Von Belgien nach Thailand auswandern?

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4 März 2019

Liebe Leserinnen und Leser,

Nächstes Jahr möchte ich in Thailand leben und habe ein paar Fragen. Ich habe mich mit meinen Fragen an die belgische Einwanderungsbehörde gewandt, aber sie kann oder will mir keine Antwort geben. Ich hoffe, Sie könnten mir eine Antwort geben?

  • Kann ich meine Krankenversicherung in Belgien behalten, wenn ich nach Thailand ziehe?
  • Kann ich mein Konto in Belgien behalten?
  • Wie sieht es mit der Wohnadresse aus?
  • Kann ich eine Bewertung oder eine Wohnadresse behalten, wenn ich nach Thailand ziehe?

Die belgische Einwanderungsbehörde kann mir das nicht beantworten.

Ich heirate meine thailändische Freundin und möchte wissen, was ich tun kann und sollte, um in Thailand zu leben?

Kann ich bei einer Bank nur auf meinen Namen ein Konto eröffnen?

Würde es Ihnen etwas ausmachen, wenn Sie könnten, mir diese Frage zu beantworten?

Regards,

Jose (BE)

52 Antworten auf „Von Belgien nach Thailand auswandern?“

  1. fred sagt oben

    1. Nein
    2, ja
    3, nein
    4, nein

  2. Eddy sagt oben

    Am besten
    Sie können die Krankenkasse nicht behalten, wenn Sie offiziell hier wohnen
    Sie können ein Bankkonto auf Ihren Namen eröffnen
    Sie können Ihr belgisches Konto behalten
    Sie können weiterhin in Belgien leben. Auf diese Weise können Sie auch als Person über 50 oder älter in Thailand leben
    Holen Sie sich ein 1-Jahres-Visum
    Ich hoffe, das ist hilfreich. Haben Sie noch Fragen?

    • José Vermeiren sagt oben

      Am besten
      Vielen Dank für Ihre Antwort,
      Habe viele gute Antworten bekommen
      Und ich bin zu dem Schluss gekommen, dass ich in Belgien abgemeldet werde.

    • Marc sagt oben

      Sie KÖNNEN die Krankenkasse behalten, können sie aber in Thailand nicht in Anspruch nehmen. Wenn Sie jedoch nach Belgien fahren oder dort Urlaub machen, können Sie dann mit Hilfe der Krankenkasse Ihre Medikamente in Belgien kaufen und einen Arztbesuch machen.
      Ich bin komplett abgemeldet und in der Botschaft in Bangkok registriert und seit vielen Jahren gehe ich jedes Mal, wenn ich nach Belgien reise, zu meinem Arzt und verabreiche Medikamente
      Um unerwartete Rückschläge, plötzliche Krankheit oder Unfall zu finanzieren, habe ich die Expat-Versicherung von Axa Assistance, Assudis, die mich 450 Euro/Person und Jahr kostet und mich für 12500 Euro abdeckt, ausreichend in staatlichen Krankenhäusern, unzureichend für private Krankenhäuser
      Seit meiner Abmeldung habe ich meinen Wohnsitz in Thailand und spare so Gemeindesteuer und Provinzsteuer.
      Wenn Sie jedoch Ihren Wohnsitz in Belgien behalten möchten, müssen Sie damit rechnen, dass Sie die oben genannten Steuerersparnisse nicht mehr nutzen können und die Kosten Ihres Wohnsitzes in Belgien, wie z. B. Nebenkosten, Miete usw., tragen müssen Heizung.
      Viel Glück bei Ihrer Migration!

      • Marc sagt oben

        Fügen Sie einfach hinzu, dass Sie in Belgien auf Ihre Rente Steuern und Sozialversicherung zahlen, dem können Sie sich nicht entziehen

    • Nicky sagt oben

      Wenn Sie eine Rente beziehen, bleiben Sie in Europa versichert. Sonst nicht. Für Thailand nimmt man am besten Assudis von AXA. Sind Sie zumindest teilweise versichert? Natürlich können Sie jederzeit eine private Versicherung abschließen. Dies hängt auch von Ihrem aktuellen Gesundheits- und Krankheitsverlauf sowie Ihrem Alter ab
      Bankkonto kann bleiben.
      Eine Wohnadresse ist nicht möglich, es sei denn, Sie mieten etwas in Belgien

  3. Bobs sagt oben

    Warum sollten Sie Ihren Wohnsitz in Belgien behalten, wenn Sie in Thailand leben?

    • José Vermeiren sagt oben

      Am besten
      Vielen Dank für Ihre Antwort,
      Ich bin zu dem Schluss gekommen, dass ich mich in Belgien abmelden werde.

  4. Lunge sagt oben

    Hallo Jose,

    In Thailand zu leben und alles in Belgien zu lassen, das kommt meiner Meinung nach nicht in Frage. Sie zahlen weiterhin Steuern in Belgien. Da Sie noch nicht verheiratet sind, müssen Sie zwei Monate vor Ihrer Abreise 800.000 Thai Bath auf ein Konto einzahlen. Im Übrigen kann ich Sie auf die folgende Website des thailändischen Ministeriums verweisen: Over-2014s-or-married-a-Thai.pdf

    Viel Glück

    • Cornelis sagt oben

      Du bist nicht gut informiert, Lung. Woher kommt der Blödsinn, dass man 2 Monate vor Abreise 800.000 Baht auf ein Konto einzahlen muss?

