Liebe Leserinnen und Leser,

Ich möchte meine thailändische Freundin heiraten. Ich lebe und bleibe in Thailand und bin nicht mehr in den Niederlanden registriert. Ich erhalte AOW und Rente. Was passiert, wenn ich heirate? Wird mein Einkommen gemindert?

Mit 1000 Euro im Monat komme ich nicht über die Runden und das reicht nicht aus, um ein Visum zu beantragen. Meine Freundin hat keinen Job.

Kann ich ohne finanzielle Konsequenzen heiraten?

Regards,

Französisch

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15 Antworten auf „Hochzeitspläne in Thailand, was sind die finanziellen Konsequenzen für mich?“

  1. Eli sagt oben

    Alles hat Konsequenzen.
    Werfen Sie einen Blick auf die SVB-Website oder führen Sie eine Suche auf dieser Website durch.
    Wenn Sie heiraten und dies der SVB melden, wozu Sie verpflichtet sind, wird Ihre gesetzliche Rente auf die eines verheirateten Mannes gekürzt, auch wenn Sie anfangen, zusammenzuleben und dies melden, wird die Rente gekürzt. Etwa 30 % glaube ich.
    Es interessiert sie nicht, dass Ihre Frau Thailänderin ist und kein Einkommen hat. Sie stellen ihr kein Einkommen zur Verfügung.

  2. Eric Kuypers sagt oben

    Frans, vorausgesetzt, Sie haben jetzt die einheitliche staatliche Rente und eine Rente, werden sich die Dinge mit der Heirat sicherlich ändern. Ihre AOW wird in die Ehegattenrente umgewandelt, die nicht 70 %, sondern 50 % des Mindestlohns beträgt. Den genauen Bruttobetrag finden Sie auf der Website der SVB, es sei denn, Sie haben einen Rabatt auf Ihre AOW; dann musst du selbst rechnen. In Thailand wird wie bisher die niederländische Lohnsteuer abgezogen.

    Zur Rente kann ich nichts sagen. Das hängt von der Rentenordnung ab, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass sich durch eine Heirat die Bruttorente ändert. Dies können Sie beim Rentenzahler erfragen. Ihre Rente wird entweder in NL oder in TH besteuert und das hängt von der Art Ihrer Rente ab. Da Sie bereits in Thailand leben, gehe ich davon aus, dass Sie sich dessen bewusst sind.

    Übrigens reichen 1.000 Euro netto pro Monat aus, um eine Heiratsverlängerung Ihres Visums zu beantragen. Schließlich ist die Heirat nur eines der Kriterien für den Leistungswechsel; Auch das Zusammenleben bewirkt das.

  3. GeertP sagt oben

    Lieber Franzose
    Möchten Sie vor dem Gesetz oder vor Buddha heiraten?
    Letzteres hat keine Auswirkungen auf Ihre Leistungen, sofern Sie nicht zusammenleben.
    Grüße Gert

  4. Khoen sagt oben

    Antworten auf fast alle Fragen rund um die AOW finden Sie auf der Website der SVB. Zur Frage von Frans siehe hier: https://www.svb.nl/nl/aow/woonsituaties/welke-aow-situatie
    Wenn es um die Höhe der AOW-Beträge geht, klicken Sie auf diesen Link: https://www.svb.nl/nl/aow/bedragen-aow/aow-bedragen

    Unterm Strich erhalten Sie als Alleinstehende/Alleinlebende eine AOW-Leistung in Höhe von 70 % des Mindestlohns. Der Bruttobetrag beträgt derzeit 1541 €. Wenn Sie in Thailand leben, ziehen Sie 9,28 % Lohnsteuer ab und haben einen Nettobetrag. Es gibt auch eine gewisse Einkommensunterstützung. (Wer es genau wissen will, kann es selbst bei Google nachschlagen.) Sie dürfen keine Lohnsteuergutschriften mehr in Anspruch nehmen, zahlen aber auch keine Sozialbeiträge mehr, keinen ZVW-Beitrag und keine Krankenkassenprämie mehr.
    Wenn Sie zusammenleben, erhalten Sie 50 % des Mindestlohns. Brutto: 1048 €. Netto: 950 €. Es spielt keine Rolle, mit wem Sie zusammenleben. Es könnte sich also um die Ehefrau/den Ehemann, einen (Enkel-)Sohn/eine (Enkel-)Tochter, einen Mieter, einen Bekannten/Freund/eine andere Art von Partner usw. handeln. Es geht um das Zusammenleben. Das ist das Kriterium. Nicht verheiratet sein, keine eingetragene Partnerschaft führen oder nicht. Wenn Sie mit jemandem zusammenleben, geht die niederländische Gesetzgebung davon aus, dass die andere Person erwerbsfähig ist und Sie den Haushalt gemeinsam führen. Da die andere Person einen Beitrag leistet, fällt Ihre staatliche Rente geringer aus, da Sie die Kosten anders teilen, als wenn Sie alleine leben würden.

