Leserfrage: Welche Formulare sind für eine Rückkehr nach Belgien erforderlich?

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Posted in Leserfrage
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28 Februar 2017

Liebe Leserinnen und Leser,

Bitte geben Sie einige Informationen bezüglich einer Rückkehr nach Belgien an. Wir haben am 4. Mai 2005 in Belgien geheiratet, und zwar in Brügge. Wir haben dort drei Jahre lang gelebt und meine Frau hat die ganze Zeit dort gearbeitet. Dann haben wir beschlossen, nach Thailand zu kommen und dort zu leben, und haben uns abgemeldet.

Jetzt haben wir uns entschieden, zurück nach Belgien zu ziehen und auch dort zu leben. Am 2. März muss ich zur Botschaft kommen, um alles in Ordnung zu bringen. Kann mir jemand helfen und mir sagen, welche Dokumente ich benötige, da diese bei der Botschaft sehr unklar sind?

Was ich jetzt gesammelt habe, ist eine Heiratsurkunde, Heiratsurkunde, Einkommen, die Adresse, an der wir wohnen werden (reicht das aus?) oder benötige ich weitere Dokumente. Ich erwähne, dass wir nicht in Thailand, sondern gleich in Belgien heiraten.

Bitte helfen Sie mir weiter, vielen Dank im Voraus,

Gery

6 Antworten auf „Leserfrage: Welche Formulare sind für eine Rückkehr nach Belgien erforderlich?“

  1. fernand sagt oben

    Nehmen Sie ein Flugzeug, wohnen Sie in Ihrem Haus oder mieten Sie etwas und reichen Sie eine Erklärung im Rathaus ein. Benachrichtigen Sie die Botschaft, dass Sie wieder in Belgien leben, sobald Sie hier eine Adresse haben. Sehen Sie sich je nach Alter an, wo Sie sich anmelden sollten, Rentner nicht Natürlich. Ist .Vermittlung der Krankenkasse hier.

  2. willy sagt oben

    Belgier kehren zurück

    Wenn Sie bei einer Botschaft oder einem Konsulat registriert waren und dauerhaft nach Belgien zurückkehren, liegt es in Ihrem Interesse, diese im Voraus über Ihre Abreise zu informieren.

    Grundsätzlich müssen Sie sich innerhalb von acht Werktagen nach Ihrer Ankunft in Belgien bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Nach der Feststellung Ihres Hauptwohnsitzes werden Sie im Melderegister eingetragen. Ihre neue Gemeinde wird die Gemeinde informieren, in der Sie vor Ihrer Abreise ins Ausland Ihren Hauptwohnsitz hatten. Wenn diese Gemeinde noch über Ihre Verwaltungsakte verfügt, wird sie diese an Ihre neue Gemeinde übertragen.

    Unmittelbar nach Ihrer Anmeldung beginnt das Verfahren zur Ausstellung eines neuen Personalausweises.

  3. Maud Lebert sagt oben

    Ich denke, es ist eine ziemlich seltsame Frage. Die Botschaft muss wissen, was in Ihrem Fall erforderlich ist, und wenn sie sich darüber nicht im Klaren ist, schauen Sie noch einmal nach oder fragen Sie jemanden, der mehr darüber weiß, für mich sogar den Botschafter selbst! Denn dafür ist eine Botschaft da. Die Leser dieses Blogs haben ihre eigenen Erfahrungen gemacht. Aber das ist eine individuelle Sache, und wenn Sie einige Ratschläge befolgen, tappen Sie möglicherweise in eine Falle.
    Viel Glück!

  4. Januar sagt oben

    Der Hauptartikel ist. Hat Ihre Frau die belgische Staatsangehörigkeit? Andernfalls ist ihre alte Aufenthaltserlaubnis abgelaufen. Meiner Meinung nach müssen Sie dann das gesamte Verfahren zur Familienzusammenführung durchlaufen. Wenn Ihre Frau die belgische Staatsangehörigkeit besitzt, sehe ich kein Problem. Sie müssen nur noch ins Flugzeug steigen und sich bei der Gemeinde anmelden, in der Sie wohnen werden.

