Leserfrage: Steuerschuld, die ich nicht bezahlen kann

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15 März 2018

Liebe Leserinnen und Leser,

Ich lebe jetzt seit 10 Jahren in Thailand. Jedes Jahr habe ich meine Gewinn- und Verlustrechnung für Steuerzwecke ausgefüllt und vom Wahlrecht Gebrauch gemacht. Dadurch konnte ich Gesundheitskosten (Medikamente, Arztkosten, Transportkosten) abzugsfähig machen. Dadurch war mein Gesamteinkommen um einiges geringer, so dass ich sogar einen kleinen Betrag zurückerhalten habe. Aufgrund meines Alters von 80+ kann ich leider keine Versicherung abschließen.

Vor einem Monat erhielt ich einen Steuerbescheid über 1.454 Euro. Jetzt weiß ich auch, dass es kein Wahlrecht mehr gibt, sondern nur, dass dies „Qualifikation“ heißt und nur für Bewohner innerhalb des ECG gilt. Mittlerweile habe ich einen Zahlungsaufschub und auch einen Erlass beantragt. Es ist mir nicht möglich, den Steuerbescheid zu bezahlen, zumal ich aufgrund meines Alters mehr Krankenhausbesuche als zuvor habe und dadurch höhere Kosten entstehen.

Mir ist unklar, wozu diese Veranlagung dient, die Steuer wird für meine AOW (geringfügiger Betrag) gezahlt. Ich habe auch ein WBP (Extraordinary Pension Act), bei dem der Steuerbetrag viel höher ist.

Was raten Sie, um weitere Angriffe zu verhindern?

Es sind die Steuerbehörden, die mir geraten haben, vom Wahlrecht Gebrauch zu machen, Medikamente nach einem Herzinfarkt reichen ein Leben lang.

Ein weiteres Problem besteht darin, dass Sie nach dem Datum des Schreibens nur 10 Tage Zeit haben, um Berufung einzulegen, was für Sie, wenn Sie in Thailand leben, unmöglich ist.

Mit freundlichen Grüßen,

Andreas

10 Antworten auf „Leserfrage: Steuerrechnung, die ich nicht bezahlen kann“

  1. erik sagt oben

    Joseph, wenn ich richtig gelesen habe, haben Sie sowohl eine staatliche Rente als auch eine Rente nach dem Außerordentlichen Rentengesetz und ich gehe davon aus, dass letztere als staatliche Rente gilt, die in den Niederlanden gemäß dem Abkommen mit Thailand besteuert wird. Auch in den Niederlanden wird die AOW besteuert.

    Diese beiden Einkommen werden addiert und dann kann es passieren, dass Sie eine Einkommensspanne über die Obergrenze Ihres Einkommens hinausspringen, weil die Einkommensstufen nicht gleich „teuer“ sind. Ich denke spontan, dass man daran nichts ändern kann, wenn man den Angriff überprüft hat und ob er korrekt ist.

    Sie können jedoch eine vorläufige Veranlagung für das laufende Jahr beantragen, sodass ein Teil dieser „Zusatzzahlung“ bereits gezahlt ist, wenn die endgültige Veranlagung erfolgt. An der Zusammenrechnung der Einkommen kann man nichts ändern.

    Diese zehntägige Frist überrascht mich; Ich glaube, Sie haben eine Zahlungserinnerung bzw. Zahlungserinnerung erhalten. Die Einspruchs- oder Berufungsfrist in Steuersachen beträgt mehr als zehn Tage. Wenn Ihre Post sehr spät ankommt, ist eine Steuerpostanschrift in den Niederlanden die beste Möglichkeit, den Verlust von Rechten zu vermeiden; Ich habe dafür ein Familienmitglied engagiert, ein Steuerberater kann auch eine Postanschrift sein.

    Sie können dem Dienst vorschlagen, den Steuerbescheid in Raten zu bezahlen. Es steht Ihnen auch frei, einen Erlass zu beantragen, aber dann möchte man Ihre finanzielle Gesamtlage wissen und dann müssen außergewöhnliche Umstände auf dem Spiel stehen.

    Ärgerlich, diese Situation! Ich wünsche Ihnen Glück.

