag der geschuldeten Steuer.

    So wissen Sie sicher, dass es gut geht. Und Sie können daher auch den niederländischen Steuerbehörden (Heerlen) Ihre Befreiung in NL gewähren.


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