Wer kennt einen zuverlässigen Anwalt in Bangkok?

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7. Oktober 2022

Liebe Leserinnen und Leser,

Ich habe jetzt das Alter erreicht, in dem ich nach meinem Tod meine Angelegenheiten regeln muss. In Thailand habe ich „nur“ ein Bankkonto bei der Krungsri Bank mit nur dem nötigen Betrag (THB 800.000), um das Non Immigrant O-Visum zu erhalten. Das Konto darf daher nur auf meinen Namen laufen und ich kann es nicht auch auf den Namen meines Partners führen. Wenn ich sterbe, möchte ich diesen Betrag meinem thailändischen Partner hinterlassen, mit dem ich nur für Buddha (also nicht für das Gesetz) geheiratet habe.

Ich hatte bereits bei der Bank nachgefragt, ob ich dies nicht jetzt zu Lebzeiten im Beisein eines Bankangestellten schriftlich festhalten könnte, so dass meine Lebensgefährtin später nur noch den Nachweis meines Todes vorlegen müsste, um an das Geld zu kommen, was aber nicht der Fall war möglich. nicht. Daher kann ich mich einem thailändischen Testament nicht entziehen und suche nun einen Anwalt in Bangkok, der dieses aufnimmt. Es betrifft also nur das Krungsri-Bankkonto, da ich in Thailand keine Besitztümer mehr habe. Und für meine Besitztümer in den Niederlanden erstelle ich ein niederländisches Testament bei einem niederländischen Notar.

Wer kennt und hat Erfahrung mit einem Anwalt in Bangkok für dieses sehr einfache Testament, der auch einen normalen Tarif verwendet!

Ich freue mich darauf und danke im Voraus für alle hilfreichen Antworten.

Regards,

Haki

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30 Antworten auf „Wer kennt einen zuverlässigen Anwalt in Bangkok?“

  1. Mary Baker sagt oben

    IPCT-Anwälte – ItalThai Tower, Petchaburi Road
    Anwaltskanzlei der Stadt Siam, Silom Road

  2. Jürgen sagt oben

    Hi

    Die Tochter meiner Freundin arbeitet in einer Anwaltskanzlei. Wenn Sie möchten, kann ich Ihnen ihr Leitungskonto geben?

    • khaki sagt oben

      Lieber Peter!

      Liebe! Aber vielleicht ist es ratsam, zunächst zu fragen, ob diese Anwaltskanzlei ein solches Familienunternehmen betreibt. Weil meine Frau und ich schon eine Weile daran gearbeitet haben und wir immer den Knochen erwischt haben. Deshalb habe ich die Anfrage jetzt auch hier auf TB gestellt.
      Wenn die Tochter keine Einwände dagegen hat, dass meine Frau oder ich Sie über Line kontaktieren, geben Sie bitte ihre Line-Adresse an. Bitte verwenden Sie für jede Antwort meine E-Mail-Adresse: [E-Mail geschützt]

      Danke im Voraus.

      H

  3. Hans sagt oben

    Am besten
    Eröffnen Sie kein Gemeinschaftskonto, sonst müssen Sie Ihren Betrag auf der Bank verdoppeln, da Ihnen nur die Hälfte zugeteilt wird.
    Sie können Ihrer Partnerin die Nutzung Ihres Kontos erlauben, wenn Sie ihr vertrauen. Der Nachteil besteht darin, dass die Ermächtigung mit Ihrem Tod automatisch erlischt. Solange die Bank nicht weiß, dass Sie dort waren, kann sie Geld abheben. Sie ist dann offiziell strafbar.
    Es ist besser, Ihr eigenes Testament auf Englisch und Thailändisch zu verfassen.
    Stellen Sie sicher, dass 3 Zeugen unterschreiben, die nicht mit ihr oder Ihnen verwandt sind, und unterschriebene Kopien ihrer Ausweise beifügen. Sie können das Testament beim Obator hinterlegen, es selbst aufbewahren oder bei einem Anwalt beauftragen. Seien Sie vorsichtig, laut internationalem Recht können Sie zwischen NL und TH nur ein gültiges Testament haben. Ihr thailändisches Testament muss also auch alle Vermögenswerte in den Niederlanden regeln und ist vorbehaltlich formeller Voraussetzungen in Thailand (nach Bestätigung durch das thailändische Gericht) auch in den Niederlanden gültig. Ein niederländischer Notar wird die Angelegenheit 1 zu 1 durchführen. Das Tolle ist, dass Sie die Verteilungsfreiheit haben und es keine einklagbaren Erbanteile für Familienangehörige gibt. Bitte beachten Sie, dass Sie offiziell in TH wohnen müssen.

