Frage zum Thailand-Visum: Nichteinwanderungsvisum O, wenn Sie abgelehnt wurden?

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Posted in Visumsfrage
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12 September 2019

Lieber Ronnie,

Auf der Website des thailändischen Konsulats in Amsterdam heißt es, dass Sie im Ruhestand sein müssen, um ein Nichteinwanderungsvisum Typ O zu erhalten. Wörtlich heißt es dort: „Sie können dieses Visum beantragen, wenn Sie fünfzig Jahre oder älter sind und nachweislich im Ruhestand sind.“

Ich werde seit Jahren zu 100 % abgelehnt und auch mit über 50 bin ich dann gesetzlich im Ruhestand? Und wenn ja, wie zeige ich das?

Regards,

Fred


Lieber Fred,

Ich bin Belgier und weiß nichts über AOW/Rente in den Niederlanden. Da kann ich dir auch nicht weiterhelfen. Aber dann denke ich, wenn jemand offiziell im Ruhestand ist, sollte er/sie trotzdem AOW/Rente beziehen. Das ist Ihr Beweis. So ist das.

Ob Sie nach dem Gesetz in Ihrer Situation eine Rente beziehen? Keine Ahnung. Ich denke, Sie sollten besser als ich wissen, wie Ihre rechtliche Situation ist.

Sie können sich jederzeit an das Konsulat wenden und Ihre Situation schildern.

Vielleicht gibt es Leser, die anhand der von Ihnen gemachten Angaben sagen können, wie die Rechtslage bei Ihnen ist.

Mit freundlichen Grüßen

RonnyLatYa

30 Antworten auf „Frage zum Thailand-Visum: Nichteinwanderungsvisum O, wenn Sie abgelehnt wurden?“

  1. Kees sagt oben

    Meiner Meinung nach bedeutet „nachweislich im Ruhestand/aow“ eigentlich nicht mehr oder weniger, als dass man über ODER Ersparnisse ODER Einkommen verfügen muss, das nicht aus der Arbeit stammt, einfach um weiterleben zu können, ohne arbeiten zu müssen. Denn mit 50 hat man im Grunde genommen natürlich noch keine staatliche Rente oder Rente. Es gibt mehr als die Mindestanforderungen für diese Ersparnisse/Einkommen; 800,000 THB auf einem thailändischen Konto oder nachgewiesenes Einkommen von umgerechnet 65,000 THB pro Monat.

    • RonnyLatYa sagt oben

      Für einen Antrag auf ein Nichteinwanderungsvisum „O“ müssen Sie nicht über 800 Baht auf einem thailändischen Konto verfügen, wenn Sie ein Bankkonto verwenden. Es genügt auch ein Betrag im Gegenwert in Euro auf einem europäischen Konto. Die Höhe des Gegenwertes wird von der Botschaft festgelegt.

      Das Konsulat in Amsterdam erteilt keine Mehrfacheinreise, daher gelten die oben genannten finanziellen Anforderungen nicht.

      – Kopie der Kontoauszüge der letzten zwei Monate mit ; Ihr Name, aktuell
      – Positiver Saldo von 1.000 Euro, alle Belastungen und Gutschriften, Ihre Rente/Aow.

      • Yan sagt oben

        Nun, Ronny, jetzt überraschst du mich völlig... Es sollten also nicht 800.000 THB auf einem thailändischen Konto sein?! Dann würde ich mit meinen Kontoauszügen von meinen Konten in Belgien (in Euro) die Vorschriften einhalten ... Sollten diese auch „legitimiert“ werden bzw. wie wird dies nachgewiesen und akzeptiert?
        Mit freundlichen Grüßen,
        Yan

        • RonnyLatYa sagt oben

          Lieber Yan,

          Hier geht es um die Beantragung eines Visums bei der Botschaft.
          Dann können Sie sowohl ein europäisches Konto in Euro als auch ein thailändisches Konto in Baht nutzen.
          Oder glauben Sie, dass jeder, der in der Botschaft ein „O“ für Nichteinwanderer beantragt, ein thailändisches Konto mit 800 Bath hat?

          Wenn Sie bei der Einwanderung in Thailand eine Verlängerung um ein Jahr beantragen, muss der Betrag auf einem thailändischen Konto vorhanden sein. Dies kann in Baht erfolgen, meist wird aber auch ein Bankkonto in einer Fremdwährung (FCA) akzeptiert. Sofern es sich um ein thailändisches Konto in Thailand handelt.

