Fragen und Antworten zu Tax Thailand: Fragen zur Steuerdatei und allgemein

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Posted in Steuerfrage
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November 20 2014

Lieber Erik,

Habe ein paar Fragen zur Datei und allgemein.

Zu Frage 6 der Akte heißt es unter Fazit: Es wird empfohlen, bei der Steuer- und Zollverwaltung alle Befreiungen für alle niederländischen Einkommensquellen zu beantragen. Dies gilt auch für die staatliche Rente (oder WIA usw.), obwohl sie in den Niederlanden weiterhin der Einkommensteuer unterliegt.

In Frage 13 heißt es: AOW sind Einkünfte, die im Vertrag nicht erwähnt sind. Und es gibt keinen Restartikel im Vertrag.
Besteuert TH die AOW schon hier und da? Im Internet wurde nur das oben Gesagte aus dem Thailand-Blog gefunden.
Aber das Abkommen dient dazu, Doppelbesteuerung zu verhindern, also berufen Sie sich darauf. AOW ist nur in den Niederlanden steuerpflichtig.

Steht das nicht im Widerspruch zueinander, wenn man einerseits empfiehlt, eine Befreiung von der AOW zu beantragen, und andererseits feststellt, dass die AOW immer unter das Einkommensteuerrecht der Niederlande fällt? Diese Befreiung wird es nie geben. Warum raten wir Ihnen, dafür eine Befreiung zu beantragen (wenn Sie in den Niederlanden eine Befreiung beantragen wollen)?

Schutzbelag entfernen. Damit habe ich keine Erfahrung, aber meines Erachtens stimmt es, dass Ihnen das Finanzamt nach Ablauf der 10 Jahre eine Nachricht schickt und Sie andernfalls selbst eine Anfrage stellen können. Hat jemand Erfahrung? Nein, aber eindeutig trotzdem. Nach 10 Jahren Auswanderung soll die Schutzbewilligung erlöschen. Die Praxis zeigt, dass die Steuerbehörden manchmal vergessen, dies rechtzeitig zu tun. Sollten Sie dagegen etwas unternehmen, einen Brief schreiben? Hat jemand Erfahrung?

Verstehe ich das richtig, keine Steuergutschriften mehr ab 2015? In der Vergangenheit hat die SVB dazu geraten, die Lohnsteuergutschrift bei der SVB zu beantragen, wodurch weniger Lohnsteuer einbehalten wird und die Netto-AOW somit höher ausfällt.
Wenn Sie dann als gebietsfremder Steuerzahler eine Steuererklärung in den Niederlanden einreichen, wird die AOW weiterhin in den Niederlanden besteuert, so dass Sie ab 2015 keinen Anspruch mehr auf eine Steuergutschrift in Ihrer Steuererklärung haben.
Wenn Sie also die Lohnsteuer so niedrig wie möglich ansetzen lassen, also mit einem Antrag auf Lohnsteuergutschrift bei der SVB, folgt dann ein Nachbescheid, sobald Sie den Bescheid für dieses Jahr erhalten? Oder können wir damit rechnen, dass die SVB ab 2015 diese Lohnsteuergutschrift nicht mehr in den monatlichen Berechnungen berücksichtigt, weil wir nicht mehr als in Thailand lebende Steuerinländer gelten?

Haben Sie jemals jemandem geschrieben, dass die niederländischen Steuerbehörden Sie nach dem Jahr der Auswanderung vergessen haben, sodass Sie kein Steuererklärungsformular mehr erhalten haben? Wie wäre es damit: Angenommen, Sie erhalten vom Finanzamt kein Schreiben mehr, in dem Sie aufgefordert werden, eine Steuererklärung abzugeben. Ist es dann ratsam, auch keine Steuererklärung abzugeben, damit Sie diese loswerden können?

Steuerfreiheit? Ich habe diesen Punkt als Frage gestellt, teilweise um die Aufmerksamkeit der Leser darauf zu lenken. Sie haben geschrieben: Nach der Veröffentlichung dieses Dossiers im September 2014 wurde in einer Diskussion im Thailand-Blog darauf hingewiesen, dass diese Gesetzgebung wahrscheinlich nicht für Touristen und „Langzeitaufenthalter“ gilt, die keine Arbeit in Thailand verrichten oder einen Thailänder vertreten Unternehmen.