    Es ist also unerheblich, ob Frans heiratet oder nicht. Wenn er anfängt, mit seiner thailändischen Freundin zusammenzuleben, egal ob verheiratet oder unverheiratet, steigt er von 70 % auf 50 % des Mindestlohns, da jeder diesen Prozentsatz hat, der mit jemandem zusammenlebt und einen gemeinsamen Haushalt führt. Die Tatsache, dass die thailändische Freundin keinen Job hat, ist in diesem Fall nicht angemessen. Das liegt an ihr. Sie kann bei der thailändischen SSO Unterstützung beantragen und wenn diese gewährt wird, gibt es ein Einkommen. Der niederländische Steuerzahler muss nicht für das fehlende Einkommen eines Partners aufkommen. Ich bin mit einer Thailänderin verheiratet, die zwar Arbeit und Einkommen hat, aber das ist auch nicht relevant. Meine staatliche Rente beträgt 50 % des in den Niederlanden geltenden Mindestlohns. Die Frage von Frans ist übrigens urkomisch: Heiraten hat immer finanzielle Konsequenzen. Aber was seine Frage betrifft, sollte die Antwort lauten: Nein, eine Heirat hat keine direkten finanziellen Konsequenzen, wohl aber, wenn er mit seiner Frau zusammenlebt. Und das wird wahrscheinlich auch der Fall sein. Wenn er nicht beschnitten werden wollte, müssten er und seine zukünftige Frau getrennte Haushalte führen.

    • Eric Kuypers sagt oben

      Khoen, ich stimme dir nicht zu. Das Kriterium für den Übergang von der 70-prozentigen auf die 50-prozentige AOW-Leistung ist die Ehe bzw. das Zusammenleben. Sehen Sie sich dort Ihren ersten Link und die erste Option an.

      Hiervon gibt es Ausnahmen, etwa wenn der Rentner oder der Partner in ein WLZ-Pflegeheim geht. Dann können Sie die Single-Leistung beantragen. Es gibt auch eine Regelung für zwei Rentner, die unabhängig leben und ab und zu eine Kuschelnacht verbringen möchten.

    • Ger Korat sagt oben

      Das Letzte, was Koen schreibt, ist nicht korrekt: Wenn Sie verheiratet sind und nicht zusammenleben, erhalten Sie immer 50 % des Mindestlohns als staatliche Rente. Dies gilt nicht immer für Konkubinatspaare, beispielsweise wenn der unverheiratete Partner eine eigene Wohnung hat/mietet und dort seinen eigenen Haushalt führt und dort auch die Rechnungen wie Gas, Wasser, Strom usw. bezahlt; Dann gilt die 2-Haus-Regelung, bei der man 70 % des Mindestlohns als AOW erhält, sofern man wie erwähnt nicht verheiratet ist oder eine eingetragene Partnerschaft hat (gibt es in Thailand übrigens nicht).
      Und selbst wenn Sie mit Ihrem Kind bzw. Vater bzw. Ihrer Mutter zusammenleben, erhalten Sie eine höhere AOW-Leistung. Auf der SVB-Website finden Sie Wohnsituationen und weitere Artikel zur 2-Wohnungs-Regel im Internet.
      Nachfolgend mein Rat, wenn Sie nicht verheiratet sind: Mieten Sie eine Wohnung für 1000 bis 1500 Baht, melden Sie den Partner oder sich selbst (1 von 2) dort an und zahlen Sie dort für die Einrichtungen und zahlen Sie dann maximal 2000 Baht für ein unabhängiges Leben Platz inklusive Kosten in Thailand. Damit erfüllen Sie die 2-Wohnungs-Regelung, denn beide verfügen über ein eigenes Zuhause, können dies auf Verlangen, beispielsweise bei einer Hausbesichtigung in Thailand, nachweisen und haben als Unverheirateter Anspruch auf die höhere staatliche Unverheiratetenrente. Alles völlig legal und ich schätze, Sie sparen 200 oder mehr Euro pro Monat. Sagen Sie dies bei einer Kontrolle und zeigen Sie Dokumente/Beweise vor und teilen Sie mit, dass Sie unter die 2-Wohnungs-Regelung fallen, damit es im Nachhinein keine Diskussion mit der SVB gibt.

  5. Französisch sagt oben

    Okay, aber wir leben nicht zusammen, aber bei mir zu Hause hängen Klamotten von ihr, ja, und wenn sie zur Kontrolle kommen, sehen sie das natürlich, denn sie schauen in alles hinein und dürfen sie das auch??
    Ja, es scheint mir, dass wir wegen der Boudha heiraten, weil ich an die Boudha glaube

    • Pjotter sagt oben

      Wenn du wirklich alleine lebst, Franzose, würde ich kein Risiko eingehen und darauf achten, dass alles darauf hindeutet, dass du dort alleine lebst. Bis hin zur Zahnbürste. Es ist ziemlich viel Geld, das einem durch das Zusammenleben entgeht.

