Fragesteller: Thailand-Visa-Frage Nr. 084/22: Adressänderung

Durch übermittelte Nachricht
Posted in Visumsfrage
Stichworte:
23 März 2022

Fragender: John

Ich ziehe zum ersten Mal um, werde aber weiterhin in Pattaya wohnen, sodass sich meine Adresse ändern wird. Muss ich dies einfach über ein TM 47 der Einwanderungsbehörde melden oder gibt es andere Regeln dafür? Ich habe meine „normalen“ 90 Tage immer online verbracht.


Reaktion RonnyLatYa

Sie müssen eine Änderung Ihres ständigen Wohnsitzes immer der Einwanderungsbehörde melden.

Normalerweise muss man das mit einem TM27 machen.

1542264289117.pdf (immigration.go.th)

Man kann aber durchaus sagen, dass in diesem Fall ein gewöhnlicher 90-Tage-Bericht mit einem TM47 ausreicht, zumal dieser in Pattaya und damit auch bei derselben Einwanderungsbehörde verbleibt.

– Es muss immer ein neues TM30 angefertigt werden.

Dies dürfte auch für Pattaya genügen. Vor allem, wenn man es selbst mitbringt.

Es ist einfach das, was die Leute dort akzeptieren wollen.

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