SCHLUSSFOLGERUNG
Wir sind offen für Erfahrungen anderer. Ich bin auch dafür offen. Stellen Sie sich zum Beispiel vor, ob Ihr thailändischer Partner in Thailand Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien oder Zinsen aus einem Darlehen hat. Werden diese in Thailand besteuert und müssen sie deklariert werden? Von den Zinsen wird bei der Bank eine Quellensteuer abgezogen, kann diese abgerechnet werden?

Ich freue mich auf Ihre Antworten.

Vielen Dank für all Ihre Bemühungen und beste Grüße,

NicoB


Nico,

Frage 1. Wenn Sie Einkünfte aus NL haben, können drei Dinge an der Quelle einbehalten werden. Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeitrag (PrVV) und Krankenversicherungsbeitrag (PrZVW). Wenn Sie eine Ausnahme hiervon wünschen, müssen Sie danach fragen. Die Steuer- und Zollverwaltung beurteilt (3) ob Sie NL mit Ihrem Wohnsitz verlassen haben und (1) ob Sie tatsächlich in TH wohnen und (2) ob Sie Anspruch auf die Anwendung des Abkommens zwischen den beiden Ländern haben.

Als ich mich 7 Monate vor AOW-Beginn für die AOW beworben habe, habe ich von der SVB einen Bescheid und eine Bescheinigung erhalten „Weil Sie in TH wohnen, ziehen wir PrVV und PrZVW nicht ab“. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich noch keinen Antrag auf Befreiung gestellt.

Bei allem Respekt vor diesen Leuten, aber das ist zu früh entschieden. Darüber entscheidet im ersten Rechtszug und in der Einspruchsphase ausschließlich die Finanz- und Zollverwaltung und anschließend das Gericht. Angenommen, die SVB hält nicht zurück und das Finanzamt entscheidet später, dass meine Auswanderung nicht akzeptabel ist; dann hänge ich an einer Nachzahlung nebst Zinsen.

Mein Rat ist also, einfach die Befreiung für alle drei genannten Ressourcen zu beantragen, und wenn es sich um AOW handelt, erhalten Sie keine Befreiung von der Lohnsteuer, dafür aber die anderen beiden.

Frage 2. Sie teilen meine Vision, dass die Beurteilung nach 10 Jahren ablaufen muss. Sie können fragen, ich werde das nicht tun, dieser Angriff stört mich nicht. Weitere Erfahrungen habe ich im Blog nicht gehört.

Frage 3. Wie in der Akte angegeben, ist TH kein Land, in dem Sie ab dem 1 eine Steuergutschrift erhalten, es sei denn, die Politiker müssen noch eine Änderung vornehmen. Das erwarte ich nicht. Ich denke, dass es eine zusätzliche Lohnsteuertabelle geben wird; Wir müssen abwarten, ich habe noch keine Meinung dazu. Aber das Gesetz ist klar.

Frage 4. Nein, das Finanzamt hat Sie nicht vergessen. Der große „große Bruder“ hat dich immer noch im Computer. Ob Sie ein Steuererklärungsformular erhalten, hängt von den Einkünften ab, die in den Niederlanden besteuert werden. Beispiel: Im Jahr 2015 haben Sie 10 Euro AOW, 10 Euro staatliche Rente und 10 Euro Rente, die in NL versteuert werden. Das ist das 3-fache des Einkommens in der Spalte 1, aber addiert tippt man dick auf die nächste Spalte und muss extra bezahlen. Es wird also ein Erklärungsformular geben. (Und wenn dieses Einkommen bestehen bleibt, folgt eine vorläufige Veranlagung für das nächste Jahr usw.)

Ich habe 10 AOW in den Niederlanden versteuert und sonst nichts in den Niederlanden versteuert und habe seit Jahren keine Steuererklärung mehr erhalten. Da nichts einbehalten wird, ist es sinnlos, eine Rückerstattung zu verlangen. Es wird individuell festgelegt.

Frage 5. Steuerfreigabe. Die Datei wurde nach einer Diskussion im Blog geändert. Andere Erfahrungen als diese habe ich nicht gelesen.

Frage 6. Angaben zur Vermietung von Immobilien oder Zinsen für einen ausstehenden Kredit oder Bankzinsen. Ich gehe davon aus: in TH. Ich schlage vor, dass Sie dies mit einem örtlichen Buchhalter in Ihrem Wohnort in TH besprechen. Hier spielt die Quellensteuer eine Rolle und dafür benötigen Sie einen thailändischen Spezialisten.

Ich denke, dass die Quellensteuer nicht abzugsfähig ist, wenn Sie keine Steuererklärung in TH einreichen; in diesem Fall ist die Quellensteuer die endgültige Steuer.

Eric Kuypers

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