Sechzehn Fragen zu Visa (Folgefrage 2)

Von Ronny LatYa
Posted in Datei, Expats und Rentner, Tourismus, Visa, Visum Thailand
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18. Oktober 2013

Am 13. Oktober beantwortete Ronny Mergits in dem Beitrag „Sechzehn Fragen und Antworten zu Visa und allem, was damit zusammenhängt“ sechzehn Fragen zum Thema Visa. Einige Leser hatten zusätzliche Fragen. In diesem Follow-up die Fragen und eine Antwort von Ronny. Follow-up 1 wurde am 15. Oktober veröffentlicht. Kommentare und Fragen an [E-Mail geschützt] . Diese werden im nächsten Follow-up beantwortet.

Antonio di Lupardi
Vielen Dank für Ihre Erklärung, ich habe folgende Frage: Bin im Besitz eines Nichteinwanderungsvisums O für mehrfache Einreisen – mein Visum läuft am 9. September 2014 ab. Wenn ich jetzt im Juli nach Thailand fliege, bekomme ich einen Stempel mit 90 Tage oder bis zum Ablaufdatum meines Visums?
Ich freue mich, deine Antwort auf Thailandblog zu sehen.
mvg

Lieber Antonio
Das Ablaufdatum des Visums hat keinen Einfluss auf die Aufenthaltsdauer. Die Aufenthaltsdauer hängt von der Art des Visums ab, das jemand besitzt. Sie haben ein Non Immigrant O Multiple Entry, das bis zum 9. September 2014 gültig ist. Wenn Sie also im Juli einreisen, erhalten Sie 90 Tage ab dem Einreisedatum, auch wenn die Gültigkeitsdauer des Visums während der Dauer Ihres Visums abläuft bleiben. 

Bemerkung
Ich hoffe, dass es sich nur um ein Beispiel handelt, das Sie verwenden, und dass Sie es auch vor Juli 2014 verwenden werden. Wenn nicht, haben Sie ein teures Visum gekauft und es hätte mit einer einmaligen Einreise viel günstiger sein können, aber das ist natürlich Ihre Entscheidung.


Mark Groenen
Guten Tag Ronny, guten Tag Dick,
Als Reaktion auf die Informationen auf Thailandblog.nl habe ich noch eine konkrete Frage zu der Situation, in der ich mich bezüglich der Beantragung eines Visums für Thailand befinde. Ich habe vor, für etwa drei Monate nach Asien zu reisen, mit einem Flug nach BKK und auch einer Rückreise von BKK. (wahrscheinlich von Mitte November 3 bis Februar 2013) Jetzt habe ich vor, dies zu tun, ohne ein 2014-Tage-Visum oder ein anderes Visum zu beantragen. Mein Plan sieht wie folgt aus und eigentlich ist meine Frage, ob das nach rechtlichen Regeln machbar ist?

  1. Ankunft Thailand: 16.11.2013, wo ich 30 Tage bleiben werde.
  2. Abreise ins benachbarte Kambodscha: spätestens 14.12.2013 (Ich erhalte ein Visum bei der Ankunft für ca. 20 USD für 30 Tage)
  3. Rückreise nach Thailand per Flug und Ankunft am BKK-Flughafen: ca. 21.12.2013 (ich nehme an, dass ich noch weitere 30 Tage Aufenthalt erhalten werde)
  4. Abreise nach Bali oder Singapur: ca. 14.01.2014 (wo ich in beiden Fällen ein Visum bei Ankunft erhalten kann)
  5. Rückreise nach Thailand per Flug und Ankunft am Flughafen BKK: ca. 21.01.2014 (ich erhalte weitere 30 Tage Aufenthalt)
  6. Im Endeffekt werde ich dann aus meiner Sicht vor dem 19.02.2014 abreisen müssen.

Lässt sich das oben Gesagte problemlos umsetzen? Was auch eine Rolle spielt, ist, dass ich mein Flugticket nach Kambodscha sicherlich nicht im Voraus buchen werde (ich habe also bei meiner 1. Ankunft keinen Beweis, dass ich wieder abreisen werde). Ich möchte mir die Freiheit bewahren, vielleicht eine andere Stadt in Kambodscha zu wählen oder zuerst nach Bali/Singapur zu gehen.

Ich bin sehr neugierig auf meine Möglichkeiten. Natürlich habe ich Ihre Informationen sehr sorgfältig gelesen. Über Google lässt sich zwar auch sehr viel finden, aber das macht es leider nicht immer übersichtlicher.
Danke im Voraus für deine Antwort. Mark Groenen
Ps
Vielleicht ist es immer noch wichtig, aber ich war letzten Juni/Juli auch über drei Wochen in Thailand

Lieber Marc,
Was die Perioden betrifft, sehe ich nicht sofort ein Problem. Sie können aufgrund der Befreiung von der Visumpflicht in Thailand bleiben. Da Sie für jeden Zeitraum mit einem Flug nach Thailand einreisen, haben Sie immer 30 Tage Zeit.

