Liebe Leserinnen und Leser,

Ich bin seit Juni letzten Jahres mit meinem Mann in den Niederlanden. Wir möchten dieses Jahr mit dem Flugzeug in den Urlaub nach Portugal fliegen. Bei der Buchung wurde ich nach persönlichen Daten gefragt, beispielsweise denen in meinem thailändischen Pass. Als ich meine Passdaten mit denen meines vom IND bereitgestellten Ausweises verglich, stellte sich heraus, dass auf dem Ausweis mein Mädchenname steht, während in meinem thailändischen Pass der Name meines Mannes steht. Ich habe meinen Nachnamen in den meines Mannes geändert.
In meinem Reisepass steht also der Name meines Mannes und im Ausweis mein eigener Name.

Meine Frage ist nun, ob dies bei mehreren thailändischen Frauen in den Niederlanden der Fall ist und ob dies beispielsweise bei der Ankunft in Lissabon zu Schwierigkeiten führen wird.

Meinem Mann ist das etwas egal, er sagt, dass alle Daten ordnungsgemäß in die entsprechenden Computer eingegeben werden, aber ich befürchte, dass ich die Personenkontrolle bald nicht bestehen werde, da sie in Europa verschärft wurde.

Kann mich jemand beruhigen?

Mit Dank,

Nok

18 Antworten auf „Leserfrage: Nachname des Mannes im Reisepass, aber mein Mädchenname im Ausweis“

  1. John VC sagt oben

    Liebe,
    Wir waren im selben Fall.
    Meine thailändische Frau hat einfach ihren neuen Nachnamen (meinen) in der Gemeinde weitergegeben, in der sie in Thailand registriert war. Sie erhielt sofort ihren neuen Personalausweis.
    Dies muss persönlich mit Ihrem Vater, sofern er noch lebt, und dem zuständigen Dorf, in dem sie registriert war, als Zeugen erfolgen (blaues Buch).
    Innerhalb weniger Stunden war alles problemlos in Ordnung.

  2. Piet sagt oben

    Hast du dir die Rückseite angeschaut?
    Mädchenname auf der Vorderseite, aber sehr klein auf der Rückseite
    e/v (Ehefrau von) und dann der Name des Ehemanns

  3. Tino Kuis sagt oben

    Am einfachsten erscheint es mir, beim IND einen neuen Ausweis mit dem Nachnamen Ihres Mannes zu beantragen. Sie haben genügend Beweise, um das durchzuziehen.

  4. John Chiang Rai sagt oben

    Ich denke, dass Sie für Ihre Reise nach Portugal nur Ihren thailändischen Reisepass und Ihre Schengen-/Aufenthaltserlaubnis benötigen, mit der Sie sich in jedem Schengen-Staat frei bewegen können. Ihr thailändischer Personalausweis ist überhaupt nicht erforderlich, sodass Sie ihn bei Ihrem nächsten Besuch in Thailand bei der Ampour, bei der Sie registriert waren, ändern lassen können.

    • Nok sagt oben

      In meiner Frage spreche ich vom Ausweis des IND, nicht von meinem thailändischen Personalausweis.

  5. Rob V. sagt oben

    Lieber Nok,

    Ihr Name im Reisepass und im Aufenthaltsdokument sollte tatsächlich derselbe sein.

    Sie haben 2 Möglichkeiten:
    – Geben Sie Ihren neuen Namen an das IND und die niederländische Gemeinde weiter. Sie möchten eine beglaubigte und übersetzte Urkunde über die Namensänderung sehen.
    – Nehmen Sie Ihren Geburtsnamen zurück.

    Hintergrund:
    In vielen (den meisten?) europäischen Ländern können Sie den Nachnamen Ihres Partners nicht mehr tragen. In den Niederlanden behält man als Mann/Frau immer seinen Nachnamen, auch nach der Heirat. Sie können jedoch den Vermerk „E/V“ (Ehemann/Frau von) in den Reisepass aufnehmen lassen, wenn Sie Ehemann und Ehefrau sind. Unter Ihrem eigenen Geburtsnamen finden Sie den Namen des Partners. Sie können Ihre Adresse auch mit dem Nachnamen Ihres Partners, Ihrem Nachnamen oder einer Kombination aus beidem adressieren lassen, Ihr Nachname ändert sich jedoch nie. In Thailand können Sie (als Ehemann und Ehefrau?) Ihren Nachnamen in den Ihres Partners ändern, aber das ist international seltener geworden.

