Liebe Leserinnen und Leser,

Kann mir jemand etwas zu Folgendem sagen?

Ich bin geschieden. Als Alleinstehender eine staatliche Rente beziehen. Jetzt habe ich eine thailändische Freundin mit einer Tochter. Lebe nun seit 9 Monaten mit einem Dreifachvisum hier in Thailand und reise also nach 90 Tagen ab.

Kann ich sie als Partnerin angeben? Hat das Konsequenzen für AOW? Und hat es auch Vor-/Nachteile?

Danke im Voraus für deine Antwort.

Dolch

38 Antworten auf „Leserfrage: Hat ein thailändischer Partner Auswirkungen auf meine staatliche Rente?“

  1. Herman lobt sagt oben

    Wenn du sie aufgibst, wird es tatsächlich Auswirkungen auf dich haben. Im Moment erhalten Sie für Single
    1099.84 aow nach Angaben der SVB. Haben Sie selbst einen thailändischen Partner und erhalten Sie 1112,54. Leider bekommt man in Thailand einen Rabatt für einen Partner, aber in Wirklichkeit macht das brutto kaum einen Unterschied. Netto ist etwas anderes. Ich habe mich in den Niederlanden abgemeldet und bekomme jetzt 1104.44 und 73.72 Urlaubsgeld pro Monat, Alleinstehende 70.16. Die Beträge können Sie im Internet bei der SVB einsehen. Hinzuzufügen ist, dass Sie im Gegensatz zu mir nicht gegen Krankheitskosten versichert sind.

    • William van Beveren sagt oben

      Sie haben offenbar nicht angegeben, dass Sie zusammenleben, das würde einen schönen Unterschied machen, dann bleiben nur noch 862 übrig, bitte beachten Sie, dass dies vom SSO in Thailand überprüft werden kann (und auch wird).
      Wenn du erwischt wirst, bist du sauer.

  2. Ken sagt oben

    Die Stelle, die Ihnen hierauf die richtige Antwort geben kann, ist natürlich die Stelle, die Ihnen das AOW ausstellt.
    Spielen Sie nicht herum und betrügen Sie nicht, seien Sie einfach ehrlich. Ist das Beste für Ihren Seelenfrieden.

  3. ko sagt oben

    Eine AOW ist personengebunden und hat daher keinen Einfluss auf die Leistung, mit oder ohne thailändischen Partner. Wenn Sie über eine staatliche Rente verfügen, können Sie in Thailand auch ein Ruhestandsvisum beantragen, Sie müssen das Land nicht alle 90 Tage verlassen. Schauen Sie sich die Bedingungen dafür an. Prüfen Sie auch sorgfältig, ob Sie die Regeln für Ihr AOW einhalten. Wenn Sie es richtig arrangiert haben, können Sie hier problemlos wohnen.

    • William van Beveren sagt oben

      Ein thailändischer Partner hat durchaus Einfluss, wenn Sie zusammenleben, da Ihre Leistungen um etwa 25 % gekürzt werden.
      Denn Ihr Partner hat in den Niederlanden normalerweise nie Beiträge gezahlt.

      • harry sagt oben

        Hallo Wim.
        Das wurde mir seit 2015 auch gesagt, du bist der Hase.
        Grüße Harry

        • William van Beveren sagt oben

          Ich bin seit 2 Jahren der Hase, 862 Euro pro Monat, aber es reicht, ich lebe wie ein Gott in Frankreich.

  4. Renevan sagt oben

    Auf der Website des SVB (www.svb.nl) ist alles sehr klar. Wenn etwas nicht klar ist, können Sie auch anrufen. Wenn Sie einen Partner haben und mit ihm zusammenleben, müssen Sie dies angeben. Dies wirkt sich daher auf Ihre AOW-Leistung aus. Thailand ist ein Vertragsland mit den Niederlanden und das Zusammenleben kann und wird auch überprüft.

