Reporter: Christian

Am 17. Mai musste ich meinen 90-Tage-Bericht erneut erstellen. Ich habe 5 Tage im Voraus alles online ausgefüllt, aber keine Bestätigung erhalten. Also beschloss ich, am 17. Mai selbst nach Tha Yang zu gehen.

Obwohl ich 11 km von Hua Hin entfernt wohne, muss ich mich dort melden. Aber zuerst zu meiner Bank in Hua Hin für eine Saldobestätigung meines Kontos. Dann mit meiner 90-Tage-Benachrichtigung und dem Formular „Verlängerung zum Aufenthalt“ 60 km nach Tha Yang.

Zu meiner Überraschung war kurz nach 10 Uhr morgens niemand da und nach der Übergabe aller Dokumente konnte ich sofort hineingehen, um auf die Briefmarken und Scheine zu warten. Ich musste ein Foto von mir machen lassen und keine 15 Minuten später konnte ich mit den gewünschten Stempeln nach Hause gehen.

So schnell ist das noch nie passiert.


Reaktion RonnyLatYa

Vielen Dank für Ihren Bericht, aber vielleicht etwas verwirrend für den Leser.

Zusammenfassend

1. 90-Tage-Benachrichtigung – Kann online erfolgen. Ist nur eine Adressauskunft, gibt Ihnen kein Aufenthaltsrecht und es sind keine finanziellen Nachweise erforderlich.

2. Verlängerung (Aufenthaltsverlängerung) – Kann nicht online sein. Gibt ein Aufenthaltsrecht und es sind finanzielle Nachweise erforderlich.

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Hinweis: „Reaktionen zu diesem Thema sind sehr willkommen, aber beschränken Sie sich hier auf das Thema dieses „Infobriefs zur TB-Einwanderung“. Wenn Sie weitere Fragen haben, ein behandeltes Thema sehen möchten oder Informationen für die Leser haben, können Sie diese jederzeit an die Redaktion senden. Nur hierfür verwenden www.thailandblog.nl/contact/. Danke für dein Verständnis und die Kooperation".

9 Kommentare zu „TB Immigration Infobrief Nr. 034/21: Immigration Tha Yang. Hin. Jahresverlängerung und 90-tägige Kündigungsfrist“

  1. RNr sagt oben

    Hallo Christian,

    Die 90-Tage-Online-Meldung muss 14–7 Tage vor dem aktuellen Meldedatum erfolgen. Wenn der tatsächliche Fälligkeitstermin der 17. Mai war, dann waren 5 Tage zu kurz und Sie haben daher keine Bestätigung erhalten. Für das Datum der nächsten 90 Tage ist es am besten, 12 Tage ab dem tatsächlichen Benachrichtigungsdatum zurückzurechnen und sich dann online zu bewerben. Diesmal spielte es für Sie keine Rolle, da Sie sowieso eine Verlängerung vornehmen mussten, 90 Tage konnten sofort erledigt werden.

    • RonnyLatYa sagt oben

      Diese 14-7-Frist gilt gemäß den neuen Daten auf der Hauptseite normalerweise nicht mehr.
      Das „Benutzerhandbuch“ wurde jedoch (noch) nicht geändert.

      „Bewerber können diesen Online-Antrag innerhalb von 15 Tagen bis zum Fälligkeitsdatum der Benachrichtigung einreichen. (siehe Beispiel)

      https://extranet.immigration.go.th/fn90online/online/tm47/TM47Action.do

      https://extranet.immigration.go.th/fn90online/online/queue/includes/example.png

  2. Rnr sagt oben

    Hallo RonnyLatYa,

    Danke für die Korrektur, ich bin immer noch von der alten Situation ausgegangen. Ich benutze es seit ein paar Jahren, habe aber nicht gemerkt, dass es sich verändert hat. Die letzten 15 Tage haben bei mir übrigens nicht geklappt, nur 13 Tage davor hatte ich Erfolg.

    • RonnyLatYa sagt oben

      Ich erwähne es nur zur Information, weil es jetzt auf der Website ist …
      Aber das ist keine Garantie dafür, dass es sich tatsächlich geändert hat 😉

  3. george sagt oben

    Am besten
    Ich habe am 90. und 15. Mai auch versucht, meine 17 Tage online zu absolvieren, habe aber eine Nachricht (Popup) erhalten, dass ich beigetreten bin
    Die Ausländerbehörde musste sich melden. Meine 90 Tage laufen noch bis zum 24. Mai, also pünktlich.
    Übrigens auch in Tha Yang.

    Grüße George

    • Roel sagt oben

      Habe heute die gleiche Nachricht erhalten.
      Damals konnte ich meinen 90-Tage-Bericht immer online erstellen – jetzt funktioniert es nicht mehr.

      In Thailand sind sie auch nie konsistent, da ihre Website das letzte Mal monatelang offline war. Nachdem sie nun wieder online sind, können wir die Einwanderungsbehörde weiterhin besuchen. Ich habe Glück, dass ich dafür nur 100 km fahren muss 🙁

  4. Christiaan sagt oben

    Tatsächlich war eine Bankbestätigung meines Bankguthabens nur für die Verlängerung meines Aufenthalts (Ruhestand) gedacht, die am 5. Juni beginnen musste. Glücklicherweise konnte ich dies gleichzeitig mit meiner 90-tägigen Kündigungsfrist tun. Sonst hätte ich in ein paar Wochen wieder hin müssen.
    Ich habe gerade überprüft, dass ich nun zum 76. Mal die 90-Tage-Meldung und zum 20. Mal eine Aufenthaltsverlängerung eingereicht habe.

    • RonnyLatYa sagt oben

      Noch 5 Jahre und du bekommst einen silbernen Stempel 😉

  5. Rohny sagt oben

    Die Online-Meldung auf der Website ist offenbar wieder außer Betrieb, tatsächlich erscheint ein Pop-up mit der Meldung, dass man sich an die Einwanderungsbehörde wenden soll. Die Website ist seit etwa 4 Monaten (bis zum 23. April) außer Betrieb und hat offenbar nur eine Woche lang funktioniert Danach, schade und auch etwas unverständlich, ist die Einwanderungsbehörde zum Glück nur 30 km von hier entfernt und ich habe noch Zeit bis zum 29. Mai


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