  5. Lunge Addie sagt oben

    Lieber Gery,
    Ich bin überrascht, dass man Ihnen in der belgischen Botschaft nicht die notwendigen Informationen geben kann. Es ist jedoch eine ganz einfache Sache: die Rückkehr in Ihr eigenes Land.

    Für Sie ist das kein Problem: Sie kehren einfach als Belgier nach Belgien zurück und melden dies der Botschaft, wo Ihre Akte als „nicht mehr in Thailand lebend“ angepasst wird.
    Sobald Sie in Belgien angekommen sind, gehen Sie zum Rathaus und melden Sie sich erneut im Bevölkerungsregister Ihres neuen Wohnortes an (innerhalb von 8 Tagen). Nach Überprüfung durch den Gemeindepolizisten, ob Sie tatsächlich an dieser neuen Adresse wohnen, wird Ihr Personalausweis angepasst bzw. erneuert. Sie informieren noch einmal alle Dienste: Krankenkasse, Steuern….. siehe Abmeldedatei für Belgier, jedoch in umgekehrter Reihenfolge.

    Für Ihre Frau ist es ein anderes Paar Ärmel, da wird es mehr Arbeit geben, sollte aber kein wirkliches Problem darstellen.

    Ich gehe davon aus, dass sie früher eine „F-Karte“ (2005) hatte. Dieser ist 5 Jahre gültig und kann dann auf Antrag durch einen belgischen Personalausweis ersetzt werden. Sie wird dies NICHT haben, weil Sie nur 3 Jahre zusammen in Belgien gelebt haben und eine der Bedingungen ist: 5 Jahre ununterbrochener Aufenthalt in Belgien. 6 Monate, gemeldete Abwesenheit ist zulässig sowie einige Ausnahmefälle, die auf Sie nicht zutreffen.
    Kurz gesagt: Die F-Karte ist abgelaufen, weil Sie 5 Jahre lang nicht in Belgien gelebt haben.

    Auch wenn Sie nach belgischem Recht verheiratet sind, benötigt sie eine neue Aufenthaltserlaubnis (Visum) für Belgien, da sie nicht die belgische Staatsangehörigkeit besitzt. Dies muss bei der belgischen Botschaft mit folgenden Unterlagen und auf der Grundlage „Familienzusammenführung“ beantragt werden. Dieses Verfahren wird nicht in kürzester Zeit abgeschlossen sein, da alles an die Einwanderungsbehörde geschickt werden muss und Sie zunächst sicherstellen müssen, dass in Belgien alles in Ordnung ist.

    Notwendige Dokumente:

    Reisepass oder Personalausweis des Herkunftslandes (evtl. mit Visum)
    ggf. Arbeitgeberbescheinigung und/oder Arbeitskarte/Berufsausweis
    Passfotos mit weißem Hintergrund
    Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- und/oder Scheidungsurkunde) – ggf. übersetzt und mit Legalisierung oder Apostille versehen

    Sie müssen außerdem bestimmte Dokumente einreichen, da Sie ihr Folgendes garantieren müssen:

    Identifikation
    Nachweis des Wohnsitzes
    Einkommensnachweis
    Nachweis, dass Sie in Thailand zusammengelebt haben (Untersuchung zur Scheinehe durch DVZ)

    Quelle: FOD-Abteilung, Einwanderungsbehörde

    Mein persönlicher Rat für eine einfache und legale Abwicklung:

    Gehen Sie zunächst ALLEIN nach Belgien und regeln Sie dort zunächst alle administrativen Angelegenheiten: Registrierung, Aufenthalt... und kehren Sie dann bei Bedarf nach Thailand zurück, um Ihrer Frau bei dem durchzuführenden Verfahren zu helfen, und wenn dies alles erledigt ist, kehren Sie dann gemeinsam nach Belgien zurück Dort können sie erneut eine F-Karte beantragen und das gesamte vorherige Programm neu starten.

    Viel Glück, Lung Addie.

  6. RK sagt oben

    Damit Ihre Frau erneut ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt erhält, müssen Sie das gesamte Verfahren durchlaufen, das zwischen einer Woche und Monaten dauern kann. Es spielt keine Rolle, ob Sie verheiratet sind oder nicht, ich hoffe, dass es Ihnen bald gut geht.


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