  5. Roland K sagt oben

    Lieber Dirk,
    Es hängt sehr stark von Ihrer aktuellen Situation ab. Wenn Sie weiterhin in den Niederlanden gemeldet sind und Ihr Partner in Thailand lebt, ändert sich nichts. Sie bilden dann keinen gemeinsamen Haushalt und werden einfach weiterhin als „Alleinstehende“ betrachtet.
    Wenn Sie sich in den Niederlanden abgemeldet haben und mit Ihrem thailändischen Partner in Thailand leben, bilden Sie einen gemeinsamen Haushalt, Ihr Partner gilt dann aber als AOW-Leistungspartner. Ihre AOW-Leistung beträgt dann etwa 750 Euro pro Monat, derselbe Betrag gilt auch für Ihren Partner. Aber achten Sie auf. Wenn Ihre Partnerin älter als 15 Jahre ist, gelten die Jahre zwischen 15 und ihrem aktuellen Alter als Rabattjahre und ihr AOW wird um 2 % pro Jahr gekürzt. Beispiel: Ihr Partner ist 40 Jahre alt. Das heißt 25 Jahre älter als 15 Jahre. Sie erhält dann ca. 750 Euro – (ca. 750×50%) = ca. 375 Euro.
    Im Jahr 2015 entfällt der Zuschuss für eine AOW-Partnerin, wenn diese jünger als 65 Jahre ist.
    Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihren Partner als Ergänzungspartner zur gesetzlichen Rente anzumelden, steht Ihnen ein enormer bürokratischer Aufwand bevor und es wird mindestens ein Jahr dauern, bis eine Entscheidung getroffen wird. In dieser Zeit reduziert sich Ihre AOW-Leistung auf etwa 750 Euro pro Monat.

    Nur ein Kommentar zur Antwort von Herman Lobbes.
    Er hat das Läuten der Glocke gehört, weiß aber sicherlich nicht, wie es funktioniert.
    Er erhält weiterhin eine AOW-Leistung auf Grundlage einer „Alleinstehenden“
    Da er jedoch in den Niederlanden abgemeldet wurde, zahlt er keine Krankenversicherungsprämien mehr. Deshalb ist seine AOW-Leistung monatlich um einige Dutzend Euro höher.
    Andererseits muss er eine deutlich höhere Prämie für die Gesundheitskosten zahlen, während er keinen Anspruch mehr auf Leistungen jeglicher Art hat.
    Es hat nichts mit seinem Partner zu tun.

    • Rechnen sagt oben

      Lieber Ronald
      Wenn ich das richtig verstehe, kann ich also 8 Monate in Thailand und 4 Monate in den Niederlanden leben, dann bleibe ich als Single registriert und muss dann nicht angeben, wann ich zusammenleben werde.

      Rechnen

    • Cor Verkerk sagt oben

      Zwar können Sie für Ihre Partnerin, sofern sie in den Niederlanden lebt, die fehlenden AOW-Jahre innerhalb von 10 Jahren nach der Anmeldung in den Niederlanden nachkaufen, so dass Sie weiterhin den vollen Zuschuss erhalten können.
      Dies hat auch den Vorteil, dass sie im Falle des Überlebens ihres Partners die volle staatliche Rente erhält.
      Natürlich abzüglich aller Jahre, wenn sie vor dem gesetzlichen Rentenalter in Thailand lebt. Oder natürlich beides

    • Herman Lobbes sagt oben

      Lieber Ronald
      Hier in Thailand erhalte ich Aow 734,41 Partnerzulage 352,52 und kob 25,12 = 1112,05 – 8,08 Steuern = 1103,97
      Leider weiß ich für Sie, wo der Klöppel hängt
      Lassen Sie sich nicht von Dirk täuschen, gehen Sie einfach im Internet zur SVB und informieren Sie sich über die Aow-Vorteile
      Musste drei Monate lang um jede Menge Papierkram, Lebensbeweise und anderes kämpfen
      Wenn Sie jedoch vor 2015 eine staatliche Rente beziehen, haben Sie Anspruch auf eine Partnerzulage
      Ich bin seit 1948, also vor knapp einem Jahr, im Ruhestand, bin aber 8 Jahre ohne Kündigung verheiratet, da ich auch in den Niederlanden als verheiratet gemeldet war, und nach einem Einspruch habe ich die Partnerzulage erst später rückwirkend erhalten, obwohl es ist aufgrund des Wohnsitzlandprinzips geringer als in den Niederlanden.
      Sie müssen damit rechnen, dass Sie mit einer hohen Geldstrafe rechnen müssen, wenn Sie es nicht melden und die Polizei herausfindet

    • Herman Lobbes sagt oben

      Nur ein bisschen mehr für die medizinischen Kosten, ich zahle hier 66000 Baht pro Jahr. Ich berechne also 6000 Bath pro Monat, also 150 Euro pro Monat. Das ist ungefähr das Gleiche wie in den Niederlanden, wenn Sie Zvw und die gesetzliche Krankenversicherung sowie eventuelle Zusatzversicherungen haben.

