Es wurde bereits viel (zu viel) über die Besteuerung von Einkünften von Ausländern, insbesondere Rentnern niederländischer Staatsangehörigkeit, in Thailand geschrieben. Deshalb riskiere ich alle möglichen Reaktionen, ob richtig oder falsch.

Auf geht's. Das Abkommen zwischen Thailand und den Niederlanden kann in der folgenden Tabelle der niederländischen Steuerbehörden zusammengefasst werden. Ab Januar 2019! Es könnte also nicht zuverlässiger sein.

Es bedarf eigentlich nur einer Erklärung zu drei Punkten.

  • Wenn die Spalte „NL“ eine Artikelnummer enthält, sind die Niederlande steuerpflichtig. Wenn die Spalte „TH“ eine Artikelnummer enthält, ist Thailand steuerpflichtig. Sofern staatliches Recht gilt, können beide Länder Abgaben erheben.
  • Die öffentlich-rechtliche Rente (ABP) für Staatsbedienstete unterliegt daher immer der niederländischen Steuer und der thailändische Dienst ist nicht zuständig.
  • AOW usw. können daher von Thailand besteuert werden. Wenn Thailand dies tut, kann der Steuerzahler bei den niederländischen Behörden eine Steuerbefreiung für diesen Teil seines Einkommens beantragen und möglicherweise eine Rückerstattung der bereits für frühere Jahre gezahlten Steuern beantragen. Maximal 5 Jahre her.

Wenn Sie den Artikeltext überprüfen möchten, googlen Sie „Treaty States IB Non-residents“ und Sie können den gesamten Vertrag herunterladen.

Ob Sie im Falle eines Gesprächs mit dem thailändischen Dienst nach diesem Schema behandelt werden, hängt von regionalen Ansichten und Fachkenntnissen ab. Bei anhaltender Unzufriedenheit kann das thailändische Finanzamt in Bangkok eine Lösung anbieten.

8 Antworten zu „Steuerabkommen Thailand – Niederlande“

  1. Henk sagt oben

    Hallo Klaas,

    AOW wird in den Niederlanden besteuert und nicht in Thailand, siehe Ihre Tabelle. Vielleicht zu voreilig geschrieben.

    • Lunge Lala sagt oben

      Hank,
      Ich glaube, Klaas hat gerade erklärt, dass dort, wo es auf nationaler Ebene heißt, beide Länder Steuern erheben können. Wenn man sie also in Thailand erheben lässt, müssen die Niederlande einen Schritt zurücktreten.

    • Lammert de Haan sagt oben

      Dass die AOW-Leistung in Thailand nicht besteuert würde, ist ein weit verbreitetes Missverständnis. Darauf habe ich am 21. März im Thailand-Blog zum Thema kürzlich im Thailand-Blog zum Thema „AOW besteuert oder nicht in Thailand“ hingewiesen.

      Das mit Thailand geschlossene Doppelbesteuerungsabkommen erwähnt keine Sozialversicherungsleistungen. Und in Ermangelung einer Abkommensbestimmung können beide Länder auf diese Einkünfte Steuern erheben. Sowohl die Niederlande als auch Thailand wenden den Grundsatz der Besteuerung des Welteinkommens an, es sei denn, sie genießen Abkommensschutz. Dann erheben die Niederlande als Quellenland und Thailand als Wohnsitzland Steuern, vorausgesetzt, dass dieses Einkommen in dem Jahr, in dem es in Anspruch genommen wird, tatsächlich nach Thailand fließt.

      Anschließend kann in den Niederlanden auf das Doppelbesteuerungsdekret 2001 zurückgegriffen werden, wonach die Niederlande Steuererleichterungen bis maximal zur Höhe der in Thailand geschuldeten Steuer gewähren. Darüber hinaus wird diese Ermäßigung natürlich niemals die in den Niederlanden auf diese Leistung geschuldete Steuer übersteigen.

      In diesem Jahr finden Verhandlungen mit Thailand statt, um einen neuen Vertrag zu vereinbaren. Es ist wahrscheinlich, dass ein solcher neuer Vertrag diese Lücke schließen wird. Doch bis ein neuer Vertrag in Kraft tritt, wird es noch einige Jahre dauern.

  2. John sagt oben

    Das bedeutet meiner Meinung nach, dass es keinen Unterschied macht, ob es in Thailand oder in den Niederlanden besteuert wird.
    Denn „danach gewähren die Niederlande eine Steuerermäßigung bis maximal zur Höhe der in Thailand zu zahlenden Steuer“, schreibt Lammert. Wenn Sie also in Thailand weniger bezahlen als in den Niederlanden, erheben die Niederlande die Differenz. Ergebnis: Sie zahlen das Gleiche, als ob die Niederlande eine Abgabe erhoben hätten.

    • Klaas sagt oben

      Mein Diagramm und die Erklärung enthalten keinen Fehler. Lammert hat völlig recht. Siehe auch „Besteuerung von AOW im Ausland“ gemäß SVB. Es kann von Vorteil sein, die AOW in Thailand zu besteuern. Indem Sie es von Ihrer Steuererklärung in den Niederlanden abziehen, zahlen Sie in Thailand abhängig von der staatlichen Rente einen geringen Betrag, wenn Sie alleine oder zusammenleben. Für das Zusammenleben gibt es zunächst einen Abzug von 190000 Banht, weil Sie älter sind. Der verbleibende Teil wird mit 5 % besteuert. Darüber hinaus kann Ihr Einkommen, das in den Niederlanden besteuert bleibt, um eine Steuerklasse sinken. Eine individuelle Suche kann sehr profitabel sein.
      Erfolg

  3. Klaas sagt oben

    Tut mir leid, dass ich meinen vorherigen Beitrag nicht korrigiert habe

  4. Co sagt oben

    Warum sollte ich meine Steuern in Thailand zahlen?
    Sie verlangen bereits 800.000 Baht auf Ihrem Konto, die Sie für die Beantragung eines Visums nicht erreichen können. Ich zahle meine Steuern grundsätzlich in den Niederlanden

    • Lammert de Haan sagt oben

      Lieber Co,

      Wenn Sie eine Betriebsrente beziehen, zahlen Sie auf diese Rente auch Einkommensteuer in den Niederlanden oder vermerken Sie sie in der Steuererklärung als in Thailand besteuert?
      Thailand darf hierauf grundsätzlich Steuern erheben (Artikel 18 Absatz 1 des zwischen den Niederlanden und Thailand geschlossenen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung).

      Wenn Sie in den Niederlanden, aber nicht in Thailand bezahlen, kostet Sie Ihr Hauptkonto eine Menge Euro.

      Im Übrigen bin ich mit diesem Grundsatz nicht einverstanden: In den Niederlanden nutzt man keine Einrichtungen. Dabei ist man auf Thailand angewiesen. Die Niederlande genießen dann die Vorteile, Thailand jedoch die Lasten!


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