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Startseite » Leserfrage » Leserfrage: Steuerpflichtiger in Thailand
Leserfrage: Steuerpflichtiger in Thailand
Liebe Leserinnen und Leser,
Es ist mir unmöglich, alle Ratschläge zu verstehen, die ich darüber gelesen habe, in Thailand als Steuerpflichtiger zu gelten und daher in den Niederlanden nicht mehr als Steuerpflichtiger zu gelten. Ich lebe seit 5 Jahren hier, bin mit einer thailändischen Schönheit verheiratet und habe eine gemeinsame Tochter, außerdem habe ich eine Altersrente und eine Rente.
Wer kann und will mir in dieser dunklen Angelegenheit helfen?
Hans (Hua Hin)
Auf der englischsprachigen Website des Revenie Department heißt es:
1. Steuerpflichtige Person
Steuerzahler werden in „Resident“ und „Nicht-Resident“ eingeteilt. „Einwohner“ bezeichnet jede Person, die sich in Thailand für einen oder mehrere Zeiträume von insgesamt mehr als 180 Tagen in einem Steuerjahr (Kalenderjahr) aufhält. Ein Einwohner Thailands ist steuerpflichtig auf Einkünfte aus Quellen in Thailand sowie auf den Teil der Einkünfte aus ausländischen Quellen, der nach Thailand gebracht wird.
Erklärung der Rente in Thailand und AOW, die Sie nach Thailand überweisen. Die AOW wird in den Niederlanden bereits besteuert, beantragen Sie daher aufgrund der Doppelbesteuerung eine Rückerstattung in den Niederlanden. Schließlich gibt es ein Abkommen zur Verhinderung der Doppelbesteuerung. Mit Ihrer thailändischen Steuererklärung weisen Sie nach, dass Sie in Thailand steuerpflichtig sind, da Sie in Thailand leben.
Das scheint mir kein guter Rat zu sein. Zwischen den Niederlanden und Thailand besteht ein Steuerabkommen, das kurz gesagt festlegt, dass Einkünfte aus dem privatrechtlichen Sektor in den Niederlanden und Einkünfte aus dem privaten Sektor in Thailand steuerpflichtig sind, sofern sie nach Thailand gebracht wurden.
Die niederländischen Steuerbehörden erlauben daher keinen doppelten Steuerabzug auf die AOW-Leistung.
Mein Rat ist, zwei thailändische Bankkonten zu haben und auf dem einen die staatliche Rente und auf dem anderen die Rente zu erhalten, die ich vom privaten Sektor übernehme. Sie müssen sich mit diesem Bankbuch lediglich an die thailändischen Steuerbehörden wenden, da in Thailand nur die Rente aus dem Preissektor steuerpflichtig ist.
Es ist gut zu wissen, dass es erhebliche Befreiungen gibt und für Personen über 65 einen zusätzlichen Abzug von 190.000 zusätzlich zu den Standardbefreiungen gibt. Darüber hinaus gilt für die ersten 150.000 ein Satz von 0 % der Steuerbemessungsgrundlage.
kleiner Tippfehler: Auf der englischen Website des Revenue Department …..
Und dann noch Folgendes: AOW, Altersrente, wurde den Niederlanden zur Abgabe zugewiesen. Es bleibt also nur noch die thailändische Erklärung darüber, was Sie von Ihrer Rente in Thailand überweisen/abheben.
Wie von Ger erwähnt, wird AOW in den Niederlanden besteuert und eine auf Beamtenbasis erworbene Rente wird und bleibt in den Niederlanden besteuert. Für diese Gruppen kann auf die Berichterstattung verzichtet werden. Eine Meldung an die Behörde ist angesichts des oben genannten Gesetzestextes offenbar Pflicht. Einwohner, die sich mehr als 180 Tage pro Kalenderjahr in Thailand aufhalten.
Übrig bleibt eine als Nichtbeamter angesammelte Rente, sodass der gesamte Rentenanteil, der nach Thailand überwiesen wird, in Thailand steuerlich angemeldet werden muss. Hierfür wurde ein Kooperationsvertrag (Covenant) abgeschlossen und insbesondere bei kleinen Renten gilt eine Auszahlung in Thailand eigentlich nicht.
Wenn Sie mit einem Thailänder verheiratet sind (und gilt das nur in den Niederlanden oder auch in Thailand oder umgekehrt? Der Text erwähnt dies nicht) und seit fünf Jahren ununterbrochen hier leben und daher bei der Gemeinde gemeldet und möglicherweise im Besitz sind Wenn Sie einen rosafarbenen thailändischen Personalausweis haben und kein thailändischer und gelber Tambien-Job sind, wird Ihnen eine Steuernummer zugewiesen. Ich halte es für ratsam, sich an die Steuerbehörden zu wenden und Informationen bereitzustellen, um künftigen Problemen vorzubeugen.
