Thailand-Visumantrag Nr. 116/20: Verlängerung um ein Jahr

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Posted in Visumsfrage
Stichworte:
10 Juli 2020

Fragender: Tjitske

Wir, mein Mann und ich, hatten immer ein 3-Monats-Visum. Auch wenn wir ein halbes Jahr dort waren. Wir sind dann zwischenzeitlich zurück in die Niederlande gefahren und haben dann erneut ein 3-Monats-Visum beantragt. Eigentlich wollen wir das in ein Ein-Jahres-Visum ändern und in der Zwischenzeit nicht mehr nach Hause gehen.

Nun haben wir gehört, dass man auch in Thailand selbst ein Jahresvisum beantragen kann. Wir hören einfach unterschiedliche Geschichten darüber. Zur Einwanderungsbehörde (für uns ist das Pattaya Jomtien) oder zum österreichischen Konsulat (Thai Garden Pattaya).

Kann uns jemand sagen, was wir tun sollen/können und was die Voraussetzungen sind, um ein solches Visum zu bekommen? Wir sind beide im Ruhestand.

Wir freuen uns über Ratschläge und Tipps.

Vielen Dank im Voraus dafür.


Reaktion RonnyLatYa

Im Moment glaube ich nicht, dass Sie in einer thailändischen Botschaft/einem thailändischen Konsulat ein Visum bekommen werden. Je nach Wetterlage können Sie ein Non-Immigrant-Visum für die einmalige Einreise beantragen. Dadurch erhalten Sie bei Ihrer Ankunft einen Aufenthalt von 90 Tagen. Bisher ist es wie zuvor.

Sie können jetzt auf diese 90 Tage im Jahr verzichten. Den Antrag hierfür können Sie 30 Tage vor Ablauf dieser 90 Tage bei Ihrer Ausländerbehörde einreichen.

Was Sie brauchen, wird hier beschrieben. Es sind die Anforderungen im Allgemeinen. Es kann eine geringere oder höhere Nachfrage bestehen.

TB Immigration Info Letter 024/19 – Das thailändische Visum (8) – Das „O“-Visum für Nichteinwanderer (2/2)

TB Immigration Info Letter 024/19 – Das thailändische Visum (8) – Das „O“-Visum für Nichteinwanderer (2/2)

Wir wissen noch nicht, welche Folgen die Corona-Maßnahmen in Zukunft haben werden.

Ich empfehle Ihnen daher, sobald Sie nach Thailand reisen können, die Einwanderungsbehörde aufzusuchen und sich nach den Bedingungen für eine Jahresverlängerung zu erkundigen.

Wie im Kommentar angegeben. Bei einem ausländischen Paar besteht die Möglichkeit, dass einer von euch beiden zum „Unterhaltsberechtigten“ des anderen wird. Sie müssen selbstverständlich nachweisen, dass Sie offiziell verheiratet sind, allerdings muss dann nur eine Person die finanziellen Voraussetzungen erfüllen. Der andere wird dann als „Abhängig“ bezeichnet.

Mit freundlichen Grüßen

RonnyLatYa

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