    • Jasper sagt oben

      Durch Ersparnisse qualifizieren Sie sich NICHT für ein Nichteinwanderungs-0-Mehrfachvisum für Thailand. Dieses Visum bedeutet übrigens, dass man weiterhin alle 3 Monate einen Grenzübertritt machen muss. Dieses Visum erhalten Sie nur bei der Botschaft in Den Haag, nicht beim Konsulat in Amsaterdam.

      Was den Begriff „Rente“ betrifft: Dies ist ein dehnbarer Begriff für das thailändische Konsulat in Den Haag, es besteht eine gute Chance, dass sie einfach eine periodische Leistung im Zusammenhang mit einer Behinderung akzeptieren.
      Ich würde es einfach dort versuchen.

      • RonnyLatYa sagt oben

        Und warum sollten Sie sich nicht für eine „O“-Mehrfacheinreise für Nichteinwanderer mit Ersparnissen (800 Baht oder gleichwertig) qualifizieren? Den Haag ist die einzige Botschaft, die ich kenne, die keine Ersparnisse annehmen würde.

        • KhunKarel sagt oben

          Lieber Ronny, die Botschaft in Den Haag ist viel strenger als Amsterdam.
          Sparguthaben (vorher mindestens 20.000 Euro) werden seit Oktober letzten Jahres nicht mehr akzeptiert. Dies gilt für Nichteinwanderer mit einmaliger Einreise. Sie möchten sehen, dass Sie Leistungen/Einkommen haben.
          Ich weiß nichts über Amsterdam, ich würde es auch gerne wissen.
          Wie man auch auf der Website sehen kann (Amsterdam), ist nicht mehr wie im letzten Jahr von einer Ersparnis von mindestens 20.000 Euro die Rede.

          Rente und das Alter von 50+ sind ein sehr seltsames Konzept, denn wer kann mit 50 in Rente gehen?
          Es könnte auch sein, dass es wieder möglich ist, wenn man am richtigen Tag zur richtigen Person kommt. Es ist ein trauriger Zustand mit den vielen Interpretationen in den verschiedenen Botschaften.

          Grüße Karel

          • RonnyLatYa sagt oben

            Im Konsulat von Amsterdam galt bis vor Kurzem ein Einkommen von 600 Euro und 1200 Euro, wenn man mit einer Nicht-Thailänderin verheiratet war und diese Person nicht erwerbstätig war.

            Ein Betrag von 20 Euro wurde in Amsterdam für eine Nichteinwanderungs-„O“-Einzeleinreise nicht beantragt und eine Mehrfacheinreise ist dort nicht möglich.
            Das heißt aber nicht, dass es nicht akzeptiert wurde.

            Was das Alter von 50 oder mehr betrifft.
            Dies ist die offizielle Forderung Thailands. Weil sie dies als das Rentenalter für alle betrachten. Beispielsweise wird für eine Verlängerung in Thailand mindestens dieses Alter für „Rentner“ erforderlich sein.
            Botschaften/Konsulate, die dieses Alter erhöhen, tun dies auf eigene Initiative.

            „Es ist ein trauriger Zustand mit den vielen Interpretationen in den verschiedenen Botschaften“
            Da stimme ich Ihnen voll und ganz zu.

          • Jasper sagt oben

            Sowohl beim Konsulat in Amsterdam als auch bei der Botschaft in Den Haag war es überhaupt kein Problem, gegen Vorlage von 50 plus und 5000 Euro auf dem Konto ein SINGLE O-Visum zu erhalten. Mehrfach-O-Visa werden nur an nicht erwerbstätige Personen ausgestellt, die regelmäßige Leistungen beziehen. Als wohlhabender Rentner war ich NICHT berechtigt. Nicht einmal für ein doppeltes Touristenvisum, das man nur erhält, wenn man Gehaltsabrechnungen vorweisen kann.
            Sie können es nicht noch verrückter machen.

            Es muss zwischen dem Mehrfach-O-Visum und dem OA-Visum unterschieden werden. Beim ersten müssen Sie ein Jahr lang alle drei Monate einen Grenzübertritt machen, mit dem OA-Visum gehen Sie alle drei Monate zur Einwanderungsbehörde, um einen Stempel zu holen, und Sie müssen über ein Einkommen von 3 Baht oder 3 Baht verfügen. Dabei muss es sich NICHT um eine Rente handeln.