      Grüße Hermann

  6. Robert Piers sagt oben

    Wenn Sie zusammenleben, müssen Sie sie als Partnerin angeben. Wenn Sie das nicht tun, laufen Sie Gefahr, bei einer Kontrolle erwischt zu werden und erhalten eine zusätzliche Beurteilung + eine saftige Geldstrafe.
    Wenn Sie Ihren Partner anmelden, erhalten Sie die staatliche Lebensgemeinschaftsrente und einen Partnerzuschuss. Die Höhe hängt von der Anzahl der Jahre ab, in denen Ihr Partner eine staatliche Rente angesammelt haben könnte. Ist Ihr Partner beispielsweise 45 Jahre alt, dann erhalten Sie 45-18 Jahre = 25 x 2 = 50 % des Grundbetrags. Je jünger Ihr thailändischer Partner ist, desto geringer ist der Rabatt.
    Nur eines: Beim Partnerzuschuss wurden einige Änderungen vorgenommen, die sich auf Ihre gesamte staatliche Rente (also Ihren Anteil + Partnerzuschuss) auswirken können. An http://www.svb.nl alles ist deutlich gekennzeichnet.
    Erfolg.

    • Roland K sagt oben

      @Compuding,
      Um in den Niederlanden gemeldet zu bleiben, müssen Sie acht Monate im Jahr in den Niederlanden wohnen. Wenn Sie aber eine Wohnadresse haben, geht das nicht so schnell. Die Kommunen überprüfen Ihre Wohnadresse nicht, solange keine Anfrage gestellt wird. In der Regel kommt eine solche Anfrage von Gerichtsvollziehern oder Gerichtsvollziehern, wenn diese Zweifel an Ihrer Wohnadresse haben. Wenn Sie ohne Heirat in Thailand zusammenleben, ist eine Eintragung in die GBA (Municipal Basic Administration) kaum möglich. In Thailand gibt es keine eingetragene Partnerschaft. Sparen Sie sich die Mühe.

      • Rechnen sagt oben

        lieber Ronald

        Ich dachte, Sie könnten 8 Monate in Thailand bleiben und 4 Monate in den Niederlanden sein?

        • So sagt oben

          Lieber Computer, das stimmt. Um in der GBA registriert zu bleiben, müssen Sie mindestens 4 Monate und nicht 8 Monate in den Niederlanden leben. Manchmal wird nur etwas gesagt, offenbar um die Leute auf die falsche Spur zu bringen. Sie erhalten Partnerzulage nur für die Anzahl der Jahre, die ein thailändischer Partner in den Niederlanden gelebt hat. Hat nichts mit dem Alter zu tun. Für eine TH-Frau, die mit 45 Jahren nach NL kommt und mit 65 Jahren nach TH zurückkehrt, erhalten Sie 20 x 2 %. Das Gleiche gilt, wenn diese Frau im Alter von 20 Jahren nach NL kommt und im Alter von 40 Jahren nach TH zurückkehrt. Also auch 20 x 2 %. Der SVB ist sich darüber sehr klar, aber es gibt diejenigen, die nicht richtig lesen. Auf der Website der SVB ist deutlich zu lesen, ich zitiere:

          AOW-Zuschuss für Ihren Partner

          Beziehen Sie eine gesetzliche Rente und hat Ihr Partner das gesetzliche Rentenalter noch nicht erreicht? Dann erhalten Sie zusätzlich zu Ihrer AOW-Leistung einen Zuschuss. Dieser zusätzliche Betrag wird als Zuschlag bezeichnet. Sie erhalten diesen Zuschuss, bis Ihr Partner das gesetzliche Rentenalter erreicht hat. Wie viel Zuschuss Sie erhalten, hängt ab von:

          Die Anzahl der Jahre, in denen Ihr Partner nach der AOW versichert war
          Wenn Ihr Partner außerhalb der Niederlande gelebt oder gearbeitet hat, ist er in der Regel nicht AOW-versichert. Für jedes Jahr, in dem Ihr Partner nicht versichert war, werden 2 % der Leistung abgezogen.