      • Lunge sagt oben

        Hallo Cornelius,

        Das ist kein Unsinn, das sind Daten, die ich auch regelmäßig gelesen habe und auf die ich stoße. Wenn Sie also sagen, dass es Unsinn ist, informieren Sie mich bitte richtig.

        Bezüglich

        Lunge

        • RonnyLatYa sagt oben

          Das sind 2 Monate vor der Beantragung einer jährlichen Verlängerung. Nicht 2 Monate vor Ihrer Abreise.
          Und nur dann, wenn Sie für die jährliche Verlängerung ein Bankkonto verwenden

        • Cornelis sagt oben

          Wenn du das gelesen hast, Lung, würde ich es noch einmal lesen, weil das, was du sagst, keinen Sinn ergibt.

        • Jack S sagt oben

          Lung, der Autor hat, wenn ich richtig gelesen habe, die Höhe seines Einkommens/Rente nirgendwo angegeben. Wenn er genug bekommt, muss er diese 800.000 gar nicht auf einem Konto haben und wenn er nicht genug bekommt, dann nur die Differenz.

    • RonnyLatYa sagt oben

      Es ist lustig, dass Sie hier auf TB auf diesen Link verweisen. Es handelt sich um die gleiche Visa-Datei, die für Thailandblog geschrieben wurde.

      Das Dossier wurde vom verstorbenen Martin Brands auf der NVTP-Seite veröffentlicht. Übrigens mit Erlaubnis, denn Martin hat damals mit mir an dieser Datei gearbeitet. So steht es auf jeden Fall auf der Website des thailändischen Ministeriums.

      Wie Sie sehen können, wurde dieses Dossier derzeit aus Thailangblog entfernt, da es aktualisiert werden muss. Es enthält weiterhin korrekte Informationen, einige Informationen sind jedoch nicht mehr aktuell.

      Eine neue Datei wird später erscheinen, wenn mir bestimmte Dinge klarer sind.

  5. Gino Croes sagt oben

    Lieber Jose,

    Als Belgier können Sie Ihre Krankenversicherung jederzeit behalten, wenn Sie zahlen, in Thailand greift diese jedoch nicht ein.
    Dafür habe ich eine Expat-Assudis-Versicherung (450 Euro/Jahr) und bei Bedarf werden Sie nach Belgien zurückgeführt.
    Sobald Sie in Belgien sind, sind Sie bei der Krankenkasse versichert.
    Bei Argenta konnte ich mein Bankkonto behalten.
    Sie können jederzeit jemandem Ihre Adresse mitteilen, aber die Leute sind nicht daran interessiert.
    Und Sie dürfen sich nur maximal 6 Monate im Ausland aufhalten, sonst kann die Gemeinde Sie von Amts wegen abmelden.
    Lassen Sie sich einfach in Belgien abmelden und schon sind Sie den ganzen Ärger los.
    Viel Glück.
    Gino

    • RonnyLatYa sagt oben

      Sie können ein Jahr lang im Ausland bleiben, aber ab 6 Monaten müssen Sie dies Ihrer Gemeinde melden und werden dann als „vorübergehend abwesend“ gekennzeichnet.

    • Axel sagt oben

      Richtig, Gino, Sie können Ihre Krankenversicherung in Belgien tatsächlich behalten, VORAUSGESETZT, dass Sie weiterhin:
      1. Sie haben 3 Monatsbeiträge gezahlt.
      2. Sie zahlen weiterhin Ihren ZIV-Beitrag von Ihrem Bruttolohn sowie Ihren Solidaritätsbeitrag (kurz gesagt, wenn Sie Ihre Steuern in Belgien zahlen).

    • José Vermeiren sagt oben

      Am besten
      Vielen Dank für Ihre Antwort
      Ich bin zu dem Schluss gekommen, dass ich mich in Belgien abmelden werde
      Vielen Dank auch, dass Sie mich über die Versicherung informiert haben.

  6. Ronny sagt oben

    Ich lebe seit August dauerhaft in Thailand und werde Ihre Fragen beantworten, wo ich kann.

    Es ist wichtig zu wissen, ob Sie sich in Belgien abmelden und sich bei der belgischen Botschaft in BKK anmelden. Sie erwähnen auch nicht, ob Sie als Rentner oder als Expat nach Thailand kommen.

    Lassen Sie sich nicht abmelden, Sie zahlen weiterhin Ihre Sozialversicherungsbeiträge und sind bei der Krankenkasse in Ordnung.
    Ich glaube nicht, dass eine Adresse ein Problem darstellen wird. Sie sind verpflichtet, mehrere Monate in Belgien zu bleiben (eine Nummer finden Sie auf dieser Website).