            • J. Kromhout sagt oben

              Hallo Jasper bezüglich der Nichteinwanderungs-O-Einzeleinreise

              Wie lange ist das her? und für welche Botschaften gilt es?

              5000 Euro auf dem Sparkonto oder auf dem Girokonto?

              Ich gehe davon aus, dass sie mindestens einen 2-Monats-Überblick über das Girokonto wünschen.
              Sie sind also nicht der Meinung, dass auf dem Zahlungskonto regelmäßige Einkünfte oder Leistungen/Löhne vorhanden sein sollten? solange nur 5000 Euro drauf sind?

              Den Haag kann sehr schwierig sein und seit letztem Jahr haben sie die Bedingungen geändert.

              Mir wurde die einfache Einreise „Non Immigrant O“ (Den Haag) mit nur einem Sparkonto mit 28000 Euro darauf verweigert. (also kein Girokonto)

              Sehr verwirrend all diese unterschiedlichen Ratschläge und Erfahrungen der regierenden Adern. Doch am verwirrendsten sind die Botschaften selbst, mit den ständigen oft unklaren Veränderungen, mit denen man kaum Schritt halten kann, aber auch mit den vielen Unterschieden bei den verschiedenen Botschaften.

              Grüße J. Kromhout

  2. Erik sagt oben

    Fred lehnt die Arbeit zu 100 % ab und erhält Invaliditätsleistungen entweder aus einer Privatversicherung oder aus der gesetzlichen Arbeitnehmerversicherung. Möglicherweise Herr WIA, der Nachfolger der WAO. AOW, die bundesweite Altersvorsorge, kommt in einem späteren Alter (66 und+) und Freds Betriebsrente kann noch bei 65 Jahren liegen.

    Bist du dann im Ruhestand? Ich sage ja. Fred hat eine Invaliditätsrente und diese entspricht dem, was die Dikke van Dale eine Rente nennt: „…periodische Leistung, die jemand erhält, nachdem er aus einem Amt aufgrund des Erreichens eines bestimmten Alters oder bei Bedarf aufgrund einer Invalidität entlassen wurde.“ nach seinem Tod an seine Witwe und Waisen ausgezahlt.“ Nun erfüllt das WIA nicht die letzte Anforderung, aber es heißt „möglicherweise“.

    Dann kommt es darauf an, was die Botschaft „Rente“ nennt. Ich schließe aus dem Text, dass die Leute WIA nicht mit Rente meinen. Wenn man dabei beharrt, wird Fred Pech haben und sein Visum auf einem anderen Weg beantragen müssen.

    Das ist wieder Ronnys Bereich. Möglicherweise, aber ich gebe meine Meinung zu einer besseren ab: Besorgen Sie sich ein T-Visum, legen Sie 8 Tonnen auf die Bank in TH, gehen Sie nach Laos und vielleicht klappt es, wenn Sie den Kontostand vorzeigen. Denken Sie daran, dass Sie für Laos einen Termin über das Internet vereinbaren müssen, sonst kommen Sie nicht rein ...

    Viel Glück!

    • RonnyLatPhrao sagt oben

      Dafür muss er nicht nach Laos gehen.
      Sie können Ihren Touristenstatus in Thailand auch in ein Nichteinwanderungsvisum „O“ umwandeln.

      • RonnyLatPhrao sagt oben

        Ich meine „Sie können in Thailand auch einen Touristenstatus in einen Nichteinwanderungsstatus „O“ umwandeln“, der notwendig ist, um später eine Verlängerung um ein Jahr zu erhalten.

        • Erik sagt oben

          Richtig, das meine ich. Und ist „Rente“ das Kriterium oder nur 8 Euro auf der Bank?

          • RonnyLatYa sagt oben

            Für „Rentner“ in Thailand ist es immer eine Kombination aus Alter und finanziellen Anforderungen.
            Ruhestand oder nicht, ist nicht wichtig.
            Nur in Botschaften/Konsulaten kann man die Rente ausstellen.