In meinem Fall komplizierter. Nachdem ich aufgrund eines Auslandsaufenthalts vor meinem Renteneintritt jahrelang nicht in den Niederlanden gemeldet war, wurde meine staatliche Rente natürlich gekürzt.
Ich hatte also das Recht, einen Zuschlag zu beantragen, aber da ich auch eine kleine Rente beziehe, die etwas über dem Zuschlag liegt, auf den ich Anspruch hätte, erhalte ich diesen Zuschlag nicht.
Ich habe also nicht viel mehr als eine volle AOW, aber ein Teil dieses Betrags heißt „Rente“ und nicht „AOW“.
Für ein anderes Land ist dies schwer zu verstehen und zu erklären.
Außerdem erhalte ich es auf mein niederländisches ING-Bankkonto und überweise den Betrag, den ich benötige, auf mein thailändisches Bankkonto. Wie kann ich nachweisen, woher das Geld kommt, das ich als „Lebenshaltungskosten“ nach Thailand überweise, von meiner Altersrente oder von meiner Rente?
Ich habe immer das Pech, dass ich nicht in das „normale Muster“ passe, nur immer etwas andere Erfahrungen und Umstände als die meisten anderen, die nach Thailand gekommen sind, um dort zu leben
Es ist nicht so, dass die Regelung kompliziert ist, sondern dass man in Thailand Dinge beweisen bzw. beim Finanzamt glaubhaft machen muss.
Da Steuerbeamte genau wie Menschen sind, kommt es ein wenig darauf an, wen man im Büro trifft.
Nur der Beamte im Büro kann Ihnen letztendlich sagen, was er akzeptieren wird und was nicht.
Gehen Sie hierfür in eine Zentrale, denn in den kleinen Büros liegen in der Regel keine Kenntnisse über die Steuerpflicht von Ausländern vor.
Das ist auch nicht möglich, denn jedes Steuerabkommen mit anderen Ländern ist anders, da kann ein kleines Büro nicht mithalten.
Bevor Sie losfahren, machen Sie sich einen klaren Überblick (am besten in Excel, denn es sieht ordentlich und übersichtlich aus) über die Gelder von der AOW und der Pensionskasse, die Sie auf Ihrem/Ihren Konto(s) erhalten.
Am besten auf verschiedene Kontonummern.
Wenn keine Angabe aus der Vergangenheit vorliegt, tragen Sie diese in zwei Spalten ein und geben Sie das Datum an, an dem das Geld eingegangen ist.
Dies wird mit einer Kopie der auf Ihr Konto eingezahlten und nach Thailand überwiesenen Beträge sowie einer Übersicht über die in Thailand eingegangenen Beträge, einschließlich Datum, vervollständigt.
Stellen Sie sicher, dass es klar ist, denn wenn der Steuermann/die Steuerfrau/X es nicht versteht, kann er/sie/X hinderlich werden.
Mit Übersichten und anderen Beweisen sind Sie noch nicht am Ziel. Wie ich in meiner ersten Antwort sagte, ist es ziemlich einfach. Drucken Sie die Blankoerklärung aus und füllen Sie sie mit den Beträgen der Betriebsrente und/oder der privatrechtlichen staatlichen Rente aus, die schließlich in Thailand deklariert werden muss. Und die AOW wird in den Niederlanden gemäß den Abkommensregeln besteuert, sodass Sie sie in den Niederlanden nicht anmelden müssen. Anschließend gehen Sie mit dem ausgefüllten Formular, auf dem Abzüge eingetragen werden können, zum Finanzamt. Und nehmen Sie die Jahresabrechnung der Betriebsrente und/oder der privatrechtlichen Rente mit und lassen Sie diese prüfen. Ziemlich einfach
Anpassung: Und die staatliche Rente wird in den Niederlanden gemäß den Abkommensregeln besteuert, sodass Sie sie in Thailand nicht anmelden müssen
Lieber Selbstständiger, Sie haben genau das in Worte gefasst, was mir auch Sorgen bereitet. Ich hoffe, dass mehr Menschen mit tatsächlichen Ratschlägen und Erfahrungen antworten.
Abp-Rente, die im Rahmen eines privatrechtlichen Vertrags (insbesondere Ausbildung) mit der Regierung angesammelt wird, wird in den Niederlanden nach der Auswanderung in ein Vertragsland nicht besteuert. Abp-Rente, die in einem öffentlich-rechtlichen Amt (Politik, Polizei, Militär usw.) erworben wurden, werden in den Niederlanden nach der Auswanderung immer besteuert.