    Wenn Sie dauerhaft in Thailand leben möchten, müssen Sie sich abmelden.
    Sind Sie im Ruhestand, ist es unterschiedlich, ob Sie Beamter waren oder als Angestellter eine Rente beziehen.
    Rentner sind verpflichtet, ihre Steuern, Sozialversicherungsbeiträge usw. in Belgien zu zahlen. Rentner aus dem privaten Sektor haben die Möglichkeit, ihre Rente brutto auf ein thailändisches Konto auszahlen zu lassen. Letzteres bedeutet, dass Sie bei Ihrer Krankenkasse nicht mehr in Ordnung sind. Wenn Sie auf Ihre Rente weiterhin Sozialversicherungsbeiträge zahlen, sind Sie bei der Krankenkasse in Ordnung. Sie müssen der Krankenkasse mitteilen, dass Sie im Ausland wohnen. Sie werden vorübergehend von der Krankenkasse abgemeldet und müssen daher keinen Beitrag zahlen. Wenn Sie zurückkommen (auch zum Arztbesuch), melden Sie dies bei der Krankenkasse und alles ist in Ordnung.

    Sie können in Belgien ein Konto führen und sich Ihre Rente darauf auszahlen lassen.
    In Thailand können Sie ein Konto auf Ihren Namen eröffnen und sich dafür entscheiden, Ihre Rente dort auszahlen zu lassen.

    Hoffentlich hilft dies bei den Fragen, die Sie derzeit haben. Ich möchte noch einmal betonen, dass Sie nicht klargestellt haben, ob Sie im Ruhestand sind oder nicht und welche Rente Sie erhalten werden, was einen großen Unterschied in den gestellten Fragen macht.

    Ronny

    • RonnyLatYa sagt oben

      Sie sind überhaupt nicht verpflichtet, mehrere Monate im Jahr in Belgien zu bleiben.
      Theoretisch reicht sogar 1 Tag.

    • Lungenaddie sagt oben

      Ich habe nicht die Absicht, alle hier gegebenen falschen Informationen zu widerlegen. Ich habe einfach keine Lust. Aber diese Information widerspricht allem. Woher hat Ronny das, dass man in Belgien als Beamter oder als Privatangestellter anders wählen könnte, wo man die Steuern zahlt, oder als Privatangestellter seine Rente auf ein thailändisches Konto einzahlen lassen und dann sein Brutto ausbezahlt bekommt? die Pension'? In Belgien stammen sowohl die gesetzliche Beamtenrente als auch die Arbeitnehmerrente aus dem belgischen Pensionsfonds. Sowohl die Sozialversicherung als auch die Steuern werden an der Quelle einbehalten und Sie haben einfach KEINE Wahl, wo und wie sie hinterlegt werden. Diese von Ronny beschriebene Regelung gilt für Niederländer und NICHT für Belgier, sowohl im Hinblick auf Steuern als auch auf die Gesundheitsversorgung. Hier geht es um einen Belgier, der nichts, absolut nichts von der niederländischen Gesetzgebung hält. Und welche Rente er auch erhält, sie bleibt genau die gleiche, als ob er weiterhin in Belgien leben würde. Weitere Informationen finden Sie in den für Belgien geltenden Gesetzestexten.

      • walter sagt oben

        Es gibt tatsächlich einen Unterschied zwischen einem belgischen Beamten und einem belgischen Arbeitnehmer im privaten Sektor, wenn sie sich in Belgien abmelden.
        Gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Belgien und Thailand wird die Rente des belgischen Beamten immer in Belgien besteuert. Arbeitnehmerrente nicht (Ausländer)

        • Lungenaddie sagt oben

          Lieber Walter,
          Deine Angaben sind nicht korrekt. Die Rente eines BELGIERS wird IMMER in Belgien besteuert. Sie können sich sowohl als Beamter als auch als Angestellter der Privatwirtschaft als „Nichtansässiger“ bei den Steuerbehörden registrieren lassen. Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass Sie in Belgien weiterhin Steuern zahlen. Dieses Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Belgien und Thailand existiert nicht einmal. Die Steuererklärung für Nichtansässige erfolgt online und dann im September. Der einzige Unterschied besteht darin, dass bestimmte Steuern, wie zum Beispiel: Hausmüllsammlung, Oberflächengewässer, Provinz..., automatisch berücksichtigt und nicht erhoben werden. Sie sind bei den Zuschlägen auch nicht mehr von der letzten Gemeinde bzw. dem Bundesland abhängig, in dem Sie gewohnt haben, sondern es wird eine durchschnittliche Bemessung vorgenommen. Genauso wie es eine Familienrente für Beamte nicht gibt. Ein Beamter erhält stets eine Einmalrente. Informieren Sie sich richtig, denn hier gibt es viele falsche Informationen und die Niederlande vermischen sich mit Belgien.

          • walter sagt oben

            Lieber Lungen-Addie,

            Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Belgien und Thailand stammt vom 16. Oktober 1978. Nachfolgend finden Sie die Artikel 17 und 18, die sich mit Renten befassen:

            „Artikel 17 Renten

            1. Vorbehaltlich der Bestimmungen des Artikels 18 können Ruhegehälter und andere Vergütungen für frühere unselbständige Arbeit, die in einem Vertragsstaat stammen und an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werden, im erstgenannten Staat besteuert werden.

            2. Renten oder andere Vergütungen für frühere Beschäftigung gelten dann als aus einem Vertragsstaat stammend, wenn der Zahler dieser Staat selbst, eine seiner Gebietskörperschaften oder eine in diesem Staat ansässige Person ist. Hat jedoch der Schuldner dieser Einkünfte, unabhängig davon, ob er in einem Vertragsstaat ansässig ist oder nicht, eine Betriebsstätte in einem Vertragsstaat, um die Last dieser Einkünfte zu tragen, so gelten die Einkünfte als aus dem Vertragsstaat stammend an dem sich das permanente Gerät befindet.

