Lieber Ronnie,

Ich lebe seit mehr als 7 Jahren in Thailand unter derselben Adresse. Seit 5 Jahren rechtmäßig mit einer Thailänderin verheiratet. Ich verstehe immer noch nicht, was ein AO-Visum für Nichteinwanderer bedeutet. Was bin ich jetzt? Ich habe ein Heiratsvisum.

Mein Jahresvisum läuft bald ab. Welche Papiere benötige ich für mein neues Jahresvisum?

Tut mir leid, dass ich frage, aber für mich ist das sehr unklar, dieser Papierkram jedes Jahr mit all diesen Änderungen.

Vielen Dank im Voraus und ich bin sehr zufrieden mit 10 Jahren Thailand-Blog, nutze es dankbar.

Regards,

Hans


Lieber Hans,

Du sagst es selbst. Was Sie als „Ehevisum“ bezeichnen, ist eine einjährige Verlängerung einer zuvor erworbenen Aufenthaltsdauer auf der Grundlage Ihrer thailändischen Ehe. Sie brauchen das Gleiche wie all die Jahre zuvor. Für Sie hat sich nichts geändert. Ob Sie im Ruhestand, älter oder jünger als 50 sind, für eine Verlängerung um ein Jahr aufgrund einer thailändischen Ehe spielt es keine Rolle. Dort gilt nur die Heirat als Hauptgrund.

Ein OA-Visum für Nichteinwanderer richtet sich speziell an Personen, die älter als 50 Jahre und/oder im Ruhestand sind und für einen längeren Zeitraum in Thailand bleiben möchten. Sie können dieses Visum dann bei der thailändischen Botschaft beantragen, sofern Sie die erforderlichen Belege vorlegen. Bei der Ankunft in Thailand wird ihnen dann ein maximaler Aufenthalt von einem Jahr gewährt. Sie müssen Thailand daher nicht alle 90 Tage verlassen. Außerdem müssen sie in Thailand keine finanziellen Nachweise vorlegen, wie jemand, der in Thailand eine Verlängerung um ein Jahr beantragt. Diesen Nachweis haben sie der Botschaft bereits mit dem Antrag vorgelegt. Ab diesem Jahr benötigen sie zusätzlich zu den anderen Belegen auch einen Nachweis über eine Krankenversicherung.

Wenn Sie Ihren Aufenthalt am Ende verlängern möchten, können Sie dies selbstverständlich tun. Sie müssen dann die notwendigen (finanziellen) Nachweise in Thailand und auch eine thailändische Versicherung vorlegen. Sie können sich natürlich auch dafür entscheiden, keine Verlängerung in Thailand zu beantragen und bei der Botschaft ein neues Nichteinwanderungsvisum „OA“ zu beantragen.

Wenn Sie mit einem Thailänder verheiratet sind und die Altersgrenze erreichen, können Sie dieses Visum auch beantragen. Nur weil Sie mit einer Thailänderin verheiratet sind, sollten Sie sich nicht dafür bewerben. Aber welchen Sinn hätte das, wenn Sie auf einfachere Weise und durch Ihre Ehe ein „O“ für Nichteinwanderer beantragen könnten?

http://www.thaiembassy.org/hague/th/services/76475-Non-Immigrant-Visa-O-A-(long-stay).html

https://www.thaiembassy.be/visa/?lang=en#Non-immigrant%20Visa%20long%20stay

Nichteinwanderer bedeutet übrigens, dass Sie aus anderen Gründen als „Touristen“ hier bleiben. Kann alles sein. Ruhestand, Heirat, Arbeit, Studium, Sport, medizinische Gründe, Journalismus usw.

Aber Sie sind kein offizieller Einwanderer nach Thailand.

Wenn Sie den Einwanderungsstatus wünschen, müssen Sie ein „Permanent Resident“ werden. Sie können sich auch bewerben, sind aber an Bedingungen geknüpft.

Mit freundlichen Grüßen

RonnyLatYa

13 Antworten auf „Frage zum Thailand-Visum: Mein Jahresvisum läuft bald ab. Was benötige ich für mein neues Jahresvisum?“

  1. fred sagt oben

    Sehe ich das richtig, dass mittlerweile feststeht, dass auch bei den Verlängerungen eine Versicherungspflicht besteht?

