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Als Antwort auf eine Leserfrage haben wir hier kürzlich eine Diskussion über die Besteuerung der staatlichen Rente nach der Auswanderung nach Thailand gelesen. In einer der Antworten hieß es: Sie können bei der SVB eine Befreiung von der Lohnsteuer für die AOW beantragen. Hier ist der Link zu dieser Diskussion: https://www.thailandblog.nl/lezersvraag/belastingplicht-thailand-voor-nederlandse-expats/

In dieser Diskussion habe ich angekündigt, dass ich dies dem SVB vorlegen werde. 

Natürlich weiß ich, dass es der SVB überhaupt nicht darum geht; Dafür ist die Steuer- und Zollverwaltung verantwortlich, und der Richter und letztlich die Gesetze und Verträge, der Gesetzgeber, also die Regierung und die Generalstaaten zusammen. Aber nach sieben Jahren Diskussionen in diesem Blog über Steuern weiß ich, dass dieses Thema heikel ist.

Nun, die SVB macht kurzen Prozess mit meiner (schriftlichen) Frage, ob ich eine Befreiung von der Lohnsteuer auf die AOW aus dieser Leistung erhalten kann, wenn ich in Thailand lebe.

Also nein! Es sei denn, ich kann eine Befreiung vom Finanzamt vorweisen. Und glauben Sie mir, im Rahmen des aktuellen Vertrags mit Thailand wird es nie einen solchen geben.

17 Antworten auf „Steuern: Lohnsteuerbefreiung bei der AOW?“ Die Antwort der SVB“

  1. Wil van Rooyen sagt oben

    Tut mir leid, Eric,
    Vielen Dank für die ganze Mühe, die in diese Sache gesteckt wurde.

  2. William Doeser sagt oben

    Sie sollten Heerlen auch nicht um diese Entscheidung bitten. Dort gibt es eine Dame, die das Rad erfunden hat. Geben Sie einfach nach einem Jahr eine Einkommensteuererklärung ab und geben Sie an, dass Sie in Thailand leben und dass die staatliche Rente anderswo (Thailand) besteuert wird, und schon haben Sie es: Die Lohnsteuer wurde innerhalb von 2 Monaten einbehalten.

    • Erik sagt oben

      Wim, die staatliche Rente wird im Rahmen des Abkommens mit Thailand anderswo besteuert, das glaube ich nicht! Aber wenn Sie Erfolg haben, haben Sie meinen Segen, vielleicht schlüpft einer durch.

      Was „diese Dame“ in Heerlen betrifft, so ist sie meines Wissens schon längst im Ruhestand.

      • Erik sagt oben

        Aber, Wim, was Sie hier vorschlagen, ist Betrug. Und das birgt Risiken, wie Sie wahrscheinlich wissen … Also nicht.....!

  3. Andrew van Schaik sagt oben

    Mein Nachbar ist ein grimmiger Top-Anwalt und duldet nichts.
    Sie sagt, dass Thailand niemals einen neuen Vertrag mit den Niederlanden abschließen wird, solange die Niederlande die AOW laut der thailändischen Privatrente weiterhin als Sozialleistung betrachten, was bedeutet, dass sie in den Niederlanden besteuert wird.
    Die Menschen wollen die AOW wie eine Betriebsrente sehen, die in den Niederlanden steuerfrei ist. Schließlich werde die staatliche Rente in Thailand ausgestellt, fährt sie fort.
    Für pensionierte Beamte sei das bei der Rente anders, sagt sie, das sei im Vertrag klar.

    • Erik sagt oben

      Andre, dann bleibt der aktuelle Vertrag in Kraft! Wenn Thailand so viele Einwände hat, warum hebt Thailand es dann nicht auf? Der Vertrag läuft seit 46 Jahren…..

      Im Übrigen hat auch Thailand das Recht, die AOW zu versteuern, wenn und soweit diese im laufenden Jahr in dieses Land eingezahlt wurde. Eine Ermäßigung muss auf der Grundlage von Artikel 23 Absatz 6 gewährt werden.

