Thailand-Frage: Integrationsdiplom und niederländischer Pass

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Posted in Leserfrage
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13 September 2021

Liebe Leserinnen und Leser,

Meine thailändische Partnerin, die mit mir in den Niederlanden lebt, hat vor einiger Zeit ihr Integrationsdiplom erhalten. Jetzt möchte sie einen niederländischen Pass beantragen. Die Gemeinde hat mir mitgeteilt, dass dies kein Problem darstellt, aber um ihren thailändischen Pass zu behalten, muss eine der drei folgenden Regeln erfüllt sein.

  1. miteinander verheiratet sein;
  2. miteinander einen Konkubinatsvertrag haben;
  3. beweisen, dass sie ihren thailändischen Pass nicht verpassen darf oder dass ihr das Fehlen desselben Schaden zufügen würde.

Wir sind (noch) nicht verheiratet und haben keinen Lebenspartnerschaftsvertrag.

Insbesondere zu Punkt 3 würde ich gerne mehr erfahren. Mein Partner besitzt Land in Thailand und benötigt einen thailändischen Pass. Der Nachweis, dass sie Land besitzt, scheint mir kein Problem zu sein, aber jetzt verlangt das IND von mir den Nachweis, dass sie ohne thailändischen Pass kein Land besitzen darf. Sie wollen mir nicht sagen, wie das geht.

Ich gehe davon aus, dass es viele thailändische Damen gibt, die diesen Weg bereits gegangen sind, und ich würde gerne von ihnen hören, wie sie es jetzt schaffen.

Bitte um Eure Reaktion.

Regards,

Alexander

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13 Antworten auf „Thailand-Frage: Integrationsdiplom und niederländischer Pass“

  1. Tino Kuis sagt oben

    Paul, bitte deinen Partner, diese Frage auch auf der Facebook-Seite für Thailänder in den Niederlanden zu stellen:

    https://www.facebook.com/groups/1779170098989782

    • Ger Korat sagt oben

      Hier einige Informationen und Verweise auf relevante Gesetzesartikel, aus denen hervorgeht, dass ein Ausländer kein Land besitzen darf:
      https://www.thailandlawonline.com/thai-real-estate-law/ownership-and-buying-real-estate-in-thailand#1

  2. Laksi sagt oben

    Also,

    Eigentlich ein bisschen dumm von der IND, ein Anruf bei der niederländischen Botschaft in Bangkok und sie wissen es.

  3. Kees sagt oben

    Punkt 2 zählt nicht. Das ist nur für Ihre Steuererklärung wichtig.
    Es handelt sich um eine Ehe oder eine eingetragene Partnerschaft.

  4. Barney sagt oben

    Die Frage wurde möglicherweise bereits oben beantwortet; Obwohl mir weder die Rechtsgrundlage noch die Rechtsprechung vorliegen, ist der Besitz von Land in Thailand Personen mit thailändischer Staatsangehörigkeit vorbehalten. Von einer solchen Person kann nicht verlangt werden, dass sie die thailändische Staatsangehörigkeit aufgibt, denn dann müsste sie ihr Land verkaufen.
    Darüber hinaus ist es möglich, dass es nicht möglich ist, die thailändische Staatsangehörigkeit aufzugeben (genau wie Marokko?).
    Schließlich verstehe ich, dass der Besitz des thailändischen Personalausweises wichtiger ist, da ein Reisepass nur als Reisedokument dient und die Abgabe nicht sofort den Verlust der Staatsangehörigkeit bedeutet.
    Ein doppelter Reisepass hat auch praktische Vorteile, wie z. B. eine Visumpflicht für andere Länder (manchmal ist es für einen Niederländer einfacher, in ein Land einzureisen, während die Einreise nach Thailand mit einem thailändischen Pass einfacher ist und zu diesem Zeitpunkt keine Visumpflicht besteht; denken Sie darüber nach langfristig zu überwintern.

    • Jan Nicolai sagt oben

      Ich denke, dass es tatsächlich nicht möglich ist, die thailändische Staatsangehörigkeit aufzugeben.
      Tatsächlich war ich mit einer Thailänderin verheiratet.
      Sie beantragte und erhielt damals die niederländische Staatsangehörigkeit.
      Alles wurde in Belgien arrangiert, wo ich damals lebte und noch heute lebe.
      Sie wurde aufgefordert, ihre thailändische Staatsangehörigkeit aufzugeben.
      Das war aber nicht möglich und wurde vom niederländischen Konsulat nie überprüft, ob das wirklich passiert ist.
      Unsere in Belgien geborene und immer noch lebende Tochter mit niederländischer Staatsangehörigkeit beantragte und erhielt vor zwei Jahren im Alter von dreißig Jahren einen thailändischen Pass. Sie hat nie in Thailand gelebt.
      Daher macht es keinen Sinn, wenn nicht sogar unmöglich, die thailändische Staatsangehörigkeit aufzugeben.

  5. Gründervater sagt oben

    Hallo Paul,

    Wenn Sie möchten, hinterlassen Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Facebook.

    Möglicherweise erlaubt auch Ihr Partner die Erklärung meiner Frau auf Thailändisch, wenn Sie möchten.

    Auch wir haben den gesamten Prozess kürzlich erfolgreich abgeschlossen.

