Gültigkeitsdauer und Aufenthaltsdauer
Es gibt zwei Hauptzeiträume, die direkt mit einem Visum verbunden sind. Nämlich die Gültigkeitsdauer eines Visums und die Aufenthaltsdauer, die Sie mit diesem Visum erreichen können. Beide haben einen direkten Bezug zum Visum, dennoch ist es wichtig, sie getrennt zu sehen. Sie haben nichts direkt miteinander zu tun. Daher ist es sehr wichtig zu verstehen, was sie bedeuten, denn sie sind oft die Ursache für viele Missverständnisse.

Wie lange ist die Gültigkeitsdauer?
Wenn wir von der Gültigkeitsdauer sprechen, meinen wir den Zeitraum, in dem das Visum genutzt werden kann. Diesen Zeitraum finden Sie auf dem Visum. Das Startdatum ist das unter „Ausstellungsdatum“ angegebene Datum und das Enddatum, bis zu dem Sie das Visum verwenden können, ist unter „Eintragen vor“ angegeben. Die Gültigkeitsdauer eines Visums wird immer von der Person bestimmt, die das Visum ausgestellt hat. Das ist also eine thailändische Botschaft oder ein thailändisches Konsulat.
Die Gültigkeitsdauer eines thailändischen Visums wird in Monaten oder Jahren ausgedrückt und kann 3, 6 Monate bis 1, 3 oder 5 Jahre betragen.
Habe ein Auge auf. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird ein Visum unbrauchbar. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie dieses Visum genutzt haben oder nicht.

Wie lange dauert der Aufenthalt?
Die Aufenthaltsdauer ist der Zeitraum, den Sie bei Ihrer Ankunft erhalten. Es bestimmt, wie lange Sie ohne Unterbrechung in Thailand bleiben können. Die Aufenthaltsdauer wird vom Einwanderungsbeamten festgelegt und hängt von dem Visum ab, das Sie derzeit besitzen. Der Einwanderungsbeamte stempelt zunächst einen „Ankunfts“-Stempel in Ihren Reisepass. In der Mitte dieses Stempels steht das Datum, an dem Sie angekommen sind, und neben dem Wort „Bis“ steht das Datum, an dem Sie abreisen müssen. Bis zu diesem Datum können Sie dann ununterbrochen in Thailand bleiben.
Die Aufenthaltsdauer wird in Tagen oder Jahren ausgedrückt. Die Aufenthaltsdauer kann 15, 30, 60, 90 Tage bis hin zu 1 oder 5 Jahren betragen.

Was ist ein Einzeleintrag oder ein Mehrfacheintrag?
Wie oft Sie nun während der Gültigkeitsdauer Ihres Visums nach Thailand einreisen können und wie oft Sie mit diesem Visum eine Aufenthaltsdauer erhalten können, wird durch die auf Ihrem Visum angegebene Anzahl der Einreisen bestimmt.
Die Anzahl der Einreisen (Einreise) ist auf Ihrem Visum unter „No of Entry“ angegeben.

Dies kann ein „Einzeleintritt“ (1 Mal) sein. Das bedeutet, dass Sie innerhalb der Gültigkeitsdauer Ihres Visums nur einmal einreisen können.
Dies wird normalerweise auf dem Visum unter „No of Entry“ durch den Buchstaben „S“ für „Single“ angegeben.

Es ist auch möglich, dass Sie einen „Mehrfacheintrag“ haben. In diesem Fall können Sie innerhalb der Gültigkeitsdauer Ihres Visums uneingeschränkt nach Thailand einreisen. Sie erhalten dann bei jeder Einreise eine neue, Ihrem Visum entsprechende Aufenthaltsdauer. Dies wird normalerweise auf dem Visum unter „No of Entry“ durch den Buchstaben „M“ für „Multiple“ angegeben.