    • Leo Th. sagt oben

      Erik, Joseph schreibt, dass von seiner AOW nur ​​ein geringer Steuerbetrag und von seiner WBP-Leistung ein höherer Steuerbetrag einbehalten wird. Es wird voraussichtlich eine Lohnsteuerermäßigung auf seine AOW geben. Er könnte sich dafür entscheiden, diese Lohnsteuergutschrift zu stoppen. Dies hat den Vorteil, dass die einbehaltene Lohnsteuer besser mit der jährlichen Veranlagung übereinstimmt. Ich weiß nicht, wie Joseph seinen jährlichen Aufenthaltsstatus in Thailand geregelt hat, aber wenn dieser auf seinem monatlichen Einkommen basiert, könnte der Wegfall der Lohnsteuergutschrift ein möglicher Nachteil sein, weil dann das Nettoeinkommen nicht ausreicht. In diesem Fall könnte Joseph Ihrem Rat folgen und einen vorläufigen Steuerbescheid beantragen. Unter den Lesern von Thailand Blog herrscht manchmal Verwirrung darüber, ob das deklarierte Einkommen für die Verlängerung des Jahresvisums brutto oder netto sein soll, aber ich verstehe, dass die Botschaft, die die Einkommensabrechnung ausstellt, von einem Nettobetrag ausgeht. Möglicherweise könnten mehr Thailand-Besucher von einem höheren Nettoeinkommen profitieren, indem sie die Lohnsteuergutschrift auf mehrere Leistungen anwenden. Die nachträgliche Zahlung eines Steuerbescheids kann daher durch die Beantragung eines vorläufigen Steuerbescheids verhindert werden. Stimmst du dem zu, Erik? M.vr.gr.

    • Lammert de Haan sagt oben

      Es ist sehr wahrscheinlich, dass die SVB die Steuergutschriften weiterhin anwendet.
      Das Einreichen eines Antrags auf eine vorläufige Veranlagung für das Jahr 2018 hat dann keine oder nur geringe Auswirkungen, da die Steuer- und Zollverwaltung bei der Berechnung dieser vorläufigen Veranlagung von einem korrekten Steuerabzug der SVB (d. h. ohne Anrechnung der Steuergutschriften) ausgeht.

      Besser ist es, die SVB zu bitten, von der Inanspruchnahme der Steuergutschriften abzusehen.

      • erik sagt oben

        Ich denke, wir sprechen von 2015 oder 2016, in denen die SVB noch die Lohnsteuergutschrift angewendet hat, sofern Sie nicht selbst Maßnahmen ergriffen haben. Joseph hat dazu nichts geschrieben, außer dass „ein kleiner Betrag“ einbehalten wurde, aber die 8 bis 9 Prozent, die 2015 und 2016 auf die AOW geschuldet wurden, sind ebenfalls ein kleiner Betrag.

        Der Ratschlag zur Änderung, falls dies weiterhin der Fall ist, ist ein guter Rat und die Weblinks werden angezeigt. Im Übrigen kann Joseph am besten Maßnahmen ergreifen, um einen weiteren Angriff zu verhindern, indem er die gegebenen Ratschläge befolgt.

        Ich habe die Standards für Vergebung gelesen und sie geben Joseph leider nicht viel Hoffnung. Daher ist es jetzt der beste Schritt, eine Zahlungsvereinbarung vorzuschlagen.

        Was das Einkommen für die Verlängerung betrifft, so kommt es, wie Leo Th schreibt, auch auf die Art des Stempels an: Ruhestand oder wegen Heirat. Darüber hinaus kann Joseph im Falle eines geringeren Einkommens und einer geringeren Rente das Kombinationsprogramm aus 800.000 THB Einkommen + Bankgeld in Anspruch nehmen.

        Der Gedanke, eine Steuergutschrift beantragen zu lassen und eine vorläufige Veranlagung zu beantragen, kann dann Trost spenden, obwohl ich darauf hinweisen möchte, dass es falsch ist, eine Steuergutschrift zu beantragen, wenn Sie keinen Anspruch darauf haben. Außerdem kommt es manchmal vor, dass bei den auszahlenden Institutionen die Lampe aufleuchtet – sofern sie nicht bereits aufleuchtet –, dass Sie einfach keinen Anspruch auf eine Steuergutschrift haben, wenn Sie in Thailand leben.