            Artikel 18 Regierungsaufgaben

            1. (a) Vergütungen, mit Ausnahme von Renten, die von einem Vertragsstaat oder einer seiner Gebietskörperschaften an eine natürliche Person als Gegenleistung für die diesem Staat oder einer seiner Gebietskörperschaften geleisteten Dienste gezahlt werden, sind auf diese Vergütung beschränkt Staatlich steuerpflichtig.

            b) Solche Vergütungen können jedoch nur im anderen Vertragsstaat besteuert werden, wenn die Leistungen in diesem Staat erbracht werden und der Empfänger in diesem Staat ansässig ist und:

            (1) Staatsangehöriger dieses Staates ist; oder

            2) sich nicht allein zum Zweck der Erbringung der Dienstleistungen in diesem Staat aufgehalten hat.

            2. (a) Ruhegehälter, die von einem Vertragsstaat oder einer seiner Gebietskörperschaften oder aus einem von diesem Staat oder einer seiner Gebietskörperschaften geschaffenen Fonds an eine natürliche Person für die diesem Staat oder einer seiner Gebietskörperschaften geleisteten Dienste gezahlt werden, unterliegen nur der Steuerpflicht in diesem Staat.

            b) Solche Renten können jedoch nur im anderen Vertragsstaat besteuert werden, wenn der Empfänger Staatsangehöriger dieses Staates ist und seinen Wohnsitz in diesem Staat hat.

            3. Die Bestimmungen der Artikel 14, 15 und 17 gelten für Vergütungen und Ruhegehälter für Dienstleistungen, die im Rahmen einer geschäftlichen Tätigkeit eines Vertragsstaats oder einer seiner Gebietskörperschaften erbracht werden.“

            Der Vertrag macht einen Unterschied zwischen privaten Renten und Beamtenrenten. Dieser Unterschied betrifft jedoch nur wenige Ausnahmen. In den meisten Fällen werden auch private Renten in Belgien besteuert.
            In den Niederlanden ist das anders.

            Vielen Dank, dass Sie dies behoben haben.

            • Lungenaddie sagt oben

              Das Lesen juristischer Artikel ist nie angenehm und man muss sie oft ein paar Mal lesen, um zu verstehen, was sie mit vielen Worten sagen, aber wenig bedeuten.
              Hier ist klar: Was man in einem bestimmten Staat verdient, zahlt man in diesem Staat auch versteuert.
              Was die Renten betrifft: Auch klar. Die Steuer muss in dem Staat gezahlt werden, aus dem die Rente stammt. Wenn die Rente in einem anderen Land angesammelt wurde, zahlen Sie dort, wenn sie in Belgien angesammelt wurde, zahlen Sie in Belgien … keine Wahl.
              Wir Belgier haben keinen Vertrag wie den in den Niederlanden. Zum Glück, denn darüber wurde hier im Blog bereits viel geschrieben. Dies liegt daran, dass die belgischen „gesetzlichen Renten“ – und ich spreche nicht von den „zusätzlichen gesetzlichen Renten“ – aus demselben Rentenfonds stammen. Die belgischen Eisenbahnen hatten/haben einen anderen Pensionsfonds, unterliegen aber den gleichen Steuerbedingungen wie die anderen Belgier. Die „Regulierung“, wie wir sie kennen, ist übrigens die offensichtlichste, in diesem Fall mit Thailand jedoch nicht die vorteilhafteste.

        • Gert Barbier sagt oben

          Das ist meines Wissens nach richtig.

      • Ronny sagt oben

        Als pensionierter Beamter kann ich Ihnen versichern, dass ich meine Rente überhaupt nicht aus der belgischen Pensionskasse beziehe!
        Meine Rente wird von Ethias gezahlt. Es gibt einen großen Unterschied zwischen statutarischen und vertraglichen Beamten, daher würde ich von Ihrer Seite ein wenig Demut an den Tag legen, wenn Sie über falsche Informationen von anderen sprechen.

        • Lungenaddie sagt oben

          Obwohl ich beabsichtigte, nicht noch einmal auf diesen Artikel zu antworten, werde ich es dieses Mal tun. Sie waren überhaupt kein Beamter, weil Sie es selbst geschrieben haben: Sie waren „Vertragsbeamter“ und hatten daher nicht den Status eines „belgischen Beamten“. Sie haben eine Beamtentätigkeit ausgeübt, waren es aber nicht, Sie waren Angestellter oder Selbstständiger im Sinne eines Vertrags. Sie beziehen also keine „Beamtenrente“, sondern haben zwei Möglichkeiten: eine Arbeitnehmerrente oder, wenn Sie als Selbstständiger im Rahmen eines Vertrags gearbeitet haben, eine Selbständigenrente.
          Bei dem Betrag, den Sie von Ethias erhalten, handelt es sich nicht um eine Beamtenrente, sondern um eine Rente, die Sie selbst angesammelt haben. Man kann es als eine Art Versicherung betrachten und ja, man hatte die Wahl: einmalig abzuschließen oder sich als monatliche Rate auszahlen zu lassen. Es war auch möglich, diese im Ausland zu erhalten, blieb jedoch steuerpflichtig, wenn sie in einem NICHT-EWR-Staat oder einem NICHT-Vertragsstaat gezahlt wurde. Heute habe ich speziell die Länderliste mit einem solchen Abkommen mit Belgien nachgeschlagen, und Thailand ist NICHT in dieser Liste.