    @Piet: Der Name des Ausländers (der mit dem ausländischen Reisepass des Ausländers übereinstimmen muss) ist auf dem niederländischen VVR-Pass angegeben. Auf der Rückseite steht „Bleiben Sie als Familienmitglied oder Verwandter mit *Name des niederländischen Partners*.“ Arbeit ist frei erlaubt. TWV nicht erforderlich.“ Das E/V gilt für Inhaber des niederländischen Passes. Aber selbst mit einem E/V-Eintrag bleibt die Tatsache bestehen, dass man unter zwei verschiedenen Nachnamen bekannt ist und die Behörden das lieber nicht haben möchten ... Und das wird unter dem Deckmantel des internationalen Terrors und der Verbrechensbekämpfung noch schwieriger. Die Briten erlauben es beispielsweise überhaupt nicht: „Wenn Sie einen nicht-britischen Pass mit einem anderen Namen besitzen, müssen Sie ihn so ändern, dass er mit dem Namen übereinstimmt, den Sie in Ihrem britischen Pass haben möchten.“ (Quelle: British Pass Guidance_Notes 2017). Kurz gesagt: Es ist besser, keine unterschiedlichen Nachnamen zu verwenden.

    • John Chiang Rai sagt oben

      Soweit ich weiß, handelt es sich nicht um ihr Aufenthaltsdokument, sondern um ihren thailändischen Personalausweis, den sie für ihre Reise nach Portugal überhaupt nicht benötigt. Meine Frau reist problemlos durch alle Schengen-Länder und benötigt lediglich ihren thailändischen Pass und ihre Schengen-/Aufenthaltserlaubnis. Der thailändische Personalausweis, von dem Nok spricht, ist überhaupt nicht erforderlich und kann bei ihrem nächsten Thailand-Aufenthalt im Ampour, bei dem sie registriert ist, problemlos geändert werden.

      • Rob V. sagt oben

        Nok schreibt „mein vom IND bereitgestellter Ausweis“, es handelt sich also um ihr niederländisches Aufenthaltsdokument: den VVR-Pass. Der VVR-Pass trägt Noks Geburtsnamen, ihr thailändischer Pass jedoch ihren neuen Namen. Der Name, unter dem sie in den Niederlanden beim IND und in der Gemeinde bekannt ist, entspricht daher nicht dem Namen, unter dem sie in Thailand bekannt ist. Um dies zu beheben, muss ihr Name in einem der beiden Länder geändert werden.

        Wenn sie einen thailändischen Pass und ein niederländisches Aufenthaltsdokument auf denselben Namen hat, dann reicht das tatsächlich aus, um problemlos reisen zu können. Es versteht sich von selbst, dass Sie in Europa keinen thailändischen Personalausweis verwenden können.

    • Nok sagt oben

      Lieber Rob V., mit Deiner Antwort hast Du meine Vermutung bestätigt. Wir sollten also nicht nach Portugal in den Urlaub fahren, sondern nach Thailand, um meinen Mädchennamen wieder als Nachnamen anzunehmen und dann einen neuen Pass zu beantragen. Ich habe diesbezüglich bereits bei der thailändischen Botschaft angerufen und sie verweisen mich auch an das Gemeindebüro meines Wohnortes in Thailand. Mit Dank!

      • Rob V. sagt oben

        Lieber Nik, gern geschehen. 🙂 Sie haben die Wahl, welchen der beiden Namen Sie verwenden möchten. In der Praxis werden sie nicht sofort gesperrt (555), wenn jemand den Namensunterschied bemerkt, aber auf lange Sicht müssen Sie passende Namen auswählen.

        Wenn Ihr Herz es vorzieht, den Nachnamen Ihres Mannes zu verwenden, würde ich mich an Ihre niederländische Gemeinde wenden. Sie können Ihnen genau sagen, was ausreicht, um zu beweisen, dass sich Ihr thailändischer Nachname geändert hat. Vielleicht gefällt Ihnen die Antwort der Abteilung für zivile Angelegenheiten.

        Um zu testen, ob ich keinen Unsinn rede, habe ich auch nach Leuten gegoogelt, die im selben Boot sitzen. Siehe zum Beispiel (auch mit Antwort eines TH-NL-Paares): https://www.buitenlandsepartner.nl/showthread.php?37022-Naamswijziging-in-NL-via-naamswijziging-in-Rusland

        Und auch:
        http://www.mixed-couples.nl/index.php?topic=18655.0

        • Rob V. sagt oben

          Nocken*
          Ni(c)k, das gehört Simon… Entschuldigung!