        • Leo Th. sagt oben

          Hervorragende Erklärung, sowohl von Ihnen als auch von Lammert, mit der Joseph umgehen kann. Ich selbst hatte ignoriert, dass man als Einwohner Thailands grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf Steuergutschriften hat. Ich weiß nicht, ob es bei einer Sozialhilfeeinrichtung tatsächlich ein Licht dafür gibt. Möglicherweise ist das Computerprogramm dafür noch nicht eingerichtet und wenn die Leistung dennoch auf ein niederländisches Bankkonto überwiesen wird, erwähnt Joseph nicht, fällt es wahrscheinlich weniger auf, ob Lohnsteuergutschriften zulässig sind oder nicht. Übrigens Respekt vor Joseph, der sich trotz seines Alters von über 80 Jahren gut schriftlich ausdrücken kann. Dennoch könnte es für ihn ratsam sein, das sehr großzügige Angebot Lammerts wahrzunehmen und mit ihm Kontakt aufzunehmen. Wozu Thailand Blog schon nicht gut ist!

          • Lammert de Haan sagt oben

            Ob bei (in diesem Fall) der SVB Lichter angehen, das ist ja der Fall. Aber das falsche Licht. Statt „Rot“ wechselt die Ampel auf „Grün“ („Beim SVB gibt es immer etwas zu tun“ – nach Herman Finkers).

            Die SVB hat die Steuergutschriften bei einigen meiner Kunden in Thailand und auf den Philippinen nicht angewendet …………….. bis sie im Laufe des Jahres 2017 spontan ein Schreiben der SVB erhalten haben, in dem es heißt, dass sie Anspruch auf Steuergutschriften haben. Die Netto-AOW-Leistungen stiegen mit einer weiteren Zuzahlung sofort an, da in den Vormonaten „zu viel“ Lohnsteuer einbehalten wurde!

            Passend zum Motto der Steuer- und Zollverwaltung muss man bei der SVB gedacht haben:
            „Wir können es nicht schöner machen.“

            Da die Steuer- und Zollverwaltung selbst jedoch eine völlig andere Vorstellung davon hat, wird sie aufgrund der fehlerhaften Anwendung der Lohnsteuer durch die SVB mit der Veranlagung steuerpflichtig. Und das kostet Sie mehr als einen Monat staatliche Rente (ohne Steuerzinsen).

            DANKE AN DIE SVB.

          • Eric Kuijpers sagt oben

            Leo Th, du sagst ein wahres Wort! Nicht um Lammerts willen… Aber sowohl Lammert als auch ich gehören zur alten Garde (und das stimmt...), die Dienstleistungen erbringen und nicht immer an Bürozeiten gebunden sind.

            In den 16 Jahren hier habe ich etwa 80 Akten von Niederländern in Steuerproblemen bearbeitet und aufgrund meines Alters und der damit leider verbundenen „Wehwehchen und Unannehmlichkeiten“ aufgehört, obwohl ich die thailändische Seite meines Berufs so lange wie möglich behalten werde. Ich bin in diesem Land. Und das wird 2018 oder 2019 wirklich aufhören. Ich gehe zurück in die EU, obwohl ich noch nicht weiß, wohin.

            Glücklicherweise bietet dieser geschätzte Blog Raum für die Diskussion von Problemen und Problemen; Das schätze ich – und nicht nur ich – sehr. An anderer Stelle stößt man oft auf Vorwürfe und brüllende große Schnäbel, aber glücklicherweise sorgt die Führung hier dafür, dass die Diskussion sachlich bleibt.

            Was Joseph betrifft, so hat er nun die Möglichkeit, sein Problem völlig vertraulich gegenüber Lammert anzusprechen. Und das ist viel wert. Wenn Joseph in der Region Nongkhai lebt, kann ich auf Wunsch auch helfen.

            • Leo Th. sagt oben

              Sehr nette Antwort und tolle Einstellung! Viel Glück in Ihrem neuen Wohnsitzland und viel Kraft bei Ihren „Wehwehchen“. Im Laufe der Jahre habe ich viel von Ihnen und Lammerts Kommentaren zu Steuerthemen im Thailand Blog gelernt. Ja, es ist schön, dass viele Leser durch diesen Blog Antworten auf ihre Fragen bekommen. Und daher in der Tat auch ein Lob an die Moderatoren, die übrigens wahrscheinlich völlig recht haben, wenn sie manchmal keinen Kommentar von mir posten.