    • Lungenaddie sagt oben

      Lieber Hans,
      In Thailand: Informationen aus zwei verschiedenen Rechtsquellen und eigenem Anwalt.
      – Erstellen Sie ein Testament auf Englisch und Thailändisch: Die englische Version ist nicht gültig, nur die thailändische.
      – Ein thailändisches Testament kann nur Angelegenheiten in Thailand und nicht Angelegenheiten in den Niederlanden betreffen.
      – Sie können in den Niederlanden ein Testament erstellen, aber nur über Vermögenswerte in den Niederlanden und ein thailändisches Testament nur über Vermögenswerte in Thailand.
      – Die Vollstreckung durch ein thailändisches Testament erfolgt immer durch das Gericht
      – Sie können ein thailändisches Testament im örtlichen Ampheu registrieren lassen.
      – Den Testamentsvollstrecker können Sie vorab bestimmen, idealerweise ist dies der Testamentsvollstrecker oder die Anwaltskanzlei, die das Testament erstellt hat. Sie können die Kosten sogar im Voraus bezahlen.

  4. ruud sagt oben

    Sind Sie sicher, dass zwei Testamente zulässig sind?

    Ich hatte kürzlich Kontakt mit einem Notar wegen einer leider kleinen Erbschaft und viel Ärger. Sie erzählte mir, dass ich, nachdem ich zehn Jahre lang außerhalb der Niederlande gelebt habe, kein niederländisches Testament mehr anfertigen lassen könne.
    Sie riet mir, ein thailändisches Testament erstellen zu lassen und mich darauf zu berufen.

  5. Gerard sagt oben

    Siam International Law Office
    22K-Gebäude 2. Etage,
    soi Sukhumvit 35,
    Klongton Nua, Wattana
    10110 Bangkok

    Herr Poovong, ich habe dafür 7.500 TB bezahlt

    • khaki sagt oben

      Lieber Gerard!

      Genau das, was meine Frau und ich brauchen.

      Vielen Dank

      Haki

  6. Frits sagt oben

    Besitzen Sie selbst ein Konto bei der Bangkok Bank. Dort konnte ich dafür sorgen, dass meine Freundin nach meinem Tod das Geld abhebt.

    • RonnyLatYa sagt oben

      Ich bezweifle, dass Sie so etwas mit der Bank selbst vereinbaren können.
      Eine Bank kann und darf dies im Todesfall nicht einfach zulassen.
      Das ist meiner Meinung nach illegal.

      Nur die gesetzlichen bzw. testamentarischen Erben, wer das ist, wird der Bank dann mitgeteilt.

      • Frits sagt oben

        Ich habe meine Freundin nach folgendem Verfahren zur Kandidatin bei der Bank ernannt:
        (Die Erklärung unten stammt von der Krung Thai Bank)
        Nach dem Tod Geld von der Krung Thai Bank Public Co. einfordern Ltd-Sparkonto: Nominee kann als eine Person definiert werden, die im Todesfall einer Person Leistungen erhält. Nominiert werden in der Regel der Ehegatte, die Kinder oder die Eltern.
        Bei einem Sparkassenkonto kann der Kontoinhaber einen Bevollmächtigten für sein Konto benennen. Der Nominee fungiert als Treuhänder und erhält als Treuhänder der gesetzlichen Erben den eingeforderten Erlös von der Bank.
        Siehe diesen Link:
        https://www.codeforbanks.com/banks/how-to-claim-money-after-death-in-saving-account-in-krung-thai-bank-public-co.-ltd/

        • RonnyLatYa sagt oben

          Darin steht nur, wen Sie bei Ihrem Tod zum Treuhänder ernannt haben.
          Das bedeutet nicht, dass das Geld für sie bestimmt ist, sondern nur, dass sie es unter den Erben aufteilen muss.
          Denken Sie, dass ein Treuhänder auch in einem Testament eingetragen werden sollte. Natürlich kann sie eine Begünstigte sein.