          Das bedeutet, dass für die Partnerin nicht die Jahre außerhalb der Niederlande zählen, sondern die Jahre, die sie in den Niederlanden gelebt hat. Sehen http://www.svb.nl/int/nl/aow/hoogte_aow/toeslag/index.jsp

          • Joost Buriram sagt oben

            Soi, ich weiß nicht, ob Sie bereits eine AOW-Leistung haben und außerhalb der Niederlande leben, aber hier in Thailand erhält jeder AOW-Leistungenempfänger, der sich bei der SVB als verheiratet oder in einer ehelichen Lebensgemeinschaft gemeldet hat, eine AOW-Leistung für in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebende Personen, zuzüglich eines Zuschlags für seinen thailändischen Partner, bis er/sie das 65. Lebensjahr vollendet, und für jedes Jahr Altersunterschied erhalten Sie 2 % der AOW-Leistung für zusammenlebende Personen für ihn/sie. Meine Frau war 48 Jahre alt, als ich das AOW-Alter von 65 Jahren erreichte Jahre und ich erhalte jetzt 65×48%=17% einer AOW-Leistung für zusammenlebende Personen im Alter von 2 bis 34 Jahren und sie/er muss dafür nicht in den Niederlanden gelebt haben.

            Wenn Sie also in diesem Jahr (2014) ins Ausland gehen und in diesem Jahr das gesetzliche Rentenalter erreichen und angeben, dass Sie mit einem 40 Jahre jüngeren Partner zusammenleben oder verheiratet sind, erhalten Sie für sich und für sie eine Lebensgemeinschaftsrente 65-25 = 40 x 2 % = 80 % einer AOW-Leistung für zusammenlebende Personen.

            Aber seien Sie vorsichtig, denn auch hier in Thailand kann man prüfen, ob Sie alles wahrheitsgetreu ausgefüllt haben, und wenn das nicht stimmt, haben Sie ein sehr großes Problem.

            • So sagt oben

              Lieber Joost, jemand, der 66 Jahre alt ist, also 1948 geboren wurde, hat mehr als Anspruch auf eine Partnerzulage. Das haben wir eindeutig. Dieser 66-Jährige wird in TH leben, sagen wir, mit einem 25-jährigen thailändischen Partner, der noch nie in den Niederlanden gelebt hat. Nach Ihrer Überlegung erhält dieser 66-Jährige für seinen TH-Partner: 65 minus 25 ist 40 x 2 % = 80 % Partnerzulage. Denn das sagen Sie! Sie hat noch nie in den Niederlanden gelebt, hat keinen Anspruch auf eine staatliche Rente, hat nichts mit den Niederlanden zu tun und dieser 66-Jährige erhält eine 25-prozentige staatliche Rentenzulage für seine 80-jährige Verlobte, und wenn er angefangen hätte, mit ihr zusammenzuleben eine 60-jährige Frau einen Zuschuss von 10 %. Wie können wir es schaffen!
              In meiner vorherigen Antwort habe ich die SVB mehrfach erwähnt. Ich mag ihre Erklärung.

              • Joost Buriram sagt oben

                Meine Frau war nur zwei Mal im Urlaub in den Niederlanden, drei Wochen lang, sie hat nie in den Niederlanden gelebt, also hat sie keine staatliche Rente aufgebaut, jetzt lebe ich in Thailand und bekomme für sie eine Partnerbeihilfe, wie erklärst du das?

                Es stimmt, dass ich aufgrund des Alters meiner Frau und weil sie einen einigermaßen bezahlten Job hat, einen höheren Betrag pro Monat erhalten hätte, wenn ich angegeben hätte, dass ich allein in Thailand lebe und daher eine einzige Leistung beantragt hätte (1099,37, 222,84) wie bisher, mit meiner Ehegattenzulage plus Partnerzulage mit Abzug von zwei Dritteln über dem Bruttomonatsbetrag von 759,53 (17 plus 2 x 258,24 %. = XNUMX abzüglich Abzug wegen Gehalt über dem Höchstbetrag).

                Die gesetzliche Rente erhalte ich auch über die SVB.