  2. Lammert de Haan sagt oben

    Liebe Moderation. Ich habe mich kurz auf die Folgen zweier Einkommensquellen konzentriert.

    Lieber Josef,
    Die Höhe des Steuerbescheids weist stark darauf hin, dass die SVB weiterhin die Steuergutschriften in Anspruch nimmt, auf die Sie jedoch ab dem Steuerjahr 2015 keinen Anspruch mehr haben. Ich sehe das häufig in meiner Beratungspraxis.

    Hinzu kommt in Ihrem Fall der Effekt der „Einkommensakkumulation“ (was ich immer nenne): Zwei Einnahmequellen schieben Ihr zu versteuerndes Einkommen in die 2. oder sogar 3. Einkommensklasse. Die verschiedenen Leistungsträger können diesen Effekt nicht berücksichtigen.

    Die fehlerhafte Anwendung der Steuergutschriften können Sie Ihrem Leistungsnachweis und der Jahresabrechnung der SVB entnehmen.

    Ab dem Datum des Steuerbescheids hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit, innerhalb von 6 Wochen Einspruch einzulegen. Gegen den Bescheid, der auf einer fehlerhaften Anwendung der Steuergutschriften beruht, ist es jedoch zwecklos, Einspruch einzulegen.

    Die von Ihnen genannte Reaktionszeit von 10 Tagen deutet darauf hin, dass die Frist für die Einreichung eines Widerspruchs längst abgelaufen ist.

    Um solche bösen Überraschungen in Zukunft zu vermeiden, können Sie bei der SVB beantragen, die Steuergutschriften ab dem 1. Januar 2018 nicht mehr anzuwenden. Sie können dies online über folgenden Weblink vereinbaren:
    https://digid.nl/inloggen

    Aufgrund Ihrer AOW-Leistung und einer weiteren WBP-Rente haben Sie keinen Anspruch auf Erlass.

    Die Befreiungsstandards finden Sie auf der Website der Steuer- und Zollverwaltung:
    https://www.belastingdienst.nl/wps/wcm/connect/bldcontentnl/belastingdienst/prive/inkomstenbelasting/belasting_betalen_terugvragen/betalen_aan_de_belastingdienst/niet_of_te_laat_betalen/kwijtschelding/pb_betalingscapaciteit/normbedragen_bestaanskosten

    Nicht selten gewährt das Finanzamt auch bei Wohnsitz im Ausland einen Rabatt auf diese Pauschalbeträge.

    Ich verstehe, dass Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommen können. Dann ist es wichtig, dass Sie schnellstmöglich einen Antrag stellen, um eine persönliche Zahlungsvereinbarung zu treffen.
    Das hierfür zu verwendende Formular können Sie über folgenden Weblink herunterladen:
    https://www.belastingdienst.nl/wps/wcm/connect/bldcontentnl/themaoverstijgend/programmas_en_formulieren/verzoek_betalingsregeling_of_kwijtschelding_voor_particulieren

    Sie können dieses Formular auf Ihrem Computer ausfüllen. Hierzu benötigen Sie den Adobe Reader Version 9.0 oder höher. Anschließend müssen Sie das Formular ausdrucken, unterschreiben und an folgende Adresse senden:
    Belastungsdienst/National Collection Center
    PO 100
    6400 AC Heerlen
    Die Niederlande

    Sollten Sie keine Lösung finden, kontaktieren Sie mich bitte unter:
    [E-Mail geschützt] .

  3. Andreas sagt oben

    Vielen Dank an alle fürs Schreiben
    Vieles ist mir unklar
    Mittlerweile habe ich Kontakt zu Lammert aufgenommen

    Wahlrecht…. Ich habe kürzlich erfahren, dass sich das geändert hat
    nur innerhalb der EU möglich
    Lediglich Krankenhauskosten und Medikamente bleiben für alle bestehen
    Und für ältere Menschen gibt es keine Möglichkeit einer Versicherung

    Erik: Ich kam früher nach Nongkhai, Einwanderungsbehörde
    aber jetzt hat Mahasarakham auch seine Einwanderung. Zum Glück 10 Minuten von meinem Wohnort entfernt

    Liebe Grüße Joseph


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