      • Andrew van Schaik sagt oben

        Richtig Eric,
        Der aktuelle Vertrag bleibt vorerst in Kraft. Hier profitiert niemand vom Wechsel, außer uns, die sehen, dass unsere AOW-Steuer abgezogen wird, für die wir aber keine Gegenleistung bekommen.
        Das ist unhöflich! Dasselbe denkt der durchschnittliche thailändische Student auch über unsere Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Geld, für das wir bereits Steuern gezahlt haben. Das ist der Höhepunkt!
        Ich denke auch, dass Sie nicht in Heerlen sein sollten, weil sie ihre eigenen Bedingungen außerhalb des Vertrags festlegen. Nimm das einfach.

        • Erik sagt oben

          Andre, lass Thailand jetzt auch Erbschafts- und Schenkungssteuer wissen! Einfach bei Google suchen...

    • Lammert de Haan sagt oben

      Andre van Schaik, es fällt mir schwer zu beurteilen, ob Ihre Nachbarin eine Top-Anwältin ist, aber ich kann beurteilen, ob sie Verständnis für internationales Steuerrecht und Sozialversicherung hat. Dieses Wissen fehlt jedoch völlig.
      Deshalb denke ich, dass es für sie am besten ist, Streitigkeiten zwischen Nachbarn und möglicherweise auch Scheidungen zu bewältigen, aber dann hört es bald auf.

      Ihrer Sprecherin zufolge würde Thailand kein neues Abkommen mit den Niederlanden abschließen wollen, solange die Niederlande auf der Besteuerung einer Sozialversicherungsleistung, etwa einer AOW-, WAO- oder WIA-Leistung, bestehen und eine solche Leistung nicht als solche qualifizieren wollen Eine private Rente muss in Thailand besteuert werden.

      Drei Anmerkungen dazu:
      1. Eine AOW-Leistung ist keine Rente; Sie fällt in die 1. Säule unserer Altersvorsorge, während die Renten in die 2. Säule fallen;
      2. Grundsätzlich hat Thailand im Hinblick auf Sozialleistungen genauso viele Steuerrechte wie die Niederlande (schade, dass Ihr Top-Anwalt das offenbar nicht weiß);
      3. Wenn Thailand dies anders regeln möchte, ist es wichtig, mit den Niederlanden zu verhandeln oder den Vertrag zu kündigen.

      Jeder thailändische Steuerbeamte weiß nur zu gut, dass eine Sozialversicherungsleistung aus den Niederlanden auch in Thailand besteuert wird und handelt entsprechend. Treue Leser von Thailandblog wissen jetzt auch, dass Thailand dann gemäß Artikel 23 Absatz 6 des Vertrags eine Ermäßigung der in der Einkommensteuer enthaltenen Steuer gewähren muss, beispielsweise auf den Teil der staatlichen Rente, d. h dass das thailändische Steuerrecht stark eingeschränkt ist.
      Als ich letzten März in besagtem Artikel auf eine Sonderklausel stieß, die diese Ermäßigung enthielt, habe ich ihr im Thailandblog große Aufmerksamkeit geschenkt.

      Mit dem mit den Niederlanden geschlossenen Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung kann sich Thailand übrigens glücklich schätzen. Dieser Vertrag steht im Einklang mit dem OECD-Mustervertrag und den dazugehörigen Erläuterungen.
      Thailand hat eine ganze Reihe von Verträgen abgeschlossen, die erheblich von diesem Mustervertrag abweichen, was dazu führt, dass Thailand gegenüber diesen Ländern kaum oder gar keine Besteuerungsrechte hat. Denken Sie zum Beispiel an die Verträge, die Thailand mit Belgien und Frankreich geschlossen hat (um den Niederlanden einigermaßen nahe zu bleiben), und so kann ich eine Liste hinzufügen.

      Thailand ist durchaus bereit, Verhandlungen mit den Niederlanden aufzunehmen, um zu einer Überarbeitung des aktuellen Vertrags zu gelangen oder einen neuen Vertrag abzuschließen.
      Vor einigen Jahren gab es hierzu auch Pläne innerhalb der niederländischen und thailändischen Regierung. Auf Anfrage habe ich das Ministerium für Finanzen, Abteilung Internationale Angelegenheiten, in dieser Angelegenheit beraten.
      Dass die Verhandlungen damals nicht wirklich begannen, überraschte mich angesichts der (damals) politischen Lage in Thailand nicht, während mittlerweile auch die Corona-Pandemie ein wichtiges Hindernis für die Erweiterung der Länder darstellt, mit denen die Niederlande verhandeln.