      • Leo Th. sagt oben

        Lieber Nok, ich habe deine Frage an Rob V. erst nach meiner Antwort an John Chiang Rai gesehen. Ich selbst bin letztes Jahr zweimal nach Portugal gereist. Abflug vom Flughafen Rotterdam (ehemals Zestienhoven), einmal nach Faro und einmal nach Porto. In Rotterdam musste ich nur beide Male mein Ticket vorzeigen. Bei der Abreise aus Portugal musste ich natürlich auch mein Ticket vorzeigen, aber in Faro verlangte ein Sicherheitsmitarbeiter bei der Abreise auch meinen Ausweis. Aber in Porto musste ich nur mein Ticket scannen. Letzte Woche ist mein (niederländischer) Pflegesohn von Schiphol nach Lissabon geflogen. Er musste sein Ticket (digital auf dem Smartphone) vorzeigen, wurde aber (diesmal?) nicht nach einem Ausweis gefragt. Bei der Ankunft in Lissabon musste er natürlich nichts vorzeigen, so wie ich es in Faro und Porto auch nicht getan habe. Sie verwechseln zwei Dinge: Wenn Sie innerhalb der Schengen-Länder reisen, werden Sie möglicherweise vom Sicherheitspersonal aufgefordert, sich auszuweisen. Ein Reisepass (niederländisch, thailändisch oder was auch immer) ist ein offizieller Identitätsnachweis. Dann ist es logisch, dass der Name auf Ihrem Ticket (Flug- oder Bahnticket) mit Ihrem Ausweis, in Ihrem Fall Ihrem thailändischen Reisepass, übereinstimmt! Sie werden daher nicht nach Ihrer niederländischen Aufenthaltserlaubnis, die Sie Personalausweis nennen, gefragt. Mit Ihrem thailändischen Pass haben Sie bereits bewiesen, dass Sie der sind, für den Sie sich ausgeben! Ihre Aufenthaltserlaubnis ist wichtig für Marechaussee und Einwanderungsbeamte. Und natürlich, wenn Sie von einem Flughafen außerhalb eines Schengen-Landes abfliegen, sonst würde die Fluggesellschaft die Kosten übernehmen, wenn Sie nicht in die Niederlande zugelassen würden. Es ist wahr, dass Sie Rob V. Ihre Frage stellen, aber ich gehe davon aus, dass er meine Antwort unterstützen kann und Sie beruhigt in den Urlaub nach Portugal fahren können. So wie Sie zum Beispiel morgen mit dem Auto nach Belgien oder Deutschland fahren könnten. Die Hinweise der thailändischen Botschaft beziehen sich lediglich auf eine mögliche zukünftige Beantragung eines neuen Reisepasses mit Ihrem Mädchennamen, haben aber nichts mit Ihrem Urlaub in Portugal zu tun. Auch hier gilt: Sehen Sie keine Bären, die keine Lust dazu haben, viel Spaß.

        • Rob V. sagt oben

          Lieber Leo, es stimmt, dass Sie innerhalb des Schengen-Raums (an der unsichtbaren Binnengrenze oder anderswo durch eine zuständige Behörde wie die Polizei oder KMar) normalerweise nicht nach Ihrem Ausweis gefragt werden, aber es kann vorkommen. Denken Sie zum Beispiel an die vorübergehende Grenzkontrolle, die Menschen manchmal durchführen.

          Die Wahrscheinlichkeit, dass Nok auf einen Scheck stößt, ist gering, und dann wird es gelingen, deutlich zu machen, dass es sich um dieselbe Person wie auf dem VVR-Pass und dem thailändischen Pass handelt. Es gibt also kein unmittelbares Problem, aber sie muss diese Namen angleichen. Ich selbst würde das irgendwann im Laufe eines Jahres, morgen oder in einem Monat tun, je nachdem, was pragmatisch ist. Wenn sie vorher nach Portugal wollen, wird ihnen das gelingen.