  7. Jan Glück sagt oben

    Es ist nicht richtig. Wenn Sie außerhalb der EU leben, haben Sie Brutto- und Nettoleistungen. Wenn Ihre Partnerin jünger ist, erhalten Sie einen Zuschuss. Dies hängt von ihrem Alter ab. Je jünger sie ist, desto mehr Zuschuss erhalten Sie. Als Alleinstehende erhalten Sie keinen Zuschuss 1099.84
    aber alle meine Kollegen, die aus den Niederlanden abgemeldet sind, erhalten maximal 1024 Euro, sofern sie eine Partnerzulage haben. Und für neue Fälle wurde auch dieser Zuschuss ab 2015 abgeschafft. Und das Urlaubsgeld ist brutto pro Tag. Und wenn man den Partner nicht aufgibt, kann man teuer zu stehen kommen, wenn dieser das herausfindet. Aufgrund der vielen Betrügereien mit Sozialleistungen gelten die Regeln Es wird immer strenger. Und ich bin, genau wie meine liebe thailändische Frau, bei der thailändischen Krankenkasse für alles mit 2800 THB pro Jahr versichert.

    • Jos sagt oben

      Jan, können Sie mir weitere Informationen zu dieser Versicherung geben? Meine thailändische Frau und ich hoffen, nächstes Jahr dort zu leben.
      Danke im Voraus,
      Jos

    • Patrick sagt oben

      Ich schaue mir auch diesen Betrag von 2800 Baht pro Jahr an. Mittlerweile zahle ich meiner thailändischen Freundin 28.000 Baht pro Jahr für den kompletten Krankenversicherungsschutz (inkl. Krankenhauskosten, Bettengeld und Ähnliches). Für ihre beiden Kinder kommen noch einmal 5.000 Baht pro Kind hinzu, allerdings werden keine Tagegelder erhoben und der Beitrag zu den medizinischen Kosten ist pro Tag bzw. pro chirurgischem Eingriff begrenzt. Meine Freundin hat keine Ahnung von so etwas wie einer „thailändischen Krankenkasse“, konnte sich aber vom örtlichen Arzt kostenlos versorgen lassen. Anders verhält es sich, wenn sie ein Krankenhaus aufsuchen muss. Diese kostenlose Betreuung beschränkte sich in der Regel auf eine Beratung und einen Paracetamol-Blatt. Deshalb habe ich mich für eine Privatversicherung entschieden. Bitte geben Sie daher auch einige weitere Informationen zu dieser thailändischen Krankenkasse an.

    • Herman Lobbes sagt oben

      Jan Glückwunsch, ich würde auch gerne etwas über die Situation mit der thailändischen Krankenkasse erfahren. Vielen Dank im Voraus, wenn Sie diese Informationen bereitstellen können
      Hermn lobt

    • So sagt oben

      Lieber Jan, die von Ihnen gezahlte Prämie von 2800 Baht pro Jahr gilt nur für Ihre Anmeldung in einem Krankenhaus in Udon Thani, wo Sie sich medizinisch behandeln lassen können. Sie haben dies bereits mehrfach in anderen Beiträgen zum Ausdruck gebracht.
      Nur in diesem Krankenhaus. Es handelt sich also nicht um eine Krankenkasse. Das sollten Sie erwähnen, um die Geschichte ehrlich und vollständig zu halten. Menschen, die in Udon Thani leben, können daher davon profitieren.
      Es gibt mehrere Orte in TH, an denen Krankenhäuser den gleichen Service für Farang anbieten. Nicht alle, aber einige, nicht überall, aber hier und da. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Partner in einem Krankenhaus an seinem Wohnort. Schließlich kann man es nicht wissen.
      Bitte beachten Sie: Wenn Sie sich außerhalb Ihres Wohnortes befinden und eine Krankenhausbehandlung an einem anderen Ort benötigen, erhalten Sie eine Rechnung des jeweiligen Krankenhauses.

      Kurz gesagt: Es ist gut, dass es sie gibt, es handelt sich nicht um eine komplette Krankenkasse, Rentner mit einem kleinen Zuschuss können davon stark profitieren, insbesondere wenn sie nicht (mehr) in der TH selbst unterwegs sind.

      • JohnnyB sagt oben

        Lieber Soi, was Jan Geluk (Lowy Cremers) sagt, sollte mit Vorsicht betrachtet werden. Er hat einen großen Daumen, aus dem er seine Geschichten saugt, und ist in Udon Thani und Umgebung nicht gerade beliebt.