      Im Übrigen wird sich Thailand in den Verhandlungen niemals dafür einsetzen, eine Altersrente in die Kategorie „private Rente“ einzuordnen, sondern vielmehr dafür, dass Sozialversicherungsleistungen nur in Thailand als steuerpflichtig angesehen werden sollten. Ich begegne dieser Situation bereits in einem Drittel der von den Niederlanden abgeschlossenen Verträge bzw. in 1 Ländern. Angesichts der jüngsten neuen Verträge gebe ich Thailand in diesem Punkt jedoch kaum oder gar keine Chance auf ein gutes Verhandlungsergebnis.

      Die in Thailand lebenden Niederländer können sich glücklich schätzen, dass der Vertrag mit Thailand aus dem Jahr 1975 noch nicht wiederbelebt oder ersetzt wurde.
      Im Falle einer Überarbeitung oder eines Ersatzes wird Artikel 27 des aktuellen Vertrags (die Bestimmung zur Überweisungsbasis) wiederbelebt. Diese Bestimmung schränkt die von den Niederlanden zu gewährenden Steuererleichterungen wie folgt ein:

      „Artikel 27. Begrenzung der Steuererleichterung

      Wenn aufgrund einer Bestimmung dieses Abkommens in einem der Staaten eine Steuerermäßigung auf bestimmte Einkünfte gewährt werden muss und nach dem Recht des anderen Staates eine Person für diese Einkünfte nicht in voller Höhe steuerpflichtig ist, sondern … Nur soweit diese Einkünfte an den anderen Staat überwiesen oder dort empfangen wurden, gilt der vom erstgenannten Staat nach diesem Abkommen vorzunehmende Abzug nur für den Teil der Einkünfte, der an den anderen Staat überwiesen oder dort empfangen wurde. ”

      Aufgrund zweier Urteile des Obersten Gerichtshofs Ende 1979 hat dieser Artikel seine Rechtskraft verloren. Diese Urteile betrafen den damals zwischen den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich geschlossenen Vertrag. Dieser Vertrag wurde bald repariert.
      Die Niederlande haben es jedoch versäumt, den ähnlichen Vertrag mit Thailand zu ändern. Dass dies dann behoben wird, kann man vergiften.

      Lammert de Haan, Steuerfachmann (spezialisiert auf internationales Steuerrecht und Sozialversicherung).

      • Andrew van Schaik sagt oben

        Meine Güte, vielen Dank, Lammert, für die großartige Erläuterung Ihrer Meinung zu diesem Thema.
        Ilk wird es in die nächste Diskussion mit diesem Top-Thai-Anwalt einbeziehen.
        Ich glaube übrigens, dass Sie im ersten Absatz ein wenig auf sie herabblicken, ähnlich wie kürzlich ein Kollege von Ihnen in diesem Blog auf Sie herabgeschaut hat. Du kennst sie nicht, oder? Sie wissen nicht, wie viele Lorbeeren sie bereits geerntet hat, oder?
        Ist das Professionalität?
        Hier in diesem Mubaan leben viele Thailänder um mich herum, die an thailändischen Universitäten studieren. Darüber hinaus halten sie sich regelmäßig für ein Seminar beispielsweise in Europa oder den USA auf.
        Diese Experten halten es für skandalös, dass die Niederlande die Dreistigkeit haben, Rentenleistungen zu besteuern. Wie hier die AOW,
        Ich werde hier auch auf den jüngsten Sozialhilfeskandal eingehen.
        Das ist Lachen.
        Nochmals vielen Dank für Ihre sehr ausführliche Erklärung.
        Diskussion geschlossen.