          • fred sagt oben

            Völlig falsch. Ich selbst bin seit 40 Jahren Beamter (ernannt) bei einer Brüsseler Stadtverwaltung und meine Rente wird tatsächlich von Ethias gezahlt.

            Ethias zahlt auch die Renten ehemaliger Beamter der Städte Lüttich und Gent.

            Du bist falsch informiert.

        • RonnyLatYa sagt oben

          Vielleicht erklärt dieser Link besser, woher Ihre Rente kommt.
          Die erste Säule ist die gesetzliche Rente und wird vom Staat getragen.
          Die zweite Säule ist eine Zusatzrente und kann von der Versicherung (Ethias) bezahlt werden.
          Dann gibt es noch eine dritte und vierte Säule

          https://www.aginsurance.be/Retail/nl/pensioen/voorbereiding/Paginas/pensioenpijlers.aspx

          • Ronny sagt oben

            Ich weiß, dass die Frage der Renten in Belgien sehr schwierig ist, aber ich versuche, es den Beamten zu erklären.
            Zum ersten Mal gibt es mehrere Beamte und ich werde mich auf die Statutsbeamten beschränken. Wir haben lokale Beamte, Bundesbeamte, örtliche Polizisten, Bundespolizisten, Zonenbeamte (früher nur Feuerwehren) usw., alle mit unterschiedlichem Status und unterschiedlichen Leistungen.
            Ernennte Beamte haben nur eine erste Säule (die meisten Auftragnehmer haben eine zweite Säule, aber nicht alle). In verschiedenen Kommunalverwaltungen (Brüssel, Gent, Lüttich, Gent, Antwerpen usw.) erfolgt die Abrechnung der Renten (erste Säule, d. h. die gesetzliche Rente) durch Ethias im Namen der jeweiligen Kommunalverwaltung und hat daher nichts mit einer Zusatzrente zu tun Rente (sog. zweite Säule).

            Ich hoffe, das bringt RonnyLatYa und Lung Addie etwas Klarheit, die mir bereits viel über Einwanderungs- und Visafragen beigebracht haben.

            • RonnyLatYa sagt oben

              Ich denke, es gibt ein Missverständnis zwischen „wer zahlt die Rente“ und „wer zahlt die Rente“.

              Der Staat zahlt die staatliche Rente. Die jetzige Generation kümmert sich um dies und das wird vom Staat durch Steuern eingetrieben.
              FDP, Ethias und die Bahn, die drei Rentenverwalter der 1. Linie, sind lediglich Dienststellen, die Renten verwalten und auszahlen. Dafür erhalten sie Geld vom Staat
              Sie bezahlen weder Ihre noch meine Rente selbst.
              Genauso wie Arbeitslosigkeit nicht von den Gewerkschaften bezahlt wird. Gewerkschaften sind lediglich Zahler des Geldes, das sie von der Regierung erhalten.

    • José Vermeiren sagt oben

      Am besten
      Vielen Dank für Ihre Antwort
      Ich bin zu dem Schluss gekommen, dass ich mich in Belgien abmelden werde.
      Ich befinde mich im privaten Ruhestand,

  7. Lungenaddie sagt oben

    Lieber Jose,
    Die Tatsache, dass die Einwanderungsbehörde in Belgien Ihre Fragen nicht beantworten konnte/wollte, liegt daran, dass sich dieser Dienst an Menschen richtet, die nach Belgien kommen und dort leben, und nicht an diejenigen, die wieder ausreisen.
    Ich kann alle Ihre Fragen beantworten:

    „Kann ich meine Krankenversicherung in Belgien behalten, wenn ich nach Thailand ziehe?“ JA, wenn Sie sozialversicherungspflichtig sind. Das heißt, wenn Sie eine Rente beziehen, denn dann sind Sie automatisch sozialversicherungspflichtig. Sie sind nicht verpflichtet, weiterhin einen Eigenbeitrag an die Krankenkasse zu zahlen, es wird jedoch empfohlen, dies weiterhin zum entsprechenden Betrag (+/- 85 EU/Jahr) zu leisten. Allerdings gibt es in Thailand keine automatische Erstattung der Pflegeleistungen. In Belgien bleiben Sie voll versichert.
    „Kann ich mein Konto in Belgien behalten?“ JA, teilen Sie Ihrer Bank Ihren Umzug mit und geben Sie Ihre neue Adresse bekannt.
    „Was ist mit der Wohnadresse?“ NEIN. Sie sind GESETZLICH VERPFLICHTET, sich in Belgien abzumelden, wenn Sie sich nicht länger als ein Jahr in Belgien aufgehalten haben und keine Adresse mehr haben. Sie können eine Postadresse behalten, diese ist jedoch keine Wohnadresse!!!
    „Kann ich meine aktuelle Adresse oder meine Wohnadresse behalten, wenn ich nach Thailand ziehe?“ siehe Frage oben ist die gleiche wie diese Frage.
    „Kann ich bei einer Bank nur auf meinen Namen ein Konto eröffnen?“ JA und Sie MÜSSEN, wenn Sie für eine jährliche Verlängerung einen Kontoauszug für die Einwanderung verwenden möchten.