          „Der Nominee fungiert als Treuhänder und erhält als Treuhänder der gesetzlichen Erben die eingeforderten Erlöse von der Bank.“

          „Der Bevollmächtigte fungiert als Treuhänder und erhält als Treuhänder von den gesetzlichen Erben die von der Bank geforderten Erlöse.“

      • Johnkohchang sagt oben

        Ronny, du hast recht, eine Bank kann keine eigenen Vereinbarungen über ein Bankkonto treffen. Aber das sogenannte And/oder-Bankkonto, also ein Bankkonto, bei dem entweder beide oder nur einer über das Geld verfügen kann, ist ein Sonderkonto. Ich habe es vor ein paar Wochen bei der Bangkok Bank eröffnet. Es ist ein sehr umständliches Konto, alles muss in einer Bankfiliale erledigt werden. Also kein Internet-Banking, keine Debitkarte (glaube ich). Aber dieses Konto hat einen Vorteil. Rechtlich gesehen kann der überlebende Ehegatte das Geld nach dem Tod einfach abheben. Ich kann Ihnen im Moment nicht sagen, woher ich diese Weisheit habe. Nicht vom Hörensagen, sondern in einem Artikel darüber. Ich bin auf Reisen und habe keine Zeit, noch einmal auf Schatzsuche zu gehen. Vielleicht gibt es noch andere, die das bestätigen können.

      • Johnkohchang sagt oben

        Ronny, siehe folgenden Link.

        https://www.codeforbanks.com/open-joint-account/krung-thai-bank-pcl/

        Es gibt daher Gemeinschaftskonten, bei denen der Hinterbliebene auch im Todesfall des anderen über das Backkonto verfügen kann. Das nennt man Gemeinschafts- oder Hinterbliebenenkonto!

        • RonnyLatYa sagt oben

          Solche Gemeinschaftskonten zu eröffnen ist etwas anderes als „Ich könnte bei der Bank dafür sorgen, dass meine Freundin das Geld nach meinem Tod abheben kann.“

          Scheint auf den ersten Blick interessant.
          Allerdings sollten Sie die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“, die einem solchen Konto beiliegen, sorgfältig lesen. Manchmal steht alles im Kleingedruckten.

          Dass eine Person das Konto auch nach dem Tod nutzen kann, erscheint interessant, allerdings vielleicht mit Einschränkungen.
          Beispielsweise kann es auf die Begleichung von Rechnungen per Rechnung beschränkt sein.
          Ich erinnere mich, dass meine Mutter die Rechnung nicht mehr bezahlen konnte, als mein Vater starb. Es wurden nur Zahlungen per Rechnung akzeptiert. Sie konnte also kein Geld abheben, ohne den Verwendungszweck nachzuweisen. Vielleicht gibt es auch hier solche Einschränkungen.
          Eine Löschung des Kontos nach dem Tod ist möglicherweise auch nicht möglich. Vielleicht die Hälfte, bis das Erbe geklärt ist und klar ist, wer die Erben des verstorbenen Kontoinhabers sind.
          Ich schreie nur, weil ich die Einzelheiten nicht kenne. Ich denke, es wird in diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ stehen.

          Sie listen auch einige Nachteile auf
          „Wenn ein Kontoinhaber das gesamte Geld verbraucht, haben andere keine Chance, es zurückzubekommen
          Die finanzielle Lage eines Inhabers wirkt sich auf die anderen Inhaber des Gemeinschaftskontos aus
          Es besteht die Gefahr von Verwirrung und Meinungsverschiedenheiten
          Sie können problemlos auf Ihr Geld zugreifen, falls die Beziehung mit den Miteigentümern scheitert
          Wenn das Gemeinschaftskonto aufgrund eines Fehlverhaltens eines Gemeinschaftskontoinhabers gesetzlich gepfändet wird, kann es sein, dass andere Inhaber des Gemeinschaftskontos nicht mehr auf ihr eigenes Geld zugreifen können
          Wenn einer der Gemeinschaftskontoinhaber eine schlechte Bonität hat, können andere darunter leiden.“

          „Beachten Sie, dass bei einem Gemeinschaftskonto ein hohes Risiko von Rechtsstreitigkeiten besteht, die Ihren Zugriff auf Ihr eigenes Geld einschränken können, wenn beispielsweise ein Kontoinhaber stirbt oder sich scheiden lässt.“

          Aber vielleicht gibt es etwas zu bedenken. Dies könnte für bestimmte Beziehungen eine gute Lösung sein.