        • Cornelis sagt oben

          In Ihren Augen kann jemand ein „Top-Anwalt“ sein, aber das bedeutet nicht, dass er über fundierte Kenntnisse in allen Rechtsgebieten verfügt. Wenn sie sich nicht auf internationales Steuerrecht spezialisiert hat, würde ich die Kenntnisse von Lammert de Haan ein paar Stufen höher empfehlen.
          In meinem Berufsleben musste ich vielen „Top-Anwälten“ beim Einstieg helfen, weil sie sich in einem Fachgebiet außerhalb ihres Fachgebiets kaum zurechtfinden konnten ………

        • Erik sagt oben

          Nun, Andre, was du schreibst: „Diese Achans finden es insgesamt skandalös, dass die Niederlande die Dreistigkeit haben, Rentenleistungen zu besteuern.“

          Aber Thailand hat auch Renten! Einschließlich unserer….

          • Andrew van Schaik sagt oben

            Nun, Eric,
            Ich glaube nicht, dass es in Thailand viele Ausländer im Ruhestand gibt, die in Thailand Steuern auf ihre Rente zahlen.
            Die, die ich kenne, schütteln alle den Kopf.
            In den Niederlanden wurde die Steuer bereits abgeschafft, unter anderem durch einen privaten Pensionsfonds. Also nach dem 1. Januar 2019. Da haben sie angefangen, uns zu fangen. Durch die Abschaffung der Steuergutschrift.
            Mit einem Schreiben der thailändischen Steuerbehörde Nr. 21 Kann man das dann rückgängig machen, sagen sie. Aber wo steht im Vertrag, dass man diesen Brief haben muss?

            Als mein Steuerberater in den Niederlanden darauf an Heerlen herantritt, erhält er nicht einmal eine Antwort.

  4. ruud sagt oben

    Die Menschen wollen die AOW wie eine Betriebsrente sehen, die in den Niederlanden steuerfrei ist. Schließlich werde die staatliche Rente in Thailand ausgestellt, fährt sie fort.

    Es scheint mir, dass die Regierung kein Geschäft ist.
    Ich denke nicht, dass es wichtig ist, wo das Geld ausgegeben wird.
    Wenn ich etwas bei Alibaba bestelle – sehr unwahrscheinlich – gebe ich mein Geld in China aus.
    Muss ich in China auch Steuern zahlen?

    Sie hätte einen besseren Standpunkt, wenn sie sagen würde, dass ich meinen ständigen Wohnsitz in Thailand habe und „aus steuerlichen Gründen ein Einwohner“ bin.

  5. Orie sagt oben

    Steuer, SVB, Regierung Den Haag, mir schon bekannt über Aow uitk. Ist ein Problem, das für die fleißigen Bürger geschaffen wird. Das nächste Problem: Wenn Sie jahrelang nicht in Ned gelebt haben, erhalten Sie keine staatliche Rente mehr. Das alte Gesetz sah vor, dass im Monat des 65. Lebensjahres die staatliche Rente am 1. Tag des Monats beginnt. Warum wird es auch auf 67 Jahre für Bürger angewendet, während nach dem Umzug außerhalb von Ned nichts damit aufgebaut wurde? Für diese Bürger muss das Alter lediglich 65 Jahre betragen.

    • Lammert de Haan sagt oben

      Hallo Orie,

      Ihre Kritik an der Anhebung des Renteneintrittsalters im Falle einer Auswanderung teile ich voll und ganz.
      Im Gegensatz zu denen, die weiterhin in den Niederlanden leben, können Auswanderer den Verlust vorne nicht wettmachen. Schließlich bleiben sie bis zum Erreichen des neuen, höheren gesetzlichen Rentenalters in der gesetzlichen Rente versichert.

      Bald werde ich einen Artikel darüber im Thailandblog veröffentlichen. In diesem Artikel geht es dann um die erschütternde Entscheidung des Central Appeals Tribunal vom 2. September XNUMX in dieser Angelegenheit.

  6. Eddy sagt oben

    Warum ist AOW eine Sozialleistung und keine Rente?

    Sie haben Ihre Rente ggf. vollständig selbst eingezahlt. gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber. AOW ist ein umlagefinanziertes System, das von den derzeitigen Arbeitnehmern in den Niederlanden bezahlt wird. Sie können eine staatliche Rente beziehen, ohne dafür gearbeitet zu haben.

    Deshalb erscheint es mir fair, dass der NL-Staat diese Gebühr erhebt. In dieser Hinsicht gibt es andere Einkommensarten, die in den Niederlanden erhoben werden und die weniger fair erscheinen als die AOW, beispielsweise eine staatliche Rente.


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