    Übrigens empfehle ich Ihnen, die Suchfunktion hier im Blog oben links zu nutzen und die Artikel von Lung Addie zu lesen: „ANZEIGE FÜR BELGIER“. Hier finden Sie alle Informationen darüber, was genau Sie tun müssen, wenn Sie dauerhaft in Thailand leben. Wenn Sie mir Ihre E-Mail-Adresse mitteilen, sende ich Ihnen die gesamte Datei.

    Grüße,
    Lunge Addie

    • mario sagt oben

      Lieber, Lung Addie.

      Ist es möglich, mir die gesamte Datei per E-Mail zuzusenden?
      Ich habe auch die gleichen Pläne und Fragen.

      Vielen Dank im Voraus, Mario

      • Lungenaddie sagt oben

        Ich kann dies nicht per E-Mail senden, da ich keine Informationen über Sie habe. Aber lesen Sie unten RonnyLatyas Reaktion. Diese Antwort enthält alle Links, die auf das vollständige Dossier verweisen. Die Datei wurde von mir sorgfältig zusammengestellt und bietet Antworten auf die meisten Fragen. Es wurde vor der Veröffentlichung in Belgien von meiner Schwester, einer Mitarbeiterin einer internationalen Anwaltskanzlei, überprüft. Alle möglichen und notwendigen Links, die auf die entsprechenden offiziellen Dienste verweisen, sind aufgeführt. Da diese Akte bereits einige Jahre alt ist, ist es möglich, dass es zu geringfügigen Änderungen in der Gesetzgebung kommt, die allgemeinen Sachverhalte sind jedoch immer noch aktuell.
        Da ich seit Jahren dauerhaft in Thailand lebe, habe ich all diese Dinge bereits selbst durchgemacht. Da ich eine gemischte Rente aus privatem und öffentlichem Dienst beziehe, weiß ich nur zu gut, wie beide Systeme funktionieren. Die meisten der hier bereitgestellten Informationen stammen häufig von Personen, die nicht dauerhaft in Thailand leben und nicht einmal Belgier sind. Es werden falsche Informationen bereitgestellt. Es gibt sogar diejenigen, die den Unterschied zwischen dem RIZIV und einer Krankenkasse nicht kennen, daher gibt es auch falsche Informationen darüber, ob der „Beitrag auf Gegenseitigkeit“ weiterhin gezahlt werden soll oder nicht. Für die Krankenkasse zahlen Sie nur einen Beitrag für die Verwaltungsangelegenheiten, die sie für Sie erledigen, und es hat nichts damit zu tun, ob Sie Anspruch auf Gesundheitsversorgung in Belgien haben oder nicht, das ist eine andere Sache, die auch in meiner „Anmeldeakte“ besprochen wird Belgier".

  8. Yan sagt oben

    Lieber Jose,
    Sie vermischen einige Möglichkeiten, also lasst uns alles zusammenfügen.
    1) Sie ziehen nach Thailand und haben keine Adresse mehr in Belgien;
    Dann müssen Sie sich bei der belgischen Botschaft in Bangkok registrieren
    Sie können Ihre Krankenversicherungskasse in Thailand behalten, aber nicht in Anspruch nehmen
    Sie können Ihr Bankkonto in Belgien behalten
    Wenn Sie in Thailand heiraten und Belgien die Ehe akzeptiert, können Sie auch im Ruhestand eine Familienrente erhalten
    2) Sie behalten eine Adresse, an der Sie auch offiziell in Belgien wohnhaft sind
    Dann dürfen Sie Belgien nicht länger als 6 Monate verlassen
    Sie behalten Ihre Krankenversicherung und Ihre Bankkonten und können sich während Ihrer Reisezeit in Thailand auch mit oder ohne Reiseversicherung versichern, was jedoch bei den meisten Krankenversicherern nicht gilt.
    Wenn Ihre Frau weiterhin in Thailand lebt, werden Sie als „de facto geschieden“ aufgeführt. Bitte beachten Sie, dass dies auch bedeutet, dass Ihre Rente im Falle eines Rentenanspruchs jeweils zur Hälfte Ihnen und ihr zugeteilt wird.
    Sie können in Thailand ein Konto auf Ihren Namen eröffnen, allerdings unterscheiden sich die Voraussetzungen dafür bei verschiedenen Banken.

    • José Vermeiren sagt oben

      Am besten
      Vielen Dank für Ihre Antwort
      Bin zum Schluss gekommen
      Dass ich mich in Belgien abmelden werde
      6 Monate in Thailand und 6 Monate in Belgien mmmmm,
      Ich halte es für besser, mich in Belgien abzumelden, und das habe ich auch vor.

  9. Dierickx Luc sagt oben

    Sehr geehrte Damen und Herren, vereinbaren Sie einfach einen Termin mit der thailändischen Botschaft in Brüssel und sie werden alle Ihre Fragen beantworten. Treffen Sie einfach ... Luc.