  8. Chris Bleker sagt oben

    AOW ist ein Recht, aber ein Recht hat auch Pflichten, und Pflichten bedeuten Einschränkungen, … Einschränkungen der (Freiheit)
    Wenn Sie länger als 8 Monate alt sind. Wenn Sie sich für einen aufeinanderfolgenden Zeitraum außerhalb der Niederlande aufhalten, sind Sie kein niederländischer Einwohner mehr
    und die Gemeinde kann Sie abmelden, zum Zeitpunkt der Abmeldung durch die Gemeinde haben Sie keinen Anspruch mehr auf Leistungen, einschließlich Krankenversicherungsbeihilfe, und Ihre Krankenversicherung kann Sie ebenfalls abmelden (Versicherung kündigen).
    Seien Sie sich also bewusst, was Sie im Internet schreiben

  9. Willem sagt oben

    Hallo Genau so steht es auf der SVB

    Der AOW-Zuschlag läuft 2015 aus
    Die Zulage läuft im Jahr 2015 aus. Sie können dann nur dann einen Zuschlag erhalten, wenn Sie:

    vor dem 1. Januar 2015 verheiratet war oder zusammenlebte, und
    vor dem 1. Januar 2015 eine teilweise oder vollständige Zulage erhalten haben und
    vor dem 1. November 1949 geboren wurden oder
    im November oder Dezember 1949 geboren sind und vor dem 1. April 2015 eine Teil- oder Vollbeihilfe bezogen haben.
    Wenn Sie am oder nach dem 1. Januar 1950 geboren sind, erhalten Sie keinen Zuschlag.

    Durch die Kürzung oder Streichung des Zuschusses verfügen Sie vorübergehend über weniger Einkommen als erwartet. Ob Sie dagegen etwas unternehmen sollten, hängt von Ihrer finanziellen Situation ab. Eine Möglichkeit besteht darin, dass Ihr Partner (wieder) zu arbeiten beginnt. Weitere Informationen zur Abschaffung des Zuschlags finden Sie in der Broschüre „Der AOW-Zuschlag entfällt ab 2015“.

    Ich bin verheiratet und meine Frau lebt in Thailand und ich bin 6 Monate im Jahr in Thailand, bin in den Niederlanden nicht abgemeldet und beziehe als verheiratetes Paar eine normale AOW-Rente

    Ich habe alles ordentlich abgegeben und bin einfach für die Krankheitskosten versichert. Einmal im Jahr geht meine Frau zur Sozialversicherung in Thailand und lässt dort die Formulare ausfüllen und naja, alles ist in Ordnung, keine Probleme mit der SVB, ich bin geboren im Jahr 1944 und für mich bleibt alles beim Alten
    Vor 2015 verheiratet und auf der SVB-Seite steht, dass sich für mich nichts geändert hat. Schauen Sie sich also die SVB-Seite an und Sie wissen alles, der eine sagt das und der andere sagt es anders./

    Grüße William

  10. So sagt oben

    Die Frage zu AOW wurde schon oft auf Thailandblog diskutiert, und mit @Ronald K glaube ich, dass viele die Glocken läuten hören, aber die Klöppel nicht sehen. Er selbst auch nicht: Eine thailändische Partnerin erhält für die Jahre, in denen sie an einer beliebigen Wohnadresse in den Niederlanden gemeldet war, nur eine Rückstellung von 2 % AOW. Wenn sie nicht in den Niederlanden gelebt hat, erhält sie keine staatliche Rente: null Komma null Euro. Wenn sie beispielsweise 10 Jahre in den Niederlanden gelebt hat, erhält sie mit 67 Jahren: 20 % der staatlichen Rente des Partners, also etwa 150 Euro brutto pro Monat, abzüglich Urlaubsgeld, ebenfalls 20 %.
    Lesen Sie: Wer bekommt AOW?
    Die AOW (Algemene Ouderdomswet) ist eine Grundrente des Staates. Anspruch darauf hat jeder, der das gesetzliche Rentenalter erreicht hat und in den Niederlanden lebt oder gelebt hat. Die AOW-Leistung erhalten Sie von der SVB ab dem Tag, an dem Sie das gesetzliche Rentenalter erreichen. Es spielt keine Rolle, in welchem ​​Land Sie leben.