    • Alexander sagt oben

      Für den Gründervater (oder andere mit Informationen dazu):
      Mit E-Mail-Adresse ist: [E-Mail geschützt]

  6. Rob sagt oben

    Aus diesem Grund haben meine Frau und ich kürzlich geheiratet, da die Niederlande dies nicht verlangen, sondern Thailand.
    Nur eine Ehe wird von Thailand anerkannt und Ihre Frau kann dann die doppelte Staatsbürgerschaft behalten. Eine eingetragene Partnerschaft wird von Thailand nicht anerkannt.

    • Ger Korat sagt oben

      Nun, dafür war es nicht notwendig zu heiraten. Liegen zwingende Gründe vor, wie im oben genannten Artikel Landbesitz (= Rechte), dann können Sie Ihre thailändische Staatsangehörigkeit behalten, denn der Verzicht auf diese Rechte bedeutet einen erheblichen finanziellen Nachteil, denken Sie zum Beispiel auch an das Erbrecht. Dies wurde bereits in diesem Blog besprochen und Sie können es in den Informationen von IND nachlesen, siehe den Link mit Informationen:

      https://ind.nl/Nederlanderschap/Paginas/Afstand-nationaliteit.aspx

      • Ger Korat sagt oben

        Der Übersichtlichkeit halber habe ich hier den relevanten Teil für Sie:

        Bitte um Befreiung
        In seltenen Fällen hat ein Verzicht so große Nachteile, dass Sie sich fragen können, ob ein Verzicht in Ihrer Situation nicht notwendig ist. Sie müssen dann einen guten Grund angeben. Zum Beispiel:

        Für den Verzicht müssen Sie einen hohen Betrag an die Regierung Ihres Landes zahlen.
        Wenn Sie auf Ihre Staatsangehörigkeit verzichten, verlieren Sie bestimmte Rechte. Dadurch verlieren Sie viel Geld. Zum Beispiel, weil Sie nicht mehr von Ihrer Familie erben können.
        Sie müssen Ihren Militärdienst ableisten (oder abbezahlen), bevor Sie darauf verzichten können.
        Dokumente
        Sie müssen mit Dokumenten darlegen, warum Sie glauben, dass Sie nicht verzichten können. Diese Dokumente stammen häufig aus dem Ausland. Möglicherweise müssen Sie sie zuerst übersetzen und legalisieren lassen.

        Legalisierung und Übersetzung ausländischer Dokumente

        • TheoB sagt oben

          Zusätzlich:
          Vor 4½ Jahren bat ich das IND um weitere Erläuterungen zum Verlust von Eigentumsrechten als Ausnahme für den Verzicht auf die andere (thailändische) Staatsangehörigkeit.

          Das war die Antwort:
          „Geht es um den Verlust von Eigentumsrechten bei Verzicht, muss der Antragsteller zunächst nachweisen, dass er bestimmte Rechte (erworben) hat oder Eigentum besitzt. Dies mittels beglaubigter Dokumente, die von den Behörden des Herkunftslandes ausgestellt wurden, oder notarieller Urkunden (im Falle von Erbschaftsansprüchen). Darüber hinaus muss der Verlust der Rechte bei der Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit anhand von Erklärungen der Behörden des Herkunftslandes (für staatliche Leistungen und Eigentum an Immobilien) sowie anhand einer notariellen Beurkundung nachgewiesen werden Urkunde (im Falle von Erbansprüchen) oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung (im Falle bestehender Unterhaltsansprüche). Auch der Wert der Rechte und des Eigentums muss nachgewiesen werden. Darüber hinaus muss vor einem Verzicht nachgewiesen werden, dass diese Eigentumsrechte nicht verwertet werden können. Dies wiederum auf Grundlage der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen bzw. Stellungnahmen der Behörden des Herkunftslandes. Anschließend wird allein anhand des Vermögens festgestellt, ob ein erheblicher Vermögensnachteil vorliegt. Ist der Betrag (der Wert der Schutzrechte), der durch den Verzicht verloren geht, höher (oder gleich) einem Viertel des sonstigen Vermögens des Antragstellers, liegt ein erheblicher Vermögensschaden im genannten Sinne vor Hierher und der Bewerber braucht keine Distanz. Oft wird die Frage nach den staatlichen Rentenansprüchen im Herkunftsland gestellt.“

          PS: In Thailand ist es Ausländern nicht gestattet, registriertes Land zu besitzen. Sobald ein Ausländer ein Grundstück in Besitz nimmt – denken Sie auch an eine Erbschaft – muss das Grundstück innerhalb eines Jahres verkauft werden. Scheitert dies, wird das Land von der Regierung öffentlich verkauft.

  7. Louis Tinner sagt oben

    Deine Freundin hat gerade ihr Integrationsdiplom gemacht? Ich gehe daher davon aus, dass sie noch nicht seit 5 Jahren in den Niederlanden lebt.

    Für die Einbürgerung gelten folgende Voraussetzungen: Sie sind 18 Jahre oder älter. Sie können Ihre Identität und Staatsangehörigkeit mit gültigen Dokumenten nachweisen. Sie leben seit 5 Jahren oder länger ununterbrochen mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis im Königreich der Niederlande.


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