  10. Chris sagt oben

    Lieber Jose,
    Eine wirklich heikle Frage!
    Wir kommen seit vielen Jahren nach Thailand
    Unserer Meinung nach ist es das Beste, einen Landsmann um Rat zu fragen, der schon lange dort lebt, ein ehemaliger Anwalt ist und ohne Widerspruch als Beispiel für einen rundum erfolgreichen Anwalt bezeichnet werden kann Auswanderung (Heirat) - aufgebaute Beziehungen zu einer Reihe von VIP-Thailändern - lebenslange Mitglieder der "Thailand Elite" - und die gerne ausführlich mit Ihnen mit unseren Grüßen sprechen, sagen Sie "Christine & Paul", wir haben bereits mit ihm gesprochen und Sie können ihn unter 00 66 8 96 888 175 anrufen. . . und wenn Sie nach Thailand kommen, wird er Sie zweifellos sowohl als Landboot als auch als Flame gut empfangen. . .
    Chris

    • José Vermeiren sagt oben

      Am besten
      Vielen Dank für Ihre Antwort
      Wenn ich nach Thailand reise, denke ich Ende dieses Jahres,
      Ich werde diese Person auf jeden Fall kontaktieren,
      Mit deinen Komplimenten,
      Und tatsächlich jemand, der schon lange in Thailand lebt und auch Anwalt ist,
      Ich werde diese Person auf jeden Fall kontaktieren, DANKE.

  11. fred sagt oben

    Zunächst einmal bin ich mir nicht sicher, wen oder was Sie mit der belgischen Einwanderungsbehörde meinen? Ich habe noch nie von diesem Service gehört?
    Ich lebe seit Jahren Teilzeit in Thailand. Ich habe nur meine Adresse in Belgien, wo ich eine kleine Immobilie besitze. Es interessiert niemanden, ob ich sechs oder mehr Monate in Thailand bleibe. Sorgen Sie einfach dafür, dass Ihre Immobilie würdevoll aussieht und regelmäßig jemand vorbeikommt, um Ihren Briefkasten zu leeren. Stellen Sie außerdem sicher, dass alle Ihre Rechnungen bezahlt sind. Wenn Sie keine eigene Immobilie besitzen, sondern bei Freunden oder der Familie wohnen, ist das überhaupt kein Problem.
    Ich habe nur ein belgisches Bankkonto.
    Ich zahle lediglich die Beiträge für meine Krankenkasse und bleibe somit versichert. Ich zahle auch einen Beitrag für einen Krankenhausaufenthalt.
    Wenn Sie sich endgültig aus Belgien abmelden möchten, ist es auf jeden Fall am besten, eine Expat-Versicherung abzuschließen, da eine normale Reiseversicherung, wie ich sie habe, nur möglich ist, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Belgien haben.
    Ich sehe kaum Probleme jeglicher Art.

  12. RonnyLatYa sagt oben

    Lesen Sie auch Folgendes – herausgegeben von Lung Addie

    https://www.thailandblog.nl/dossier/dossier-voor-belgen-uitschrijving-1/
    https://www.thailandblog.nl/dossier/dossier-belgen-uitschrijving-pensioendienst-2/
    https://www.thailandblog.nl/dossier/belgen-uitschrijving-2bis-pensioendienst-overlevingspensioen/
    https://www.thailandblog.nl/dossier/belgen-uitschrijving-ziekenfonds-3/
    https://www.thailandblog.nl/dossier/dossier-belgen-uitschrijving-belgenziekenfonds-3-aanvulling/
    https://www.thailandblog.nl/dossier/belgen-uitschrijving-financien/
    https://www.thailandblog.nl/dossier/uitschrijving-werkloosheid-5/
    https://www.thailandblog.nl/dossier/uitschrijving-bankinstelling-6/
    https://www.thailandblog.nl/dossier/dossier-belgen-uitschrijving-kindertoe-bijslag-7/
    https://www.thailandblog.nl/dossier/dossier-belgen-uitschrijving-8-opnieuw-inschrijven-belgisch-bevolkingsregister/

    • José Vermeiren sagt oben

      Am besten
      Vielen Dank für Ihre Antwort
      Werde sich gut um alles kümmern.

  13. José Vermeiren sagt oben

    Vielen Dank für all die guten Ratschläge, die mir die Leute in diesem Block gegeben haben.

    • Lungenaddie sagt oben

      Ich hoffe, Sie haben einen guten Filter eingebaut, um die richtigen und falschen Informationen zu trennen, denn viele davon bedeuten einfach NICHTS, sind Annahmen, Vermutungen, Hörensagen, Fehlinterpretationen oder Interpretationen …

  14. Elsy sagt oben

    Sehr geehrte Damen und Herren, Sie können Ihre Krankenversicherung in Belgien auf jeden Fall behalten, da die Zahlung jeden Monat erfolgt. Sie können sich bei Ihrer Gemeindeverwaltung online oder persönlich abmelden. Also kein Problem damit.
    Sie können Ihre Kontonummer behalten und Ihre Rente wird auf Ihre belgische Kontonummer überwiesen.
    Ich lebe hier seit 8 Jahren … überhaupt kein Problem
    Zizi

  15. Tapferen sagt oben

    Warum müssen Sie mehrere Monate in Belgien bleiben, um eine Krankenversicherung, eine Krankenhausversicherung oder eine Reiseassistenzversicherung aufrechtzuerhalten?