    Wer jetzt allein in TH lebt, erhält die Einzel-AOW, ca. 1099 Euro brutto im Monat, exklusive Urlaubsgeld. Sofern die Person keine Krankenversicherung aus NL hat, entfällt der Rabattbeitrag Zvw in Höhe von ca. 59 Euro. Wenn Sie eine Krankenkasse aus NL haben, dann haben Sie ca. 1040 Bruttop. Monat. ohne Urlaubsgeld.
    Siehe: http://www.svb.nl/int/nl/aow/hoogte_aow/bedragen/index.jsp

    Was passiert mit jemandem mit Aow-Singles, der zusammenlebt? Na ja, nichts mit ihm bezüglich des SVB, aber mit seinem Aow-Vorteil. Er erhält die Hälfte der Partner-AOW, also etwa 759 Euro p. Monate, ohne Urlaubsgeld. Wenn er eine Krankenkasse aus den Niederlanden hat, werden zusätzlich 41 Euro vom Zvw-Beitrag abgezogen. Der Gesetzgeber argumentiert, dass die andere Hälfte in der Lage sei, für ihren eigenen Unterhalt aufzukommen. Allerdings, und hier kommt es noch einmal: Wenn sie mehrere Jahre in den Niederlanden gelebt hat und das 67. Lebensjahr vollendet hat, erhält sie einen Teil ihrer Lebensversicherung für die Jahre in den Niederlanden. Wenn Sie beispielsweise 10 Jahre lang in den Niederlanden leben, beträgt die Aow 20 % = 150 Euro pro Monat, zuzüglich 20 % Urlaubsgeld. Wenn sie nicht in NL gelebt hat, erhält sie daher kein Aow. So einfach ist das!
    Kurz gesagt: Wenn Sie nicht zusammenleben, müssen Sie nicht auf einen Partner verzichten und behalten die Single-Aow.

    Lesen Sie hier alles über die Aow: http://www.svb.nl/int/nl/aow/, aber interpretieren Sie es richtig.

    Bezüglich der Partnerzulage: Für alle neuen (bitte sorgfältig lesen!) Aow-Anträge wird die Partnerzulage ab 1 nicht mehr gewährt. Wenn jemand Anspruch auf Partnerbeihilfe hat, gilt dies nur für die Jahre, die der Partner in den Niederlanden gelebt hat. Also: Wenn Sie 1 Jahre in den Niederlanden leben, erhalten Sie 2015 % der Partnerbeihilfe. Lesen: http://www.svb.nl/int/nl/aow/hoogte_aow/toeslag/index.jsp

    Endlich: Das Kabinett hat dem Senat nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Partnerzulage für Rentner mit einem monatlichen Einkommen von mehr als 3600 Euro in drei Jahren auslaufen lässt. Diejenigen mit mehr als 3 Euro p. Monat. wird per 4200 auf 1 € reduziert.
    Siehe: http://www.svb.nl/int/nl/aow/actueel/nieuwsoverzicht/131203_partnertoeslag_hogere_inkomens_afgebouwd.jsp

    • Joost Buriram sagt oben

      Ich lebe in Thailand und meine Frau hat nie in den Niederlanden gelebt, aber ich erhalte eine Partnerbeihilfe für sie.
      Als ich 65 wurde, war sie 48 Jahre alt und ich bekomme daher ein AOW von ca. 750 Euro und eine Partnerzulage (bis zu ihrem 65. Lebensjahr) von (17 x 2 % = 34 %) ca. 255 Euro.
      Aber meine Frau hat hier in Thailand einen ziemlich guten Job, was bedeutet, dass ihr Gehalt über dem zulässigen Mindestbruttobetrag von etwa 220 Euro pro Monat liegt, sodass von dem Gehalt über 220 Euro monatlich zwei Drittel des Zuschusses abgezogen werden Einkommen von ca. 1.300,00 Euro. .XNUMX Euro Ich werde für sie keinen Zuschlag mehr erhalten.

    • Roland K sagt oben

      @Soi, ich würde mir die AOW-Regeln nochmal genau durchlesen. Sie verbreiten weiterhin Unsinn und führen dadurch andere in die Irre. Wenn Sie mit einer thailändischen Person verheiratet sind und 65 Jahre oder älter sind, hat Ihre thailändische Partnerin Anspruch auf die Partnerzulage, unabhängig davon, ob sie in den Niederlanden gelebt hat oder nicht. Diese Partnerzulage entspricht Ihrer AOW-Leistung (verheiratet) abzüglich 2 % pro Jahr, dass die Partnerin älter als 15 Jahre ist und ihrem Alter zum Zeitpunkt der Heirat entspricht.

  11. Pim sagt oben

    Und was ist, wenn Sie zwei Partner haben?
    Ich sage nicht, dass Sie eng über mich denken, sie leben tatsächlich in meinem Haus, es sind Mutter und Tochter, die beide erwachsen sind.
    Ich kümmere mich nur um die Damen.