  6. Leo Th. sagt oben

    Nein, die Fragestellerin spricht nicht von ihrem thailändischen Personalausweis, sondern von der vom niederländischen IND ausgestellten Aufenthaltserlaubnis. Ebenso wie mit einem niederländischen Führerschein kann man sich mit dieser Aufenthaltserlaubnis auch in den Niederlanden in vielen Fällen ausweisen, weshalb Nok ihre Aufenthaltserlaubnis wohl auch als ID Card bezeichnet. Reisen innerhalb der Schengen-Staaten erfordern ohnehin keinen Reisepass und werden auch nicht darauf überprüft. Ihr Flugticket (in Papierform oder digital) wird beim Einsteigen in das Flugzeug gescannt und das ist im Grunde alles. In Schiphol dürfen jedoch nur Reisende vor die Tore, sodass Sicherheitsmitarbeiter (also keine Militärpolizei) Sie nach Ihrem Ticket und manchmal nach einem Ausweis fragen. Und da der Name des Flugtickets mit ihrem thailändischen Pass übereinstimmt, kann sie auf Wunsch ihren thailändischen Pass vorzeigen und das war’s. Aber natürlich wird Nok dringend empfohlen, sowohl ihren thailändischen Pass als auch die vom IND ausgestellte Aufenthaltserlaubnis in den Urlaub nach Portugal mitzunehmen. Eine möglicherweise strengere Personenkontrolle innerhalb Europas muss Nok nicht befürchten, bei der Ankunft in Lissabon wird überhaupt kein Ausweis verlangt und bei der Abreise aus Lissabon erfolgt das Gleiche wie in Schiphol. Ihr thailändischer Reisepass ist ihr offizieller Ausweis und ihre niederländische Aufenthaltserlaubnis ist, außer als legaler Aufenthaltsstatus in Schengen-Ländern, nur relevant und erforderlich, wenn sie zu oder von einem Flughafen außerhalb der Schengen-Länder abfliegt. Vor diesem Hintergrund könnte die Tatsache, dass ihr thailändischer Pass und ihre niederländische Aufenthaltserlaubnis nicht identische Namen tragen, durchaus zu Problemen bei der Rückkehr von einem möglichen zukünftigen Urlaub in Thailand führen. Bei der Ausreise aus Bangkok muss Nok dann neben ihrem Reisepass auch ihre Aufenthaltserlaubnis vorzeigen und die unterschiedlichen Namen könnten Fragen aufwerfen. Befolgen Sie also den Expertenrat von Rob V., genießen Sie jedoch zunächst einen unbeschwerten Urlaub in Portugal mit Ihrem Ehepartner. Viel Spaß!

  7. William Doeser sagt oben

    Ich bin gerade im Urlaub und fahre nach Portugal. Nirgendwo in Shengen wird ein Personalausweis von IND verlangt. Nur beim Einchecken am Flughafen. Sie verlangen ein gültiges Schengen-Visum.

    • John Chiang Rai sagt oben

      Wenn ich es richtig verstanden habe, meint Nok mit ihrem Ausweis, dem sogenannten. elektronischer Schengen-/Aufenthaltstitel. Weicht dieser Name von dem in ihrem Reisepass ab, wird sie bereits beim Einchecken für ihren Flug nach Portugal Probleme bekommen. Sie könnte einfach einen neuen mit dem richtigen Namen beantragen und nach Portugal fliegen.

  8. Leo Th. sagt oben

    Lieber Nok, noch ein Kommentar von mir. Der Vorteil beim Reisen zwischen Schengen-Ländern besteht darin, dass keine Passkontrolle stattfindet. Wie Rob V. anmerkt, kann hiervon manchmal abgewichen werden, beispielsweise hat Deutschland im Zusammenhang mit dem bevorstehenden G20-Gipfel in Hamburg vorübergehend Grenzkontrollen eingeführt. Dann könnten die zuständigen Behörden möglicherweise auch prüfen, ob Sie zum Aufenthalt im Land berechtigt sind, und Sie könnten nach Ihrer Aufenthaltserlaubnis gefragt werden. Dies ist bei Ihrem Urlaub in Portugal nicht der Fall, aber Sie werden möglicherweise gebeten, sich bei der Abreise am Flughafen auszuweisen. Sie können dem also nachkommen, indem Sie Ihren thailändischen Reisepass vorzeigen. Der Name auf Ihrem Ticket und Ihr Reisepass stimmen überein, sodass es kein Problem gibt. Sie werden nicht nach Ihrer vom IND ausgestellten Aufenthaltserlaubnis gefragt, das Sicherheitspersonal am Flughafen ist nur an der Feststellung Ihrer Identität interessiert und prüft nicht, ob Sie zum Aufenthalt in den Niederlanden berechtigt sind oder nicht. Solange Sie also innerhalb der Schengen-Länder reisen, besteht kein Grund zur Sorge. Angesichts der widersprüchlichen Reaktionen könnte ich mir vorstellen, dass Sie noch nicht beruhigt sind. Mein Rat ist daher, das Foreign Affairs Contact Center anzurufen und Ihre Frage dort einzureichen. Dieser befindet sich in Nijmegen und ist täglich rund um die Uhr unter der Telefonnummer 24-024 erreichbar. Natürlich stimme ich Rob V. zu, dass die Namen in Ihrem thailändischen Pass und Ihrer niederländischen Aufenthaltserlaubnis in naher Zukunft identisch sein werden. Viel Glück!

    • Rob V. sagt oben

      Lieber Nok, lieber Leo. Ich stimme dem oben Gesagten voll und ganz zu und habe sonst nichts zu kommentieren.


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