Was ist eine Erweiterung?
Es ist auch möglich, dass Sie für einen längeren Zeitraum in Thailand bleiben möchten. In diesem Fall reicht die Aufenthaltsdauer, die Sie bei der Einreise erhalten haben, in der Regel nicht aus.
Sie können dann durch eine neue Einreise einen neuen Aufenthaltszeitraum aktivieren oder sich um ein neues Visum bemühen. In beiden Fällen müssen Sie Thailand für kurze oder längere Zeit verlassen und wieder einreisen.
Wenn Sie Thailand jedoch nicht verlassen möchten, besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Verlängerung Ihres Aufenthalts zu beantragen.
Hier entsteht oft ein großes Missverständnis. Es ist immer die Aufenthaltsdauer, die Sie verlängern möchten, niemals das Visum selbst.
Sie können ein Visum nicht verlängern, es endet mit dem Ende der Gültigkeitsdauer (mit Ausnahme eines „OX-Visums für Nichteinwanderer“, aber darauf kommen wir später zurück).
Eine Verlängerung wird in Tagen oder einem Jahr ausgedrückt. Dies können standardmäßig 7, 15, 30, 60, 90, 120 Tage oder ein Jahr sein. Es kann aber auch von der Entscheidung des Einwanderungsbeamten abhängen, ob dieser in diesem Fall einen anderen Zeitraum für angemessener hält. In der Regel ist diese kürzer als die beantragte Regelfrist. Wir werden später auf die wenigen Standardverlängerungen und deren Beantragung zurückkommen.

Kann meine Einreise verweigert werden, wenn ich ein Visum habe?
Möglicherweise haben Sie ein Visum, aber ein Visum berechtigt Sie nicht automatisch zur Einreise oder zum Aufenthalt in Thailand. Auch mit einem gültigen Visum kann der Einwanderungsbeamte Ihnen die Einreise verweigern, wenn er der Ansicht ist, dass dafür ein Grund vorliegt.
Das wird sicherlich nicht auf der Grundlage nasser Fingerarbeit passieren, wie manche manchmal denken. Eine solche Entscheidung wird nicht die Entscheidung des Einwanderungsbeamten am Einwanderungsschalter sein, sondern wird vom jeweiligen Manager getroffen und er muss seine Entscheidung begründen.
Das Einwanderungsgesetz enthält eine Liste, die ein Grund sein kann, die Einreise zu verweigern. Diese Liste ist nicht einschränkend;

  • Unsachgemäße Verwendung des Visumtyps.
  • Sie verfügen nicht über ausreichende Mittel, um in Thailand zu bleiben.
  • Einreise nach Thailand, um dort als ungelernter oder ungelernter Arbeiter beschäftigt zu werden oder um unter Verstoß gegen das Gesetz über die Arbeitserlaubnis für Ausländer zu arbeiten.
  • Psychische Instabilität oder eine Krankheit gemäß der Ministerialverordnung.
  • Sie sind noch nicht gegen Pocken geimpft oder befinden sich in ärztlicher Behandlung wegen der Krankheit und verweigern eine vom Einwanderungsarzt verabreichte Impfung.
  • Durch ein Urteil eines thailändischen oder ausländischen Gerichts zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden, mit Ausnahme geringfügiger Straftaten oder derjenigen, die in den Ausnahmen der Ministerialverordnung aufgeführt sind.
  • Sich an gefährlichem, gewalttätigem oder störendem Verhalten beteiligen, das eine Gefahr für den Frieden oder die Sicherheit des Volkes und der Nation darstellen könnte, oder wenn von ausländischen autorisierten Beamten ein Haftbefehl gegen Sie ausgestellt wurde.
  • Es besteht Grund zu der Annahme, dass die Eintragung folgenden Zwecken diente: Beteiligung an der Prostitution, Frauen- und Kinderhandel, Drogenschmuggel oder andere Formen des Schmuggels, die gegen die öffentliche Moral verstoßen.
  • Die Einreise nach Thailand wird verweigert.
  • Sie wurden aus Thailand oder einem anderen Land abgeschoben, oder Ihnen wurde von Thailand oder einem anderen Land das Aufenthaltsrecht entzogen, oder Sie wurden von autorisierten Beamten auf Kosten Thailands ausgewiesen, es sei denn, der Minister hat im Einzelfall eine Befreiung gewährt.
  • Nicht im Besitz eines gültigen Reisepasses oder Passersatzdokuments oder im Besitz eines gültigen Reisepasses oder Passersatzdokuments, jedoch ohne gültiges Visum, ausgestellt von einer thailändischen Botschaft, einem Konsulat oder dem thailändischen Außenministerium, mit Ausnahme derjenigen, die die Voraussetzungen für die Befreiung von der Visumpflicht erfüllen.