    • RonnyLatYa sagt oben

      Ich habe nie bestätigt, dass dies nicht notwendig sein wird, sondern nur, dass es von Ihrer Einwanderungsbehörde abhängt, wie sie den betreffenden Text liest.
      Also dieser Text, bevor diese Frage noch einmal kommt ...
      „Ein Ausländer, dem ein Nichteinwanderungsvisum der Klasse OA (höchstens ein Jahr) gewährt wurde und dem vor Inkrafttreten dieser Anordnung der Aufenthalt im Königreich gestattet wurde, kann sich für eine bestimmte Aufenthaltsdauer kontinuierlich im Königreich aufhalten . ”

      Aber in diesem Fall hat es absolut nichts damit zu tun.
      In diesem Fall wird der Leser lediglich gebeten zu erklären, was der Unterschied zwischen einem O und einem OA ist und welches Visum er hat. Nicht, ob jemand, der zuvor eine Arthrose hatte, von der Krankenversicherung befreit ist.

      • Jürgen sagt oben

        Lieber Hans & Ronny, ich lebe seit 20 Jahren in Thailand und habe ein O-Visum. vor ein paar Wochen nochmal um 1 Jahr in Pattaya verlängert. Ich habe eine thailändische Krankenversicherung, wurde aber nicht danach gefragt.

        • RonnyLaTYa sagt oben

          Warum sollten sie das tun?

        • Alex Tielens sagt oben

          Hallo Peter, du sprichst von einer thailändischen Krankenversicherung, ich würde gerne mehr darüber erfahren, weil ich etwas Ähnliches suche, weil alle globalen Versicherungen unbezahlbar sind, ich seit 60 Jahren verheiratet bin, eine Tochter habe und seit sechs Jahren hier lebe Jahre, aber immer noch ist die ganze Familie in Belgien registriert, gr.Alex

  2. Puckooster-Hose sagt oben

    Wie kann ich eine Krankenversicherung vorlegen, wenn alle Krankenkassen mich ablehnen. (zu alt 75} ?

    • Daniel VL sagt oben

      Das ist mein Problem, zu alt. Ich habe jetzt eine Versicherung von Asubel, aber vor ein paar Wochen wurde hier als nicht gut gemeldet.
      Mir gefällt auch nicht, dass ich nicht mehr über mein eigenes Geld verfügen kann, die 400.000 Bt, die für den Rest meiner Tage auf dem Konto bleiben müssen. und dann kommt der Kommentar, dass ich dann doch heiraten soll.
      Die nächste Verlängerung wird für mich nicht mehr sein. Nach 17 Jahren werde ich mit 2 x 2 zufrieden sein, 2 im Frühjahr und 2 im Herbst, sofern es mein Gesundheitszustand zulässt.
      Matthias
      Jetzt fange ich auch an, an die Inkarnation zu glauben. Letzte Woche ist eine Frau gestorben, die bereits vor drei Jahren gestorben war. Die Frau, die mir erzählte, dass nach der Einäscherung ein Engel im Himmel war, war sehr überrascht, als ich ihr erzählte, dass die Seele verlässt den Körper beim Tod.

  3. Roland sagt oben

    Sind Sie mit einem O-Visum verpflichtet, Thailand alle 90 Tage zu verlassen?
    Ich war heute Nachmittag bei der Einwanderungsbehörde in Bangkok und habe sie gebeten, mir etwas über das O-Visum zu erklären, da ich beabsichtige, mein OA-Visum zu stornieren und mit einem O-Visum fortzufahren, weil die Krankenversicherung, die mit einem O-Visum verbunden ist, mühsam ist.
    Sie rieten mir, die Grenze zu überqueren und mit einem einfachen Touristenvisum (Visum bei der Ankunft), das 30 Tage gültig ist, wieder nach Thailand einzureisen.
    Dann muss ich innerhalb dieser 30 Tage zur Einwanderungsbehörde gehen, um einen Transfer zu einem 90-Tage-Visum zu erhalten. Und am Ende dieser 90 Tage können Sie es in einen einjährigen Aufenthalt umwandeln.
    In diesem Jahr muss ich mich alle 90 Tage bei der Einwanderungsbehörde melden, genau wie bei meinem OA-Visum. Ich muss Thailand also nicht alle 90 Tage verlassen!
    Das haben mir die Beamten dort heute gesagt...