          Aber schließlich wird man nie erfahren, wie es eigentlich endete 😉

        • Tambon sagt oben

          Frits hat recht: Meine Frau und ich haben es auch so geregelt. Aufgrund meiner jährlichen Verlängerung habe ich 800 ThB auf ein Festkonto eingezahlt. Habe der Bankangestellten mitgeteilt, dass ihr dieses Geld/Kredit/Einlage nebst Zinsen ohne Umwege und sonstigen mühsamen Aufwand bei Vorlage der Sterbeurkunde zur Verfügung gestellt werden soll. Ich musste dann 10 Textblätter unterschreiben, mein Reisepass wurde 5 Mal kopiert, meine Frau machte dann 3 Abrechnungen, alles wurde noch einmal abgestempelt und zusammengeheftet, und auf der allerletzten Seite des Sparbuchs haben wir noch einmal gemeinsam eine Abrechnung unterschrieben, die getackert und zusammengeheftet wurde Auf einigen Papieren separat gestempelt. Und das war's! Sie sehen also wieder: Was für den einen nicht möglich ist, bedeutet in Thailand nicht, dass dies auch für den anderen der Fall ist.

          • RonnyLatYa sagt oben

            Frits hat eine Freundin, die an sich keine gesetzliche Erbin ist.
            Sie kann erben, aber das muss im Testament festgehalten werden.
            Sie wird nur als Treuhänderin aufgeführt, das heißt, die Person, die das Geld unter den Erben und einem Treuhänder aufteilen muss, muss kein Familienmitglied sein.

            Ihre Frau und Ihre Kinder sind automatisch Erben.
            Sie haben uns jetzt nur mitgeteilt, wer Ihre Frau und Ihre Kinder sind und das weiß nun auch die Bank.
            Genau wie es heißt
            „Ein Nominierter kann als eine Person definiert werden, die im Falle des Todes einer Person die Leistungen erhält. Nominiert werden in der Regel der Ehegatte, die Kinder oder die Eltern.“

            Eine völlig andere Situation, denke ich.

  7. Chris sagt oben

    Bin ich eine Wohltat oder ist es nicht der einfachste Weg: Mit diesem Konto zum Online-Banking gehen und deiner Freundin deinen Login-Namen und dein Passwort geben? Und natürlich Ihr Telefon, wenn es soweit ist.

    • Johnny B.G sagt oben

      Chris,
      Rechtlich ist es nicht ganz richtig, was Sie empfehlen, aber es ist natürlich möglich. Es funktionieren auch nur eine Bankkarte und der PIN-Code, und bei einem Ausländer fragt niemand danach.
      Meiner Meinung nach möchte der Fragesteller die volle Kontrolle über den Betrag auf dem Konto haben, solange dies für die Visumverlängerung erforderlich ist. Jeder eingetragene Anwalt kann ein Testament verfassen und wie bereits erwähnt ist die thailändische Version wichtig. Offiziell läuft eine Erbschaftsregelung über das Gericht, aber vielleicht reicht für die Bank auch ein Testament aus, also fragen Sie nach, welche Anforderungen sie hat.
      Vor einem Jahr hat mein Partner im Auftrag einer ausländischen Erbin bei der thailändischen Sozialversicherung erfolgreich das Geld einer verstorbenen ausländischen Person eingeholt, sodass wie so oft mehrere Wege möglich sind.
      Am einfachsten ist es, die Bank zu fragen, ob sie ein thailändisches Testament akzeptiert.

      • Johnkohchang sagt oben

        Ein Testament erscheint am logischsten, aber im Todesfall kann man mit einem Testament unter dem Arm wirklich keinen Zugriff auf das Bankkonto haben!! Sie müssen eine Reihe zeitaufwändiger und teurer Schritte unternehmen. Suchen Sie einfach bei Google.