(Fortgesetzt werden)

Hinweis: „Reaktionen zu diesem Thema sind sehr willkommen, aber beschränken Sie sich hier auf das Thema dieses „Infobriefs zur Tuberkulose-Einwanderung“. Wenn Sie weitere Fragen haben, ein behandeltes Thema sehen möchten oder Informationen für die Leser haben, können Sie diese jederzeit an die Redaktion senden.
Verwenden Sie hierfür ausschließlich https://www.thailandblog.nl/contact/. Danke für dein Verständnis und die Kooperation"

6 Antworten zu „TB Immigration Infobrief 007/19 – Das thailändische Visum (2) – Gültigkeit, Aufenthaltsdauer und Verlängerung“

  1. Peter Spoor sagt oben

    Okay, Ronny. Vielen Dank für Ihre ausführliche Erklärung. Ihre Erklärung zur „Gültigkeitsdauer“ lässt mich jedoch nach Luft schnappen. Ich verstehe es immer weniger. Ich werde nächstes Jahr am 1. Januar 1 nach Chiang Mai auswandern und zunächst ein Visum in den Niederlanden beantragen. Dabei handelt es sich um ein O-Visum für Nichteinwanderer mit mehrfacher Einreise. Das Visum, das ich dann erhalte, hat, sagen Sie, eine Gültigkeitsdauer von mehreren Monaten oder mehreren Jahren (nehmen wir an, dass mein Visum eine Gültigkeit von drei Jahren hat). Ich werde dann am 2020 eine „Aufenthaltsverlängerung aufgrund der Pensionierung“ für mein Visum in Thailand beantragen. Wenn ich diese „Aufenthaltsverlängerung“ erhalte, kann ich ein Jahr lang ununterbrochen in Thailand bleiben. Da ich bis zu meinem Tod in Thailand bleiben möchte, dachte ich, ich könnte jedes Jahr mit meinem ursprünglichen Visum zur Einwanderungsbehörde gehen, um eine erneute „Verlängerung des Aufenthalts aufgrund der Pensionierung“ zu beantragen. Wenn ich Sie richtig verstehe, kann ich das allerdings nur zweimal (05 und 06) machen, da zum 2020. Januar 2021 die Gültigkeitsdauer meines ursprünglichen Visums abgelaufen ist und somit unbrauchbar geworden ist... auch für eine Beantragung eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer. Wenn das Gültigkeitsdatum meines Visums abgelaufen ist, muss ich ein neues Visum beantragen. Kann ich dieses neue Visum bei der thailändischen Botschaft in Bangkok erhalten? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

    • RonnyLatYa sagt oben

      Ihr „O“-Mehrfacheintrag für Nichteinwanderer ist ein Jahr lang gültig.
      Mit jeder Einreise erhalten Sie eine Aufenthaltsdauer von 90 Tagen.
      Anschließend können Sie einen dieser 90 Tage um ein Jahr verlängern. Am Ende dieser jährlichen Verlängerung können Sie diese jährliche Verlängerung erneut um ein weiteres Jahr verlängern, und Sie können diese jährliche Verlängerung dann erneut verlängern usw. Sie können dies endlos wiederholen, solange Sie die Bedingungen erfüllen.
      Es kommt immer auf die Aufenthaltsdauer bzw. die jährliche Verlängerung an, die Sie verlängern möchten.
      Ihr Visum benötigen Sie hierfür nicht mehr. Es mag heruntergekommen sein, aber das spielt keine Rolle.

