Fragender: Hank

Bevor ich Probleme mit der Verlängerung meines NO-Jahresvisums bekomme, möchte ich Folgendes wissen. Ich habe ein Non-O-Visum bis zum 13. September 2023. Ich bin am 10. Mai zur Wiedereinreise zurückgekommen. Ich weiß nicht, ob ich dem Tor Mor für den 90-Tage-Bericht Bericht erstatten soll.

Bei meiner Ankunft wird mir mitgeteilt, wie viele Tage und wie viele Tage im Voraus ich die Verlängerung meines Visums veranlassen kann. Ich bin nach thailändischem Recht verheiratet.


Reaktion RonnyLatYa

  1. Bei einer (Jahres-)Verlängerung handelt es sich um die Aufenthaltsdauer, die verlängert wird. Ihr Visum wird nicht verlängert.
  1. Da Sie mit einer Wiedereinreise eingereist sind, erhalten Sie erneut das Enddatum Ihres noch gültigen Aufenthaltszeitraums. In Ihrem Fall wird das der 13. September sein.
  1. Standardmäßig können Sie den Antrag auf eine jährliche Verlängerung 30 Tage vor dem Enddatum Ihres Aufenthalts stellen. Einige Einwanderungsbehörden akzeptieren es auch 45 Tage vor dem Ablaufdatum.
  1. Sie müssen für jeden Zeitraum von 90 Tagen ununterbrochenen Aufenthalts in Thailand eine 90-Tage-Erklärung abgeben.

Seitdem Sie Thailand verlassen haben, handelt es sich nicht mehr um einen ununterbrochenen Aufenthalt. Wenn Sie Thailand verlassen, läuft die 90-Tage-Zählung ab und beginnt erneut mit dem ersten Tag Ihrer Wiedereinreise nach Thailand. Ihre nächste Meldung müssen Sie dann 1 Tage nach Ihrer Ankunft abgeben. In Ihrem Fall 90 Tage nach dem 90. Mai.

Das können Sie auch auf der Webseite von Immigration Bangkok unter „Hinweis“ nachlesen.

"Notiz

....

„Wenn der Ausländer Thailand zu irgendeinem Zeitpunkt während des 90-Tage-Zeitraums verlässt, beginnt die Zählung der Tage ab dem Ankunftsdatum seiner Wiedereinreise nach Thailand erneut. (jeder Fall)

Bei Ausreise und Wiedereinreise des Ausländers beginnt die Tageszählung jeweils mit dem 1. Tag der letzten Wiedereinreise.“

https://bangkok.immigration.go.th/en/90days-report/

  1. Dass Sie nach thailändischem Recht verheiratet sind, ist für die Fragen, die Sie hier stellen, unerheblich.

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