    • RonnyLatYa sagt oben

      Ja, mit einem Non-Immigrant „O“ sind Sie verpflichtet, Thailand nach 90 Tagen zu verlassen, es sei denn, Sie verlängern die 90 Tage um ein Jahr oder 30 Tage (dies ist nur möglich, wenn Sie mit einem Thailänder verheiratet sind).
      Während dieser einjährigen Verlängerung müssen Sie bei jedem 90-tägigen ununterbrochenen Aufenthalt in Thailand eine Adressmeldung bei der Einwanderungsbehörde einreichen.
      Tausende Ausländer bleiben auf diese Weise in Thailand.

      Um diese ersten 90 Tage zu erhalten, benötigen Sie ein „O“-Visum für Nichteinwanderer. Das bekommen Sie in einer thailändischen Botschaft, praktisch überall auf der Welt.
      Sie können aber auch mit einer „Visa exemption“ (kein Visum bei Ankunft) oder einem Touristenvisum einreisen. Anschließend können Sie bei Ihrer örtlichen Einwanderungsbehörde einen Antrag auf Änderung vom Touristenstatus in den Nichteinwanderungsstatus einreichen. Die Anforderungen sind ungefähr die gleichen wie für eine einjährige Verlängerung oder das, was Sie auf einem Amb sehen

  4. RonnyLatYa sagt oben

    Ja, am Ende des 90-tägigen Aufenthalts, den Sie mit einem Nichteinwanderungsvisum „O“ erhalten, sind Sie verpflichtet, Thailand zu verlassen, es sei denn, Sie verlängern die 90 Tage um ein Jahr (basierend auf „Ruhestand“ oder „Thai-Ehe“). ) oder 60 Tage (letzteres ist nur möglich, wenn Sie mit einem Thailänder verheiratet sind) bei der Einwanderung.
    Während dieser jährlichen Verlängerung müssen Sie der Einwanderungsbehörde für jeden Zeitraum von 90 Tagen Ihres ununterbrochenen Aufenthalts in Thailand Ihre Adresse melden. Darüber hinaus müssen Sie Thailand nicht verlassen, weshalb es sich auch um eine Verlängerung um ein Jahr handelt.
    Auf diese Weise halten sich seit Jahren Tausende von Ausländern in Thailand auf.

    Um die ersten 90 Tage Aufenthalt zu erhalten, benötigen Sie ein „O“-Visum für Nichteinwanderer. Das bekommen Sie in einer thailändischen Botschaft, praktisch überall auf der Welt.
    Sie können aber auch mit einer „Visa exemption“ (kein Visum bei Ankunft) oder einem Touristenvisum einreisen. Anschließend können Sie bei Ihrer örtlichen Einwanderungsbehörde einen Antrag auf Änderung vom Touristenstatus in den Nichteinwanderungsstatus einreichen. Die Voraussetzungen entsprechen in etwa denen einer Verlängerung um ein Jahr oder denen, die Sie bei einer Botschaft einreichen müssten. Sie sollten sich bei Ihrer Einwanderungsbehörde erkundigen, da diese geringfügig abweichen können. Bei der Antragstellung ist darauf zu achten, dass noch mindestens 15 Tage Restaufenthaltszeit verbleiben. Dies liegt daran, dass die Konvertierung nicht sofort erfolgt. Hält 7 bis 10 Tage an. In Bangkok vielleicht etwas schneller. Es hat also nur einen administrativen Grund. Im Falle einer Genehmigung erhalten Sie zunächst einen 90-tägigen Aufenthalt, so als ob Sie mit einem Nichteinwanderungsvisum „O“ einreisen würden. Anschließend können Sie diese 90 Tage um ein Jahr verlängern und dies jährlich wiederholen. Wenn Sie diese 90 Tage nicht verlängern, müssen Sie auch nach diesen 90 Tagen ausreisen.

    • RonnyLatYa sagt oben

      War eine Antwort an Roland.

