Lieber Herausgeber/Rob V.,

Am 22. März beantragte meine Freundin zum ersten Mal ein Schengen-Visum bei VFS Global. Der Grund des Besuchs war bereits in der Sponsorenurkunde klar dargelegt, weshalb kein weiteres Einladungsschreiben beigefügt wurde.

Sie ist Landwirtin und lebt vom Verkauf der Produkte (hauptsächlich Obst) ihres Landes. Daher wurden mehrere übersetzte „Landbesitz“-Dokumente beigefügt.

VFS bat sogar darum, diese Dokumente in thailändischer Sprache beizufügen, was sie auch taten. Zum Nachweis wird zusätzlich ein Rückflugticket vorgelegt.

Die Ablehnung beruht auf Grund 2 (Besuchsgrund nicht ausreichend nachgewiesen) und Grund 9 (Wahrscheinlichkeit der rechtzeitigen Abreise nicht ausreichend nachgewiesen).

Im Ablehnungsdokument heißt es, dass Einspruch bei der niederländischen Botschaft mit Sitz in Ter Apel eingereicht werden kann. Welchen Rat hast du für mich? Einen Einspruch bei Ter Apel einreichen oder sie einfach noch einmal zu VFS gehen lassen, um einen neuen Antrag einzureichen, jetzt mit dem Zusatz eines Einladungsschreibens?

Ihr Besuch ist vom 20. Juni – 5. September geplant, ein Termin bei der Botschaft in BKK kann nicht rechtzeitig vereinbart werden, daher leider an VFS.

Regards,

Januar


Lieber Jan,

Das ist Scheiße!! Ich würde ernsthaft darüber nachdenken, Berufung einzulegen. Am besten mit der Hilfe eines Ausländerrechtsanwalts, für den ein gut auf Ihre Situation abgestimmter Einspruch keine schwierige Aufgabe darstellt. Sie können auch selbst damit beginnen, wenn Sie glauben, einen höflichen und überzeugenden Brief verfassen zu können, in dem Sie die Einwände der niederländischen Behörden widerlegen können. Sowohl Anwälte als auch Beispiele für Einwände finden Sie im Internet, zum Beispiel unter www.buitenlandsepartner.nl, www.mixed-pairs.nl oder bei Google unter „Bzwaar ablehnung Schengen-Visum“ (+Name der Stadt?).

Nicht umsonst empfehle ich ein gutes Anschreiben in der Schengen-Akte. Der Entscheidungsträger muss sich aus dem Stapel trockener Papiere und Formulare ein Bild des Ausländers machen. Sind alle Teile da? Gibt es Zweifel? Fällt etwas auf? Mit einem kurzen Brief können Sie dem Beamten dann „helfen“, damit zumindest klar wird, was Sie vorhaben. Sowohl im Hinblick auf die Reise in die Niederlande als auch auf eine Erklärung, warum Sie sich keine Sorgen machen müssen, dass Ihr Schatz nicht rechtzeitig nach Thailand zurückkehrt. Es ist aber durchaus möglich, dass mehr dahintersteckte als nur ein unklares Ziel. Anscheinend waren die Eigentumspapiere (thailändisches Original vorlegen – ich kann sie nicht lesen – plus Übersetzung) nicht ausreichend. Ich vermute, dass sie sich mehr Engagement-Beweise wünschen würden, etwa einen Job oder bestimmte Pflichten, denen man sich nicht entziehen kann. Ich nenne die Akte beispielsweise einen Betreuungsnachweis für ältere Eltern oder Kleinkinder. Fragen Sie sich, welche Verpflichtungen Sie nachweisen können, denn nur Ihr Wort und etwas Land reichen nicht aus. Insbesondere wenn diese Pflichten (Rückgabegründe) schwach sind, würde ich auf jeden Fall einen Anwalt beauftragen.

Ein erneuter Antrag über Botschaft oder VFS ist ebenfalls möglich, allerdings müssen Sie dann auf jeden Fall weitere Belege vorlegen, wenn zum Antrag kaum noch etwas anderes steht, kann der Beamte beim RSO den Antrag sofort mit Verweis auf die vorherige Ablehnung ablehnen. Für Personen, die ein einziges wichtiges Beweisstück vergessen haben und keine Lust/Zeit haben, Einspruch zu erheben, würde ich anstelle eines Einspruchs einen neuen Antrag in Betracht ziehen (ein Einspruch kann länger dauern als ein neuer Antrag).

Abschließend: Der Rat der Niederlande und anderer Mitgliedstaaten lautet, niemals ein Ticket im Voraus zu kaufen, da dies Geldverschwendung wäre, wenn das Visum nicht erteilt wird. Für den Beamten hat ein Rückflugticket keinen Mehrwert gegenüber einer Rückflugreservierung.

Suchen Sie im Internet nach 2-3 Anwälten, finden Sie heraus, bei wem Sie sich wohl fühlen (und nicht zu teuer für Ihren Geldbeutel). Fühlt sich das Einspruchsverfahren nicht richtig an, dann stellen Sie einen neuen Antrag, aber seien Sie sich darüber im Klaren, dass Sie auch aus gutem Hause kommen müssen, was den Nachweis von Verbindungen zu Thailand angeht (Gründe für die Rückkehr). Geben Sie nicht auf, es wird wahrscheinlich klappen, 95 % der Thailänder bekommen ihr Visum, damit der Urlaub gelingt.

Viel Glück!

Rob V.

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