    Ich dachte, das wäre die einzige Verpflichtung
    Aufenthalt im Ausland für maximal 6 Monate…

    Ich denke also, dass Sie nach 6 Monaten – 1 Tag – zurückkehren können
    Bleiben Sie eine Woche hier
    Und dann 6 Monate zurück – 1 Tag nach Thailand

    Oder liege ich falsch?

    Ich möchte lieber NICHT meine gute DKV-Versicherung, meine Europ Assistance und meine Krankenversicherung verlieren….

  16. Herman Buts sagt oben

    Ich würde auf jeden Fall darüber nachdenken (wenn Sie eine Immobilie in Belgien haben), 6 Monate minus 1 Tag in Thailand zu bleiben, beispielsweise von Oktober bis Ende März. Wenn Sie von April bis Oktober in Belgien bleiben, ist dort Regenzeit. Dann bleibt alles in Ordnung, was Krankenversicherung und Co. angeht > Ich nenne das „Best of 2 Worlds“
    Ich werde es auf jeden Fall so machen, wenn du mit einer Thailänderin verheiratet bist, bekommst du deine Familienrente und zahlst sowieso so gut wie keine Steuern. > Habe dieses Jahr Land gekauft und werde dort bis dahin ein Haus errichten Ich bin 65, also werdet ihr mich innerhalb von 2 Jahren, 6 Monaten in Thailand und 6 Monaten in Belgien finden. Und ich werde mir in Belgien keine Sorgen machen, man muss damit rechnen, wenn man älter ist und sich einer ernsthaften medizinischen Behandlung unterziehen muss Wenn Sie Probleme haben, sind Sie in Belgien besser aufgehoben

  17. RonnyLatYa sagt oben

    Die Tatsache, dass Sie sich nicht länger als 6 Monate von Ihrem Wohnsitz (in Belgien) fernhalten dürfen, ist NICHT RICHTIG.

    Sie können bis zu einem Jahr von Ihrem Wohnort abwesend sein.
    Bestimmte Gruppen sogar noch länger, Urlauber und Rentner zählen dazu jedoch nicht

    Sie müssen Ihrer Gemeinde lediglich mitteilen, dass Sie länger als sechs Monate, aber weniger als ein Jahr von Ihrer Wohnung abwesend sein werden. Das ist bereits der Fall. Sie erhalten dann im Landesregister den Status „Vorübergehend abwesend“. Das ist nur ein Verwaltungsstatus. Sie sind nicht von kommunalen oder anderen Steuern befreit. Nicht einmal eine Anwesenheitspflicht bei Wahlen. Möglicherweise müssen Sie dann durch einen Bevollmächtigten abstimmen. Vor Ihrer Abreise müssen Sie bestimmte Dokumente ausfüllen und diese vom Bürgermeister unterschreiben. Aufgrund Ihrer „vorübergehenden Abwesenheit“ können Sie jedoch nicht als Vorsitzender oder Assistent eines Wahlbüros einberufen werden. Sie können solche „vorübergehenden Abwesenheiten“ auch ab 6 Monaten melden. Sie müssen also nicht warten, bis Sie mindestens 3 Monate abwesend waren.

    Wenn Sie länger als 6 Monate dort bleiben und Ihrer Gemeinde NICHTS sagen, kann es natürlich zu Verwaltungsproblemen kommen. Aber normalerweise erfährt Ihre Gemeinde erst, dass Sie weg sind, wenn ein bestimmter Dienst oder eine bestimmte Regierung vergeblich versucht, Sie zu kontaktieren. Möglicherweise kommt der örtliche Polizeibeamte vorbei, um zu sehen, warum Sie nicht antworten. Auch ein einfaches automatisches Löschen ist nicht möglich. Bevor Sie von Amts wegen ausgewiesen werden, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Dies ist auch dann nicht zulässig, wenn der andere Wohnort bekannt ist.

    Wenn man maximal 6 Monate verreist und dann für ein paar Wochen (theoretisch 1 Tag) wiederkommt und dann wieder für 6 Monate verreist, muss man eigentlich nichts melden. Befinden Sie sich in perfekter administrativer Ordnung, ohne etwas zu melden?

    Hier, auf diesem Link aus Flandern, wird es kurz zusammengefasst.
    Wenn in einem Text „Grund dafür“ oder „anzunehmen, dass davon auszugehen“ steht, bedeutet das nicht, dass Ihre Gemeinde dazu verpflichtet ist ...

    https://www.vlaanderen.be/nl/gemeenten-en-provincies/dienstverlening-van-gemeenten-en-provincies/melding-van-tijdelijke-afwezigheid

  18. Daniel VL sagt oben

    Da ich Single bin, muss ich einige Dinge im Auge behalten.
    Bei mir ist die Aufenthaltsverlängerung immer damit verbunden, dass sie Mitte Januar 3 Monate vorher erfolgt, JETZT 2 Monate vorher genug Geld auf dem Konto sehen. Macht es für mich besser.
    Ich muss alle 6 Monate zum Arzt gehen. Muss auf eine gute Art und Weise implantiert werden. In diesem Jahr ist etwas fehlgeschlagen
    (Arzturlaub).


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