1. Periode – 16. November – 14. Dezember: 29 Tage
2. Zeitraum – 21. Dezember – 14. Januar: 25 Tage
3. Zeitraum – 21. Januar – 19. Februar: 30 Tage

Es gibt Einschränkungen bei der Nutzung einer Befreiung von der Visumpflicht. Auf dieser Grundlage können Sie von einem Gesamtzeitraum von 90 Tagen nur 180 Tage in Thailand bleiben. Sie bleiben jetzt 84 von insgesamt 92 Tagen, also liegt dies definitiv innerhalb des Zeitraums von 180 Tagen.

Ich weiß nicht genau, wann Sie im Juni/Juli waren, aber ich denke, das liegt knapp außerhalb der 180 Tage. Die Frage ist natürlich, ob die Einwanderungsbehörde das alles genau berechnen wird. Vielleicht gibt es irgendwo in der Datenbank ein Programm, das das für sie erledigt.

Was passieren kann, ist, dass Sie beim dritten Eintrag den Hinweis erhalten, dass dies das letzte Mal sei, und Sie dann drei Monate warten müssen, bevor Sie erneut eine Befreiung von der Visumpflicht erhalten können. Wenn Sie dennoch früher zurückkehren möchten, ist dies jederzeit auf der Grundlage eines Visums möglich.

Natürlich kann ich nur mit dem antworten, was auf den verschiedenen offiziellen Websites steht. Inwieweit sie sich strikt daran halten, ist eine andere Sache. Einige Beamte sind flexibler als andere. Dasselbe gilt auch für die Fluggesellschaft. Einige verlangen einen Nachweis, dass Sie Thailand innerhalb von 30 Tagen verlassen werden. Der eine ist darin streng, der andere weniger.

Aus Europa wird es etwas strenger, aus Kambodscha oder Bali/Singapur vielleicht etwas flexibler, aber Sie müssen es trotzdem berücksichtigen.

Am besten wenden Sie sich an die entsprechenden Unternehmen und erkundigen sich, ob Nachweise erforderlich sind und wenn ja, welche Nachweise diese akzeptieren. Für einige reicht vielleicht eine Hotelbuchung, für andere ist ein Ticket oder ein Visum erforderlich.

6 Antworten auf „Sechzehn Fragen zu Visa (Folgefrage 2)“

  1. willem sagt oben

    Ich habe einen Flug gebucht und nicht darauf geachtet, dass ich 30 Tage überschritten habe, jetzt muss ich ein Visum für 30 Euro beantragen, außerdem musste ich 10 Euro extra für den Rückversand zahlen, wohne in Deutschland.

  2. Heck J sagt oben

    Die 90-von-180-Tage-Regel wird nicht überprüft.
    Bei einer einfachen Reise nach Thailand kann es am Abflughafen zu Problemen kommen. Sie fordern einen Rückflug. Sie können dieses Problem lösen, indem Sie am 30. Tag einen Flug in ein anderes Land buchen. Wenn Sie nicht wissen, wohin Sie wollen, buchen Sie einfach den günstigsten Flug bei Airasia.
    Wie merkwürdig! In Thailand wird das nie gefragt. Das ist also ein kommerzieller Trick der Fluggesellschaft.
    Ich habe gesehen, wie Menschen am Check-in-Schalter abgewiesen wurden. Sie buchten ein günstiges Ticket und wurden abgeholt.

  3. Louis Janssen sagt oben

    Ich habe ein Visum-O. Erfüllen Sie alle Voraussetzungen für ein Ruhestandsvisum. Gewinn- und Verlustrechnung des Arbeitgebers vorlegen. Was soll ich mit diesem Dokument zur Einwanderung machen?

    • RonnyLadPhrao sagt oben

      Nein, Sie müssen damit zunächst zur Botschaft gehen.