  3. Gilbert sagt oben

    Was ich bisher im Zusammenhang mit einem Nichteinwanderungs-OA-Visum gelernt und erlebt habe, ist Folgendes:
    – Für Ihre Planung: Rechnen Sie damit, dass Sie zwei- oder dreimal zur Botschaft gehen müssen
    – Jeder Schalter kann selbst entscheiden, ob er Sie durchlässt oder nicht, er hat das Sagen (nicht Sie)
    – Jeder Schalter hat seine eigenen Regeln, auch in Europa, und nur sie kennen ihre eigenen Regeln
    – Vergessen Sie das Internet: Interessant für Informationen, aber normalerweise nicht genau für „Ihren“ Zähler
    – Die Diener müssen sich an die Regeln halten, also bewahren Sie einen kühlen Kopf, wenn Sie Kafka begegnen

    Also: Bereiten Sie eine Datei so gut wie möglich vor, nutzen Sie die Informationen, die Sie haben, und gehen Sie zum Schalter, um Ihre Anfrage zu stellen. Sie werden Ihnen sagen, was falsch ist und was zu tun ist. Beim ersten Mal wird es wahrscheinlich nicht klappen, aber man kann natürlich auch Glück haben.

    Das ist meine Erfahrung. Ohne Garantien.

    • RonnyLatYa sagt oben

      Er wird ohnehin keinen Antrag auf eine „OA“ für Nichteinwanderer stellen.

      Dies betrifft das Konsulat in Amsterdam und es ist nicht berechtigt, ein Non-immigrant „OA“ und auch kein Non-immigrant „O“ Multiple Entry auszustellen.

      Wenn Sie einen Non-immigrant „OA“ mit den Bedingungen eines Non-immigrant „O“ beantragen, dann ist dies tatsächlich falsch.

      .

  4. Jack S sagt oben

    Der Name Ihres Staates wird die thailändische Regierung nicht interessieren. Ich lebe seit 7 Jahren in Thailand und befinde mich in Übergangspflege. Monatlich genug, um die Voraussetzungen für mein Ruhestandsvisum O zu erfüllen. Dabei wird auch nur geschaut, ob ich die finanziellen Voraussetzungen erfülle.

    • RonnyLatYa sagt oben

      Dabei handelt es sich um die Beantragung eines Visums bei einer Botschaft oder einem Konsulat. Es geht nicht darum, den Aufenthalt bei der Einwanderungsbehörde zu verlängern

      Es gibt mehrere Botschaften, die dann die Altersvoraussetzung von 50 auf 60 oder mehr erhöhen und einen Rentennachweis verlangen.

  5. Michael sagt oben

    Wenn Sie in den Niederlanden bei der Botschaft keinen Erfolg haben
    Sie können jederzeit nach Deutschland (Essen) gehen. Ich selbst (habe eine WIA-Leistung) reise nach Deutschland
    Für den finanziellen Bedarf hatte ich einen Betrag von 6000 € auf meinem Konto.
    Außerdem nur ausgefülltes Visumformular, Passfotos und natürlich Reisepass.
    Ich habe 60 € bezahlt und nach 20 Minuten hatte ich mein Nichteinwanderungsvisum.
    Das war im April letzten Jahres.

    Gruß
    Michael

    • RonnyLatYa sagt oben

      Das ist tatsächlich eine Lösung.
      Den Kommentaren zufolge, die ich gelesen habe, scheint Essen die Altersvoraussetzung von 50 Jahren einzuhalten und verlangt keinen Nachweis über den tatsächlichen Ruhestand.

  6. Fred sagt oben

    Nur zur Klarstellung: Ich habe eine Berufsunfähigkeitsversicherung und erhalte daher eine regelmäßige Rente. Es könnte hilfreich sein, den Link zur Website hinzuzufügen: https://www.royalthaiconsulate-amsterdam.nl/visum-toelichting/ . Ich spreche also von einem Nichteinwanderungsvisum Typ O für die einmalige Einreise, das drei Monate gültig ist. Es hat also nichts mit 3 THB auf einer thailändischen Bank oder der Vorlage meines niederländischen Bankguthabens zu tun, sondern ich muss einen positiven Saldo von mindestens 800.000 Euro und meine Kontoauszüge der letzten 1000 Monate vorlegen, und sie werden auch meine Zahlungen leisten Profitieren Sie davon. Ich gehe davon aus, dass es immer noch der gleiche Mindestbetrag sein sollte wie zuvor (ich dachte, es wären 2 THB pro Monat).

    • RonnyLatYa sagt oben

      Vor einigen Monaten hat das Konsulat diesen Betrag auf 1000 Euro auf einem Konto erhöht.
      Bisher reichte ein Einkommen von 600 Euro, 1200 Euro, wenn man mit einer Nicht-Thailänderin verheiratet war und nicht erwerbstätig war.

      Es ist nicht sofort klar, wie hoch die Einkommensanforderungen jetzt sind.