Ich habe tatsächlich eine thailändische Steuernummer. Das Problem ist jedoch, dass die Steuerbehörden in Ubon Ratchathani sagen, dass Renten, in meinem Fall, in den Niederlanden nie gelten!! belastet sein. Meine Einkünfte wurden daher vom Finanzamt nicht erfasst, weil sie nicht notwendig waren. Somit muss ich meine Betriebsrente nun überhaupt nicht mehr versteuern. Das ist seltsam und Erik, der die Steuerakte (mit-)verfasst hat, hatte auch dieses Problem.
Mein Problem ist, dass, wenn jemand anderes zum Beispiel meine Steuererklärungen für die Vorjahre überprüft, er/sie sieht, dass ich überhaupt keine Steuererklärung über meine Einkünfte aus NL abgegeben habe. Ich habe das vorausgesehen und einen Nachweis verlangt, dass ich tatsächlich alle Einkommensunterlagen vorgelegt habe, was das Finanzamt jedoch nicht getan hat, da eine Rentenerklärung nicht erforderlich war.
Wie kann ich also jemals beweisen, dass ich mein Einkommen angeben wollte, aber ignoriert wurde?
Reichen Sie eine Steuererklärung bei einem Finanzamt ein, das Kenntnis von Steuerabkommen hat. Wenn man etwas nicht weiß, erzählt man es einfach, um nicht das Gesicht zu verlieren. Auf Samui ist die Einreichung einer Meldung kein Problem. Unterlassene Meldung ist eine Straftat, aber das werden sie auch nicht wissen.
Wim de Visser, meine Rente liegt knapp unter dem Freibetrag (Veranlagungsjahr 2018 60.000 THB für mich, 100.000 maximal oder 40 % der Rente, 190.000 wegen 64+ und 150.000 Nullklasse) und wenn das bei Ihnen auch der Fall ist, dann ich Ich würde mir keine Sorgen machen.
Im anderen Fall können Sie den Namen und die Position des Beamten notieren, meine Frau war bei mir und hat sich eine Notiz gemacht. Sein Name und sein Titel (Experte) standen auf seinem Schreibtisch. Da mein Name dort nicht aufgeführt ist, kann eine Überprüfung des Gesprächs nur auf meine Initiative hin erfolgen. Ich habe kein anderes Einkommen, das in TH besteuert wird.
Die nächste Möglichkeit besteht darin, ein regionales Finanzamt zu finden, das möglicherweise über mehr Wissen und Erfahrung verfügt. Udon Thani hat ein solches Büro, aber es ist weit von Ihrem Wohnbereich entfernt.
Schließlich können Sie einen Experten hinzuziehen und sich erneut an diesen Beamten wenden. Bestimmt gibt es in Ihrer Region einen Buchhalter oder Steuerexperten; Ob er den Vertrag besser kennt als der Beamte, bleibt abzuwarten …
Sie müssen eine Steuererklärung für die Thailand im Steuerabkommen zugeteilte Rente abgeben. In den Niederlanden zahlen Sie immer Steuern auf die staatliche Rente. Denn es gibt einige Abzüge, wie zum Beispiel 65 THB im Alter von 190000 Jahren, und auf die erste Staffel von 150000 THB muss keine Steuer gezahlt werden. Es kann sein, dass keine Steuer fällig ist. Das Unterlassen einer Steuererklärung ist strafbar, siehe thailändische Steuergesetzgebung. Sie können es auf Englisch herunterladen, wenn Sie es hier googeln. Nur um zu erwähnen, dass Sie keine Steuererklärung abgeben müssen, wenn Ihr Einkommen weniger als 100000 THB pro Jahr beträgt.
Ich weiß nicht, ob es überall gleich ist, aber auf Samui gibt es Steuerangestellte oder im Tesco oder Central Festival, die beim Ausfüllen des Erklärungsformulars helfen. Dies ist der Zeitpunkt, an dem eine Erklärung abgegeben werden muss. Bringen Sie Reisepass, Blechnummer und die jährliche Rentenbescheinigung mit. Wenn Sie ein Festkonto bei einer Bank haben, bringen Sie ein Schreiben der Bank mit, in dem angegeben wird, wie viel Steuern auf die Zinsen gezahlt wurden. Das kannst du zurückbekommen.
Wenn Ihr Einkommen auf eine niederländische Bank überwiesen wird, weil Ihr Unternehmen sich weigert, es an eine thailändische Bank zu überweisen, wie machen Sie dann diese Steuererklärung?
Ich würde hier auch lieber Steuern zahlen als (in Deutschland), habe aber noch keine Möglichkeit dazu gefunden.
Ich hatte im Büro in Pranburi nachgefragt, sie schickten mich nach Hua Hin (ich glaube Soi 88?) und mir wurde gesagt, dass ich keine Steuernummer erhalten habe, weil ich nicht in Thailand steuerlich ansässig sei. Ich hatte damals kein gelbes Buch. Würde das jetzt helfen?