      Letztes Jahr gingen sie zur Inspektion nach Isaan.
      (Schöner Ausflug für die „SVB-Leute“, aber er wird sich lohnen) Nun ja, wenn das Gesetz so ist, muss man es auch durchsetzen.

      Ein Bekannter von mir wurde letztes Jahr überprüft (2 Niederländer und 2 Thailänder vom SSO). Lebt wirklich alleine. Ich glaube nicht, dass die Inspektoren „die Schränke“ öffnen dürfen, sondern sie haben ihn einfach gebeten, sie zu öffnen. Sie fragen auch bei einigen Nachbarn nach.

    • Khoen sagt oben

      Auf Französisch hat die Heirat vor Buddha nur eine zeremonielle Bedeutung und hat in Thailand und schon gar nicht in den Niederlanden keine Rechtsgrundlage. Eine Ehe vor Buddha ist daher keine Ehe im Sinne des Gesetzes. @Erik hat recht, wenn er mich darauf hinweist, dass eine legale Ehe bedeutet, dass man von 70 auf 50 % des Mindestlohns sinkt. Im Endeffekt ist nicht nur das Zusammenleben das Kriterium, sondern auch die rechtmäßige Ehe. In Ihrem Fall gilt dies jedoch nicht, wenn nur eine Buddha-Zeremonie stattfindet. Auch hier erhalten Sie aufgrund des Zusammenlebens die gleiche Ermäßigung. Wenn Sie das nicht möchten, beachten Sie die Antwort von @Pjotter.

    • Ger Korat sagt oben

      Sie können Ihr gesamtes Haus mit dem Hab und Gut Ihres Partners füllen, solange Sie nicht verheiratet sind und beide ein eigenes Haus haben/mieten und alle damit verbundenen Nebenkosten jeweils selbst tragen und dies bei einer SVB-Prüfung nachweisen, besteht kein Grund zur Sorge . : siehe meine Antwort an Khoen zum 2-Haus-Programm. Sie haben dann weiterhin Anspruch auf die Standesrente für Alleinstehende.

  6. Michael sagt oben

    ABP wird der einzige Pensionsfonds sein, der die Rente kürzt. In meinem Fall mit einem Kleinbetrag unter 100 Euro pro Monat. Wenden Sie sich für die Berechnung an ABP.

    • Eric Kuypers sagt oben

      George, was bedeutet das im Gegenzug für diese Ermäßigung von fast 100 Euro pro Monat? Ich kann mir nicht vorstellen, dass es keine Gegenleistung gibt. Vielleicht eine Risikominderungsversicherung für den Partner oder ein paar Monatsgelder im Todesfall?

      • Cornelis sagt oben

        Tatsächlich ist ABP der einzige Anbieter, der in der genannten Situation Ihre Rente kürzt.
        Die Schlagzeile der ABP-Website:

        Sie erhalten eine Rente, staatliche Rente und einen neuen Partner
        Dann ist Ihre Rente niedriger, wenn Sie vor dem 1. Januar 1995 eine Rente bei ABP angesammelt haben. Die SVB passt Ihr AOW von Single auf Verheiratete/Ehegemeinschaft um. Und geben Sie dies an uns weiter. Wir passen dann Ihre Rente an.
        Wichtig zu wissen:

        Im Todesfall erhält Ihr Partner keine Hinterbliebenenrente.
        Möglicherweise erhalten Sie einen Zuschuss zu Ihrer Rente, wenn Ihr Partner das gesetzliche Rentenalter erreicht.

      • Cornelis sagt oben

        Siehe auch:
        https://www.maxmeldpunt.nl/topic/korting-pensioen-abp-na-hertrouwen/#

  7. Rudolf sagt oben

    Zitat Khoen: Sie können keine Lohnsteuergutschriften mehr nutzen, aber Sie zahlen auch keine Sozialversicherungsbeiträge mehr, keinen ZVW-Beitrag und keine Krankenversicherungsprämie mehr.

    Möglicherweise zahlen Sie keine Krankenkassenprämien mehr, dafür müssen Sie dann aber für den Krankenhausaufenthalt aufkommen, wenn Sie dorthin müssen.
    Sie können diese Krankenversicherung nicht so leichtfertig außer Acht lassen, denn das Krankenhaus kann viel teurer sein als diese Krankenversicherung.

    Zitat Frans: Mit 1000 Euro im Monat komme ich nicht über die Runden...

    Wenn Sie mit 1000 Euro im Monat nicht über die Runden kommen, ist es an der Zeit, eine Haushaltskasse zu führen, damit Sie wissen, wofür Sie Ihr Geld ausgeben.


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