      • HansK sagt oben

        Ronny Lad Prao
        Anderen Foren zufolge kann man das Visum Oa für einen längeren Aufenthalt in Thailand nur bei bekommen
        Die Einwanderung muss natürlich die Bedingungen erfüllen.
        siehe z.B. http://www.thai-services.com
        Die Botschaft stellt nur das Visum O für Kurzaufenthalte aus. Sobald Sie es gegen OA Longstay eingetauscht haben, können Sie jedes Jahr bei der Einwanderungsbehörde ein neues erhalten, ohne das Land verlassen zu müssen.
        Bei einer Ausreise ist eine erneute Einreise erforderlich, andernfalls erlischt die Aufenthaltserlaubnis.
        Louise, wenn ich Sie wäre, würde ich einfach zur Einwanderungsbehörde gehen und fragen, was benötigt wird. Auf diese Weise bleibt es unklar.
        Ich fahre Mitte November. nach Thailand und ich glaube nicht, dass ich die Papiere rechtzeitig für ein O-Short fertig habe, aber ihnen zufolge kann ich sogar das Touristenvisum in ein OA umwandeln
        mit Zahlung von 2000 THB.
        Teilen Sie uns das Ergebnis mit.
        Grüße HansK

        • RonnyLadPhrao sagt oben

          Hans-K

          Ich kann Ihnen sagen, dass ein OA-Visum auch in einer Botschaft oder einem Konsulat ausgestellt wird.
          Das hat mich auf jeden Fall gestört, nicht nur, weil es auf der offiziellen BZ-Website steht, sondern auch, weil ich selbst in Antwerpen einen OA beantragt und erhalten habe.
          Derzeit ist es so, dass seit dem 1. Januar 2013 das OA (vorerst?) nicht mehr im Konsulat in Antwerpen ausgestellt wird, da die Voraussetzungen für den Erhalt strenger geworden sind.
          Dies wurde mir vom Konsul persönlich bestätigt.
          Dies bedeutet nicht, dass Sie es nicht mehr über die Botschaft beantragen und erhalten können (obwohl es jetzt länger dauern wird).
          Andere behaupten, dass sie trotz der Aussagen des Konsuls in Antwerpen immer noch eine OA erhalten haben, aber bisher habe ich keine Beweise dafür erhalten, dass sie DIESES Jahr in Antwerpen eine OA erhalten haben.
          Allerdings würde ich diesen Nachweis gerne sehen, denn das bedeutet, dass sie wieder in Antwerpen ausgestellt werden.

          Wir empfehlen Ihnen, neben den verschiedenen Websites auch die folgende offizielle Website zu lesen
          http://www.mfa.go.th/main/en/services/123/15385-Non-Immigrant-Visa-%22O-A%22-(Long-Stay). Html
          Lesen Sie insbesondere Punkt 3.

          Eine OA kann im Ausland nur in dem Land beantragt werden, in dem Sie Ihren offiziellen Wohnsitz haben. (Punkt 1.4 der Referenz)
          Eine niederländische Person, die in den Niederlanden lebt, kann in Belgien keinen Antrag auf OA stellen. Wenn ein Niederländer in Belgien lebt, ist dies möglich.
          Ein Visum OA kostet 130 Euro. (wie ein Visum für die mehrfache Einreise)
          Es ist ein Jahr gültig. In Thailand kostet der OA 5000 Baht
          Bei Eintritt erhält man ein Jahr. Sie müssen also nach 90 Tagen nicht mehr nach draußen gehen.
          Da ein OA-Visum automatisch eine mehrfache Einreise beinhaltet, müssen Sie keine Wiedereinreise beantragen.
          Tatsächlich können Sie innerhalb des Jahres so lange bleiben, wie Sie möchten, und Sie können auch jederzeit ein- und ausreisen (innerhalb des Gültigkeitszeitraums).
          Bei jedem Eintritt erhalten Sie einen Wohnsitz für ein Jahr. (ist eigentlich nicht den Regeln entsprechend, da es ab der ersten Eintragung ein Jahr sein sollte, aber aus eigener Erfahrung weiß ich, dass man immer ein Jahr bekommt)

          Aber Sie müssen in Thailand nicht einmal Ihr O-Visum in ein OA-Visum umwandeln, um eine Verlängerung um ein Jahr zu erhalten.
          Das ist Unsinn und kostet Sie nutzloses Geld.
          Sie können Ihr O-Visum für Nichteinwanderer auch um ein Jahr verlängern.
          Wenn Sie in diesem Fall das Land verlassen möchten, müssen Sie eine Wiedereinreise beantragen.
          Letzteres ist die Art und Weise, wie die meisten über 50-Jährigen hier übernachten und nicht auf der Grundlage eines OA-Visums.
          Die Kosten für die Verlängerung betragen 1900 Baht.

          Wenn Sie Mitte November nach Thailand reisen, haben Sie noch genügend Zeit, um ein O-Visum zu beantragen. Was Sie sonst noch damit meinen, ist ein Rätsel.

          Schließlich
          Es liegt nicht daran, dass eine andere Website etwas anderes behauptet, dass diese Website korrekt und vollständig ist und dass diese Website nicht korrekt ist.
          Nun, Sie glauben, was Sie wollen.
          Vielleicht ist es in Ihrem Fall tatsächlich besser, auch zur Einwanderungsbehörde zu gehen.


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