      • Chris sagt oben

        Ich habe eine Thailänderin nach thailändischem Recht geheiratet.
        Was ist „nicht ganz richtig“, wenn ich ihr mein Passwort, meinen Login-Namen und auch meine Telefonnummer gebe und sie zu Lebzeiten bitte, Geld von meinem Konto auf ein anderes Konto zu überweisen?
        Übrigens kann sie es schon (ich vertraue ihr voll und ganz) und ich bin noch nicht tot.
        Dies ist auch umgekehrt der Fall. Meine Frau hat auch Einkommen.

        • Lungenaddie sagt oben

          Lieber Chris,
          An dieser Arbeitsweise ist nichts Illegales, aber nur solange BEIDE Personen in einem gemeinsamen oder sogar persönlichen Konto noch am Leben sind.
          Das Abheben von Geld vom Konto einer verstorbenen Person ist ILLEGAL.

        • RonnyLatYa sagt oben

          Auch im Leben gibt es kein Problem. Die Angabe Ihrer Zugangsdaten ist jedoch normal und verstößt gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank.
          Aber meine Frau kennt meine auch und ich ihre. Persönlich finde ich daran nichts auszusetzen.

          Das Problem beginnt erst beim Tod und das Geld wird nach dem Todeszeitpunkt überwiesen/abgehoben.
          Tote können das einfach nicht... obwohl man es in Thailand nie weiß. 😉

        • Erik sagt oben

          Chris, nein, daran ist überhaupt nichts auszusetzen.

          Nach all den Jahren herrscht zwischen den Ehepartnern völliges Vertrauen, lese ich, und warum sollte man sich nicht gegenseitig um die Bankangelegenheiten kümmern können, wenn sich jemand (vorübergehend) zerstritten hat? Wie viele Partner, die aus allem herausgehalten werden, haben keine Hände im Haar, wenn der andere vorübergehend oder dauerhaft ausfällt? Sie haben nie gelernt, damit umzugehen!

          Leider spüre ich auch in diesem Blog zu oft eine Meinung wie „Einem Thailänder kann man nicht trauen…“
          Wenn Sie das denken, was machen Sie dann in Thailand?

    • Pjotter sagt oben

      UND….Seien Sie SEHR schnell, Chris, denn auch hier wird Ihr Bankkonto im Todesfall gesperrt. Habe die Geschichte bei der Kasikorn-Bank mit einem und/oder Konto gelesen und das ist auch im Todesfall gesperrt. Letzteres ist daher anders als in NL. Ich denke immer noch, dass ein thailändisches Testament das Beste ist. Was ich durch Isan Lawyers verstanden habe, ist, dass Sie auf ein niederländisches Testament verweisen können, wenn Sie eines haben. Viel Erfolg für den weiteren Verlauf.

      • Lungenaddie sagt oben

        Lieber Pjotter,
        Was Sie über die Sperrung eines Kontos schreiben, ist völlig richtig.
        Dieses Jahr habe ich das am eigenen Leib erfahren. Eine Akte, die ich für die thailändische Witwe eines belgischen Mannes bearbeite:
        Als sie den Betrag des GEMEINSAMEN Kontos bei der Bank in Bangkok anfordern wollte, wurde sie um ein offizielles Nachlassdokument gebeten. Sie musste daher nachweisen, dass sie die EINZIGE ERBE des Verstorbenen war. Ich musste dann in Belgien ein solches Dokument für sie beantragen, es amtlich übersetzen und beglaubigen lassen.
        Es ist alles nicht mehr so ​​einfach, wie hier geschrieben steht, zumindest wenn man hinterher legal und ohne Probleme handeln möchte. Angenommen, es gibt mehrere Erben, zum Beispiel Kinder aus einer früheren Ehe, und auch sie kommen, um ihren Anteil einzufordern …. Hat die Bank bereits ausgezahlt, kann die Party beginnen.