  2. Johny sagt oben

    Hallo Ronnie,

    Ich dachte, wir müssten eine Grenzfahrt machen, um noch 30 Tage Zeit zu haben. Jetzt habe ich von dieser Verlängerung bei der Einwanderung gelesen. Was muss bei der Einwanderung vorgezeigt werden? Normalerweise habe ich eine einmalige Einreise O für 89 Tage, das nächste Mal möchte ich für etwa 115 Tage nach Thailand reisen. Ich bin 65, habe in Belgien ein thailändisches Mädchen geheiratet und bleibe den Winter über in Prasat Surin.
    Vielen Dank im Voraus für die ziemlich nervige Angelegenheit.
    Johny

    • RonnyLatYa sagt oben

      Bitte senden Sie Ihre Fragen per https://www.thailandblog.nl/contact/.

      Die Beantwortung dieser Frage ist zu weit vom Thema dieses TB-Einwanderungsinformationsbriefs entfernt.

  3. RonnyLatYa sagt oben

    Lieber TB-Leser,

    Klären Sie es einfach ein wenig.

    Das Visum, wie es jetzt im TB Immigration InfoBrief (TIIB) behandelt wird, ist das Visum im Allgemeinen. Zunächst werden einige Begriffe und Allgemeingültigkeiten erläutert, da diese manchmal zu Missverständnissen führen. Auch die nun genannten Gültigkeitsdauer, Aufenthaltsdauer und Verlängerung sind allgemeiner Natur und gelten nicht für jedes Visum.
    Es gibt viele thailändische Visa und jedes hat eine bestimmte Gültigkeitsdauer. Sie können damit eine bestimmte Aufenthaltsdauer erhalten und diese Aufenthaltsdauer um einen bestimmten Zeitraum verlängern.

    Wir werden einige dieser Visa in einer späteren TIIB genauer betrachten. Dies sind die Visa, die für die meisten TB-Leser gelten und hauptsächlich mit Tourismus, Ruhestand und thailändischer Ehe zu tun haben. Wir schauen dann, was Sie für die Beantragung benötigen, welche Gültigkeitsdauer sie haben dürfen und welche Aufenthaltsdauer und Aufenthaltsverlängerung Sie bei ihnen erhalten können und was Sie einreichen müssen.

    Also Geduld.
    Ich habe mit den Grundlagen begonnen und das ist das Visum im Allgemeinen. Ich werde in der TIIB nicht hin und her springen, indem ich Fragen zu diesem oder jenem spezifischen Visum, der Gültigkeitsdauer oder der Verlängerung beantworte. Der gesamte Aufbau der Serie, der Schritt für Schritt aufgebaut wurde, geht verloren.

    Selbstverständlich können Sie jederzeit auf das Thema eingehen, das gerade in der TIIB diskutiert wird.
    Auch wenn etwas nicht klar ist oder Sie zusätzliche Informationen haben, ist das immer willkommen.

    Wenn Sie jedoch eine spezielle Frage zu einer bestimmten Situation haben, die nur Sie betrifft, können Sie diese Frage jederzeit an senden https://www.thailandblog.nl/contact/ und ich werde versuchen, sie angemessen zu beantworten.

  4. Richard Tsj sagt oben

    Lieber Ronnie,
    Ich habe ein paar Fragen :
    Ich habe ein Non-IMM-O-Mehrfachvisum mit einer Gültigkeit von einem Jahr. Es ist noch bis zum 18. Oktober 2019 gültig. Im April werde ich Thailand für etwa drei/vier Monate verlassen und dann zurückkommen, um hier zu bleiben. Habe ich ein Re Einreiseerklärung vor meiner Abreise erforderlich?
    Ich sehe auch regelmäßig, dass TB-Leser ein Non-IMM-Visum O + A haben
    Was ist der Unterschied zu meinem Visum? Wofür steht das A?
    Ich werde noch vor meiner Abreise meine thailändische Freundin heiraten und bin damit beschäftigt, alle notwendigen Dokumente zusammenzutragen.
    Kann ich einfach mein aktuelles Visum behalten oder ist es besser, ein anderes zu beantragen?
    Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, wenn ich mein Visum für das laufende Jahr verlängern möchte/muss?
    .Ich weiß, es sind viele Fragen, aber ich hoffe, dass Sie sie beantworten können.
    Danke im Voraus,
    Daniel


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