    • So sagt oben

      Lieber Pim, dem SVB ist das egal, auch wenn du drei oder vier hast und so lange und glücklich lebst wie Heringe im Fass, dem SVB gefällt nur einer, und gerne auch mit einem Ausflug. Für die SVB geht es nicht um das Zusammenleben, sondern um das Zusammenleben, was für sie bedeutet: gemeinsam einen Haushalt führen, die Kosten teilen und nicht, was man sonst noch alles anstellt, sei es mit der Mutter oder mit der Tochter. Sie müssen nur einen angeben. Sie können wählen, welche der drei, äh ... zwei!

  12. andre sagt oben

    Leider wieder 10 unterschiedliche Antworten und Meinungen und wir wissen es alle besser, dann bleiben wir in den Niederlanden und wir haben alle die gleiche Menge und schauen uns einfach die AOW-Seiten an, das ist die einzige Seite, wo alles genau ist.

  13. Ken sagt oben

    Sobald der Haushalt aus mehr als zwei Erwachsenen besteht, gelten diese laut Gesetzgeber als Alleinstehende. Es erfolgt dann kein Rabatt auf die Leistung
    Zwei Personen zählen also als Paar, eine oder drei oder vier Personen usw. jedoch nicht. Lustig, richtig.

  14. Pim sagt oben

    soi.
    Chatten ist nicht erlaubt, aber was für eine tolle nette Antwort, die ich provoziert habe.
    Es macht es nur spannend, warum der Altersunterschied das eine mehr wert macht als das andere.
    Mir wurde geraten, die Mutter aufzugeben, weil das plausibler wäre.
    Das wäre nur dieses Stück Sauer.

  15. John sagt oben

    Leute, nutzt euren Verstand und „schaut, bevor ihr springt“.

    Für die richtigen Standards…….Gehen Sie zu einem SVB-Büro, konsultieren Sie die zuständige Person und lassen Sie sich etwas aufschreiben.
    Dann können Sie die richtige Entscheidung treffen.
    Aber spielen Sie keine Streiche!!
    Du hast es hier nicht mit Dummköpfen zu tun.
    Alle Ausreden sind bereits erfunden.

    Ich habe eine faire Karte gespielt. Ich bin äußerst zufrieden………

  16. F Barssen sagt oben

    Kann ich mich auch über CZ versichern, wenn ich eine Rente aus NL beziehe und in Thailand lebe?

    Ich selbst beziehe eine Leistung/Rente
    Wo sind Sie versichert?
    Sie arbeiten nicht in den Niederlanden, sondern beziehen nur eine niederländische Leistung oder Rente. Deshalb sind Sie in den Niederlanden nicht versichert. Sind Sie bei einer niederländischen Krankenversicherung krankenversichert? Dann müssen Sie diese Versicherung kündigen lassen.
    Die Kosten für die medizinische Versorgung in Ihrem Wohnsitzland werden von den Niederlanden getragen, da die Niederlande mit Ihrem Wohnsitzland Vereinbarungen (einen Vertrag) getroffen haben.

    Beziehen Sie Arbeitslosengeld (WW) oder Krankengeld (ZW)? Dann trifft dies auf Sie nicht zu. Diese Leistungen sind mit einer Arbeit in den Niederlanden gleichzusetzen. Sie bleiben daher verpflichtet, eine Versicherung in den Niederlanden abzuschließen. Möchten Sie mehr über Ihre Situation erfahren? Geben Sie in diesem Fall bei Schritt 1 an, dass Sie in den Niederlanden arbeiten. Die folgenden Informationen sind nicht für Sie bestimmt.

    Was müssen Sie für Ihre Versicherung tun?
    Das Europäische Vertragsformular 121 erhalten Sie von der Krankenversicherungsanstalt (CVZ).
    Hierzu müssen Sie selbst nichts eintragen. Senden Sie dieses Formular an Ihren Versicherer in Ihrem Wohnsitzland. Auf diese Weise weiß Ihr Versicherer in Ihrem Wohnsitzland, dass Sie eine Leistung oder Rente aus den Niederlanden beziehen, und registriert Sie als Abkommensempfänger. Sie zahlen einen Beitrag an CVZ.
    Wenn Sie das Formular nicht erhalten haben oder weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an CVZ. Kann man auch anschauen http://www.cvz.nl.

    Wie wäre es mit einer Zusatzversicherung?
    Sie sind in den Niederlanden nicht versichert. Eine Zusatzversicherung können Sie nicht abschließen.


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