        • Pjotter sagt oben

          DAS meine ich, Lung Addie. Schaut man sich die Bankkonditionen an, die meist als englisches PDF heruntergeladen werden können, ist so etwas bei einem Gemeinschaftskonto wirklich inklusive. Ich weiß, viel und „Kleingedrucktes“, aber wenn man gezielt sucht, wird man etwas darüber finden. Und auch bei Kasikorn werden nach der Blockade „die gesetzlichen Erben ermittelt“. Und im selben Text heißt es auch, dass die Bank überhaupt nicht mehr haftbar ist, sobald die Zahlung an jemanden erfolgt ist. Es wird also alles verdammt knifflig, wenn man nicht rechtmäßig verheiratet ist. Deshalb ist ein thailändisches Testament meiner Meinung nach das Beste. Und dann wurde mir NOCH von einem Anwalt gesagt, dass die Zurückgebliebenen so schnell wie möglich vor Gericht gehen müssten, wenn es noch mehr Entführer an der Küste gäbe.

  8. khaki sagt oben

    Vielen Dank an alle für die Antworten. Leider zeigen die verschiedenen Antworten, dass immer noch Unsicherheit darüber besteht, was Menschen in verschiedenen Situationen tun sollen (100 % Leben in Thailand oder teilweise in Thailand, teilweise in NL/B, nur Immobilien in Thailand oder teilweise in T, teilweise in NL/B). , eic. ) haben nun genau mit einer Erbschaft zu tun. Da ich bezüglich des Themas „Versicherungserklärung“ mit der niederländischen Botschaft in Kontakt stehe, werde ich nachfragen, ob es hierzu einen klaren Überblick gibt. Noch besser wäre es, wenn es einen TB-Leser gäbe, der sich auf diesem Gebiet juristisch auskennt (z. B. Herr Lammert de Haan, der uns in Steuerfragen immer kompetent und fruchtbar berät).

    Haki

  9. Lungenaddie sagt oben

    Lieber Pjotter,
    Was Sie über die Sperrung eines Kontos schreiben, ist völlig richtig.
    Dieses Jahr habe ich das am eigenen Leib erfahren. Eine Akte, die ich für die thailändische Witwe eines belgischen Mannes bearbeite:
    Als sie den Betrag des GEMEINSAMEN Kontos bei der Bank in Bangkok anfordern wollte, wurde sie um ein offizielles Nachlassdokument gebeten. Sie musste daher nachweisen, dass sie die EINZIGE ERBE des Verstorbenen war. Ich musste dann in Belgien ein solches Dokument für sie beantragen, es amtlich übersetzen und beglaubigen lassen.
    Es ist alles nicht mehr so ​​einfach, wie hier geschrieben steht, zumindest wenn man hinterher legal und ohne Probleme handeln möchte. Angenommen, es gibt mehrere Erben, zum Beispiel Kinder aus einer früheren Ehe, und auch sie kommen, um ihren Anteil einzufordern …. Hat die Bank bereits ausgezahlt, kann die Party beginnen.

  10. Klaus sagt oben

    Das gilt für jedes Land, aber das ist es, was für dich zählt, Haki.
    Ich würde mich auch dafür entscheiden, obwohl ich diesen Schritt noch nicht abgeschlossen habe.
    Aber ich bin auch verheiratet, das lässt sich leicht beweisen.
    Grundsätzlich geht alles, was in Thailand anwesend ist, an meine Frau.
    Und sie kann niederländisches Eigentum beanspruchen, da sie als Erste in der Reihe steht.

    Wenn Sie das Visa-Konto auf Ihren Namen führen möchten, was sinnvoll ist, können Sie auch ein zweites Gemeinschaftskonto eröffnen.
    Darin sind Informationen wie Wohnadresse und Name enthalten, auch in der ersten Rechnung.
    Wenn Sie beide regelmäßig etwas einzahlen und abheben, bedeutet das, dass Sie an dieser Adresse wohnen.
    Schließlich muss man auch leben.
    In einem gelben Heft ist auch Ihre Heimatadresse angegeben.
    Auto/Moped mit Name und Adresse?
    Oder ein über das IMM residentes Zertifikat.
    Leasingvertrag?
    Führerschein.
    Überhaupt kein eindeutiger Beweis, aber sehr mildernd.
    Und günstiger als ein Anwalt.

    Informationen übrigens über die digitale Autobahn.


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