Lieber Rob

Ich, gebürtiger niederländischer Staatsbürger, und meine Frau (gebürtige Thailänderin mit niederländischem Pass) möchten unseren thailändischen Sohn (meinen Stiefsohn) und seine thailändische Frau für einen zweiwöchigen Urlaub in die Niederlande bringen. Sie sind offiziell verheiratet. Beide haben einen Job beim gleichen Arbeitgeber (Pharmaunternehmen) in Bangkok. Sie dürfen den Arbeitgeber für maximal 2 Wochen (im März/April) verlassen, der Arbeitgeber kann dies schriftlich festlegen.

Auf den Namen des Sohnes gibt es in Bangkok ein Privathaus. Besitzen Sie Ihr eigenes Auto mit einem Rückzahlungsvertrag. Jeden Monat Gehalt und ein einigermaßen volles Bankkonto.
Sie werden in unserem Haus (in den Niederlanden) übernachten. Der Sohn war vor mehr als 15 Jahren ebenfalls zweimal in den Niederlanden, aber wir können diesen alten Pass nicht finden.

Was ist der einfachste Weg, für beide ein Schengen-Visum zu bekommen? Welche Anfrage? Anfrage für Touristen oder Aufenthalt bei der Familie? Müssen ein oder mehrere Dokumente offiziell vom Thailändischen ins Niederländische oder Englische übersetzt werden? Wir versuchen, vom Arbeitgeber eine englische Stellungnahme einzuholen.

Bitte beraten Sie uns, welche Methode gute Erfolgsaussichten hat und welche Dokumente für den jeweiligen Antrag wirklich übersetzt werden müssen.

Weitere Tipps sind natürlich auch willkommen.

Vielen Dank im Voraus.


Lieber Pieter,
Es gibt keinen „einfachsten“ Weg, welchen Weg Sie einschlagen sollten, hängt einfach von der Situation ab. Wenn Ihr Sohn und seine Frau bei Ihnen übernachten möchten, stellen Sie einen Antrag für „Besuch bei Freunden/Familie“, möchten sie in einem Hotel oder Ähnlichem übernachten, dann handelt es sich um einen Antrag für „Tourismus“. Bleiben sie bei Ihnen, können sie wählen, ob Sie sich auch um die Finanzen kümmern (indem Sie als Bürge auftreten) oder ob sie den Urlaub selbst finanzieren. Wenn sie ein Bankkonto mit 1540 Euro haben, reicht das aus (2 Personen x 14 Tage x 55 Euro). 
Ob Sie eine Unterkunft anbieten und nicht als Bürge auftreten (Sohn und Ehefrau weisen mit Hilfe eines Bankguthabens o.ä. ausreichendes Eigenkapital nach) oder ob Sie eine Unterkunft anbieten und gleichzeitig als Bürge auftreten, macht eigentlich keinen Unterschied. Solange die Mindestanforderungen erfüllt sind und das Gesamtbild „richtig“ ist (nicht seltsam, seltsam, fragwürdig usw., sondern einfach nur logisch). 
Thailändische Dokumente müssen in eine Sprache übersetzt werden, die niederländische Beamte lesen können: Niederländisch, Englisch, Deutsch oder Französisch. Am einfachsten ist es, thailändische Dokumente von einem vereidigten Übersetzer ins Englische übersetzen zu lassen. 
Wie das Verfahren weitergeht, welche Dokumente benötigt werden usw. ist in der Schengen-Akte genauer beschrieben. Siehe Thailand-Blog im Menü links unter der Überschrift „Dateien“. Im Artikel zum Schengen-Visum finden Sie eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte und ganz unten können Sie auf „Klicken Sie hier, um die Datei zu öffnen“ eine Textdatei (PDF) herunterladen, in der alle möglichen Situationen beschrieben werden Detail. Diese Informationen sollten zusammen mit den Anweisungen der Regierung (NetherlandsAndYou, VFS Global usw.) ausreichen, um einen gut vorbereiteten Antrag einzureichen.
Es scheint Ihnen bereits bewusst zu sein, dass ein Nachweis der Zuverlässigkeit (Hinweis auf frühere Reisen außerhalb Thailands) und eine plausible Geschichte („wir haben 2 Wochen Urlaub, der Arbeitgeber bestätigt dies in einem Brief“) erforderlich sind, also tue ich das nicht Ich denke, Sie werden schnell einen dummen Fehler machen und die Bewerbung wird wahrscheinlich in Ordnung sein. 
Wenn Sie spezielle Fragen haben, lassen Sie es mich bitte wissen,
Viel Glück,
Rob V.

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