Liebe Leserinnen und Leser,

Ich bin neugierig auf Folgendes. Meine Tochter hat die thailändische und niederländische Staatsangehörigkeit mit allem, was dazu gehört, und ist mit einem Thailänder verheiratet. Nun ist aus dieser Ehe vor drei Monaten ein Mädchen geboren worden. Hat dieses Kind nun auch Anspruch auf die niederländische Staatsangehörigkeit?

Mit freundlichen Grüßen,

theos

7 Antworten auf „Leserfrage: Hat meine thailändische Enkelin Anspruch auf die niederländische Staatsangehörigkeit?“

  1. rauben sagt oben

    Hallo Theo,

    Siehe beigefügten Link. Gr Rob

    https://ind.nl/particulier/Paginas/default.aspx

  2. Französischer Nico sagt oben

    Lieber Theo,

    Lesen Sie zunächst auf verschiedenen Websites der niederländischen Regierung/Regierungen zu diesem Thema. Nachfolgend finden Sie eine Reihe von Links.

    http://wetten.overheid.nl/BWBV0001475/geldigheidsdatum_18-06-2015
    http://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/nederlandse-nationaliteit/nationaliteit-door-geboorte-of-familiebanden
    http://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/nederlandse-nationaliteit/dubbele-nationaliteit
    http://www.amsterdam.nl/veelgevraagd/?caseid=%7B81870905-3C61-49EA-BCBC-7A8DE668D437%7D

    Kurz gesagt, es kommt darauf an. Gemäß der niederländischen Gesetzgebung hat ein Kind die niederländische Staatsangehörigkeit oder kann diese erwerben, wenn:
    1. die Mutter des Kindes die niederländische Staatsangehörigkeit besitzt;
    2. der Vater die niederländische Staatsangehörigkeit besitzt und mit der Mutter, die nicht die niederländische Staatsangehörigkeit besitzt, verheiratet ist oder eine eingetragene Partnerschaft eingeht oder das Kind als sein Kind anerkannt hat;

    Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Elternteil eine zweite (oder dritte) Staatsangehörigkeit besitzt. Es gibt Ausnahmen).

    Ihre Tochter besitzt bereits die niederländische Staatsangehörigkeit (egal, wie sie diese erworben hat). Das bedeutet, dass Ihre Enkelin bereits von Geburt an die niederländische Staatsangehörigkeit besitzt (siehe Punkt 1 oben). Wenn Ihr Enkelkind jedoch nicht in den Niederlanden geboren wurde, muss Ihre Tochter es bei der niederländischen Botschaft im Geburtsland Ihrer Enkelin anmelden. Nach der Registrierung kann auch sofort ein niederländischer Reisepass beantragt werden. Für die Anmeldung ist eine internationale Geburtsurkunde erforderlich.

    Dies ist eine kurze Zusammenfassung. Bitte lesen Sie die genannten Websites.

  3. theos sagt oben

    Vielen Dank für Ihre Kommentare, ich werde die bereitgestellten Links auf jeden Fall lesen. Vielen Dank.

  4. theos sagt oben

    Ich habe die Seiten kurz durchgelesen, aber nichts über Folgendes gefunden. Sie ist im Wesentlichen nur mit dem Bhudda, dem Gesetz, verheiratet, unverheiratet und eine alleinerziehende Mutter. Hat das Auswirkungen auf die Beantragung der niederländischen Staatsbürgerschaft?

    • Französischer Nico sagt oben

      Lieber Theo,

      Sie haben geschrieben, dass Ihre Tochter verheiratet ist. Das ist nicht wahr. Dieses Thema wurde in diesem Blog schon oft behandelt.

      Was ich oben unter Punkt 1 geschrieben habe, gilt weiterhin. Ein Kind besitzt von Rechts wegen die niederländische Staatsangehörigkeit, wenn die Mutter ebenfalls die niederländische Staatsangehörigkeit besitzt. Wer der Vater ist und ob er das Kind anerkannt hat, ist unerheblich. Ihre Tochter muss das Kind bei der niederländischen Botschaft anmelden.

      Auch Ihre Tochter besitzt die thailändische Staatsangehörigkeit. Ich gehe davon aus, bin mir aber nicht sicher, dass diese Regel auch in Thailand gilt. In diesem Fall besitzt auch Ihre Enkelin die thailändische Staatsangehörigkeit.

      • theos sagt oben

        Ich habe meiner Tochter auch von Anfang an gesagt, sie solle für die Amphur heiraten, da sie nicht gesetzlich verheiratet sind, aber zusammen leben. Nicht in Thailand verheiratet, muss der Vater das Kind auf dem Amphur anerkennen. Wenn sie rechtmäßig verheiratet sind, wird das Kind automatisch vom Vater anerkannt. Das Kind erhält den Nachnamen des Vaters. Ich denke, er hat es anerkannt, indem er auf den Bericht hingewiesen hat. Das Kind erhält bei der Geburt durch einen thailändischen Staatsangehörigen automatisch die thailändische Staatsangehörigkeit. Eine Geburtsurkunde allein beweist hier nicht, dass man der Vater ist. Dasselbe habe ich bei ihrer Geburt erlebt, nur war ich bei der Amphur-Erklärung auch persönlich anwesend und das schien als Anerkennung zu gelten. Auf jeden Fall vielen Dank für die Information.

        • Französischer Nico sagt oben

          Lieber Theo,

          Ihre Tochter hat (auch) die thailändische Staatsangehörigkeit. Ihre Enkelin besitzt somit per Gesetz die thailändische Staatsangehörigkeit. Dies betrifft die Mutter, nicht den Vater, der die Staatsangehörigkeit bestimmt. Dies gilt in fast allen Ländern. Es wird so verwendet, weil „immer“ sicher ist, wer die Mutter ist. Nicht so beim Vater. Die Tatsache, dass der Vater bei der Erklärung Ihrer Enkelin anwesend war und das Kind seinen Nachnamen trägt, bedeutet nicht, dass der Vater das Kind anerkannt hat. Dies kann vor oder nach der Geburt erfolgen.

          Ich bin auch nicht mit meiner thailändischen Frau verheiratet. Als sie schwanger war, habe ich das ungeborene Kind in der Gemeinde anerkannt, in der es geboren werden sollte. Der Vorteil dabei ist, dass ich mitbestimmen konnte, was im Falle von Komplikationen geschehen soll. Ohne diese Anerkennung hätte unsere Tochter nicht die niederländische Staatsangehörigkeit erworben. Schließlich besitzt ihre Mutter nicht die niederländische Staatsangehörigkeit.

          Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Kind automatisch die Staatsangehörigkeit der Mutter (wenn die Mutter zwei Staatsangehörigkeiten hat, hat ihr Kind diese auch) und die des Vaters (wenn die Eltern nicht verheiratet sind) erhält, wenn dieser das Kind offiziell anerkannt hat. All dies ist immer noch unabhängig von der elterlichen Autorität. Bei einer Ehe oder einer eingetragenen Partnerschaft ist dies gesetzlich geregelt. Andernfalls muss die elterliche Sorge beantragt werden. In den Niederlanden kann dies durch Eintragung in das Behördenregister beim Gericht erfolgen. In Thailand kann dies durch ein Verfahren vor dem Jugendgericht erfolgen.

          Sie können mich für Unterstützung kontaktieren [E-Mail geschützt]


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