  5. andre sagt oben

    Ronny, ich muss mein Jahresvisum am 25. November verlängern
    , aber im Moment kann ich den Wald mit all den Bäumen nicht mehr durchschauen, was brauche ich, um mein Jahresvisum zu erneuern???
    Ich bin mit einer Thailänderin verheiratet und habe seit 2 Jahren ein Jahresvisum. Auf meinem Reisepass sind nur der Stempel „RUHESTAND“ und das Datum der Visumverlängerung aufgeführt. Welche Art von Visum ist das O- oder O-A-Visum?
    Welches Visum soll ich jetzt beantragen? O oder OA, was ist in meinem Fall am besten???
    Ich habe jetzt auch gelesen, dass man eine Versicherung braucht. Gilt das für beide Visa?? Ich habe derzeit eine Expat-Versicherung von Assudis Axa mit einer Deckungssumme von 12500 Euro in Belgien !!!! zählt das??? und muss ich zusammen mit der Botschaft einen Zahlungsbeleg als Nachweis einreichen, wenn ich eine eidesstattliche Versicherung beantrage???
    Und benötige ich jetzt auch einen Gesundheitsnachweis, dass ich derzeit gesund bin, von einem thailändischen Arzt, der dies festgestellt hat und das erforderliche Nachweisformular bereitstellt, und muss dieser zuerst bei der Botschaft eingereicht werden???
    Und bleibt es so wie in den Vorjahren, oder werden jetzt weitere Beweise verlangt???

    • RonnyLatYa sagt oben

      1. Die Beantragung eines neuen Visums bei einer thailändischen Botschaft/einem thailändischen Konsulat ist ganz einfach.
      Sie sind verheiratet und beantragen dann das nächste Mal ein Nichteinwanderungsvisum „O“ basierend auf Ihrer Heirat. Sie benötigen keine Krankenversicherung.

      2. Wenn Sie über eine Verlängerung Ihres Aufenthaltszeitraums sprechen, müssen Sie prüfen, auf der Grundlage des Visums, das Sie für den vorherigen Aufenthaltszeitraum erhalten haben. Ihr Reisepass muss immer ein Visum enthalten, aus dem hervorgeht, wie Sie zuvor nach Thailand eingereist sind. Es wird dann angezeigt, ob es sich um ein „O“- oder „OA“-Visum handelte.
      – Wenn das ein „O“-Visum war, dann ist das kein Problem und Sie können einfach erneut eine Verlängerung um ein Jahr beantragen. Auch auf Basis „Ruhestand“ benötigen Sie keine Versicherung. Ich rate Ihnen, möglicherweise in Zukunft aufgrund Ihrer Ehe eine Verlängerung zu beantragen.
      – Wenn es sich um ein „OA“-Visum handelte, kann eine zukünftige Verlängerung ein Problem darstellen, wenn Sie dies aufgrund des „Ruhestands“ weiterhin tun möchten. In diesem Fall möchten Sie möglicherweise eine Versicherung beantragen. Wechseln Sie dann am besten zu einer Verlängerung basierend auf Ihrer Ehe. Wenn dies nicht möglich ist, weil Ihr ursprüngliches Visum ein „OA“-Visum war, müssen Sie möglicherweise mit einem neuen „O“-Visum von vorne beginnen, das am besten auf der Grundlage Ihrer Ehe beantragt wird.

      3. Die Assudus AXA-Versicherung ist nicht in der Liste enthalten und reicht dann normalerweise nicht aus.
      http://longstay.tgia.org/home/companiesoa

      Wenn Sie dieses Formular jedoch von der AXA ausfüllen lassen und diese bestätigt, dass der Mindestbetrag für In- und Out-Patienten abgedeckt ist, wird es möglicherweise von der Botschaft oder der Einwanderungsbehörde akzeptiert. Wer weiß…
      http://longstay.tgia.org/document/overseas_insurance_certificate.pdf

      Wenn Sie die Verlängerung jedoch aufgrund Ihrer Ehe beantragen, müssen Sie keine Versicherung vorweisen. Immer noch einfach.

      4. Die belgische Botschaft hat absolut nichts mit dieser Krankenversicherung zu tun und muss daher nichts unterzeichnen, deklarieren oder legalisieren.

      5. Ein Gesundheitszeugnis ist meines Wissens nur auf Koh Samui erforderlich.

      6. Nur wenn Sie ab dem 31. Oktober ein Nichteinwanderungsvisum „OA“ beantragen, ändern sich die Dinge.
      Wenn Sie Ihren Antrag verlängern möchten und Ihr „OA“ für Nichteinwanderer vor dem 31. Oktober ausgestellt wurde, sind Sie möglicherweise von der Steuer befreit. Sonst brauchst du dafür auch eine Versicherung, aber ich habe in meine Glaskugel geschaut und da war nur eine? In. Es hängt dann von Ihrer Einwanderungsbehörde ab, wie diese vor Ort entscheidet.


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