Die Verteilung von Renten Das Scheidungsrecht für Partner wird modernisiert. Dies ist das Ziel des Rentenverteilungsgesetzes Abschied 2021, das der Ministerrat auf Vorschlag von Minister Koolmees für Soziales und Beschäftigung genehmigt hat.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes haben beide Ex-Partner einen eigenständigen Anspruch auf einen Teil der während der Ehe erworbenen Altersrente. Dadurch erhalten ehemalige Partner einen besseren Einblick in ihre finanzielle Situation nach der Pensionierung. Diese Gesetzesänderung durchbricht die lebenslange Abhängigkeit zwischen Ex-Partnern im Rentenbereich.

Nach Inkrafttreten werden die Rententräger die Renten automatisch ausschütten, sobald ihnen die Scheidungsmitteilung zugeht. Ex-Partner können demnächst angeben, ob sie die Rente nicht teilen möchten. Sie können auch weitere Vereinbarungen über die Teilung gemeinsam treffen.

Der Ministerrat hat zugestimmt, den Gesetzentwurf zur Beratung an den Staatsrat weiterzuleiten. Der Text des Gesetzentwurfs und die Stellungnahme des Staatsrates werden veröffentlicht, wenn er dem Repräsentantenhaus vorgelegt wird.

Quelle: Sozialministeriumn

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