  7. Berndt sagt oben

    Ich bin über 50 und wurde abgelehnt, ich hatte ein NO-Visum, zeige, dass du 5000 auf deiner Bank hast und ein Einkommen von mehr als 600 pro Monat, zeige aber auch ein Rückflugticket in Den Haag

  8. Willem sagt oben

    Ich bin 59 und beziehe eine ehemalige Militärleistung. Eine Art Vorruhestand, aber keine AOW oder formelle Rente. Letztes Jahr habe ich ohne Probleme ein Non-Immigrant-O-Visum erhalten. Meiner Meinung nach geht es darum, dass Sie nachweisen können, dass Sie nicht mehr erwerbstätig sind oder über ein Einkommen verfügen, dem keine Arbeit mehr entspricht.

    • Fred sagt oben

      Letztes Jahr war diese Anforderung noch kein Thema, Willem, dann habe ich das Visum problemlos bekommen. Ich denke, dass viele Menschen über 50, die in der Vergangenheit ein Nichteinwanderungsvisum vom Typ O genutzt haben, nun mit der Frage kämpfen müssen, wie sie nachweisen können, dass sie nie wieder einer Anstellung nachgehen werden. Deshalb habe ich es hier im Blog gepostet. Ich brauche das Visum erst in 2 Monaten, ich werde vorher das Konsulat aufsuchen, um Klarheit zu bekommen.

  9. Maryse sagt oben

    Lieber Fred,

    Alles in allem ist es am besten, zum Amsterdamer Konsulat zu gehen und zu fragen, welche Einkommensnachweise Sie vorlegen müssen. Der Mann, den ich vor drei Jahren für meinen Nicht-Einwanderer-O kennengelernt habe, ist steif, aber nicht unfreundlich und auf jeden Fall kompetent.
    Hier auf dem Blog bekommt man anscheinend hauptsächlich Ratschläge zu dem, was man nicht gefragt hat ... abgesehen von Ronnys Ratschlägen sind es viele Ratschläge, die einen nur noch mehr verwirren.

    Viel Glück!

  10. Hans sagt oben

    Wenn es um einen Non-Imm-O-Single geht, dann nach Amsterdam oder Essen.
    Amsterdam (Konsulat) ist etwas flexibler als Den Haag (Botschaft).

  11. Manfred sagt oben

    Sehr geehrte Damen und Herren, egal ob Sie Belgier oder Niederländer sind, eine thailändische Botschaft im Ausland stellt immer allgemeine und nie aktuelle Informationen zur Verfügung. Sie sind 50+ und reisen ohne Visum nach Thailand. Bei Ihrer Ankunft erhält jeder 30 kostenlose Visa, die für 30 THB um 1900 Tage verlängert werden können, wodurch Sie zwei Monate lang das Recht haben, dort zu bleiben und dort mit Expats zu interagieren. Ich habe dort seit 2 bis letztes Jahr ein „Ruhestandsvisum“, es gibt mehrere Möglichkeiten, sich legal in LOS aufzuhalten, ohne eine Einzahlung von 2010 Euro bei einer örtlichen Bank und den Nachweis eines monatlichen Einkommens aus dem Ausland von mindestens 20.000 €/Monat. . Wenn Sie wirklich in Südostasien Ihren Ruhestand verbringen möchten, ziehen Sie andere Nachbarländer wie Kambodscha (Vollvisum für 1650 Jahre für 3 $), Vietnam oder Laos in Betracht. Mit freundlichen Grüßen

  12. TheoB sagt oben

    Fred, was es wert ist...
    Mitte November 2018 beantragte und erhielt ich bei der Botschaft in Den Haag eine Nichteinwanderungsgenehmigung „O“ Single.
    Ich wurde zu 80-100 % abgelehnt und habe von der UWV eine Leistung von über 600 € erhalten bzw. erhalten.
    Sie wollten alle Banktransaktionen der letzten zwei Monate, nicht nur die Gutschriften. Mein Kontostand betrug 2 Stellen vor dem Komma.
    Ich habe ihnen die Buchungsbestätigung für ein Hin- und Rückflugticket AMS-BKK von Mitte Dezember bis Ende April gegeben.
    Bei der Übergabe des Visums wurde ich gefragt, was ich nach 90 Tagen in Thailand vorhabe. Ich antwortete, dass ich eine „Aufenthaltsverlängerung“ in Thailand beantragen würde.


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