Fragender: Hank

Ich arbeite an einem Visumantrag für die Ausreise Ende September (nächsten Monat). Ich bin 61 Tage in Thailand. Ankunft 29. September, Abreise 28. November.

Freunde kommen im Oktober. Sie haben noch nicht gebucht. Wir haben Pläne besprochen, einen Freund von uns in Laos zu besuchen. Aktuellen Informationen zufolge wird dies voraussichtlich Mitte Oktober stattfinden. Wenn wir (wahrscheinlich) früher als am 28. Oktober zurückkehren, werde ich kein Visum mehr haben. Ich muss dann nach 30 Tagen das Land verlassen oder bei der Einwanderungsbehörde eine Verlängerung beantragen.

Meine Frage ist: Wann muss ich diese Verlängerung beantragen? Am Tag des Stempels muss ich das Land verlassen oder sollte das schon früher erfolgen?


Reaktion RonnyLatYa

Sie sagen nicht, welches Visum Sie bekommen werden. 61 Tage sind eigentlich eine schlechte Berechnung, wenn Sie mit einem Touristenvisum einreisen. Aber wenn Sie am 61. Tag abreisen, ist das keine Katastrophe. Sie befinden sich dann 1 Tag im Overstay, der 61. Tag hat jedoch in der Regel keine Konsequenzen am Flughafen. Vielleicht eine Anmerkung, aber verzichten Sie auf die 1-Tages-Strafe (500 Baht). Hat für später keine Konsequenzen.

Ich habe eine weitere Option für Sie, die Sie in Betracht ziehen sollten, wenn Sie nach Laos reisen.

Soweit ich weiß, reisen Sie mit einem Visum nach Thailand und es könnte tatsächlich sein, dass Sie ein Visum für etwa 15 Tage kaufen, wenn Sie Mitte Oktober nach Laos reisen würden. Wenn Sie vor dem 29. Oktober zurückkehren, müssen Sie außerdem die Befreiung von der Visumpflicht, mit der Sie zurückkommen, erneuern.

Warum nicht mit einem Wiedereinstieg arbeiten? Sie müssen es dann erhalten, bevor Sie Thailand verlassen und nach Laos reisen. Eine erneute Einreise kostet 1000 Baht.

Auf diese Weise bleibt die Aufenthaltsdauer, die Sie mit Ihrem Visum bei der Einreise erhalten haben, bei Ihrer Ausreise aus Thailand erhalten.

Es spielt keine Rolle, wann Sie nach Laos reisen oder zurückkommen. Bei der Wiedereinreise erhalten Sie dank dieser Wiedereinreise wieder das Enddatum, das Sie zuvor mit Ihrem Visum bei der Einreise erhalten haben. Nach 1 Tagen bleibt Ihnen natürlich immer noch die eintägige Überschreitung der Aufenthaltsdauer, aber ich habe das bereits einen Tag zuvor erklärt. Wenn Sie nicht nach Laos reisen, sollten Sie die Wiedereinreise natürlich nicht durchführen

Aber natürlich macht man damit, was man will. Ich gebe Ihnen nur eine zusätzliche Option. Alles zur Befreiung von der Visumpflicht ist ebenfalls eine Option, aber das wissen Sie.

Was Ihre Frage betrifft.

Anträge auf Verlängerung eines Aufenthalts, der mit einer Befreiung von der Visumpflicht oder einem Touristenvisum erhalten wurde, sollten Sie am besten in der letzten Woche Ihres Aufenthalts arrangieren. Einige werden es früher erlauben, aber in vielen Einwanderungsbehörden wird normalerweise gesagt, dass man in der letzten Woche wiederkommen soll.

Sie können dies auch am letzten Tag Ihres Aufenthalts beantragen, es ist jedoch keine gute Idee, mit einer Verlängerung bis zum letzten Tag zu warten. An diesem letzten Tag kann alles passieren. Daher ist es am besten, einige Reserven einzubauen.

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